Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...

VW Vento 1H

Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...

Sehr geehrter Herr Felske,

ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...

Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...

Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...

Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.

Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.

Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?

Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:

Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger

XXX XXX
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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:

Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...

 

Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).

Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.

 

Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....

Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...

Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!

Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...

 

Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.

Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!

296 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Ich bin für 3. Dann ist auch nix mehr mit Steuern zahlen.

ich bin dabei!

Gruß

Es lebe die StVZO! Sie ist ein glänzendes beispiel für die fortschreitende Volksverblödung.

....dass der Fahrer dafür verantwortlich gemacht wird, was irgendwelche Firmen und die TÜV-Fritzen verbocken, mag zwar auf dem Papier richtig sein, wenn man mal drüber nachdenkt ist es ganz einfach eine Schweinerei.

Zitat:

Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT


Es lebe die StVZO! Sie ist ein glänzendes beispiel für die fortschreitende Volksverblödung.

....dass der Fahrer dafür verantwortlich gemacht wird, was irgendwelche Firmen und die TÜV-Fritzen verbocken, mag zwar auf dem Papier richtig sein, wenn man mal drüber nachdenkt ist es ganz einfach eine Schweinerei.

Man kann es auch anders sehen:

Läßt man die Karre (und vor Allem die Scheinwerfer) so wie sie geschaffen ist und für den Zweck für den sie geschaffen ist, werden auch die Prüfer nicht zu illegalen Eintragungen genötigt...

Denkt mal darüber nach, denn daß der Umbau illegal ist, wusste jeder vorher...

Naja, die gehen davon aus, dass du dich beim Umbau mit der Materie befast hast, also weisst, dass das so nicht eintragungsfähig ist. Es gibt auch viele Fälle, wo der Tüver nur eins auf den Deckel bekommen hat und der Halter freigesprochen wurde. Bei mir sind sie davon ausgegangen, dass ich als KFZ-Techniker weiss, was ich tue. Sie haben sich dann auch meine Autos, bzw meine Briefe angeschaut. Ist ja an allen was gemacht worden. Ichnhab ja auch nen Bild von dem besagten Passat, war zwar nicht der Hübscheste, dafür sparsam. Und man konnte in den in aller Öffentlichkeit poppen, weil ja keiner reinschauen konnte...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Man kann es auch anders sehen:
Läßt man die Karre (und vor Allem die Scheinwerfer) so wie sie geschaffen ist und für den Zweck für den sie geschaffen ist, werden auch die Prüfer nicht zu illegalen Eintragungen genötigt...
Denkt mal darüber nach, denn daß der Umbau illegal ist, wusste jeder vorher...

Nö sehe ich anders, entweder wird in Deutschland schon der Verkauf verboten, von Teilen die eh nicht Eintragungsfähig sind oder es lässt sich nach TÜVabnahme eintragen. Der TÜV hat die Aufgabe das Fahrzeug technisch zu prüfen. Prüft der Prüfer nicht ordnungsgemäss, handelt es sich meiner Meinung nach sogar um Betrug, da Geld für eine Sache abgenommen wurde, die nicht zulässig war oder nicht ordnungsgemäss ausgeführt wurde

Naja Rechtsstaat = der Staat hat recht!!!

Aber wird sich hoffentlich in ein paar Jahren ändern, denn der Staat bin ich oder besser WIR sind das VOLK!!!

Bevor die Frage kommt. ICH bin kein Ossi 😁

Aber ich. Ist das wichtig?

Klar ist das wichtig.. Der Spruch: "Wir sind das Volk" hat Mauern einstürzen lassen.
Habe damals gedacht, jetzt haben die Politiker was gelernt, aber im Gegenteil.. Naja egal... zurück zum Tread.
Wie schon gesagt, wieso verbietet man nicht einfach den Verkauf illegaler Anbauteile und fertig. Ich denke damit lassen sich sehr viele Missverständnisse beenden. Wer dann noch bastelt und fuscht, der iss sich 100% ig bewusst dass er was illegales macht. Kann jawohl nicht sein, dass eine Firma mit illegalen Bauteilen geld verdient und ich bin der doofe.

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976


Klar ist das wichtig.. Der Spruch: "Wir sind das Volk" hat Mauern einstürzen lassen.
Habe damals gedacht, jetzt haben die Politiker was gelernt, aber im Gegenteil.. Naja egal... zurück zum Tread.
Wie schon gesagt, wieso verbietet man nicht einfach den Verkauf illegaler Anbauteile und fertig. Ich denke damit lassen sich sehr viele Missverständnisse beenden. Wer dann noch bastelt und fuscht, der iss sich 100% ig bewusst dass er was illegales macht. Kann jawohl nicht sein, dass eine Firma mit illegalen Bauteilen geld verdient und ich bin der doofe.

Ich denke die ganze Diskussion bringt nichts.

Es wird niemals verboten werden. Seit Ewigkeiten verkaufen Firmen Pordukte, bei denen sie genau wissen, dass die Mehrheit der Endkunden etwas "illegales" damit anstellt.

Was solls.. Musst es Dir nicht einbauen. 🙂

Sollen die Leute es endlich verstehen.

Xenon bei Golf 3 gibt es nicht, vorher brauch man auch keine Diskussionen mehr starten.

...

Und die Firma Badcar z. B. weist auf deren Seite auf die Paragraphen hin. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und dass die einen netten TÜVer haben, ok...Der wird seinen Job schon noch los..^^

Zitat:

Original geschrieben von kEiLo


Und die Firma Badcar z. B. weist auf deren Seite auf die Paragraphen hin. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Badcar weist erst seit kurzem (ein paar Wochen) darauf hin!!!! Das hat nichts mit lesen können zu tun!!

Erst denken, dann schreiben...

Hey Leute ...

kann mir jemand 'nen Schrieb oder 'ne seriöse Seite im Netz zeigen, in der steht dass der Fahrer (Halter) bei 'nem Gefälligkeitsgutachten (gegen geltendes Recht verstoßende Eintragung) mit haftet ?

Ein Kumpel behauptet nur der TÜV-Prüfer würde haften ... der Halter wäre "nicht haftbar" da er von der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Eintragung ausgehen müsse.

Danke schon mal vorab.

Grüße

Wie ich schon heute geschrieben habe, läßt Autobild gerade extra die Rechtslage von einem Rechtsanwalt prüfen!
Bitte mal den Thread lesen...

Jow ...

danke ...

damit beantwortest du aber nicht meine Frage ....

Kann mir jemand 'nen Schrieb oder 'ne seriöse Seite im Netz zeigen, in der steht dass der Fahrer (Halter) bei 'nem Gefälligkeitsgutachten (gegen geltendes Recht verstoßende Eintragung) mit haftet ?

Danke

Willst jetzt meine Anzeige von der taatsanwaltschaft haben?

Dass es keine offiziellen Xenon Scheinwerfer gibt wissen WIR, aber nicht jeder andere, denn wo wird bitte bei den Nachrüstsätzen Xenon drauf hingewiesen, dass es verboten ist?? Ist es nämlich nicht, komischerweise nur bei einigen Modellen und irgendwann blickt eh niemand mehr durch, dann brauchste nicht nur deinen Dip Ing für technisches, sondern noch den Dr. Jur. für rechtliches.

Dann steht da bald für Fragen zu Nebenwirkungen fragen sie ihren Tüv Prüfer und Juristen oder wie??

Sorry der Verbraucherschutz steht hier für mich im Vordergrund. Für mich gibt es keine wirklich logische Begründung (auser dass es sich für die wenigsten lohnt soviel zu investieren), wieso ein Xenon Scheinwerfer nicht auch für den Golf 3 existieren soll und diese "Unwissenheit" nutzen doch die Verkäufer aus, weil ich dieses Wissen nicht als Allgemeinwissen haben kann. Bald wird noch mein Auto stillgelegt, weil meine Freisprecheinrichtung kein E Zeichen hat oder wie sehe ich das??

@ Cougar2.0 ich sehe es ähnlich wie dein Bekannter.. wenn ich Geld für ein Gutachten bei dem Zuständigen Amt im Auftrag gebe, möchte ich auch Sicher sein, dass ich rechtsmässig handel. Also müsste der Prüfer normal für alle Konsequenzen haften.

Cougar2.0:
Totti versucht doch genau so einen Schrieb von den Anwälten der ab-redaktion zu bekommen.
An sonsten hilft dir vieleicht 330CabrioBlns beitrag weiter.

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