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XC90_II D5 starker Vertrauensbruch - Autohaus Freiburg

Volvo
Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 21:09

Guten Tag, ich möchte hiermit meine Erfahrung bei Volvo in Freiburg teilen.

Vor ca. 1 Monat schrieb ich Ihnen folgendes an kunde@volvocars-support.com:

ich möchte an meinem Fabrikneuen Volvo XC90 Mod. 2017

in black pearl ein langen Kratzer (30 cm) an der Hintertüre reklamieren. Dieser Kratzer (sehr gerade, wie eine Walzkalte) ist unter der Farbe (also schon in der Grundierung). Sehr ärgerlich das sowas bei so ein Premium Fahrzeug von Volvo vorkommt. Oder wurde mir hier eine B-Ware vom Händler verkauft?

Beim Abholen wurde ursprünglich an der gleichen Türe die Alu-Leiste am Fenster beim Händler reklamiert, dieser war nicht zu übersehen, welche sich hinten am Ende um ca. 1 cm abhob.

Dieser wurde durch den Händler behoben, jedoch wurde mir bei dieser Aktion ein Kratzer und schlieren rein geputzt. Diese werden mir jetzt am 9.9.16 "rauspoliert". Macht jedoch kein Sinn bzgl. dem Langen Kratzer der neulich bemerkt wurde.

Leider hat der Lack zudem eine Orangenhaut.

Verkäufer hatte mir bei der Bestellung Ovale Auspuffrohre und Dachrehling nicht auf Füßen bzgl. Schiebedach zugesagt.

Beim Abholen war jedoch alles anders?

Ich hatte Ihn zudem im Autohaus extra diesbezüglich Ovale Auspuffrohre hingewiesen, dass ich diese möchte!

Der Verkäufer redet sich jetzt raus und meint wir hatten viele Konfigurationen durchgerechnet und so weiter...

Beim Abholen gab es nach Rückfrage nur ein Kugelschreiber und ein "Teebeutelbecher aus Plastik als Werbegeschenk, für eine Kaufsumme von 62.500 € in Bar! Danke :-(

Am besten ein neues Auto oder angemessene Entschädigung. Gegen Volvo habe ich absolut nichts. Die Marke Volvo fahre ich sehr gerne, so ein tolles Auto, jedoch hatte ich etwas Pech mit diesem Montagsauto.

Gerne würde ich die Bilder (vom Mangel) einen verantwortlichen von Volvo zuschicken. Bitte um Hilfe.

________________Ende E-Mail Teil 1 vor 1 Monat_______________

 

Der Händler hat mich rel. schnell nach der E-Mail an Sie kontaktiert, und 400€ angeboten, danke Ihnen hierfür.

Sehr zu bedauern ist aber nun Folgendes:

Am 09.09.16 war ich bei dem Händler. Dem Verkäufer und einem Werkstattmeister zeigte ich vor Ort den langen Kratzer unter dem Lack. Mir wurden mündlich für den Kratzer 150€ angeboten! Oder alternativ die Autotür lackieren zu lassen. Etwas "aufdringlich" empfand ich vom Verkäufer: "Dass ein sehr guter Meisterlackierer "nur" diese Woche anwesend sei, und ich noch diese Woche die Türe lackieren lassen solle. Alles Garantie natürlich, Leihwagen für den Zeitraum und falls Lackierung mir nicht gefällt, bekomme ich die 150€ auch noch dazu.

Ich habe mir ein Neuwagen für sehr viel Geld geleistet, und jetzt sollte ich schon beim Neuwagen die Türe Lackieren lassen?

Auf meinem Vorschlag hin, wollte er nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung sich am Montag oder Dienstag melden, bzgl. Neubestellung mit Tageszulassung und "Tausch".

Weil auch am Dienstag keine Rückmeldung kam, lies ich verärgert ein Gutachten machen.

Kaum zu glauben aber wahr, laut Gutachten ist die Türe schon mal lackiert worden. Teilweise weist der Lack über 600µ Lackdicke. Laut Aussage wurde die Tür somit auch „gespachtelt“. Zudem hat die Türe mehre Mängel (Orangenhaut, Nebelstellen im Türfalz, Staubkorn unter dem Lack und der sehr lange Kratzer unter dem Lack).

Sehr enttäuscht habe ich den Händler angerufen und von dem Gutachten erzählt, wenn nicht eine Angemessene Entschädigung Angeboten wird, ich gezwungenermaßen eine Klage machen werde.

Ich kann mir nicht vorstellen dass dieser Fehler im Werk passiert ist!

Es tut mir sehr leid, dass sowas enttäuschendes bei meiner Lieblings Marke Volvo vorkommt.

Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir ein Gebraucht oder Jahreswagen gekauft und sehr viel Geld/Ärger gespart.

Ich hoffe das ich mit Volvo einigen kann ohne Gericht, Presse usw...

Hoffe der Händler bedenkt, dass dies weit über dem zumutbarem Fehler für Neuwagen liegt.

Da ich bis heute nichts erfahren habe schreibe ich Ihnen um eine Lösung zu erhoffen.

Was würden Sie tun, wenn Ihnen beim Kauf eines Premiumfahrzeug sowas passiert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@erzbmw schrieb am 6. November 2016 um 09:08:02 Uhr:

Da kann ich über... 12:0

Eure öffentliche Steinigung hier geht mir ganz schön auf den Keks. Unterste Schublade!

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Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:19:44 Uhr:

Wir können hier nur annehmen, dass es GENAU SO und nicht anders war.;)

Da ich nur eine Seite hier lese und zudem keinerlei Schriftstücke (Bestellung, Übernahmeprotokoll) o.ä. kenne kann ich hier gar nichts annehmen. :D

Gruß

Hagelschaden

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:19:31 Uhr:

Zitat:

@erzbmw schrieb am 31. Oktober 2016 um 09:50:36 Uhr:

Aber, der TE versucht, die eigenen Fehler, die er gemacht hat (gewünschte Sonderausstattung Dachreling und Endrohre stehen scheinbar nicht im Vertrag, Mängel bei der Übernahme übersehen und nicht beanstandet),

Genau aus diesem Grund empfehle ich dem TE den Gang zu einem Anwalt.

Hat der TE Fehler gemacht und seine Ansprüche sind weit geringer als er erhofft, so kann sein eigener Anwalt ihm dies sicher erläutern. Dem Autohaus wird der TE doch im Rahmen der (mittlerweile?) gestörten Kommunikation ohnehin nichts mehr glauben.

Sollten jedoch Fehler beim Autohaus nachweisbar sein, die zu Ansprüchen des TE führen wird auch das Autohaus vermutlich mit einem Anwalt sachlicher die Fakten erörtern können.

So dürfte die Angelegenheit vermutlich schneller zu klären sein als wenn hier weiter Mails durch die Gegend geschickt werden und sich die Sache weiter aufschaukelt.

Und genauso gut kann man das, was du beschrieben hast, auch ohne Anwalt lösen, wenn man sich wie vernünftige Menschen verhält. Der TE möchte ein einwandfreies Produkt, das Autohaus keinen Ärger und schlechte Presse. Das Autohaus hat Vorschläge gemacht, also ist es kompromissbereit. Wozu hier einen Anwalt einschalten? Aber es gibt eben leute, die eine RSV haben und die für eine Art Flatrate halten, die man auch mal ausnutzen muss.

am 31. Oktober 2016 um 9:26

Man kann ja auch die Kirche im Dorf lassen: Lackschäden ab Werk an einer Tür... OK, das ist peinlich für Volvo, bzw. wäre sehr unfair bzw. würde an Betrug grenzen, falls es wissentlich vom Spediteur, Autohaus oder wem auch immer nachgebessert wurde, ohne den Kunden zu informieren. Aber so what: Neue Tür (falls man in der Lage ist, die so zu lackieren, dass die gesamte Fahrzeugseitenfläche einheitlich bleibt) und gut ist...

Der Rest wurde bereits suffizient erklärt: Keine "Nebenabreden" beim Kaufvertrag eines derart teuren Gebrauchsgegenstands und diesen vor Unterschrift nochmals mittels Checkliste durchgehen...

Kirche im Dorf lassen ist hier genau der richtige Ansatz.....und ich glaub auch nicht, das hier Alles soo verständlich beschrieben wurde. So das Autohaus angeboten hätte, die Tür fachgerecht instandzusetzen + 400 € Wertausgleich, dann wäre das eine Lösung. Klar geht auch Anwalt...wenn man will, das Alles ewig dauert und man den Stress noch möglichst lange aufrechterhalten will...;). Vernünftige Lösungen erreicht man mit Ruhe und einem sachlichen Gespräch und nicht mit dem Ausrufen von Vorsatz und größtmöglichen Vorwürfen... Wenn das Ganze im Autohaus gepfuscht worden wäre, dann ist das höchstpeinlich...wenn die Transportfirma das gemacht hätte, wäre Sie auch komplett haftbar....das muss da aber intern geklärt werden und der Kunde darf nicht belastet werden. Das mit der Fehlbestellung zusammenzuwürfeln, mag emotional verständlich sein, aber da ist der Griff an die eigene Nase wohl eher angemessen...;)

Und die Hau-Drauf-Fraktion hier sollte sich mal etwas zusammenreißen mit guten Ratschlägen....so sie selbst so leben und handeln, ist das wohl auch nie entspannt....und die Rechtsschutz kündigt sie auch bald....

KUM

Wenn ich keine profesionelle Nachlackierung akzeptiere (was ich ja noch einigermaßen verstehen kann - für mich würde es das aber auch tun) dann Tür austauschen und Ende. Wenn der Wagen eine fabrikneue Tur hat, wo liegt dann noch das Problem???

Mit allem notwendigen Respekt gegenüber dem TE, aber das klingt mir ein wenig so, als ob hier ein Grund gesucht wird, das (inzwischen nicht mehr so heiß geliebte) Fahrzeug als solches wieder loszuwerden und dafür Gründe aufgeführt werden, die unter normalen Umständen keinen Anlass dafür liefern.

Dass das Autohaus die Motivation des Käufers da nicht teilt ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.

Wie schon sehr treffend geschrieben wurde: "Wald / Rufen / Antwort"

Grüße

Zitat:

@erzbmw schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:25:50 Uhr:

Und genauso gut kann man das, was du beschrieben hast, auch ohne Anwalt lösen, wenn man sich wie vernünftige Menschen verhält.

Ich dachte, ich hätte es erläutert. Nicht jeder kann sich von Emotionen befreien und sachlich solche Dinge in Ruhe besprechen. Argumente sammeln, bewerten, mögliche eigene Fehler eingestehen, den Spielraum des Verhandlungspartners einschätzen usw.

Du kannst das, ich auch. Der TE scheinbar nicht, also kann hier der Anwalt helfen die Sache in Ruhe und geräuschlos zu klären. (Wobei, es soll ja auch Verhandlungspartner geben, denen man auch erst verdeutlichen muss dass man es ernst meint - KFZ Versicherungen z.B. :D)

Ich schrieb nicht, beauftrage einen Anwalt und zeig dem Händler wo es lang geht....

Gruß

Hagelschaden

Mensch @Konvi ... dass ich dir irgendwann mal zustimmen würde, hätte ich nicht für möglich gehalten ;)

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:38:07 Uhr:

Zitat:

@erzbmw schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:25:50 Uhr:

Und genauso gut kann man das, was du beschrieben hast, auch ohne Anwalt lösen, wenn man sich wie vernünftige Menschen verhält.

Ich dachte, ich hätte es erläutert. Nicht jeder kann sich von Emotionen befreien und sachlich solche Dinge in Ruhe besprechen. Argumente sammeln, bewerten, mögliche eigene Fehler eingestehen, den Spielraum des Verhandlungspartners einschätzen usw.

Du kannst das, ich auch. Der TE scheinbar nicht, also kann hier der Anwalt helfen die Sache in Ruhe und geräuschlos zu klären. (Wobei, es soll ja auch Verhandlungspartner geben, denen man auch erst verdeutlichen muss dass man es ernst meint - KFZ Versicherungen z.B. :D)

Ich schrieb nicht, beauftrage einen Anwalt und zeig dem Händler wo es lang geht....

Gruß

Hagelschaden

Stimmt, so kann man das natürlich auch sehen. Trotzdem, wenn zu mir ein Kunde mit einem Anwalt kommt, wäre die Basis von meiner Seite aus nicht mehr vorhanden.

Der Händler sollte eigentlich kein finanzielles Problem haben. Entweder seine Haftpflicht zahlt oder die des Transporteurs. Ich gehe davon aus, dass das Auto so nicht in Schweden durch die Endkontrolle kam und verladen wurde.

Neu Tür bestellen*, lackieren und beim schon in Bälde anstehenden Update tauschen lassen....fertig.

* wenn man sich von mir aus gutachterlich gegenüber der Versicherung darauf einigen kann, dass man die Tür nur weiter verschlimmbessern kann. Das wäre dann der Schadenausgleich, monetär würde sich dieser dann erübrigen.

Wie gesagt, bei manchen Kunden redet man sachlicher mit deren Anwalt...und manche Kunden sind nach einem Beratungsgespräch beim Anwalt auch den bisherigen Vorschlägen deutlich zugewandter.

Anwalt ist nicht automatisch böse/Zeichen für Streitlust usw. - möglicherweise kennt ihr (nur) die falschen Anwälte...;)

Gruß

Hagelschaden

Habe ich das richtig verstanden ?

- Der Wagen hatte bereits bei Auslieferung die Kratzer/Schwachstellen im Lack ?

- Bestellte Ausstattungsmerkmale (sihe Auftragsbestätigung, ggf. mit PL abgleichen) wurden nicht verbaut ?

Wenn beide Fälle mit "Ja" zu beantwortet sind, sollte man die Annahme des Fahrzeugs verweigern und in den Dialog gehen.

Die Lackierung der Tür kann man mEn (auch ohne gleich die ganze Tür zu tauschen, das ist meiner Meinung nach anhand der Fotos absoluter Overkill), einwandfrei wieder hinbekommen. Der zweite Teil sieht da schon anders aus. Wenn anhand der Bestellbestätigung und der PL ableitbar gewesen wäre, dass die gewünschten Ausstattungsmerkmale nicht enthalten sind (z.B: Momentum bestellt, wegen der runden Endrohre, aber die SA für die flache Dachreling vergessen) ist das ein Klops des AH und des Kunden gemeinsam. Auch hier gilt: Das kann man lösen, ggf. durch einen Wertausgleich.

Entscheidet man sich zur Konfrontation, zieht sich sowas idR recht lange hin und verliert darüber hinaus einen relevanten Anlaufpunkt im vergleichsweise dünnen Händlernetz für Inspektionen, Reparaturen usw.

So wie sich das liest haben beide Beteiligten Fehler gemacht und müssten nun einen gemeinsamen Weg aus der Misere suchen. Man kann natürlich auch gleich die Anwälte bemühen, wenn man sich selbst nicht sachlich mit dem Thema auseinander setzen kann/will

Vorab:

Mir mißfällt ein wenig, wie ein Newby mit Beitrag 1 und 2 Volldampf gegen ein Autohaus loszieht und uns mit vielen Dingen im Unklaren lässt. Ich habe noch kein Bild und keine Vorstellung vom Wagen gesehen. Nur Fotos von Lackflächen. Dazu verwundert mich, wenn es das zitierte Gutachten gibt, dass die Kratzer nicht mit Zollstock o.ä. vermaßstabt sind. Unglücklich, dass wir auf den Beitrag, mit sehr reisserischer Aufmachung und Wortwahl, zu den Fragen und Ansätzen keine Antworten erhalten. Unklar, warum der TE vor einem Monat eine E-Mail geschrieben hat, dass am 9.9. etwas gemacht werden soll. Damit wären wir jetzt ja schon 2 Monate weiter. Wie alt ist der Wagen wirklich?

Soll hier Stimmung gemacht werden oder möchte der Teilnehmer Austausch und Hilfe? Der Duft, dass hier einfach nur ein Händler diskreditiert werden solle, schwebt für mich bis jetzt über dem Beitrag. Leider wird dies durch die Ungereimtheiten des Vortrags genährt und nicht durch den Sachverhalt an und für sich.

Differenzieren wir mal:

1. Ausstattungsdetails - hier genannt Auspuffrohre und Dachreling. Wir kennen keine Konfiguration. Wir ahnen nur, dass es sich die Verwechslung von Inscriptiondesign und Momentum-Ausstattung handelt. Sollte dies so sein, wäre es aus meiner Sicht nicht einfach für den Käufer die Änderung en passant herbeizuführen.

Rückgabe: ausgeschlossen, da kaum zu belegen, dass man auf diese Merkmale so einen Wert gelegen hat und dass der Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat. Dies ist im Prospekt und in Kombination mit der Kaufvertrag recht eindeutig nachweisbar.

Möglich wäre ggfls. eine tw. Umrüstung - die wird teuer. Da muss man dann schon mit dem :) ganz gut können, dass er sich davon was annimmt. Technisch möglich sollte die Umrüstung der Heckblende und der Reling sein.

Ist der Ärger über diese Ausstattungsabweichungen jetzt die Basis oder der Katalysator für den Ärger des TE?

2. Türe: Es scheint hier Mängel zu geben. Das angeführte Gutachten und die geposteten Fotos zeigen eindeutige Abweichungen vom Sollzustand. Sind diese Mängel tatsächlich bei Übergabe vorhanden gewesen? Ist das nachweisbar oder kann man sich darauf berufen? Zieht hier die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate? Ist der Fehler dokumentiert vorgetragen worden? Ist der Käufer Privatperson oder handelte er im Rahmen eines gewerblichen Vertrags?

Und wenn ja, welche Möglichkeit zur Fehlerbehebung hat der Händler? Es ist sicher ärgerlich und der TE hat aus meiner Sicht eine etwas übersteigerte Vorstellung seiner Rechte. Aber er muss sie auch benennen: Entweder er möchte den Weg der Nachbesserung und dann muss er den auch hinnehmen. Und wenn das AH ihm dann noch die Wertminderung ersetzt, ist das sein Glück. Die Nachbesserung soll nämlich den Wagen in den ursprünglich gewünschten Zustand versetzen. Er kann natürlich auch versuchen eine Nachlass auszuhandeln, was bei der Tür aber keinen Sinn macht.

Abschließend könnte der TE ja auch versuchen, den Wagen zurück zu geben. Das hat er ja oben schon als Wunsch geäußert. Klappt das? Das hängt davon ab, wie teuer der Schaden ist. Der BGH geht m.W. in seiner laufenden Rechtsprechung davon aus, dass der Schaden und die Behebung in einer Relation von 5% zum Kaufpreis stehen sollte. Im Einzelfall kann es Gründe geben, warum evtl. etwas weniger oder etwas mehr als noch "Verhätnismäßig" anzusehen ist. Bei einem Kaufpreis von 60 T€ kämen wir also auf eine Schadenssumme von mindestens rund 3 T€. Diese kann ich hier nicht erkennen, nach den Angaben des TE wird die Hürde ja deutlicher gerissen, als Uli Hönes einst im Endspiel in den Abendhimmel schoss.

Deshalb streichen wir die Idee mal.

Fazit: Wenn man jetzt nicht moderierend und zeilsuchend auf das Autohaus zugeht, wird der TE nicht nur seinen Spaß am Auto, sondern auch seine Werkstatt und viel Geld, da er evtl. sich auf eine Seite bewegt, auf der er Unrecht haben könnte. Das mit der Werkstatt könnte in der Region übrigens bitter sein, da lt. Volvo Homepage dort eher eine Händlerdiaspora zu erkennen ist.

(Keine Rechtsberatung, nur mal zusammengetragen, was hier und anderswo steht ;)

Zudem sollte man sich Sachen die einem wichtig sind in den Kaufvertrag/Bestellung reinschreiben lassen.

Bei meinem stand z. B. das Linear Walnut nicht in der Bestellung, da lt. Händler nunmal Serie und deshalb nicht im Konfi anklickbar. Ich habe dann darauf bestanden, das es bei Bemerkungen mit aufgenommen wird. Als dann die Geschichte mit dem "heimlichen" Wechsel der Innenaustattung auf das komische Alu-Zeugs kam, konnte mir das egal sein.

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:19:44 Uhr:

Frank 9-5´s Meinung interessiert mich jetzt mal.....

Bitte hab Verständnis dafür, dass ich keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen hier im Forum gebe. In der Regel haben die TE die Situation hoch emotional, aber unvollständig und einseitig beschrieben - da bedarf es schon noch eingehender Gespräche, wenn man fundiert antworten wollte. Und unabhängig davon: die Regeln von MT verbieten Rechtsberatungen in solchen Fällen. Dass ich meinen Senf bei allgemein interesanten Themen beisteuere, gilt natürlich auch zukünftig ;)

Übrigens: den Beitrag von @StefanLi finde ich ziemlich gut ;)

Soweit alles richtig, nur die Geschichte mit der gespachtelten Tür würde mich stören. Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht im Werk geschehen ist, sondern irgendwo auf dem Wege zum Kunden. Und ja, hier ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass dies beim Händler geschehen ist. Selbst wenn nicht, sollte der Händler mit 99% Wahrscheinlichkeit davon gewusst haben. Ein Händler nimmt die PKW ganz anders entgegen wie der Kunde und Orangenhautlackierung sollte dem Händler auffallen und ein Lackstärkenmessgerät sollte jeder Händler haben. Das ganze müffelt schon nach Vertuschung.

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