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XENON Kit Fragen

Themenstarteram 17. Juli 2005 um 19:12

hallihallo :-)

Ich hab mal ne frage...was diese Xenon Kit's angeht welche aufm Plug'n'Play Prinzip basieren ..also für H4 oder H1 etc. fertig verdrahtet sind ... zB bei ebay usw.

Ich weiss dass diese verboten sind im strassenverkehr...

Meine frage gilt jedoch der Temperaturentwicklung in einem für Halogenlampen ausgelegtem Scheinwerfer, der mit so einem Xenon Brenner gefüttert wird...

Kann mir jemand sagen ob Xenon Brenner heisser werden im Betrieb als normale H4, H1 oder vergleichbare Halogenlampen ???

Wäre doch verantwortungslos diese Xenonkits anzubieten wenn man sich damit den Reflektor verbrutzelt oder ??

Danke im Vorraus für eure Antworten !

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17 Antworten
am 17. Juli 2005 um 19:25

ich drücks ma so aus:

h1 55-65 watt (h4 hat glaub ich auch ned viel weniger)

xenon 30-35 (aber hoher einschaltstrom... was aba für die wärementwicklung egal ist)

--> kälter

gruß cabbiman... is aba trotzdem ned legal...

Mal die nackte Physik: eine herkömmliche Glühbirne hat einen Wirkungsgrad von ca. 3%, d.h. von der Energie (Strom), die man reinsteckt, werden 97% in Wärme und nur 3% in Licht umgesetzt. Bei einer Halogen-Lampe sieht es nicht soooooo viel besser aus.

Nun ist es eine Frage der Logik, dass eine Xenon-Lampe, die bei nur 35 Watt Leistungsaufnahme deutlich mehr Licht produziert, einen deutlich höheren Wirkungsgrad haben muss, somit deutlich weniger Verlustleistung (=Wärme) produzieren müsste.

Ich habe gerade mal ein wenig geforscht und bin über die Info gestolpert, dass Xenon gegenüber Halogen einen knapp doppelt so hohen Wirkungsgrad hat. Alles weitere kann man sich per Dreisatz leicht ausrechnen....

Gruß,

Christian

am 17. Juli 2005 um 23:46

naja dreisatz wage ich ma zu bezweifeln... weil grundsätzlich verschiedene systeme... aber das normale brinen ned über 6% wirkungsgrad rauskommen (geschätzt) is denk ich klar --> xenon müsst mehr in wäre umwandeln als reingehen um mehr wärme zu produzieren

aba sooo einfach ists dann doch wieder ned zu berechnen... leider

gruß cabbiman

Moin,

Ein Xenonbrenner strahlt weniger Hitze ab, als eine konventionelle Lampe.

Das Problem ist hier auch gar nicht die Temperaturentwicklung des Leuchtmittels, sondern der Rest des Scheinwerfers, der für die Stromaufnahme nicht konzipiert ist und sich aufheizt (z.B. Kabelquerschnitte, Stecker etc.pp.).

Das nächste Problem ist, das der Reflektor für das LEUCHTMITTEL konzipiert wurde, das heißt der Reflektor nimmt das Licht so auf, das er es optimal auf die Strasse werfen kann. Dazu muss das Licht jedoch an der EXAKT richtigen Stelle erzeugt werden. Deshalb ist die Bauform z.B. von H4, H7 etc.pp. Lampen nach ISO genormt. Schraubt man jetzt ein anderes Leuchtmittel rein, wo das Licht an einer anderen Stelle erzeugt wird, bündelt der Reflektor das Licht nicht, sondern er streut es. So kommt einem das Licht möglicherweise heller vor, ohne das dies in der Tat der Fall ist (Selbstblendung). Vom Gegenverkehr reden wir mal gar nicht ;)

MFG Kester

Ganz klar fakt ist die Rechtslage: eine Leuchte (=Scheinwerfer) ist für einen bestimmten Typ von Leuchtmittel (=Birnchen) konstruiert und dafür - und nur dafür - zugelassen worden. Zu erkennen an der E-Prüfnummer auf dem Gehäuse. Setzt man nun ein Leuchtmittel eines anderen Typs ein, erlischt die Betriebsgenehmigung der Leuchte und damit automatisch die das gesamten Fahrzeugs, an dem die Leuchte montiert ist.

Aber das war ja eigentlich schon klar.

Was mich aber wundert:

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Das Problem ist hier auch gar nicht die Temperaturentwicklung des Leuchtmittels, sondern der Rest des Scheinwerfers, der für die Stromaufnahme nicht konzipiert ist und sich aufheizt (z.B. Kabelquerschnitte, Stecker etc.pp.).

Ein Xenon-Beamer braucht ja - wie schon zuvor diskutiert - deutlich weniger Leistung als eine entsprechende Halogen-Birne. Wenn ich das so grob überschlage, etwa 1/3 weniger. Also würde theoretisch auch 1/3 weniger Strom fließen, sofern die Xenon-Lampen ebenfalls mit 12 Volt betrieben würden.

Nun brauchen Xenon-Lampen aber meiner Erinnerung nach irgendwas über 20V für den Betrieb (daher das Vorschaltgerät davor), wodurch der Strom nochmals geringer ausfällt (gemäß der Formal I=P/U, abgeleitet aus P=U*I).

Ohne jetzt einen Taschenrechner zur Hand zu nehmen, komme ich so grob auf Ströme in der Größenordnung um die Hälfte dessen, die bei herkömmlichen H4-Lampen fließen dürften.

Aber egal - illegal isses so oder so und Xenon-Beamer KÖNNEN in für Halogen-Birnen konstruierte Scheinwerfer das Licht gar nicht präzise auf die Straße bringen.

Gruß,

Christian

am 18. Juli 2005 um 7:47

bei reflektionsscheinwerfern ist das richtig... allerdings klappts bei de's (wo das lich von ner linse gebündelt wird) eigentlich doch, aber tüv gibts strotzdem ned

am 18. Juli 2005 um 8:49

den gibts ja meist schon so nicht, weil du die automatische niveauregulierung dazu brauchst, ne scheinwerferreinigungsanlage etc. pp

Und daher kannste ne Eintragung von sowas knicken, es sei denn für dein Frzg wird ne komplette Xenon Anlage angeboten.

Es gibt schon noch eine Möglichkeit, in einem älteren Auto legal zu Xenon-Licht zu kommen: man verbaut die komplette Scheinwerferanlage samt Elektronik und Scheinwerferreinigungsanlage aus einem "modernen" Auto.

So muss es wohl zumindest einen MX-6 mit den Xenon-Scheinwerfern aus dem Mazda 6 geben, wenn ich das richtig gesehen habe. Da ist dann aber schweißen, flexen und spachteln angesagt....

Gruß,

Christian

Moin,

Und OB es final dann 100% Wasserdicht ist ... sei mal dahingestellt. Es gibt einen W124 der mit dem Xenon aus dem W-140 rumfährt. Der hat bis heute auch keine offizielle Zulassung.

Es ist nur vielen offenbar total egal. Dabei würde es bei den meisten einfach schon viel bringen, Ihre Scheinwerfer mal entsprechend zu warten, zu reinigen und gegebenenfalls Reflektor und Co. zu erneuern.

Und ... Ich habe mich noch nie wirklich mit dem Teil des Autos auseinander gesetzt. Ich habe nur mal gesehen, das bei Xenonverwendung der hintere Plastikteil des Gehäuses schlicht wegschmorrte ;) Vielleicht sind die Widerstände einfach zu groß. Keinen Plan.

MFG Kester

am 19. Juli 2005 um 23:55

Zitat:

Es gibt schon noch eine Möglichkeit, in einem älteren Auto legal zu Xenon-Licht zu kommen: man verbaut die komplette Scheinwerferanlage samt Elektronik und Scheinwerferreinigungsanlage aus einem "modernen" Auto.

gibt noch eine: lichttechnisches gutachten --> dumm nur, dass es um die 50t euro kostet :(

Einfache Lösung und total legal.

Ich zum Beispiel habe, um bessere Sicht zu bekommen, mir die Blue Vision von Philips als H7 reingemacht. Schön helles Licht. Kommt dem blauen Xenon zwar nicht so nahe, aber die Lampen sind besser als die Serien-Funzeln.

Bei ebay auch zu finden unter Xenon-Look, werden zu hauf angeboten. Doch da kaufe ich mir lieber Markenware. Die ebay-Dinger kommen alle samt aus Japan und kosten auch alle um die 10 bis 20 Euro........

Moin,

Das es auch legale Möglichkeiten gibt, das Licht zu verbessern steht ausser Frage. Ich selbst fahre auch Halogenleuchtmittel, welches für Biluxscheinwerfer (Im Panda) zugelassen ist. Das Licht ist zwar immer noch nicht so hell, wie ein echter H4 oder H7 Scheinwerfer, aber 20% mehr als diese ösigen Biluxfunzeln sind es schon.

MFG Kester

am 21. Juli 2005 um 18:42

also ich schwör seit jahren auf philips vision plus...

und kann seit jahren die kaputten mit den bunten lampen nicht verstehn... hab sowas mal getestet, war urst finster vorm karren, die flogen in hohem Bogen gen Deponie...

mfg

Ich bin ganz angetan von den Philips BlueVision Ultra Blue, sozusagen das Nachfolgeprodukt der VisionPlus. Sehr viel Licht (+50%), davon das meiste tatsächlich dort, wo es hingehört und entgegen der irreführenden Produktbezeichnung liefert die BlueVision sehr angenehmes, weißes (!) Licht.

Gruß,

Christian

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