Xenon eintragen!!!!
Moin!! Bin neu hier aber schöne seite!!!
Also folgendes habe mir fein Xenon eingebaut in meinen jetta tja bloß kleines problem Tüv steht an und mit so etwas eintragen bzw tüv bekommen ist schwer!!
Es gibt nen steuergerät zu kaufen zum nachrüsten 150€
und die scheinwerfer reinigungs anlage ist ja auch kein thema.
Aber hat jemand noch ne andere idee????
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DasBurger
Moin Mädels!
Also: wenn Ihr original Xenon-Scheinwerfer verwendet (es kommt dabei nicht auf die Fassung an, wie einer meiner Vorredner geschrieben hat), ist eine Eintragung kein Problem.
Zwischen 1998 und 2002 waren Scheibenwaschanlage und automatische Leuchtweitenregulierung Pflicht.
Seit 2003 genügt eine MANUELLE Leuchtweitenregulierung, wie sie fast ein jeder hat (mit Rädchen und so).
Wenn Ihr das nicht glaubt, schaut euch meinen Passat und meine Papiere an.
Aussage meines TÜV-Prüfers: ja, wenn du halt keine automatische LWR und Waschanlage hast, muss es wohl ohne gehen. . . :-)
lol, möchte mal wissen, wer dir so eine bescheuerte "regelung" eingeredet hat...
bis zum 1.4.2000 war es den herstelern überlassen swr und lwr (automatische) in verbindung mit xenonscheinwerfer zu verbauen! sprich autos die vor dem 1.4.2000 zugelassen wurden und ORIGINAL! xenon hatten brauchten keine lwr und swr diese gillt auch für die nachrüstung, MIT ORIGINALTEILEN! an fahrzeugen die es von WERK ORIGINAL mit xenon gab!!!
alles andere ist unzuöässig, deine eintragung somit auch.. da können es auch 20 tüv prüfer abnehmen, bei der nächsten kontrolle, wo es auffällt oder gar bei einem unfall bist du sptestens dran... und da möchte glaub ich niemand in deiner haut stecken.. das geht schnell in den 5 stelligen bereich und die versicherung holt sich jeden cent wieder und das alles nur um xenon zu haben? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von DasBurger
Sollte ich damit ein Problem haben?
Lies doch mal den Text vom KBA ganz genau:
"Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO)." . . . "Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden."
Beim Nachrüsten steht nämlich NICHT, dass eine automatische LWR und/oder eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein muss.
Manche Leute wollen es einfach nicht verstehen... 🙄
Deshalb nochmal (ich verzichte mal auf die §§ 😉 ):
Nach der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung):
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
So, allerdings müssen die Übergangsvorschriften (ebenfalls StVZO) beachtet werden:
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Gruß
Christian 😉
@Necrite:
nichts anderes habe ich gemacht...Originalteile verwendet und mein Fahrzeug hatte Erstzulassung irgendwann 1998.
Deine Recherche deckt sich also weitesgehend mit meiner (abgesehen von den genauen Jahreszahlen).
Oder hab ich mich verlesen?
Zitat:
Original geschrieben von DasBurger
@Necrite:
nichts anderes habe ich gemacht...Originalteile verwendet und mein Fahrzeug hatte Erstzulassung irgendwann 1998.
Deine Recherche deckt sich also weitesgehend mit meiner (abgesehen von den genauen Jahreszahlen).
Oder hab ich mich verlesen?
was für einen passat hast du denn? ich meine der erste passat den es mit xenon gab müsste der 3B gewesen sein?
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richtitsch. genau der. und die scheinwerfer samt vorschaltgeräten stammen original aus dem gleichen.
und da ich vor der umrüstung meinen TÜV'ler interviewt habe, und ich ein (relativer) fauler kerl bin, hab ich mir den umbau der lwr und der sra gespart.
damit fällst du dann aber unter die betroffene gruppe, der es erlaubt ist, wenn du dir das thema mal durchließt, stllst du fest, das es bei dem fahrzeug(en) um die es ging NIEMALS xenon gab!
okay. so gesehen. . .dann also nix für ungut. wollte keine verwirrung stiften.
es gilt ja schliesslich weiterhin: WER LESEN KANN, IST KLAR IM VORTEIL!!!