Xenon Dauerfahlicht deaktivieren?
Hallo,
ich bin am Überlegen ob ich das Dauerfahrlicht deaktivieren soll um die Brennstunden des Xenon nicht unnötig zu vergeuden... Macht das Sinn? Haben es schon andere wieder ausgeschaltet? Wie ich ja schon mitbekommen habe lässt sich dies nur über den Tester beim Händler deaktivieren. Wir haben ab Werk das Dauerfahlicht damals mitbestellt (Zulassung 11/10).
Andere Möglichkeiten gibts da nicht?
Danke im voraus für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Da wird sich gegenüber Modelljahr 2010 kaum was geändert haben.
Aber wenn ich mir diese diversen Dauerfahrlicht-Threads durchlese, bekomme ich das Gefühl, daß die Lichtorgel-Wirkung des Tiguan allemal wichtiger ist, als das Auto und seine Qualitäten an sich!
Ob das Auto LED-Tagfahrlichter hat, das Dauerfahrlicht (verbotenerweise) über die Nebler läuft, Ob das eher blau oder eher grün leuchtet...:
Das scheint auf alle Fälle wichtiger zu sein, als der z.B. absolut günstige Spritverbrauch o.Ä.....
Ich habe mit Dauerfahrlicht geordert, da ich oft auf Autobahnen unterwegs bin, und da generell mit Licht fahren will.
Mittlerweile habe ich ein VCDS, und könnte das DFL auch aus- oder einschalten, wie ich will, doch ich habe da keinen Bedarf: Ich will mit Licht fahren, und gut is.
Was ich nicht will, ist ein Licht-Modding, das andere stört, belästigt, oder sogar gefährdet!
Ich frage mich manchmal nur, was die Leute machen, die ihr Neu-Fahrzeug jetzt mit irgendwelchen Moddings versehen, die nicht erlaubt sind, wenn sie das erstemal durch den TÜV müssen? Alles zurückbauen?
Ein Freund von mir arbeitet bei einer der Abnahmebehörden, und er meinte auf meine Frage, daß ihm diese Dinger mittlerweile alle bekannt seien, und diese Fahrzeuge alle knallhart durchfallen würden.
Bin dann auch dankbar dafür, denn was einem da mittlerweile so alles auf der Landstrasse entgegengurkt, da geht's bei mir von Lachanfall, bis "Der gehört sofort erschossen!".
Es macht sich hier oft keiner Gedanken, was sein Licht-Modding in grenzwertigen Situationen alles bewirken kann, nur weil sein Gegenverkehr von seinem ach so tollen Licht sowas von geblended wird, daß er, während er noch staunt, in den Graben fährt!
Das serienmässig bestellbare Dauerfahrlicht bewahrt z.B. den Fahrer davor, daß er (wie ich es heute wieder sehr massiv erlebt habe) z.B. bei trübem Wetter und Sprühregen, ohne Licht auf der Autobahn unterwegs ist, und fast nicht gesehen werden kann, nur weil er eben vergessen hat, sein Licht einzuschalten....
Gruß
Nite_Fly
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rainman08
In der Stellung "Auto" und einige Minuten über 140 Km/h geht das Fahrlicht automatisch an.
Und was machst Du dann bei trübem Wetter und schattigen Landstrassen oder gar in der Stadt? Etwa auch dort mit >140km/h fahren?
Lieber gleich mit der kontinuierlichen Beleuchtung fahren, als ständig die Dinger ein- aushschalten zu lassen. Denn nicht die Betriebsdauer der Halos ist das große Problem, sondern die Einschaltvorgänge töten die Glühwendel!
Zitat:
Original geschrieben von Beichtvater
Und was machst Du dann bei trübem Wetter und schattigen Landstrassen oder gar in der Stadt? Etwa auch dort mit >140km/h fahren?
Lieber gleich mit der kontinuierlichen Beleuchtung fahren, als ständig die Dinger ein- aushschalten zu lassen. Denn nicht die Betriebsdauer der Halos ist das große Problem, sondern die Einschaltvorgänge töten die Glühwendel!
Nö, tempomäßig immer vollkommen regelkonform!
Hast du in der Fahrschule nicht aufgepasst oder warum fragst du😕 😁
Seitdem ich das Auto mit den Xenonscheinwerfern habe,
regelt der Lichtsensor das bis jetzt immer sehr gut
und den Wetterbedingungen angepasst.
Hatte bis jetzt noch nie den Fall, "unterbelichtet" herum zu fahren. 😉
Zitat:
Original geschrieben von bettho
Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 07 Codierung > BCM Steuergerät > Assistent für lange Codierung > Byte 11> Bit> 2 deaktivieren
gilt Byte 11> Bit> 2 aktivieren der dann auch für Halogenausführung?
Wär es wirklich nicht einfacher, auf den Einschaltknopf zu drücken? 🙄
SCNR
Im Prinzip kann das ja jeder so bestellen, wie er es haben will.
Einfacher ist es, das Dauerfahrlicht zu haben, und dann zu wissen, dass das Licht immer an ist.
Fahre zu Zeit sehr oft einen Astra, der zwar einen Lichtsensor hat, aber kein Dauerfahrlicht. In der Stellung "Automatik" schaltet das Auto völlig hasenwild immer mal wieder das Licht an oder aus. Die anderen auf der Autobahn denken wahrscheinlich, dass der da hinten spinnt.
Aber wenigstens hat der Astra eine Kontrolleuchte für's Licht im Cockpit.
Um diese Umschalterei zu vermeiden, schalte ich mittlerweile auch da permanent das Licht ein. Allerdings ist es mir da dann auch schon passiert, dass ich, wahrscheinlich in Verbindung mit der Freisprecheinrichtung den Warnton beim Verlassen des Fahrzeugs nicht mitbekommen habe, und das Licht nicht ausgeschaltet habe. Beim nächsten Fahrtantritt war
Die Batterie leer...
Das permanente Tagfahrlicht ist etwas, worauf ich mich verlassen kann.
So kann ich auch nicht bei schlechtem Wetter auf der Autobahn ohne Licht unterwegs sein (wie so manche Zeitgenossen).
Dass das Tagfahrlicht die Xenons vorschnell himmelt, kommt wahrscheinlich auch eher aus der Ecke der Stammtisch-Ingeneure, denn die Hersteller bauen da sicherlich nicht bewusst eine "Sollbruchstelle" ein.
Dramatischer sehe ich da den Automatikbetrieb über den Lichtsensor, der während einer einzigen Fahrt unter Umständen das Licht mehrmals ein- und ausschaltet.
Dass VW das jedoch unter Verweis auf Die Garantie nicht rauscodieren will, ist sowas von hanebüchen!
Nachgerüstet haben sie es jedenfalls für fünfzig Euros (tun sie das noch?)...
Warum sollen sie es dann nicht mehr rausnehmen können?...
Gruss
Nite_Fly
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Vielen Dank für die vielen Antworten,
Also die Mehrheit lässt es auch wieder auscodieren. OK, werd ich auch machen, hat meine Meinung ebenfalls bestärkt.
Grüße,
Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Da mein Tiger das ebenfalls hat wird das auch das erste sein was ich rauscodiere.
Kann dann in spätestens einer Woche berichten wie man dahin kommt.
Glaube nicht, dass es einen Unterschied zwischen H7? oder Xenon gibt.Mit dem VAS vom Händler ist das deutlich komplizierter weil die ganze Rechnerei die VCDS selbst macht muss der Mechaniker durchführen = der ein oder andere will schon aber "zu Fuß" ist das schon etwas anderes.
Gleichzeitig sieht VW das überhaupt nicht gerne wenn Vertragshändler Codierungen machen. Ist hier und da sicher auch ein Grund.
Hallo tom-ohv,
konntest Du das Dauerfahrlicht schon rauscodieren ?
Zitat:
Original geschrieben von melman75
Hallo tom-ohv,Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Da mein Tiger das ebenfalls hat wird das auch das erste sein was ich rauscodiere.
Kann dann in spätestens einer Woche berichten wie man dahin kommt.
Glaube nicht, dass es einen Unterschied zwischen H7? oder Xenon gibt.Mit dem VAS vom Händler ist das deutlich komplizierter weil die ganze Rechnerei die VCDS selbst macht muss der Mechaniker durchführen = der ein oder andere will schon aber "zu Fuß" ist das schon etwas anderes.
Gleichzeitig sieht VW das überhaupt nicht gerne wenn Vertragshändler Codierungen machen. Ist hier und da sicher auch ein Grund.konntest Du das Dauerfahrlicht schon rauscodieren ?
Ich muss geträumt haben --> mein Tiger hat das gar nicht! 😕
Bin aber außerdem auch noch nicht dazu gekommen mal nach zu sehen.
Ich glaube nicht, dass VW hier das Rad neu erfunden hat = das geht genauso leicht wie beim Golf V.
Sobald ich den Weg kenne poste ich ihn hier.
Zitat:
Original geschrieben von melman75
Würde mich brennend interessieren ob das von euch einer bei seinem freundlichen ohne probleme codieren lässt
Hi,
meiner macht es für ca. 35-40 Euro. Habs dann aber doch nicht machen lassen, weil er mir Angst gemacht hat....(siehe unten)
Zitat:
Original geschrieben von nite_fly
...Ein Freund von mir arbeitet bei einer der Abnahmebehörden, und er meinte auf meine Frage, daß ihm diese Dinger mittlerweile alle bekannt seien, und diese Fahrzeuge alle knallhart durchfallen würden.
Ein VW-Händler hat mir auch erzählt, der TÜV würde durch die Fahrgestellnummer
die Fahrzeugausstattung auslesen und dort würde dann Dauerfahrlicht stehen
und dann würde ich keinen neuen Tüv mehr bekommen.
Ok, ich kann ja zur kleinen Werkstatt fahren, aber wissen möchte ich es doch,
ob es so beim TÜV ist, dass ich bei Auslesung dann keinen TÜV mehr bekomme?
Sollte das wirklich so sein, könnte ich doch ein LED-Tagfahrlicht einbauen
und das Dauerfahrlicht deaktivieren lassen?
Ist das jetzt richtig, dass die Garantie bei Deaktivierung des Dauerfahrlichtes
nun doch erhalten bleibt?
Zudem ist es einmal rauscodiert, kann man es nicht mehr reincodieren.
Wahr oder unwahr?
... der TÜV liest keine Fahrzeugkonfi aus. Und aus der Nummerncodierung würden sie auch nicht schlauer... 😰 Ich habe zwar kein Xenon, aber DFL ab Werk geordert. Allerdings fand ich es nervig in der Stadt mit Licht zu fahren. Habe mir in der Nähe einen VCDS-User gesucht, der hat mir TFL auf die Nebler, Abbiegelicht & Regenschließen programmiert. Alles aus Mika's Blog. Hat einwandfrei geklappt. Keine Angst davor, man kann die Original-Konfi sichern und sich per Email schicken lassen. Wenn was ist, einfach wieder zurück kopieren lassen. Oder der 🙂 kann das auch mit der bei VW zentral für Dein Konfi hinterlegte Codierung - sagt zumindest mein 🙂.
Achja, und wenn ich zum TÜV fahre, bekommt der Lichtsensor eines aufs Dach und dann gehen die normalen Scheinwerfer an und die Nebler aus. Somit merkt das da dann kein Mensch und ich rassel auch nicht reihenweise durch 😛
Gruß
Caipi
Der TÜV liest keine Fahrzeugkonfiguration aus. Aber daß die aus der Konfiguration nicht schlau werden würden, halte ich für ein Gerücht! Die blicken da teilweise besser durch, als der 🙂 in der VW-Werkstatt, denn die haben das studiert!
Aber die werden selbstverständlich jeden durchfallen lassen, der Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen haben, die nicht gesetzeskonform sind. Das ist ja deren Aufgabe! Ob sie alle Änderungen bemerken, ist eine andere Sache...
Daß VW etwas dagegen hat, daß der Otto-Normalverbraucher an dem Auto 'rumprogrammiert, ist durchaus verständlich, denn bei vielen Dingen ist das nicht so einfach nachvollziehbar und der Kunde kommt mit Regress-Ansprüchen daher, wegen Fehlern, die er durch Unwissenheit selbst verursacht hat.
Es ist definitiv nicht vorgesehen, daß der Kunde seine Fahrzeug-Parameter selbst verändert. Wenn VW seine Garantie darauf abstellt, dann ist das deren gutes Recht.
Als Lösung zur Güte könnte VW bei Einlieferung eines Fahrzeugs in die Werkstatt erstmal alles auf Werkszustand zurücksetzen, und sehen, ob der bemängelte Fehler noch auftritt: Tritt er nicht mehr auf, und es wurden durch den Kunden Parameter verändert, dann hat der Kunde den Aufwand der Werkstatt zu bezahlen.
VW gibt Garantie auf das Fahrzeug nur so, wie es ausgeliefert wurde.
Wenn manche Werkstatt nicht in der Lage ist, festzustellen, daß da ein Hobby-Programmierer am Werk war, dann ist das eine andere Sache.....
Gruß
Nite_Fly
Die Original-Codierungen aller Steuergeräte liegt bei VW vor.
Bei einem Update durch den Händler z.B. wird diese dann auch automatisch wieder hergestellt.
Soviel Grips sollte schon vorhanden sein das man vor der HU Codierungen die nicht zugelassen (z.B. TFL auf die NSW) sind wieder rückgängig macht.
Bei der ganzen Heulerei und Streiterei - wir reden hier zu 99% von Dingen die seitens des Herstellers vorgesehen sind/waren.
Für irgendeinen Punkt auf dieser Erde.
Dinge an die der Hersteller nicht gedacht hat = das automatische Anklappen vom Aussenspiegel sind auch nicht frei zu schalten!
Danke für Eure Antworten Caipi69 , nite_fly & tom-ohv
@Caipi69 :
Das man es nicht zurückcodieren und die alte Konfig. wieder reinkopieren kann hat mir mein Händler so erzählt. Er schien auch so ziemlich durchzublicken, aber vielleicht wollte er auch nur nicht später wieder oder hatte eine Fehlinformation.
Zitat:"Achja, und wenn ich zum TÜV fahre, bekommt der Lichtsensor eines aufs Dach und dann gehen die normalen Scheinwerfer an und die Nebler aus"
hmm das versteh ich jetzt nicht ...
@nite_fly :
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass bei Sachen, die überhaupt nichts damit zu tun haben,
VW einfach nicht die Garantie verweigern kann, sondern vielleicht nur die Garantie auf das Steuergerät nicht mehr besteht und auch auf die Lichtanlage.
Grüße
doncatan
Zitat:
Original geschrieben von doncatan
Das man es nicht zurückcodieren und die alte Konfig. wieder reinkopieren kann hat mir mein Händler so erzählt.
Doch das geht auf jeden Fall.
Zitat:
Original geschrieben von doncatan
Er schien auch so ziemlich durchzublicken
Da hab ich so meine Zweifel.
Zitat:
Original geschrieben von doncatan
Zitat:"Achja, und wenn ich zum TÜV fahre, bekommt der Lichtsensor eines aufs Dach und dann gehen die normalen Scheinwerfer an und die Nebler aus"hmm das versteh ich jetzt nicht ...
Wenn man in eine Halle reinfährt schaltet der RLS i.d.R. das Licht an.