ForumXC90 2, S90 2, V90 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2
  6. XC90_II D5 starker Vertrauensbruch - Autohaus Freiburg

XC90_II D5 starker Vertrauensbruch - Autohaus Freiburg

Volvo
Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 21:09

Guten Tag, ich möchte hiermit meine Erfahrung bei Volvo in Freiburg teilen.

Vor ca. 1 Monat schrieb ich Ihnen folgendes an kunde@volvocars-support.com:

ich möchte an meinem Fabrikneuen Volvo XC90 Mod. 2017

in black pearl ein langen Kratzer (30 cm) an der Hintertüre reklamieren. Dieser Kratzer (sehr gerade, wie eine Walzkalte) ist unter der Farbe (also schon in der Grundierung). Sehr ärgerlich das sowas bei so ein Premium Fahrzeug von Volvo vorkommt. Oder wurde mir hier eine B-Ware vom Händler verkauft?

Beim Abholen wurde ursprünglich an der gleichen Türe die Alu-Leiste am Fenster beim Händler reklamiert, dieser war nicht zu übersehen, welche sich hinten am Ende um ca. 1 cm abhob.

Dieser wurde durch den Händler behoben, jedoch wurde mir bei dieser Aktion ein Kratzer und schlieren rein geputzt. Diese werden mir jetzt am 9.9.16 "rauspoliert". Macht jedoch kein Sinn bzgl. dem Langen Kratzer der neulich bemerkt wurde.

Leider hat der Lack zudem eine Orangenhaut.

Verkäufer hatte mir bei der Bestellung Ovale Auspuffrohre und Dachrehling nicht auf Füßen bzgl. Schiebedach zugesagt.

Beim Abholen war jedoch alles anders?

Ich hatte Ihn zudem im Autohaus extra diesbezüglich Ovale Auspuffrohre hingewiesen, dass ich diese möchte!

Der Verkäufer redet sich jetzt raus und meint wir hatten viele Konfigurationen durchgerechnet und so weiter...

Beim Abholen gab es nach Rückfrage nur ein Kugelschreiber und ein "Teebeutelbecher aus Plastik als Werbegeschenk, für eine Kaufsumme von 62.500 € in Bar! Danke :-(

Am besten ein neues Auto oder angemessene Entschädigung. Gegen Volvo habe ich absolut nichts. Die Marke Volvo fahre ich sehr gerne, so ein tolles Auto, jedoch hatte ich etwas Pech mit diesem Montagsauto.

Gerne würde ich die Bilder (vom Mangel) einen verantwortlichen von Volvo zuschicken. Bitte um Hilfe.

________________Ende E-Mail Teil 1 vor 1 Monat_______________

 

Der Händler hat mich rel. schnell nach der E-Mail an Sie kontaktiert, und 400€ angeboten, danke Ihnen hierfür.

Sehr zu bedauern ist aber nun Folgendes:

Am 09.09.16 war ich bei dem Händler. Dem Verkäufer und einem Werkstattmeister zeigte ich vor Ort den langen Kratzer unter dem Lack. Mir wurden mündlich für den Kratzer 150€ angeboten! Oder alternativ die Autotür lackieren zu lassen. Etwas "aufdringlich" empfand ich vom Verkäufer: "Dass ein sehr guter Meisterlackierer "nur" diese Woche anwesend sei, und ich noch diese Woche die Türe lackieren lassen solle. Alles Garantie natürlich, Leihwagen für den Zeitraum und falls Lackierung mir nicht gefällt, bekomme ich die 150€ auch noch dazu.

Ich habe mir ein Neuwagen für sehr viel Geld geleistet, und jetzt sollte ich schon beim Neuwagen die Türe Lackieren lassen?

Auf meinem Vorschlag hin, wollte er nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung sich am Montag oder Dienstag melden, bzgl. Neubestellung mit Tageszulassung und "Tausch".

Weil auch am Dienstag keine Rückmeldung kam, lies ich verärgert ein Gutachten machen.

Kaum zu glauben aber wahr, laut Gutachten ist die Türe schon mal lackiert worden. Teilweise weist der Lack über 600µ Lackdicke. Laut Aussage wurde die Tür somit auch „gespachtelt“. Zudem hat die Türe mehre Mängel (Orangenhaut, Nebelstellen im Türfalz, Staubkorn unter dem Lack und der sehr lange Kratzer unter dem Lack).

Sehr enttäuscht habe ich den Händler angerufen und von dem Gutachten erzählt, wenn nicht eine Angemessene Entschädigung Angeboten wird, ich gezwungenermaßen eine Klage machen werde.

Ich kann mir nicht vorstellen dass dieser Fehler im Werk passiert ist!

Es tut mir sehr leid, dass sowas enttäuschendes bei meiner Lieblings Marke Volvo vorkommt.

Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir ein Gebraucht oder Jahreswagen gekauft und sehr viel Geld/Ärger gespart.

Ich hoffe das ich mit Volvo einigen kann ohne Gericht, Presse usw...

Hoffe der Händler bedenkt, dass dies weit über dem zumutbarem Fehler für Neuwagen liegt.

Da ich bis heute nichts erfahren habe schreibe ich Ihnen um eine Lösung zu erhoffen.

Was würden Sie tun, wenn Ihnen beim Kauf eines Premiumfahrzeug sowas passiert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@erzbmw schrieb am 6. November 2016 um 09:08:02 Uhr:

Da kann ich über... 12:0

Eure öffentliche Steinigung hier geht mir ganz schön auf den Keks. Unterste Schublade!

150 weitere Antworten
Ähnliche Themen
150 Antworten

Lass die Tür komplett austauschen. Dann gibt es auch keinen Spachtel etc. Ansonsten hast du immer eine Wertminderung wenn du das Auto weiterverkaufen willst, gilt er nicht mehr als unfallfrei.

Den ganzen Ärger hast du leider trotzdem und musst dich kümmern.

Ist bestimmt ein Transportschaden. Werk und Händler sind da sicherlich unschuldig.

Viel Glück

Selbst wenn es ein Transportschaden ist, hätte man von Anfang an mit offenen Karten spielen müssen gleich die Tür tauschen müssen. Verschleiern ist wohl kaum Volvos Premiumanspruch.

Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 22:58

Kann ich das Auto nicht zurück geben? Ich möchte ein Mackelloses Auto, die Eigenschaften von Fabrikneu habe ich bei Ausgetauschter Türe nicht mehr

Es gibt sowas wie Offenbarungspflicht.

Leider meldet sich der Geschäftsführer auch nicht, zittat:

haben Sie nach unsrem Gespräch am 14. Oktober 16 recherchieren können, wo die Hintertüre

(Fahrerseite) lackiert worden ist und was für ein Schaden vorlag?

Ist es eine Werkslackierung (Nacharbeit)?

Ist es ein Transportschaden durch den Transporteur?

Bitte um eine baldmögliche Klarstellung.

Es kommt mir vor, als ob der Händler diesen Mangel selber "vertuschen" wollte um eine Minderung zu sparen. Ich hätte auch das Recht gehabt das Auto nicht anzunehmen.

Villeicht wird es dir weiterhelfen:

Neuwagen-Käufer können bei Sachmängeln verweigern - So dürfen Neuwagenkäufer den Erhalt und die Bezahlung verweigern, wenn bereits zuvor Mängel an dem Fahrzeug vorhanden sind. Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen. Der Käufer kann nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB die Beseitigung von Mängeln am Fahrzeug verlangen und nach § 273 Abs. 1 BGB*** die Übernahme verweigern. Diese Rechte würden dem Käufer auch dann zustehen, wenn der behebbare Mangel geringfügig ist.

Drucke dir die Daumen, dass du dass beste draußmachst und der unfaire Autohaus seine Lektion bekommt, so was ist arglistige Täuschung und Vertuschung von Unfallschäden beim Neuwagen. Nach dem Motto, der Käufer kriegt es nicht mit und können da alles verkaufen. Neuwagen - doch egal, ist nur nen Kratzer. Service - sehr sehr schlecht geworden bei vielen Autohäusern. Ich hätte persönlich die Übergabe verweigert da der Zustand nicht einem Neuwagen entspricht.

Sehr ärgerliche Situation, da die Freude am neuem Volvo damit recht bitter geworden ist. Viele Autoverkäufer hätten echt riesigen "Arschtritt" bekommen sollen, da die sich erst nicht benehmen können und behandeln die Käufer oft als "Idioten" ohne jeglichen Respekt und Kundenservice im Premiumsegment, wo Volvo mit denen Produktpreisen hochsteigt.

Nun mal langsam mit den jungen Pferden. Sicherlich ist es ärgerlich, wenn man einen brandneuen Wagen mit einer schon gespachtelten Tür bekommt. Ich glaube allerdings, das der Händler am allerwenigsten dafür kann, es sei denn, der Schaden ist auf seinem Hof passiert. Das Angebot zum Nachbessern hat er ja gemacht. Das muß der Kunde auf jedenfall annehmen, bevor er größere "Geschütze" aufahren kann. Schriftlich reklamiert hast du es ja schon mal, was richtig war. Trotzdem must Du dem Händler die Möglichkeit zur Nacbesserung geben. Dreimal. So einfach zurückgeben kann man das Auto nicht. Erst wenn alles Nachbesseren nicht geholfen hat, kann man sich über eine Rückgabe bzw. Tausch unterhalten. Man sollte dabei aber nicht gleich mit der Kavallerie drohen oder den Namen des Händlers zu diskredetieren versuchen, um Druck aufzubauen.

Bezüglich der Dachreling und der Auspuffrohre habe ich das so standen, das Du einen Momentum bestellt hast, aber den "Look" eines Inscriptions haben wolltes und du das jetzt mit denen versuchst auszudiskutieren. Sehe ich das richitg? Wenn ja, dann wundert es mich nicht, das hier von beiden Seiten "Alarm" gemacht wird. Just my two cents.

Gedoppelt!:rolleyes:

Wenn die Angaben des TE nur annähernd stimmen, liefert das genannte Autohaus hier eine ganz, ganz armselige Vorstellung ab. Der hier üblicherweise vertretene Fahrzeugmieter sieht das vielleicht etwas lockerer, wenn ich aber für den Gegenwert einer (kleinen) Eigentumswohnung ein Auto kaufe, erwarte ich keine gespachtelte und nachgepfuschte Tür. Wer immer diese Tür "nachgebessert" hat, ist eine Schande für jeden Handwerker und das Verhalten des Autohauses passt perfekt zur Qualität der "Nachbesserung".

In diesem Fall würde ich als TE die größten Geschütze auffahren, die ich finden kann.

am 31. Oktober 2016 um 8:14

Dieses hier würde sicherlich reichen :p...

Immer ärgerlich, wenn der Kinde enttäuscht ist. Mich stören hier wie da aber immer die unterschwelligen Andeutungen, als ob jemand absichtlich hinters Licht geführt werden sollte. Das gibt es sicher, wird mir aber viel zu oft von vorneherein unterstellt.

Zur Ausstattung:

Ja, es kommt vor, das hin und herkomfiguriert wird und der Kunde dabei anfänglich einen Detailpunkt genannt hat, der sich im weiteren Verlauf überholt. Es ist dann zugegeben nicht einfach für beide Seiten die Übersicht zu behalten oder gar zu erkennen, was in der Prioritätenliste im Kopf des Kunden so vorgeht, wenn eine anfänglich Vorgabe durch vermeintlich bessere Alternativen ersetzt wurde. Am Ende wird alles schriftlich fixiert und ans Werk geschickt und die die das erhalten waren bei all den Gesprächen NICHT dabei und. Es geht also garnicht anders, dass man sich da reinkniet und wohlüberlegt seine Unterschrift leistet. Daher kann ich immer nur bei sehr komplexen Dingen dazu raten, die für einen wichtigen Punkte vorher zu fixieren und am Ergebnis noch einmal abzuarbeiten, sonst ist man immer und vor allem enttäuscht mit im Boot.

Die Tür, das teure Auto (im Gegenwert einer kleinen Wohnung....?!). Auto ist Auto, es wird gebaut, von Menschen gefahren, verladen, abgeladen und und rangiert, da passieren auch kleine Unfälle.

Der Schaden muss natürlich 100% und rückstandslos beseitigt werden.

Ich kann jetzt nicht erkennen, was den Wagenwert mindern soll, wenn man eine werksneue Tür verbaut. Das ist ein separates Bauteil, wie ein Sitz oder ein Rad und dann ist es doch gut.

Shit happens und erstmal einen Gang zurücklegen. Überzogene Haftungsansprüche zahlen wir am Ende als Kunde doch alle wieder mit, wenn z.B. wegen jedem kleinen Kratzer gleich nach Wandlung gerufen würde.

Mal abgesehen davon, dass das mit der Tür wirklich ärgerlich ist, was hier wohl jeder verstehen kann ...

Aber, der TE versucht, die eigenen Fehler, die er gemacht hat (gewünschte Sonderausstattung Dachreling und Endrohre stehen scheinbar nicht im Vertrag, Mängel bei der Übernahme übersehen und nicht beanstandet), jetzt mit möglichst großen Geschützen zu seinen Gunsten zu reparieren. Dass das Autohaus da auf Stur schaltet, ist irgendwann auch verständlich.

Es gilt noch immer das Sprichwort, "wie man in den Wald hineinruft ...".

Ich habe in meinem Leben sowohl als Unternehmer als auch als Privatperson noch nie einen Anwalt beauftragt, um irgendwelche Dinge in meinem Sinne klären zu lassen. Das ging immer auch anders, und zwar so, dass man sich hinterher auch noch in die Augen schauen konnte.

Zitat:

@erzbmw schrieb am 31. Oktober 2016 um 09:50:36 Uhr:

Aber, der TE versucht, die eigenen Fehler, die er gemacht hat (gewünschte Sonderausstattung Dachreling und Endrohre stehen scheinbar nicht im Vertrag, Mängel bei der Übernahme übersehen und nicht beanstandet),

Genau aus diesem Grund empfehle ich dem TE den Gang zu einem Anwalt.

Hat der TE Fehler gemacht und seine Ansprüche sind weit geringer als er erhofft, so kann sein eigener Anwalt ihm dies sicher erläutern. Dem Autohaus wird der TE doch im Rahmen der (mittlerweile?) gestörten Kommunikation ohnehin nichts mehr glauben.

Sollten jedoch Fehler beim Autohaus nachweisbar sein, die zu Ansprüchen des TE führen wird auch das Autohaus vermutlich mit einem Anwalt sachlicher die Fakten erörtern können.

So dürfte die Angelegenheit vermutlich schneller zu klären sein als wenn hier weiter Mails durch die Gegend geschickt werden und sich die Sache weiter aufschaukelt.

Gruß

Hagelschaden

am 31. Oktober 2016 um 9:19

Da hat erzbmw aber Glück gehabt, bzw. z.B. keine alterssenilen bornierten Nachbarn, bzw. es gibt Fälle, meist sind es seltsamerweise die, wo es um etwas größere Geldbeträge geht, wo man mit sachlicher und freundlicher Diskussion nicht mehr weiterkommt;).

Den beschriebenen Fall würde ich dabei allerdings anhand der vom TE beschriebenen Historie ausnehmen, daher auch mein nicht ganz ernstzunehmender Link weiter oben. Falls doch anwaltlicher Beistand benötigt wird, kann ich in FR - dank meines Nachbarn... - inzwischen eine Kanzlei empfehlen :D...

Zitat:

Am 09.09.16 war ich bei dem Händler. Dem Verkäufer und einem Werkstattmeister zeigte ich vor Ort den langen Kratzer unter dem Lack. Mir wurden mündlich für den Kratzer 150€ angeboten! Oder alternativ die Autotür lackieren zu lassen. Etwas "aufdringlich" empfand ich vom Verkäufer: "Dass ein sehr guter Meisterlackierer "nur" diese Woche anwesend sei, und ich noch diese Woche die Türe lackieren lassen solle. Alles Garantie natürlich, Leihwagen für den Zeitraum und falls Lackierung mir nicht gefällt, bekomme ich die 150€ auch noch dazu.

...zeigt doch, dass dem Autohaus sehr wohl an einer adäquaten Lösung gelegen ist.

Ob die Tür auch neu muss, darüber muss geredet werden. Aber wenn, dann würde ich das auch einfordern. Vorliegend handelt es sicher ume ine etwas erweiterte Smartreparatur, mit dem vorliegenden Ergebnis. Damit würde ich mich auch mit EUR 150,- nicht zufrieden geben und neuen Ersatz fordern.

Dass DER bestimmte Lackmeister nur diese Woche noch da ist, weil er vielleicht Urlaub hat kann ja durchaus sein. Wenn das zeitlich bei Dir nicht passt, was auch sein kann, dann eben später.

Wodurch der Schaden entstanden ist, halte ich für irrelevant, solange man es Dir selbst nicht in die Schuhe schieben kann. Dass dies nicht bei der Fahrzeugübergabe gesehen werden muss halte ich für indiskutabel, nicht aber, dass der Händler zu diesem Zeitpunkt nicht drauf hingewiesen hat.

Der sollte eine Information erhalten haben, wenn es nicht sogar auf seinem Hof passiert ist.

Für Rückgabe etc. pp sehe ich BEIS SOWAS aber keinen Grund.

Die falsche Reling und falschen Endrohre hätten der Form halber im Vertrag vereinbart und dieses vom TE geprüft und notfalls bei Erhalt bemängelt werden müssen. Hin und Her bei der Konfiguration mit anschliessendem Vergessen ist auch möglich. Mindestens aber der aufwändige Relingumbau muss doch irgendwo eingepreist und damit Teil der Preisverhandlung geworden sein.

Zitat:

Wenn die Angaben des TE nur annähernd stimmen, liefert das genannte Autohaus hier eine ganz, ganz armselige Vorstellung ab.

Immer diese Floskeln. Wenn es sich "nur annähernd", also KONKRET NICHT SO abgespielt hat, dann ist das alles Schall und Rauch und jeder Ratschlag wäre im Nebel gestochert. Wir können hier nur annehmen, dass es GENAU SO und nicht anders war.;)

Frank 9-5´s Meinung interessiert mich jetzt mal.....

Es geht langsam aber sicher in die übliche Richtung. Spätestens auf Seite 2 ist das Opfer - MT üblich - zum Täter geworden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2
  6. XC90_II D5 starker Vertrauensbruch - Autohaus Freiburg