Xenon Licht Nachrüstsatz Unteschiede??

Mercedes E-Klasse W124

Habe mich bei Ebay ein wenig umgeschaut,wegen Xenon Nachrüstsätze für H4!

Abgesehn das es verschieden Marken gibt,und nicht erlaubt ist,
wäre meine Frage, ob es Probleme gibt die einzubauen?
Bei dem einem Verkäufer,der das Produkt verkauft hat der Xenon Brenner einen langen Hinterteil,wie soll der dann in die Fassung passen,der Deckel bei den w124 Scheinwerfer hinten würde doch bei dieses Fahrzeugen nicht mehr zugehen????

ein loch fräsen???nicht wirklich!

siehe hier

http://cgi.ebay.at/...6685QQihZ001QQcategoryZ28643QQrdZ1QQcmdZViewItem

und bei einer zweiten Auktion ist bei dem Brenner dieses schwarzes Hinterteil,nicht vorhanden? daher wäre das auch kein Problem mehr?
Oder ist dieses Produkt vielleicht nicht so gut???

siehe hier

http://cgi.ebay.at/...6685QQihZ001QQcategoryZ28643QQrdZ1QQcmdZViewItem

gruss jason

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


Wenn du jemanden in die Karre fährst und Xenon eingebaut hattest, dann muss nachgewiesen werden, dass dies ursächlich für den Unfall war, bzw. dass dies Ursächlich für den Unfall sein könnte.

Bei der Haftpflicht ja, dafür gibt es entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen. Da muss der Umbau als Ursache nachgewiesen werden um Regressforderungen stellen zu können.

Bei der Kasko für den eigenen Schaden sieht das aber anders aus. Da sind die Geschäftsbedingungen der Versicherer bindend. Und ich zweifel daran dass die freiwillig zahlen wenn die rauskriegen dass das Fahrzeug dank Umbauten wie Xenon keine gültige BE mehr hat.

Verletzt sich der andere steht auch mal schnell eine Verkerhsgefährdung und Körperverletzung im Raum 😉

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Elfine


Wie willst du auch einen Vergleich bekommen wenn du nur 2 Links angibst die BEIDE zu ein und demselben Artikel führen ?

Rest siehe oben.

ja hast recht mein fehler,ist aber auch schon egal,die auf dem link passen auch

gruss jason

1: Es ist beidesmal derselbe Artikel
2: Das TÜV-CERT besagt, dass diese Teile nach ISO 9001 gefertigt werden, es wird NICHTS über die Zulassung oder Verwendung im FZG gesagt...

ERGO: Typischer Ebay-Blender, FINGER WEG!

Zitat:

Original geschrieben von AndiM 300TD


1: Es ist beidesmal derselbe Artikel
2: Das TÜV-CERT besagt, dass diese Teile nach ISO 9001 gefertigt werden, es wird NICHTS über die Zulassung oder Verwendung im FZG gesagt...

ERGO: Typischer Ebay-Blender, FINGER WEG!

er schreibt doch selber das es in der Stvo nicht erlaubt ist!

glaub mir die meisten wissen es,bei mir steckt nur die neugier!

nächstes monat habe ich sowieso wieder lange frei,da habe ich wieder genug zum basteln 🙂

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Moin,

Meik ... Ne ... die Versicherung ist erstmal in der Regulierungspflicht. Sie kann die Regulierung zwar ablehnen, muss dies aber begründen. Wenn du dich dagegen nicht wehrst ... hat die Versicherung Glück gehabt. Wehrst du dich dagegen ... kann es vor Gericht gehen.

Grundsätzlich führt das nicht zum Verlust der Kaskoversicherung. Es KANN zum Verlust führen ... aber eben nicht zwangsweise. Da gibt es auch massig Urteile zu, z.B. wo die Kaskoversicherung der Meinung war, das Niesen eine Pflichtverletzung sei, das ein Heckspoiler zum Verlust der Kaskoversicherung führen würde etc.pp.

Probleme könnte es aber geben, wenn der Schaden z.B. Nachts eintritt. Da würde Ich dir recht geben, da könnte die Versicherung damit argumentieren, das der illegale Xenonscheinwerfer eine erhöhte Eigenblendung hätte etc.pp. Tagsüber ... wird sie damit nicht durchkommen.

MFG Kester

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