XC90 T8 MJ2019 kein E-Kennzeichen mehr ab EZ 1.9.2018

Volvo XC90 2 (L)

Hallo zusammen,

Ich bekomm echt die Krise! Gestern habe ich meine Bestellung für einen T8 an unseren Fuhrpark weitergeleitet und die geht jetzt Montag zum Leasinggeber.

Der Volvo Händler hatte mir per email bestätigt dass der T8 als MJ2019 geliefert wird (ca. Sept/Okt). Damit war für mich alles klar.

Jetzt lese ich auf der Volvo Seite in Luxemburg folgendes:

16,5 kWh (B) / 17,0 kWh (C)
3h/4h / 37 km (B) / 37 km (C)
59 (B) / 63 (C)
EURO 6d-TEMP
70 L

D.h. der XC90 hat zwar den 70 Liter Tank (plus Euro 6d), aber die Reichweite sinkt auf 37km (vorher 45km) und der CO2 Ausstoss geht auf 59/63g (vorher 49g) hoch.

Damit verliert er die Genehmigung für ein E-Kennzeichen!!! Das kann doch nicht der Ernst von Volvo sein, 2 wichtige Parameter des Autos so hinzubiegen dass es jetzt ne doppelte Verschlechterung für die Kunden gibt.

Zudem ich in einer Großstadt lebe die mehr und mehr Wert auf Elektromobilität legt und ich nicht weiss, wie ich ohne E-Kennzeichen (trotz Hybrid) in den Genuss von evtl. Vergünstigungen (Parken, Laden, Busspuren nutzen....) kommen soll, irgendwie muss die Karre ja identifizierbar sein von aussen.

Damit schiesst Volvo echt die Krone ab, v.a. auch das sowas vmtl. durch die Hintertür reingeschlichen kommt (to be verified wie publik Volvo das macht). Mein Händler war bei der Besichtigung im Autohaus im Dezember jedenfalls ganz stolz drauf dass die Karre ja ein E-Kennzeichen bekommt und damit „zukunftssicher“ ist.

Bin mal gespannt ob die Daten aus der o.g. Liste auch in Deutschland Bestand haben oder ob Volvo noch was frisieren kann, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Für mich bedeutet es aber, dass ich nun am Wochenende überlegen muss die Karre zu stornieren und auf was anderes (keine Ahnung was, evtl dann doch den Q7 etron) umzuschwenken oder trotzdem beim T8 zu bleiben.

Mich würde Eure Meinung zu dem o.g. Thema interessieren, wie seht Ihr das?

Beste Antwort im Thema

Ich hau mich weg. Auch wenn das unpopulär ist. Mit dem XC90 fährt man ne Wand durch die Gegend. Warum sollte das gefördert werden? 80k++ hinlegen (bzw leasen) und dann über die wegfallenden E-Vorteile jammern... Bitte.
Wer den T8 aus Überzeugung fährt, hat das doch nicht nötig 😉

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@GuitarHero2K7
@bado8978

Dem ist nichts hinzuzufügen, Danke.

Bedenke: Volvo verkauft weltweit. Wenn 3 Hanseln (in Deutschland only) nicht mehr auf der Busspur drängeln und wegen 2€ parken nichts mehr zu essen kaufen können, juckt das wohl keinen in Schweden.

Gibt ja noch Norwegen, Niederlande etc. Ist ja nicht so das der XC90 ein Ladenhüter ist.

Ökologisch fährt er ja immer noch.

Für die CO2 Werte für Steuer in Deutschland und den Flottenverbrauch sollen doch weiterhin aus dem WLTP errechnete NEFZ Werte genommen werden.
Das sollte konsequenterweise auch bei den Werten für E-Reichweite oder ähnlichem genommen werden. Oder diese Grenzwerte müssten auch angepasst werden. Die Hersteller haben sich lediglich an Vorgaben aus der Politik gehalten. Also sollte das von der Politik berücksichtigt werden wenn diese Vorgaben geändert werden.

Für den Kunden ist es völlig egal ob die Verbrauchswerte nach NEFZ, WLTP, Ebbe oder Flut angegeben werden. Verbrauchen tut das Fahrzeug in der Realität das gleiche.

Zitat:

@zylindertausch schrieb am 17. März 2018 um 22:40:10 Uhr:


Für den Kunden ist es völlig egal ob die Verbrauchswerte nach NEFZ, WLTP, Ebbe oder Flut angegeben werden.

Nicht in D, aber hier ist WLTP eine Katastrophe 😠

In den NL zahlen wir eine CO2-Steuer, basierend auf der CO2-Emissionswert. Dank des WLTP (NEFZ korrigiert) wird der Emissionswert etwas steigen.
Diese Steuer steigt aber schnell, denn ab 160 gram/km sind das € 541 pro gram. Für eine XC90 D5 beträgt diese jetzt € 19.978. Der T8 ist jetzt der günstigste (nach dem D4).

Das ist übrigens Taschengeld im Vergleich zu einem X5 3.0, bei dem die Steuer jetzt über 30K beträgt.

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Kurz einen Schreck bekommen, aber dann doch vergegenwärtigt, dass es ja nicht die jährliche Kfz-Steuer sein kann. 😁

Der Hauptnachteil wäre wohl die fehlende Möglichkeit der 0,5%-Versteuerung. Ist denn gesichert, dass die mit dem Erhalt des E-Kennzeichens verknüpft ist ? Müsste es ja eigentlich, wenn das E-Kennzeichen überhaupt eine fiskalische Daseinsberechtigung haben soll. Das wäre dann i.d.T. ein Pfund.

Busspur etc. ist ja Firlefanz. Auch noch nie gesehen.

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 18. März 2018 um 08:26:47 Uhr:


Der Hauptnachteil wäre wohl die fehlende Möglichkeit der 0,5%-Versteuerung. Ist denn gesichert, dass die mit dem Erhalt des E-Kennzeichens verknüpft ist ? Müsste es ja eigentlich, wenn das E-Kennzeichen überhaupt eine fiskalische Daseinsberechtigung haben soll. Das wäre dann i.d.T. ein Pfund.

Busspur etc. ist ja Firlefanz. Auch noch nie gesehen.

Kann dem nur zustimmen. Das "E" im Kennzeichen bewirkt in der Realität aktuell überhaupt nichts.

Die 0,5% wäre für einige interessant. Aber ob die GROKO überhaupt und unter welchen Bedingungen und vor allem ab wann irgendwas ändert???????? Haben wir bis dahin vielleicht schon wieder ein anderes Auto?
Und selbst wenn er dann gerade rausfallen würde, wegen zu geringer Reichweite oder ??? gibt es immer noch die Variante Fahrtenbuch. Mit den heutigen App-basierten Fahrtenbüchern ist der Aufwand nicht mehr wirklich hoch.

Für mich persönlich wäre der 70l Tank und das reale Fahrzeug/Konzept/Verbrauch.... (an dem sich ausser dem Tank ja nichts ändert) auf alle Fälle wichtiger als die Katalogwerte und deren eventueller Folgen.

Die Halbierung der Fahrtenversteuerung steht doch im K-Vertrag - oder?

Den längst überfälligen 70 Litertank kann man doch trotzden verbauen. Der schliesst doch den Rest nicht aus.

Danke B.Engel, das ist wohl die perfekte Formulierung „fiskalische Daseinsberechtigung“, auf das wirds es imho rauslaufen.

Wenn ich den T8 heute lease dann geh ich ja bewusst die finanzielle Belastung ein, dass das gute Stück mit 1% versteuert werden muss - ob und wie sich da was ändert kann ich nicht kalkulieren. Insofern wären die 0,5% (wenn sie denn überhaupt mal kommen) dann zwar super ärgerlich für meinen Geldbeutel, aber hier sehe ich das frei nach dem Motto „no Risk no Fun“ (heute zahl ich ja auch die 1%)

Was mich dagegen auf die Palme bringt ist, dass ich heute bereits weiss (!!) dass das E Kennzeichen futsch ist und bereits verfügbare Genehmigungen / Vergünstigungen (auch wenn sie klein sind) damit unerreichbar sind, und diese werden die nächsten 3 Jahre sicher noch wachsen.....

Zudem es ja so lustige Kapriolen gibt, dass ein Hybrid-Auto auf einem E-Parkplatz mit angestecktem Ladekabel an der Ladesäule ein Knöllchen bekommen hat wg Falschparken.... weil das Parkplatzschild ausweist „Nur für Autos mit E-Kennzeichen“ und das gute Stück halt keines hatte (weil der Besitzer keines wollte - man muss (!!) ja kein E im Kennzeichen wählen sondern es ist eine freiwillige Option).

Ich hab noch 24h mich zu entscheiden, morgen früh muss ich meine Bestellung entweder weiterlaufen lassen oder zurückrufen.....

Dann lass' es - die Vorteile mit dem E Kennzeichen beginnen, meines Erachtens, erst so langsam!
Je mehr über VW, Feinstaub- und Stickoxidbelastungen und Fahrverbote gejammert wird, desto stärker werden PiH und E Autos werden.
In 2-3 Jahren sind reine Verbrenner auf einmal unverkäuflich und werden, dank nicht ereichens der Euro 7 Stufe, aus allen Umweltzonen ausgeschlossen ;-)

Das Leben ist ungerecht. Man mietet sich für teures Geld einen noch viel teureren Wagen und wird dann behandelt wie jeder popelige Golffahrer. 🙂

Zitat:

@Frostnase schrieb am 18. März 2018 um 10:26:24 Uhr:


In 2-3 Jahren sind reine Verbrenner auf einmal unverkäuflich und werden, dank nicht ereichens der Euro 7 Stufe, aus allen Umweltzonen ausgeschlossen ;-)

*ymmd*

Wie lange soll der Firmenwagen denn gefahren werden, 3 oder 4 Jahre? Meinst du in der Zeit passiert so viel?

Als Privatkäufer der vorhat so ein Auto vielleicht über 10 Jahre zu fahren würde ich mir darüber Gedanken machen, als Firmenwagenfahrer der alle 4 Jahre ein neues Auto bestellen darf zählt für mich nur was der Fuhrpark aktuelle erlaubt, ich habe ja kein Risiko beim Wertverlust und mit einem Auto das mindestens Euro 6 erfüllt sollte es während der Nutzungsdauer des Wagens keine nennenswerten Einschränkungen geben.

Gruß, Olli

Zitat:

@Olli the Driver schrieb am 18. März 2018 um 11:22:58 Uhr:


Wie lange soll der Firmenwagen denn gefahren werden, 3 oder 4 Jahre? Meinst du in der Zeit passiert so viel?

Nun, wenn die 0,5% Regelung wirklich kommt und nur für E-Kennzeichenträger gilt, dann gehts bei einem 100K Auto schon um reichlich Kohle in der eigenen Tasche.

Wäre ich aktuell daran einen Neuwagen bestellen zu wollen würde ich das Thema komplett On-Hold setzen, bis die Steuergesetzgebung durch ist (zur Not sogar mit der derzeitigen Leasingfirma noch ein paar Monate Verlängerung aushandeln).

Oh ja, wenn die 0,5% kommen dann könnte mein nächster auch ein PiH werden. Fragt sich nur ob die Änderung dann rückwirkend gilt oder nur für Neuzulassungen.

Ich bin froh das ich erst 2020 einen neuen Wagen bestellen muss. Bei mir wäre es aber so, wenn ich einen neuen Wagen bestellt habe und der z.B. eine längere Lieferzeit hat darf ich den alten Wagen weiter nutzen, wenn ich keinen Wagen bestelle geht der alte nach regulärem Ende der Nutzung zurück.

Gruß, Olli

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