Xenon Razzia in OWL
Hallo ihr.
Bei uns führen die Grünen eine Xenon Razzia durch.
In der letzten Zeit werden vermehrt Auto mit Illegalem Xenon rausgezogen und mit Strafen belegt.
Die Kontrollen führen die ähnlich denen der Anschnallmuffel durch.
Ein Fachkundiger Plizeibeamter stellt sich mit ner Funke an die Strassenecke und schaut auf die Beleuchtung.
Als erstes anzeichen für nicht Zulässiges Xenon ist eine nicht vorhandene Scheinwerferreinigungsanlage, die ja bei jedem FZG mit Xenon vorhanden sein muss.
Wird auch langsam Zeit, die Blendrate bei denen nimmt erschreckend zu.
Dieser Tread soll nur als Info gelten, für diejenigen, die "Nachgerüstetes" Xenon haben.
Welche Konsquenzen einem drohen kann ich euch leider nicht sagen.
Beste Antwort im Thema
A. Vorsicht vor pauschalen Antworten.
I. Nur Fahrzeuge mit werkseitig angebotenem Xenon seinen legal?
Das ist FALSCH. Verschiedene Hersteller bieten zum Nachrüsten Scheinwerfer an, deren Lichttechnisches Gutachten selbige für Gasentladungslampen ausweisen. Solche (Universal-)Scheinwerfer gibt es z.B. von Hella für Abblend-, Fern-, Nelbel- und Zusatzlicht.
II. Nur Fahrzeuge mit automatischer Leuchtweitenregulierung dürften Xenone fahren?
Das ist FALSCH. Es gibt eine Vielzahl von Fahrzeugen, die haben überhaupt keine Leuchtweitenregulierung ab Werk. Betroffen davon sind vor allem Sportwagen mit nur zwei Sitzplätzen und geringer Zuladung, d.h. das Niveau leer und beladen unterscheidet sich hier kaum oder gar nicht. Hier verzichten die Straßenverkehrsämter auf Weisung des KBA auf die automatische Leuchtweitenregulierung auch ohne dass eine Ausnahmegenehmigung ausdrücklich erteilt werden muss.
B. Interessant sind auch die Rechtsfolgen für die Fahrer und Halter, die in eine Kontrolle mit veränderter Lichttechnischen Einrichtung kommen:
I. Weiterfahrt muss zwingend untersagt werden.
1. Zum einen ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeug nach § 19 Abs. 2 StVZO erloschen. Würde der Beamte den Fahrer weiterfahren lassen und es käme zum Unfall mit Personenschaden, würde der Beamte wegen fahrlässiger KV / Tötung strafrechtlich relevant werden.
2. Der Fahrzeugführer müsste vor Ort zurückbauen und dürfte erst dann weiterfahren.
3. Sollte der Tatbestand strittig sein, müsste das Fahrzeug sichergestellt werden und einem Sachverständigen vorgeführt werden (Kosten 4-stellig)
II. Polizei
1. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 50€ und 3 Punkten gegen Halter und Fahrzeugführer verhängt (+Bearbeitungsgebühr). Je nach Einlassung des Beschuldigten in der Kontrolle kann die Bußgeldstelle jedoch auch dei Strafe deutlich anheben.
2. Sollte der Beschuldigte das Fahrzeug vor Ort nicht rückbauen können, wird auf Anweisung der zuständigen Zulassungsbehörde das Fahrzeug stillgelegt.
III. Straßenverkehrsbehörde
1. Stilllegung eines derart umgebauten Fahrzeugs.
2. Bei wiederholt auffälligem Halter / Fahrzeugführer kann durchaus auch mal die Tauglichkeit des Beschuldigten zum Führen eines KFZ überprüft werden...
17 Antworten
OT
da find ich die Klientel "ewig mit defekter Beleuchtung rumfahrer", nicht sauber eingestellte Orginalbeleuchtung, Nichtblinker, permanent Nebelscheinwerferbenutzer, Nebelschlußleuchtenvergesser, sowie farbige Standlicher, 100w Strahler und Lasierte Rücklicht Verbauer, bedeutend schlimmer. Im Winter kommen dann noch die Fahrzeugnichtvomschneebefreierundvormirfahrer dazu 😉
/OT
A. Vorsicht vor pauschalen Antworten.
I. Nur Fahrzeuge mit werkseitig angebotenem Xenon seinen legal?
Das ist FALSCH. Verschiedene Hersteller bieten zum Nachrüsten Scheinwerfer an, deren Lichttechnisches Gutachten selbige für Gasentladungslampen ausweisen. Solche (Universal-)Scheinwerfer gibt es z.B. von Hella für Abblend-, Fern-, Nelbel- und Zusatzlicht.
II. Nur Fahrzeuge mit automatischer Leuchtweitenregulierung dürften Xenone fahren?
Das ist FALSCH. Es gibt eine Vielzahl von Fahrzeugen, die haben überhaupt keine Leuchtweitenregulierung ab Werk. Betroffen davon sind vor allem Sportwagen mit nur zwei Sitzplätzen und geringer Zuladung, d.h. das Niveau leer und beladen unterscheidet sich hier kaum oder gar nicht. Hier verzichten die Straßenverkehrsämter auf Weisung des KBA auf die automatische Leuchtweitenregulierung auch ohne dass eine Ausnahmegenehmigung ausdrücklich erteilt werden muss.
B. Interessant sind auch die Rechtsfolgen für die Fahrer und Halter, die in eine Kontrolle mit veränderter Lichttechnischen Einrichtung kommen:
I. Weiterfahrt muss zwingend untersagt werden.
1. Zum einen ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeug nach § 19 Abs. 2 StVZO erloschen. Würde der Beamte den Fahrer weiterfahren lassen und es käme zum Unfall mit Personenschaden, würde der Beamte wegen fahrlässiger KV / Tötung strafrechtlich relevant werden.
2. Der Fahrzeugführer müsste vor Ort zurückbauen und dürfte erst dann weiterfahren.
3. Sollte der Tatbestand strittig sein, müsste das Fahrzeug sichergestellt werden und einem Sachverständigen vorgeführt werden (Kosten 4-stellig)
II. Polizei
1. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 50€ und 3 Punkten gegen Halter und Fahrzeugführer verhängt (+Bearbeitungsgebühr). Je nach Einlassung des Beschuldigten in der Kontrolle kann die Bußgeldstelle jedoch auch dei Strafe deutlich anheben.
2. Sollte der Beschuldigte das Fahrzeug vor Ort nicht rückbauen können, wird auf Anweisung der zuständigen Zulassungsbehörde das Fahrzeug stillgelegt.
III. Straßenverkehrsbehörde
1. Stilllegung eines derart umgebauten Fahrzeugs.
2. Bei wiederholt auffälligem Halter / Fahrzeugführer kann durchaus auch mal die Tauglichkeit des Beschuldigten zum Führen eines KFZ überprüft werden...
richtig so. In letzter zeit sind es abartig viele die mit nachrüst xenon blenden! Aber die leute mit falsch eingestellten scheinwerfern sollten auch gleich mit rausgezogen werden! Die nerven genauso schlimm.