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Xenon & SRA

Immer häufiger sind Fahrzeuge mit Xenon ausgerüstet, (relativ) viele davon aber ohne die (vom KBA vorgeschriebene?) Scheinwerferreinigungsanlage.
Wenn ich beim Einkaufen auf den Parkplätzen so rumschaue, der typische Xenonkolben ist da, aber keine Düsen oder Klappen in der Stoßstange zu entdecken.

Handelt es sich bei diesen dann um Re-Importe? (z.B. in Belgien oder Niederlande ist die SRA meines Wissens nicht vorgeschrieben, z.T. auch gar nicht erhältlich)

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


oder muß ich etwa bei einem gebrauchtem, getunten auto erstmal studieren um festzustellen ob man was darf oder nicht.

strenggenommen JA!

denn es gillt der grundsatz "unwissenheit schützt vor strafe nicht!", da du als fahrer sowohl als auch als halter für den jetzigen zustand des fz zuständig bist...

wenn der tüv eine "falscheintragung" macht kostet den das womöglich zwar die lizenz ABER du als halter bzw. fahrer bist ebenfalls mit drann...

@ vorredner

dann muß ich es strenggenommen auch bei einem neuwagen machen. oder läßt sich da in der freien wirtschaft alles mit geld regeln???

siehe sidepipes vom SLR.

in der stvzo steht Fahrzeuge die nach 2000 in betrieb genommen werden oder mit xenon nachgerütste werden müssen automatische leuchtweitenregulierung und scheinwerferreinigunganlage haben sowie xenonzugelassene scheinwerfer .

alles andere ist illegal auch wenn eingetragen wurde oder wird. und auch halogenscheinwerfer egal ob reflektor oder linse mit xenon sind völlig illegal und nicht zulassungsfähig

bei neuwagen einfach mal aufs glas schauen
ob C, HC, R,HR, HC/R, HCR für halogenlicht oder DC, DR, DC/R , DCR für xenon und bi xenon drauf steht da kann mans am leichtesten unterscheiden und das steht auf jeen scheinwerfer drauf

neuwagen die frisch aus dem werk kommen haben ja eine abnahme an sich hinter sich, nämlich die vom ersten modell das vor der serie gebaut wird und vom tüv beguachtet wird, dies steht dann alles in der fahrzeug abe drin was aber nur für die serienfertigung gilt.

wegen dem ford: wenn der vor der änderung umgerüstet wurde, dann ist es legal. Es gab ja früher mal die reglung, das nur Fzg mit einem Baudatum nach 01.04.00 oder so von der kompletten regelung betroffen sind. alles was davor war, ist dort nicht festgelegt. 2002 oder so gabs dann eine änderung, bei der es so umgetextet wurde, das alle umrüstungen nach dem datum so zu erfolgen haben.

Da gabs mal eine zeit lang eine lücke, die etliche personen ausgenützt haben.

Übrigens, die Projektorscheinwerfer sind schon recht alt (gabs die ersten in den 80igern).
BMW, VW und ein paar andere.

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@magmastra Habe auch vorne diese Kappen drauf die gefallen mir aber besser als diese unlackierten schwarzen Nippel bein BJ gleichen Astra eines Kumpels. 🙂

Und das bläuliche Licht ist auch kein Anhaltspunkt.

Mein Hella Celis (habe SWRA) schimmern auch bläulich obwohl alles original ist.

Und bei neuen Fahrzeugen sind die SWRA teilweise gut versteckt man beachte das mal beim Mini.

Und nebenbei die Sidepipes hat DC auch nur mit einer Ausnahmegenehmigung gekriegt.

Ich habe schon mehrere Autos auf Xenon umgerüstet speziell G4.

Ich habe auch nur um mal zu Wissen was passiert so ein Ebay Ding in einen Originalen Scheinwerfer eingebaut und den (nicht eingebaut) mit 12v betrieben.

Nach den anschalten waren die Gläser beschlagen und nach 30 Minuten konnte man den kompletten Scheinwerfer verformen und das Glas vorne rausnehmen.

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