Xenon nachrüsten
Hallo Leute habe vor mir einen xenon nachrüsten. kennt sich da jemand aus?
so weit ich weiß brauche ich da einen Adapter?
Beste Antwort im Thema
wieviele xenon-threads willst du eigentlich noch aufmachen?!
bereits in deinem xenon-nebelscheinwerfer-thread wurde dir nahegelegt, das diese kits NICHT zulässig sind!
19 Antworten
Du benötigst die Original-Xenonscheinwerfer, eine automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR) und eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA).
Warum ist es nicht erlaubt?
ich darf in Deutschland 5000kelvin fahren. und ab Werk werden 4300kelvin eingebaut. das weiß ich 100%
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Zitat:
Original geschrieben von 0nafanja0
Warum ist es nicht erlaubt?
ich darf in Deutschland 5000kelvin fahren. und ab Werk werden 4300kelvin eingebaut. das weiß ich 100%
Das ist aber nicht das Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Du benötigst die Original-Xenonscheinwerfer, eine automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR) und eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA).
Oft wird etwas ausgeschrieben und in Klammer abgekürzt..
kleines Beispiel:
automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR)
noch ein Beispiel (Bsp.) gefällig? Gerne
Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)
So nun ist der Unterricht für heute beendet..
Du könntest hier finden was du brauchst!
http://www.kufatec.de/shop/index.php/cat/c325_Golf-VI-6.html/page/2
Ein Blick ins Gesetz lohnt sich!
§50 StVZO
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
wieviele xenon-threads willst du eigentlich noch aufmachen?!
bereits in deinem xenon-nebelscheinwerfer-thread wurde dir nahegelegt, das diese kits NICHT zulässig sind!
Zitat:
Original geschrieben von 0nafanja0
so weit ich weiß der tüv braucht nur Scheinwerferreinigungsanlage (SRA). und das habe ich.
Nein, der TÜV braucht grundsätzlich keine Scheinwerferreinigungsanlage.
Die Scheinwerferreinigungsanlage benötigst du selbst an deinem Fahrzeug, zusammen mit der automatischen Leuchtweitenregulierung, damit das Ganze (zugelassener Scheinwerfer vorausgesetzt) überhaupt eintragungsfähig wird.