Xenonlichter...

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Hallo,
ich habe einen VW Polo 1.2 UNITED, Bj.2008, 70PS.
Ich würde gerne in diesem Auto Xenonlichter einbauen.
Hat vielleicht jemand eine Ahnung wie das abläuft?
MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


soweit ich weiss ist das schlimmste was einem mit Eintragung passieren kann, das man den entsprechenden Umbau rückgängig machen muss...

Von der Strafe mal abgesehen, welche beim Fahren ohne BE auf dich zukommt sowie etwaige Abschleppkosten, Sicherstellkosten, Verwaltungskosten welche du tragen musst und kein Prüfer bei einer nichtigen Eintragung, dazu red mal mit deiner Versicherung, die freut sich riesig wenn keine Kasko Leistung erfolgen muss aufgrund erloschener BE, und Regress in der Haftpflicht gestellt werden kann.

Der Versicherung ist es scheiss egal ob du eine nichtige Eintragung hast oder nicht, die wendet sich an keinen Prüfer der diese Eintragung vorgenommen hat oder an sonstwen, sondern verweigert die Zahlung nur gegenüber dem Halter / Fahrer.

Dann kannste auf dem Zivilweg probieren über den TÜV-Prüfer dein Geld zu bekommen, viel spass dabei wirst zu 99,9 % leer ausgehen😁

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Naja, dann muss ich schnell sehen ob ich es wieder finde und es mir auf jeden Fall aufheben für den Extremfall wenn ihr da so überzeugt seit.
Hab das ganze vor ca. einem halben Jahr schriftlich von meiner Versicherung angefragt und bekam als Antwort dass unterdessen im Falle eines Unfalles nur Regressanspruch besteht wenn ein Gegenstand, der keine Zulässigkeit im Bereich der STVZO aufweißt, mit dem Unfallhergang im direkten zusammenhang stehen muss.

Also entweder, meine Versicherung ist zu blöd und schießt sich selbst ein Eigentor, oder ihr habt irgendwas verpasst ???

Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser


Hab das ganze vor ca. einem halben Jahr schriftlich von meiner Versicherung angefragt und bekam als Antwort dass unterdessen im Falle eines Unfalles nur Regressanspruch besteht wenn ein Gegenstand, der keine Zulässigkeit im Bereich der STVZO aufweißt, mit dem Unfallhergang im direkten zusammenhang stehen muss.

Dies trifft auf die Haftpflicht zu, aber dies ist immer noch nicht zutreffend für die

KASKO

, die

KASKO

ist bei erloschener BE ausen vor, auch wenn der Unfall nicht mit der geänderten Sache zusammenhängt.

In der Kasko kann es keine Regressforderungen geben, da keine Verpflichtung der Zahlung seitens der Versicherung dritter besteht 🙄

Die Verpflichtung den entstanden Schaden zu übernehmen besteht für die Versicherung in der Haftpflicht gegenüber dritter, und nur dort kann dann entsprechend Regress bei dir gefordert werden (max. 2x5000 €)

Denke das nicht wir etwas vepasst haben, sondern dass Du das Schreiben der Versicherung welches sich ausschließlich auf die Haftpflichtversicherung bezog falsch interprediert hast.

Ok, das wird mit einem grünen Danke belohnt 😉 Wieder was dazugelernt.

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


Wo steht das geschrieben? Nur mal so aus neugier...

guck mal in der stvo, wer dort für den verkehrssichern zustand seines fz zuständig ist......tüv, polizei und die werkstatt sind dort jedenfalls nicht aufgeführt..

Naja, dann versteh ich aber nicht wie man dafür als Ahnungsloser sorgen soll... mal im krassen Fall gesagt, ich lass die Bremsen in der Werkstatt machen, die bauen misst, und noch während ich vom Hof fahre kracht es... dann bin ich schuld obwohl ich es nicht testen konnte bzw eh keine Ahnung habe? usw. da gibt es doch einige Scenarien die man nur nach bestem wissen und gewissen behandeln kann, aber letzten endes bleibt alles beim Halter hängen?
Ich bastel was am Auto, lass es ordentlich abnehmen, und trotzdem kann ich dafür haftbar gemacht werden?
Versteh einer die Welt... wie gesagt, ich nehm es einfach mal so hin, habe eh nicht vor extrem zu basteln, und hoffe einfach das ich niemals mit sowas in Konflikt komme...

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


Naja, dann versteh ich aber nicht wie man dafür als Ahnungsloser sorgen soll...

Ich glaube nicht, dass jemand der eine nichtige Eintragung bekommen hat wirklich Ahnungslos ist.

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


mal im krassen Fall gesagt, ich lass die Bremsen in der Werkstatt machen, die bauen misst, und noch während ich vom Hof fahre kracht es... dann bin ich schuld obwohl ich es nicht testen konnte bzw eh keine Ahnung habe?

Nein dann haftet die Werkstatt welche die Bremse falsch repariert hat.

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


Ich bastel was am Auto, lass es ordentlich abnehmen, und trotzdem kann ich dafür haftbar gemacht werden?

Wenn es ordentlich abgenommen wurde, wofür solltest du dann Haftbar gemacht werden ?!?

Es geht doch um eine nichtige Eintragungen, und ja dafür kannst du Haftbar gemacht werden, weil dies eine völlig andere Situation ist als dein Beispiel mit der Bremse. Les dir die beiden Sachen doch nochmal durch und vielleicht findest du den entscheidenden Unterschied, und dann merkst du das du Äpfel mit Birnen vergleichst 🙂

Wie gesagt, es geht nicht darum wenn jemand etwas "ordentlich" abnehmen lässt, sondern um eine nichtige Eintragung, schau doch mal wie die meisten nichtigen Eintragungen zustande kommen:
- Es wird eine Gefälligkeitseintragung erstellt
- es wird nach einem kulanten "bestechlichen" Prüfer gesucht
- es werden Nummern und Gutachten verändert, so das es passt
- es werden nach erfolgreicher Eintragung Änderungen vorgenommen
- etc..
Auf dem normalen Weg wird kein aaS eine nichtige Eintragung vornehmen, da kann mir keiner etwas vom Pferd erzählen.

Um BTT zu kommen:
Xenon müssen nicht abgenommen werden, entweder der Anbau entspricht den Regelungen der StVZO, oder die entsprechen nicht den Regelungen der StVZO, etwas dazwischen gibt es nun mal nicht, wurde aber schon ein paar mal hier erwähnt. Und auch wenn immer mal von dem einen oder anderen irgendwelche nichtpassenden Zwischenbeispiele in den Raum geworfen werden, änderd dies nix an der erloschenen BE des Fahrzeuges wenn Xenon nicht den Regelungen der StVZO entspricht 😉

Aber was ich nicht verstehe ist, wie es um die "H7-Xenon-Birnen" beschaffen ist. Es gibt doch schon fast in jedem Supermark Birnen mit Xenongas oder Xenoneffekt.
Solche Birnen sind ja auch schon heller als die normalen H7 Birmen. Heißt ja das es auch schon für solche Birnen ein Gutachten geben muss, weil diese von den normalen Standard Birnen abweichen...

Oder gibt es dort eine Regelung die solche Birnen beschreibt?

Das sind "normale" H7 Lampen welche mit Gas befüllt sind, die 55 Watt Lampen haben eine normale Zulassung wie alle anderen H7 Lampen auch, die höheren z.B. 100 Watt Lampen sind im Bereich der StVZO nicht zugelassen.
Durch den bläulich gefärbten meist oberen Glaskolben kommt das Xenon ähnliche weissgrelle Licht zustande.

Also garkein richtiges Xenon????
Nurn Blender also...

Zitat:

Original geschrieben von MaveRick112


Also garkein richtiges Xenon????

Wie der Name der Lampe

H7

dies schon verrät, handelt es sich um eine H7 Lampe 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MaveRick112


Nurn Blender also...

Die 100 Watt auf alle Fälle, die 55 Watt blenden nicht mehr und nicht weniger wie normale H7 Lampen.

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