Xenonlichter...

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Hallo,
ich habe einen VW Polo 1.2 UNITED, Bj.2008, 70PS.
Ich würde gerne in diesem Auto Xenonlichter einbauen.
Hat vielleicht jemand eine Ahnung wie das abläuft?
MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


soweit ich weiss ist das schlimmste was einem mit Eintragung passieren kann, das man den entsprechenden Umbau rückgängig machen muss...

Von der Strafe mal abgesehen, welche beim Fahren ohne BE auf dich zukommt sowie etwaige Abschleppkosten, Sicherstellkosten, Verwaltungskosten welche du tragen musst und kein Prüfer bei einer nichtigen Eintragung, dazu red mal mit deiner Versicherung, die freut sich riesig wenn keine Kasko Leistung erfolgen muss aufgrund erloschener BE, und Regress in der Haftpflicht gestellt werden kann.

Der Versicherung ist es scheiss egal ob du eine nichtige Eintragung hast oder nicht, die wendet sich an keinen Prüfer der diese Eintragung vorgenommen hat oder an sonstwen, sondern verweigert die Zahlung nur gegenüber dem Halter / Fahrer.

Dann kannste auf dem Zivilweg probieren über den TÜV-Prüfer dein Geld zu bekommen, viel spass dabei wirst zu 99,9 % leer ausgehen😁

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100%ig legal nicht zu bewerkstelligen, gibt aber ein paar die das halb legal auch eingetragen bekommen haben... Notwendig ist hierfür:

Automatische Leuchtweitenregulierung
Scheinwerferreinigungsanlage
Xenon-Kit, am besten mit E Prüfzeichen bzw Zugelassen in der STVO
Linsenscheinwerfer

Und einen gutmütigen TÜV Prüfer...

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


100%ig legal nicht zu bewerkstelligen, gibt aber ein paar die das halb legal auch eingetragen bekommen haben... Notwendig ist hierfür:

Automatische Leuchtweitenregulierung
Scheinwerferreinigungsanlage
Xenon-Kit, am besten mit E Prüfzeichen bzw Zugelassen in der STVO
Linsenscheinwerfer

Und einen gutmütigen TÜV Prüfer...

"Halb Legal" gibts nicht !

Gut, dann eben illegal...

Problem bei der ganzen Geschichte ist nämlich das die Scheinwerfer keine Freigabe für Xenon haben... aber Prüfer diese per Einzelabnahme eingetragen haben... was das nun Wert ist ist fraglich... Wenn die Polizei muckiert und einen zu nem Prüfer schickt, und dieser dann sagt das es so nicht legal ist, dann bringt einem das vorherige bescheinigen des alten Prüfers auch nix... schwieriges Thema, deswegen mein Ausdruck 'halblegal'...

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


schwieriges Thema, deswegen mein Ausdruck 'halblegal'...

halblegal ist wie halb tot....gibt es nicht!

entweder etwas IST legal, oder eben NICHT.......

die stvzo ist hierbei sehr eindeutig gehalten, und die eintragung eines prüfers ist nicht zulässig......hier muss ein lichttechnisches gutachten erstellt werden!

Jetzt sei mal nicht päpstlicher als der Papst ;-)
In meiner Verantwortung als Fahrzeughalter liegt es jegliche Veränderungen dem TÜV vorzuführen und mir bestätigen zu lassen das diese so ok sind, ggf. gegen Gebühren eintragen lassen etc pp. Ich bin nicht dafür verantwortlich die Arbeit des Prüfers zu kontrollieren... und halb legal ist für mich alles was erstmal bestätigt ist, aber eben auf Sand gebaut ist und ggf. von anderer Stelle zurück gezogen werden könnte... und mal ehrlich, es gibt vieles was nicht so 100%ig ist, vieles liegt auch im ermessen der Prüfer... ich würde mir z.b. nicht son Xenon einbauen, aber das war nicht die Frage des Threaderstellers...

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


Ich bin nicht dafür verantwortlich die Arbeit des Prüfers zu kontrollieren...

stimmt....du bist nicht für die regelkonforme arbeit des prüfers verantwortlich....ABER du bist dafür haftbar...

Wo steht das geschrieben? Nur mal so aus neugier... soweit ich weiss ist das schlimmste was einem mit Eintragung passieren kann, das man den entsprechenden Umbau rückgängig machen muss...

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


soweit ich weiss ist das schlimmste was einem mit Eintragung passieren kann, das man den entsprechenden Umbau rückgängig machen muss...

Von der Strafe mal abgesehen, welche beim Fahren ohne BE auf dich zukommt sowie etwaige Abschleppkosten, Sicherstellkosten, Verwaltungskosten welche du tragen musst und kein Prüfer bei einer nichtigen Eintragung, dazu red mal mit deiner Versicherung, die freut sich riesig wenn keine Kasko Leistung erfolgen muss aufgrund erloschener BE, und Regress in der Haftpflicht gestellt werden kann.

Der Versicherung ist es scheiss egal ob du eine nichtige Eintragung hast oder nicht, die wendet sich an keinen Prüfer der diese Eintragung vorgenommen hat oder an sonstwen, sondern verweigert die Zahlung nur gegenüber dem Halter / Fahrer.

Dann kannste auf dem Zivilweg probieren über den TÜV-Prüfer dein Geld zu bekommen, viel spass dabei wirst zu 99,9 % leer ausgehen😁

Wäre mir persönlich neu... aber gut, ich nehm es mal so hin... ich änder eh nur Kleinigkeiten die damit nix zu tun haben... Aber jetzt sollte es vielleicht BTT gehen... auch wenn mich hierzu mal Urteile interesseren würden...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


soweit ich weiss ist das schlimmste was einem mit Eintragung passieren kann, das man den entsprechenden Umbau rückgängig machen muss...
Von der Strafe mal abgesehen, welche beim Fahren ohne BE auf dich zukommt sowie etwaige Abschleppkosten, Sicherstellkosten, Verwaltungskosten welche du tragen musst und kein Prüfer bei einer nichtigen Eintragung, dazu red mal mit deiner Versicherung, die freut sich riesig wenn keine Kasko Leistung erfolgen muss aufgrund erloschener BE, und Regress in der Haftpflicht gestellt werden kann.
Der Versicherung ist es scheiss egal ob du eine nichtige Eintragung hast oder nicht, die wendet sich an keinen Prüfer der diese Eintragung vorgenommen hat oder an sonstwen, sondern verweigert die Zahlung nur gegenüber dem Halter / Fahrer.

Dann kannste auf dem Zivilweg probieren über den TÜV-Prüfer dein Geld zu bekommen, viel spass dabei wirst zu 99,9 % leer ausgehen😁

Naja, so schlimm ist es auch wieder nicht.

Wegen dem Versicherungsschutz, unsinnig. Das ist mittlerweile gesetzlich festgelegt dass der nicht zugelassene Gegenstand direkt etwas mit dem Unfallhergang zu tun haben muss, damit der Versicherungsanspruch erlischt. Überfährst du z.B. ein Reh, ist die Versicherung weiterhin normal gegeben.

Sollte aber ein Crash passieren und die Gegenseite meint von dir geblendet worden zu sein, dann hast nen Problem.

Wegen Abschleppkosten und Sicherstellungskosten auch keine Sorge, sowas ist nur bei Gefahr im Verzug zulässig. Das trifft bei nicht zugelassenen Lichtern nich zu.

Einzig Verwaltungskosten, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Fahrzeugrückrüstung mit TÜV-Vorführung kann dir drohen.

Es gab Leute die kamen mit 20€ und Mängelbescheid davon, aber wiederum ein jüngst bekannter Fall bekam Geldstrafe, 1Monat Fahrverbot und 3 Punkte, nur wegen diesen Xenonkit in seinem Polo. Da hilft dir auch das lausige Prüfzeichen und die Eintragung des ahnungslosen TÜV-Fuzzis nichts.

Wegen dem Erlöschen der Betriebserlaubnis (Was 3 Punkte 50€ wären) ist auch nicht so möglich! Da es zu viel und zu ausführlich wäre alles zu detailieren,

*hier*

eine ziemliche gute Zusammenfassung für Leute die es Interessiert

Das ganze auf Zivilrechtlichen Weg einzuklagen, wie schon der Vorredner sagte, ist auch nicht einfach ... such dir also schon mal ne seeehr gute Rechtsschutz wenn du das im Falle des eingetretenen Extremfalles einklagen willst, weil du ja die Eintragung vom TÜV/Dekra hast.

BTT???
...
Das ganze ist doch geklärt! Es gibt momentan keine legale Möglichkeit für den Polo.
Daher könnt ihr euch gerne via Mail über die anderen möglichkeiten unterhalten, den illegales hat im öffentlichen Forum nichts verloren.

Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser


Naja, so schlimm ist es auch wieder nicht.
Wegen dem Versicherungsschutz, unsinnig. Das ist mittlerweile gesetzlich festgelegt dass der nicht zugelassene Gegenstand direkt etwas mit dem Unfallhergang zu tun haben muss, damit der Versicherungsanspruch erlischt. Überfährst du z.B. ein Reh, ist die Versicherung weiterhin normal gegeben.

Im Extrem Fall ist es so wie ich es geschrieben habe, klar gibt es auch ein dazwischen.

Es kann unter Umständen niemals auffallen und das Autolebenlang gutgehen, ändert aber nix an einer nichtigen Eintragung wenn vorhanden, und den Dingen welche aufgrund dessen geschehen können.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser


Naja, so schlimm ist es auch wieder nicht.
Wegen dem Versicherungsschutz, unsinnig. Das ist mittlerweile gesetzlich festgelegt dass der nicht zugelassene Gegenstand direkt etwas mit dem Unfallhergang zu tun haben muss, damit der Versicherungsanspruch erlischt. Überfährst du z.B. ein Reh, ist die Versicherung weiterhin normal gegeben.
Im Extrem Fall ist es so wie ich es geschrieben habe, klar gibt es auch ein dazwischen.
Es kann unter Umständen niemals auffallen und das Autolebenlang gutgehen, ändert aber nix an einer nichtigen Eintragung wenn vorhanden, und den Dingen welche aufgrund dessen geschehen können.

Versteh dich jetzt nicht ganz ...

Fakt ist dass nicht mehr wie früher Automatisch der Versicherungsschutz erlischt, sondern nur noch im direkten zusammenhang des Gegenstandes mit dem Unfallhergang.

Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Im Extrem Fall ist es so wie ich es geschrieben habe, klar gibt es auch ein dazwischen.
Es kann unter Umständen niemals auffallen und das Autolebenlang gutgehen, ändert aber nix an einer nichtigen Eintragung wenn vorhanden, und den Dingen welche aufgrund dessen geschehen können.
Versteh dich jetzt nicht ganz ...
Fakt ist dass nicht mehr wie früher Automatisch der Versicherungsschutz erlischt, sondern nur noch im direkten zusammenhang des Gegenstandes mit dem Unfallhergang.

Was genau verstehst du denn nicht ?

Die BE des Fahrzeuges erlischt, die

Kasko

ist somit ausen vor, diese muss eben nicht direkt mit im Zusammenhang stehen, wo hast du dies her ?

Die Haftpflicht wird Regress stellen wenn der Unfall im Zusammenhang mit den Xenon steht.

Eine Gefährdung durch nicht genehmigte Xenon ist zu erwarten, und erfüllt daher die Bedingung lt. StVZO welche zum erlöschen der BE des Fahrzeuges führt.

Hi,

es gab ja vor kurzem ein Novellierung des Versicherungsgesetz, da waren schon einige Verbesserungen für den Kunden mit drin.

Es ändert aber nix an der Tatsache das auch bei einer Technischen Veränderung die nicht direkt mit einem Unfall in zusammenhang steht die Versicherung bis zu 10000€ Regreß vordern kann. Bei einem Schaden der mit der Beleuchtung im zusammenhang steht bleibt es dabei das die Versicherung den kompletten Schaden zurück vordert. Und das vollkommen zurecht.

Scheinwerfer die für Halogenleuchten ausgelegt sind kommen mit der höheren Lichtausbeute einer Xenon Birne einfach nicht zurecht. Das Licht wird auch bei optimaler Einstellung deutlich stärker gestreut. Was nicht nur den Gegenverkehr extrem stört sondern vor allem bei Regen,Schnee und Nebel zur Eigenblendung führt.

Fassen wir also zusammen :
- das ganze ist illegal (selbst mit Eintragung)
- Punkte und Fahrverbot sind relativ wahrscheinlich
- im Falle eines Unfalls können hohe Kosten entstehen(unter umständen muß man lebenslang zahlen)
- bei schlechtem Wetter ist die Sicht eher schlechter als besser.

Gruß Tobias

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