Xenon 2000 Lumen Kit Legal?
Hallo meine Frage wer die ob ich das Kit in mein Fernlicht einbauen kann im Originalen Scheinwerfer das ist der link zum Kit. https://www.myautolight.fr/.../...-anti-erreur-canbus-feux-phares.html
Beste Antwort im Thema
Um es mal deutlich zu machen, Scheinwerfer bilden bei der Zulassung eine Einheit. Ändert man das Leuchtmittel, zb von H7 auf Xenon, wäre eine komplette neue Abnahme der Beleuchtungseinheit notwendig. Da dieser "Spass" alles Andere als Billig ist und man mit Schrottleuchtmitteln eh keinen Erfolg hätte sparen sich die Meisten ein Gutachten.
Wenn Hella keine Nachrüstscheinwerfer hat gibt es wohl keine legale Möglichkeit ohne teure Originalteile auf Xeno umzubauen.
30 Antworten
Zitat:
@AMGTOM50 schrieb am 31. Oktober 2017 um 03:15:12 Uhr:
Hallo meine Frage wer die ob ich das Kit in mein Fernlicht einbauen kann...
In Deutschland auf legale Weise definitiv nicht.
Zitat:
Die Frage ist, ob es eben unter bestimmten Voraussetzungen (spezielle Zulassung bspw.) eben doch möglich ist, die zu verbauen.
Ja wenn man ein französisches Nummernschild sein eigen nennt.
Zitat:
Nur in den Scheinwerfer darf man es nicht einbauen. Das sagen sie dir aber nicht!
Das video ist für den französischen Markt, dort gelten unsere deutsche Gesetze nicht.
Genau die selben Kits bekommt man auf ebay für unter 15 € und natürlich sind sie in D nichts zulässig.
In einem Hologenscheinwerfer etwas anderes, als Halogenleuchtmittel zu verwenden, wird in Deutschland nie zulässig sein.
Besonders die Hell-Dunkel-grenze ist dem deutschen Gesetzgeber heilig und diese wird mit solchen Nachrüstlösungen immer sehr verwaschen.
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 31. Oktober 2017 um 13:36:34 Uhr:
Zitat:
Nur in den Scheinwerfer darf man es nicht einbauen. Das sagen sie dir aber nicht!
Das video ist für den französischen Markt, dort gelten unsere deutsche Gesetze nicht.
Das ist durchaus so wahrscheinlich, nur einen richtigen Beleg dazu wäre halt von Vorteil, für den Threaderöffner ;-)), zumal in Frankreich auch nicht alles was möglich, auch "automatisch" zulässig ist ;-))
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Da der Verkäufer sich auf internationales Recht beruft (die UNECE-R48, die sowohl von Frankreich wie auch von Deutschland anerkannt ist) müsste es entweder in beiden oder in keinem von beiden Ländern legal sein.
Ich würde sehr gerne mal dieses Zertifikat lesen, mit dem da Werbung gemacht wird. Ich kann mir nämlich auch nicht vorstellen, dass der Umbau legal ist.
Nur noch eine Randbemerkung. ECE 48 bedeutet schlicht das die Funzel in Neuseeland geprüft wurde. Die Frage ist ob das für die EU relevant ist oder so bedeutend wie ein Stück Klopapier. Die Nummer sagt alleine nichts über den zulässigen Verwendungszweck aus. Möglicherweise wurde dieser Satz in Neuseeland als Umbau für Suchscheinwerfer geprüft und zugelassen.
Eine ECE-Zulassung ist und war noch nie ein Freibrief.
Mensch das Ding ist bei uns nicht erlaubt und gut ist es,es fahren schon genug Autos mit diesem illegalen Mist herum und blenden andere Verkehrsteilnehmer!!
OK, auf die Idee bin ich noch nicht gekommen.
Im Video kann man tatsächlich bei 8:31 das Zertifikat sehen; es handelt sich eindeutig um eine Prüfung nach ECE-R10. Es ist also lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit geprüft und nicht die Verwendung als Austausch-Leuchtmittel (es wäre mir auch völlig neu gewesen, wenn es dafür überhaupt anwendbare ECE-Regelungen geben würde).
Ob die genannte 48 jetzt wirklich auf eine Typprüfung in Neuseeland verweist (das wäre dann schon ernsthaft betrügerisch) oder ob es lediglich ein "allgemeiner Verweis" darauf ist, dass bestimmte Rahmenbedingungen gemäß ECE-R48 für Xenon-Systeme bis 2000 Lumen nicht erforderlich sind (das wäre immer noch arg irreführend) kann damit schon dahin gestellt bleiben.
Das System ist illegal, der Verweis auf die (für die Verwendung in der Außenbeleuchtung nicht ausreichende) EMV-Prüfung ist eine übliche Masche, und der Verkauf in Deutschland wäre (mindestens) eine Ordnungswidrigkeit.
Das hab ich mir schon gedacht. Illegal ist erstmal relativ, ich kann ja auch in Deutschland ne H1 Birne kaufen. Die hat auch ne Prüfung und ne Zulassung und ist nicht illegal. Illegal ist es erst, die Birne in einen H7 Scheinwerfer zu stecken, wenn mein Auto ein H7 Scheinwerfer hat, eine ABE mit eben selbigem Scheinwerfer in Verbindung mit H7 Leuchtmittel hat, etc. und ich dann ein H1 Leuchtmittel einbaue.
Das ist zwar legal, das ist auch geprüft, nur nicht in Verbindung mit meinem Auto...
Genau so verhält es sich mit dem Xenonkit. Das ist nicht illegal, darfst du wahrscheinlich in nen Arbeitsscheinwerfer o.ä. durchaus einbauen, nur mit Sicherheit nicht in die Frontscheinwerfer deines PKW...
Richtig.
Da aber die illegale Verwendung ausdrücklich beworben wird, wäre auch der Verkauf in Deutschland illegal 😉
Zitat:
@JacK2003 schrieb am 31. Oktober 2017 um 13:56:06 Uhr:
Besonders die Hell-Dunkel-grenze ist dem deutschen Gesetzgeber heilig und diese wird mit solchen Nachrüstlösungen immer sehr verwaschen.
Deswegen fahren auch so viele "Xenon ab Werk" Helden mit kaputter LWR durch die Gegend. Schön scharfe Hell/Dunkel Grenze, nur nicht da wo die hinsoll. Aber die Straße samt den Verkehrsschildern ÜBER der Strasse wird gaaanz toll ausgeleuchtet.
Sieht man bei Nebel immer wieder schön wo die Funzeln überall hinleuchten.
Zitat:
@GaryK schrieb am 31. Oktober 2017 um 18:56:54 Uhr:
Deswegen fahren auch so viele "Xenon ab Werk" Helden mit kaputter LWR durch die Gegend. Schön scharfe Hell/Dunkel Grenze, nur nicht da wo die hinsoll. Aber die Straße samt den Verkehrsschildern ÜBER der Strasse wird gaaanz toll ausgeleuchtet.Sieht man bei Nebel immer wieder schön wo die Funzeln überall hinleuchten.
Es geht hier in diesem Fall aber nicht um Hell-Dunkel-Grenzen und auch nnicht um Scheinwerfer-Reinigungs-Anlagen, denn die Anlage soll laut TE ins FERNlicht.
Die UN-ECE R48 ist dasjenige Regelwerk (mit Gesetzeskraft u.a. in allen Mitgliedsstaaten der EU), dass sich mit der Beschaffenheit von Scheinwerfern und Leuchten auseinander setzt. Mit Neuseeland hat das nix zu tun.
Wenn der Anbieter es wirklich geschafft haben sollte, den serienmäßigen Scheinwerfer für Halogen-Fernlicht mit seinem Xenon-Kit als EINHEIT neu typzuprüfen nach ECE-R48 und wenn er das belegen kann, DANN und nur dann könnte ich mir vorstellen, dass die Nutzung legal ist. Dann aber in allen ECE-Mitgliedsstaaten oder in keinem. So richtig glauben mag ich das aber nicht.
Es wurde doch schon vor über einem Jahr geklärt, dass sich die Genehmigung ausschließlich auf die Vorschriften über die elektromagnetische Verträglichkeit (ECE-R10) bezieht (im Übrigen in Luxemburg erteilt, dafür steht die 13 im Kreis mit dem E).
Eine Verwendung in bauartgenehmigten Scheinwerfern im Straßenverkehr ist illegal, die Werbung und Produktbeschreibung zumindestens irreführend, nach deutschem Recht wohl betrügerisch.
(die ECE-R48 regelt übrigens nur die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, für die Genehmigung der einzelnen Einrichtungen sind eigene Regelungen zuständig; für Xenon-Scheinwerfer z.B. die Regelung Nr. 98)