Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...
Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...
Sehr geehrter Herr Felske,
ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...
Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...
Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...
Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.
Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.
Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?
Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:
Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger
XXX XXX
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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:
Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...
Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).
Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.
Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....
Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...
Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!
Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...
Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.
Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!
296 Antworten
Er ist nach hinten länger da kann man nur die Kappe umbauen.Bei meinen alten Scheinwerfern hatte ich auch über nen Jahr keine Kappe drauf und keine Probleme.Aber im Alltag ists schon besser werde sie bestimmt mal anpassen:Aber ich hab ja noch Hoffnungen das es bald nen NAchrüstsatz gibt!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Edition-Man
@Golf3 GTI-VR6
Und da hat bei dir die Abdeckung ohne Probleme nachher noch drauf gepaßt?
Ich habe mir so nen Xenonbrenner angesehen und der ist wesentlich länger als H7 Birne.
Das liegt vor allem daran, daß der Glaskolben länger ist.
Ich ging eher davon aus, daß er nicht ganz tief genug in den Scheinwerfer an sich reingesteckt werden kann...
Hätte aber nie gedacht, daß er auc nach hinten in richtung der Abdeckklappe ebenfalls länger ist, so daß diese nachher nicht mehr drauf paßt...
Hi,
klar die passte immernoch. Musste nur etwas rausschneiden, aber wie gesagt nur fürs Kabel.
Der Brenner geht ned so weit raus hinten. Ich habe den mit der original Klammer (mit der auch die H7-Birne befestigt ist) wieder festgemacht. Einfach umgedreht .
Mit dem Glaskolben... Die Metalkappe die von vorn gesehen im Scheinwerfer ist muss ein paar Millimeter nach vor gebogen werden, dann passt der Brenner ohne Probs.
Greetz
Marcel
Mal zu den in.pro Celis DE Xenon-Look. Ich hatte da natürlich (wie auch schon zu Beginn des Threads geschrieben) auch Brenner drin.
Die Xenon-Brenner erreichen wesentlich höhere Temperaturen als eine H7 Birne, ohne Frage.
Ich habe aber keine Auflösungserscheinungen am Schweinwerfer feststellen können.
Der Brenner ist klar länger als eine H7 Birne, passte aber rein ohne vorne an die Linse zu stoßen. Nach hinten muß ein größerer Ausschnitt in den schwarzen Deckel gesägt werden, da der Stecker des Brenners ja recht klobig ist. Weiterhin müssen ja irgendwo im Motorraum die Steuergeräte angebracht werden...
Mal was zu den Leuten, die Xenon in andere als den in.pro SW gepackt haben... Wie sieht denn das Leuchtbild beim Einstellen des SW aus?
Schöne helldunkel Zone mit abgewinwelter Linie, wie es sein soll?? Vielleicht kann man ja davon mal ein paar Erfahrungswerte posten. Siehe dazu auch mal auf das Pic in der Autobild, wie es sein soll und wie nicht...
Hi,
also dass die Stecker richtig klobig sein sollen kann ich ned sagen. Ich hatte Xenonsteuergeräte mit integrierten Zündern. So wie diese hier. Die passen wunderbar in den Scheinwerfer.
Zum Leuchtbild beim einstellen:
Der Golf 4 Look Scheinwerfer hat auch mit den normlen H7-Birnen keine so extreme Winkelung wie des in der Zeitung zu sehen war. Des is echt nur minimal. Und bei den Xenonbrennern ist die selbe Hell-Dunkellinie zu sehen. Und auch die kleine Winkelung wie bei den H7-Birnen. Kein Quatsch !!
Das Leuchtbild ist also dasselbe, nur um einiges heller.
Greetz
Marcel
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Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Der Brenner ist klar länger als eine H7 Birne, passte aber rein ohne vorne an die Linse zu stoßen.
Es ist nicht wichtig ob der Brenner rein passt, sondern das der Leuchtpunkt dort ist wo vorher die Glühwendel leuchtete.
Ich hatte auch schon zwei Scheinwerfer umgebaut, erste war original Doppelscheinwerfer mit H1 Glühbirnen gewesen. Die Brenner mussten mit einer Pfeile am Sockel angepasst werden. Befestigung übernahm die originale Drahtklammer, die wurde entsprechend nachgebogen. Deckel ausgeschnitten, vergrößert abgedichtet. Steuergeräte auf die Deckel draufgeklebt.
Die Ausleuchtung total daneben, alles nach oben, nichts für Straßenverkehr. Also raus damit und weg.
Als nächstes kam dann der H4 Scheinwerfer, Brenner auf die Befestigungsplatten von H4 Glühbirnen draufgeklebt, Deckel vergrößert und abgedichtet. Steuergeräte seitlich an Scheinwerferträger befestigt. Zusatzscheinwerfer für das Fernlicht eingebaut und angeschlossen. Ergebnis: von der Optik her Top, Ausleuchtung Flop. Hell/Dunkelgrenze zu hoch Einstellung nicht möglich. Ging auch mit ausgebauter Leuchtweitenregulierung nicht. Der Reflektor stand am Gehäuse an.
Als nächstes wollte ich den Hella H7 Klarglasscheinwerfer umbauen, beim ersten Betrachten zum Schluss gekommen, dass auch da nichts Gescheites rauskommen kann.
Neue Hoffnung: Brenner von http://www.xenon-light.at/ holen und mit den es ausprobieren. Die sind für die Fassungen von H1 H7 und H4 schon vorbereitet, die Sockel sehen wie bei entsprechenden Glühbirnen aus. Denke, dass es damit klappen könnte.
Das hier kam gerade noch mal von Autobild, zu lesen von unten nach oben. Daß ein Umbau stets illegal und nicht zulässig ist, wissen wir ja jetzt inzwischen. Warum wissen wir auch. Mir geht es jetzt noch darum, was passiert, wenn ich einen Deppen von Prüfer gefunden habe, der es mir trotzdem eingetragen hat...
Hallo Herr XXX,
Sie sind als Fahrer für den Zustand Ihres Fahrzeuges verantwortlich.
Wird an Ihrem Fahrzeug ein illegaler Einbau entdeckt, werden Sie erst
einmal zur Verantwortung gezogen, können sich dann aber an den
Hersteller wenden. Ich werde Ihre Frage an unseren Juristen
weiterreichen um zu klären wie es mit Punkten und Bußgeld aussieht.
------------------------
Mit freundlichem Gruß
Bernd Volkens
Redaktion AUTO BILD
>
> =================== Anfang der Kopie des Originaltextes ===============
> Hallo Herr Volkens,
>
> 1 Punkt ist leider noch unbeantwortet. Es gibt ja Firmen wie www.badcar.de
> usw., die mit einer Eintragung der umgebastelten Scheinwerfer Werbung
> machen. Ausserdem gibt es ja eine Menge Prüfer, die Xenon trotzdem
> eintragen, auch ohne SRA und dyn. LWR.
> Wie verhält es sich mit einer solchen Eintragung bei einer
> Polizei-Kontrolle, bzw. ist dann denoch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
> erloschen? Es geht hier auch um den bei Abenteuer Auto verlosten und
> umgebauten Golf 2. Dieser wurde auch nachträglich mit Xenon (von badcar)
> ausgestattet und hat eine Zulassung erhalten.
> Abenteuer Auto war nicht zu einer Stellungnahme bereit!
> Wie verhält es sich mit so einer "illegalen" Eintragung?
>
> MfG
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Redaktion Auto Bild [mailto:]
> Gesendet: Dienstag, 11. Mai 2004 16:24
> An:
> Betreff: Fwd: WG: Xenonumbau -> Berichterstattung
> Abenteuer Auto Kabel-1...
>
> Hallo Herr XXX,
>
> wird ein Xenon-Scheinwerfer verbaut, der nicht der StVZO entspricht,
> erlischt die Betriebserlaubnis, daran ändert auch ein zwielichtiges
> Teilegutachten nichts. Wir können nur davon abraten. (Siehe auch Auto
> Bild Nr. 18)
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> Bernd Volkens
> Redaktion Auto Bild
>
Und das habe ich nochmal darauf geantwortet:
Hallo Herr Volkens,
es wäre super, wenn sich eine Antwort fände. Mit geht es auch und gerade um selbstumgebastelte Scheinwerfer, die von einigen Prüfern der Dekra und des TÜVs eingetragen wurden und werden. Wie verhält es sich dann bei einer Kontrolle oder einem Unfall?
Denn wenn ich selber umbaue, kann ich ja keinen Hersteller zur Verantwortung ziehen... Wie verhält es sich mit so einer eigentlich illegalen Eintragung im Ernstfall? Ich habe mehrere Eintragungen gesehen. Wortlautet: Fzg. leuchtet mit Xenon, Fahrzeug leuchtet mit Xenon ohne Scheinwerferreinigungsanlage usw.
Umgebaut wurden dabei die Serien H1 Scheinwerfer, sowie die in.pro SW Xenonlook, die auch eine DE Linse haben (hatte ich bereits auch selber umgebaut, haben eine gute Lichtausbeute bei perfekter hell/dunkel Linie).
Ich habe Ihre fundierten Antworten übrigens immer im motor-talk Forum veröffentlicht. Das Thema ist wirklich nicht unwichtig. Bis heute früh waren auf diesen Thread knappe 7.780 Zugriffe erfolgt. Schauen Sie doch mal hier: http://www.motor-talk.de/t281596/f146/s/thread.html
MfG
Also meiner Meinung nach ist zwar jeder für sein Fahrzeug selber verantwortlich egal, aber nur in der Form, sein Fahrzeug fahrbereit zu halten und jede Veränderung dem TÜV vorzuführen. Ausserdem bin ich verpflichtet mein Auto alle 2 Jahre dem TÜV zur Kontrolle vorzuführen.
Der TÜV allerding übernimmt die Kontrolle und wenn er mir die Plakette gibt auch die Verantwortung dafür, dass mein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt noch fahrtüchtig ist und den StVZO entspricht.
Jeder lernt in der Fahrschule, die Verkehrsregeln und die Grundlegenden Regeln sein Fahrzeug in Ordnung zu halten. Niemand macht aber eine technische Prüfung wie ein TÜV Prüfer. Habe noch nicht gehört, dass jemand der nen Führerschein hat gleichzeitig die Ausbildung hat um beim TÜV zu prüfen. Der TÜV übernimmt für alle nachträglichen Eintragungen auch die Verantwortung es sei denn, ich verändere nach dem Einbau die Anlage ohne zustimmung vom TÜV.
Sollte irgend ein Gericht anders entscheiden würde ich sagen ist der TÜV damit entkräftet und hat keine Daseinsberechtigung mehr, denn wem soll man noch vertrauen, wenn nicht den jenigen, die dafür "verantwortlich" sind. Immerhin nehmen die ja Geld für ein Urteil an und geben es mir schriftlich, dass es erlaubt ist.
Würde sagen ist das gleiche, als wenn ich zum Ordnungsamt gehe, mir ne Genehmigung hole für was auch immer und abends steht die Polizei vor der Tür und sagt, uns doch egal ob sie ne Genehmigung haben und macht es rückgängig.
Der Tüver und der Halter werden komischerweise dann zur Verantwortung gezogen. Es liegt dann an dir zu beweisen, dass du davon keine Ahnung hast. Aber erstmal hast du eine Mitschuld. Ist halt nen Rechtsstaat.
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Der Tüver und der Halter werden komischerweise dann zur Verantwortung gezogen. Es liegt dann an dir zu beweisen, dass du davon keine Ahnung hast. Aber erstmal hast du eine Mitschuld. Ist halt nen Rechtsstaat.
Dem ist so!!!
Nicht der TÜV ist verantwortlich, sondern der Fahrer!!!
Aber das möchte ich noch schriftlich haben, damit die Diskussionen hier mal endlich ein Ende haben...
Das kann ich dir geben, nur mein Scanner geht nicht. Hab als Halter wegen ner Falscheintragung 3 Punkte bekommen. Strafrechtlich ist das Verfahren eingestellt worden. Der TÜVer hat ne Abmahnung bekommen. Es ging da um Seitenscheiben vorn mit ner Midnight-reflex-Folie drauf. Ich sollte dann nen Vollgutachten machen lassen, weil die mir den Brief eingezogen haben. Hab die Karre dann verkauft. Gericht und Anwalt waren teuer genug.
Ok dann gibt es nur noch 2 Möglichkeiten, wenn dem so ist.
1. Entweder machen wir nun so nebenbei unseren Dip Ing .
2. Wir schaffen den TÜV ab, da er anscheinend ja keinen Sinn mehr macht ausser ein paar Rostlauben aus dem Verkehr zu ziehn. Könnte man aber genauso gut eine Rostpatrolie auf die Strasse loslassen.
Ach ja 3. Bleibt auch noch.. wir schmeissen zusammen.. Kaufen irgenwo billig Land lassen uns als Staat anerkennen und machen in Deutschland eine Botschaft auf. Damit hätten sich dann einige Probleme erledigt.