XC 90 Beifahrer Airbag fehlt
Hi everybody,
habe heute (während 200km Autobahnfahrt auf der Beifahrerseite) festgestellt, dass offenbar kein Beifahrer Airbag in unserem XC 90 eingebaut ist (Wurde aber definitiv MIT bestellt).
Die Nachfrage vor Ort beim Händler bestätigte diese Erkenntnis 🙁
Dicker Hund, das!
Was macht man da? Kann man den nachrüsten? Der Händler wußte es auch nicht auf Anhieb.
Hat irgend jemand hier schon mal von sowas gehört oder Erfahrungen mit Nachrüsten?
Viele Grüße
Deep Thought
31 Antworten
Hallo!
Nachfolgendes stellt keine Rechtsberatung dar.
Beim Kauf eines Neuwagens richten sich die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in aller Regel nach dem schriftlichen Kaufvertrag. Ein individuelles Aushandeln einzelner Vertragsbestimmungen erfolgt grundsätzlich nur hinsichtlich der Ausstattung (Eigenschaften) des verkauften Fahrzeugs.
Die früher (vor der Schuldrechtsreform 2002) noch vorgenommene Unterscheidung zwischen einem Fehler der Kaufsache und dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache hat sich unter der neuen Rechtslage erledigt. Der Verkäufer hat seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erst erfüllt, wenn ein Fahrzeug mit den in dem Vertrag vorgesehenen Eigenschaften bezüglich Farbe, Ausstattung, Motorleistung usw. übergeben wird. Ein Fahrzeug mit anderen als den in dem Vertrag vereinbarten Eigenschaften muß der Käufer nicht annehmen. Er kann vielmehr Lieferung eines Fahrzeugs verlangen, das genau die in dem Vertrag vereinbarten Eigenschaften hat, also auch das Vorhandensein eines bestellten Beifahrer-Airbags.
Durch die Schuldrechtsreform 2002 wurde auch eine zu Gunsten von Verbrauchern anwendbare Beweiserleichterung geschaffen. Danach wird vermutet, dass die Kaufsache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft war, wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit der Lieferung ein Sachmangel zeigt. Der Verbraucher muss in einem solchen Fall also nicht beweisen, dass bereits bei Lieferung ein Sachmangel vorlag. Vielmehr muß der Verkäufer beweisen, dass die Sache im Zeitpunkt der Lieferung mangelfrei war, wenn er der Gewährleistungspflicht entgehen will.
Gemäß § 437 BGB kann der Käufer, wenn die Kaufsache mangelhaft ist, unterschiedliche Ansprüche geltend machen:
Nacherfüllung
Der Besteller kann bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache auch ohne ein Verschulden des Verkäufers „Nacherfüllung“ verlangen. Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, § 439 Abs. 1 BGB. Dabei hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Rücktritt
Sofern der Käufer erfolglos eine angemessene Frist für die Nacherfüllung wegen eines Sachmangels der Kaufsache gesetzt hatte, kann er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist oder wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Eine vom Verkäufer versuchte Nacherfüllung gilt nach der Regelung in § 440 Satz 2 BGB grundsätzlich als fehlgeschlagen, wenn der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos blieb. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag sind die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Käufer ist an einen einmal erklärten Rücktritt gebunden. Nach erklärtem Rücktritt kann der Käufer daher nicht einfach einseitig statt des Rücktritts auf einen anderen Anspruch umstellen, z.B. auf Minderung des Kaufpreises.
Minderung
Statt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern, § 441 Abs. 1 BGB. Auch für den Anspruch auf Minderung des Kaufpreises muß der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich zunächst eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst wenn die Frist erfolglos abgelaufen ist, kann Minderung verlangt werden. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Erforderlichenfalls ist die Minderung zu schätzen.
Schadensersatz
Im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenden Sachmangels der Kaufsache kann der Käufer Schadensersatz verlangen, sofern er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte. Der Verkäufer hat bei Vorsatz und Fahrlässigkeit den Mangel zu vertreten.
Also in deinem Fall, wäre wohl das Beste, Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Oberste Priorität sollte aber die Wahl eines Rechtsanwaltes sein, der sich auf diesem Gebiet gut auskennt.
Gruß,
Markus
Zitat:
Original geschrieben von V70BEMY2004
Nachfolgendes stellt keine Rechtsberatung dar.
Na! Kein Jurist? 😉
"Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ...", seit dem Jahre 1935 ,gelle ... 😠
@ V70BEMY2004
Das ist ja mal eine Auskunft!!! 🙂
Tausend Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen! Ich denke, dass die weitere Vorgehensweise jetzt erst mal vom Händler abhängt, der, so mein Eindruck bis jetzt, sehr bemüht ist, eine vernünftige Lösung zu finden.
Viele Grüße
Deep Thought
Fehlender Airbag
@ Deep Thought:
Ja, gute Auskunft von V70BEMY2004. Allerdings wird unterstellt, daß Du "Verbraucher" im Sinne des BGB bist. Das ist dann nicht der Fall, wenn Du z.B. selbständig oder freiberuflich tätig bist. Dann gilt nicht die sogenannte Beweislastumkehr, d.h., Du mußt den fehler beweisen und nicht der Verkäufer die Mangelfreiheit. Dürfte aber anhand der Bestellung hier unproblematisch sein.
Die Erfahrung lehrt, daß i.d.R. das intensive Gespräch mit dem Händler kurzfristig zum Erfolg führen kann, der Rechtsstreit auch, aber erst nach langer Zeit.
Gruß, Hagen (der Streitvermeidung entgegen aller Klischees für sinnvoll hält)
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Was mich an dieser Sache sehr interessiert:
Falls der Händler nachbessert, wie kontrolliert man, ob der Airbag auch so funktioniert, wie er soll?
Gut, wenn ich zum Händler gehe und mein Radio oder die Bremsen reklamiere, kann ich das einfach testen.
Zitat:
Original geschrieben von Swiss
Was mich an dieser Sache sehr interessiert:
Falls der Händler nachbessert, wie kontrolliert man, ob der Airbag auch so funktioniert, wie er soll?
Simple Frage: Hast Du das denn schon mit den bisher sereinmäßig bei Deinen Fahrzeugen verbauten Airbags nachgeprüft?
Gruß, Hagen
Zitat:
Allerdings wird unterstellt, daß Du "Verbraucher" im Sinne des BGB bist. Das ist dann nicht der Fall, wenn Du z.B. selbständig oder freiberuflich tätig bist. Dann gilt nicht die sogenannte Beweislastumkehr, d.h., Du mußt den fehler beweisen und nicht der Verkäufer die Mangelfreiheit. Dürfte aber anhand der Bestellung hier unproblematisch sein.
Da hat D5MÄN Recht !!! Aber wie er schon sagte: In deinem Fall dürfte dies kein Problem darstellen.
Ärgerlich das ganze..
Aber eine Nachrüstung dürfte für deinen Händler nicht wirklich ein Problem darstellen.
Ich glaube auch nicht das er klappern wird da die komplette Armaturenbrettverkleidung getauscht wird.
Der Airbag selbst stellt ja auch kein Problem da,Plug and pray(play)
Vadis wird die funktion bestimmt mit einer SW testen könne.
Der Aufwand ist natürlich für deinen Händler enorm,und für mich stellt sich die Frage ob bei einem XC90 ein Beifahrerairbag wirklich lebenswichtig ist.Er hat ja viel Platz zwischen Beifahrersitz und Armaturenbrettt.
Leider finde ich im Netzt keine Crashtestauswertung des Beifahrerdummys.
Der Seitenairbag ist da bestimmt viel wichtiger!
Also ich würde lieber eine schöne Minderung mit dem Händler aussmachen.
Nachtrag:
http://www.oeamtc.at/.../xc90detail.htm
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von d5er
ich würde lieber eine schöne Minderung mit dem Händler aussmachen.
Und dann beim späteren Wiederverkauf versuchen, das Auto als idealen Klinkindertransporter zu verkaufen, weil man da eine Reboardschale auf den Beifahrersitz stellen kann?
Trotzdem, ich denke, daß beim Wiederverkauf der Hinweis auf einen nicht vorhandenen Beifahrerairbag in Zeiten der Airbaginflation (ich meine die Anzahl, nicht den Airbag selber 🙂 ) das doch sehr vorsintflutlich anmutet und den Wiederverkauf erschwert. Dann müßte der Händler schon richtig fett in die Tasche greifen.
Gruß, Hagen
Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
Und dann beim späteren Wiederverkauf versuchen, das Auto als idealen Klinkindertransporter zu verkaufen, weil man da eine Reboardschale auf den Beifahrersitz stellen kann?
richtig fett in die Tasche greifen.
Gruß, Hagen
Genau das war auch mein Gedanke😉
Ebenfalls mein Gedanke😁
Aber da der XC 90 ja genug Airbag hat dürfte einer mehr oder weniger kaum im Inserat auffallen, und man kann auch Familien beliefern.😉🙁...Scherz..)
Bin einmal gespannt wie dei Sache weitergeht!
Gruß Martin(der hofft die Airbags nie zu Gesicht zu bekommen)
fehlender Airbag
hallo,
wenn ich richtig informiert bin, hat der Händler die Möglichkeit oder auch Pflicht vor der Kompletierung im Werk die Fakten nochmal zu überprüfen.Dies geschieht wohl in Göteborg. Hatte auch mal ein solches Problem mit einem fehlenden Ausstattungsmerkmal.
Mein Hädnler gab mir schriftlich, dass ich nach einem Jahr das Fahrzeug gegen ein neues Auto tauschen Konnte. Wagen wurde geleast. DSCT fehlte.
Es handelte sich um den ersten S60. Wahlweise hätte ich auch wandeln könne, wollte aber das Auto haben.
Gruss
Rudolf
850,850, V70I, V70II, S60,S60,V70II
@ D5MÄN
Zitat:
Die Erfahrung lehrt, daß i.d.R. das intensive Gespräch mit dem Händler kurzfristig zum Erfolg führen kann, der Rechtsstreit auch, aber erst nach langer Zeit.
Gruß, Hagen (der Streitvermeidung entgegen aller Klischees für sinnvoll hält)
Sehe ich ganz genau so und ist auch jetzt mein Weg - aber, kommt natürlich auch auf den Gegenpart an!
@ Swiss
Zitat:
Falls der Händler nachbessert, wie kontrolliert man, ob der Airbag auch so funktioniert, wie er soll?
Gute Frage! Hab' ich mir auch schon gestellt. Die erste, seinerzeit vom Händler gegebene Antwort: "Kommen Sie, wir fahren schnell gegen eine Wand" ist unbefriedigend... 😉
Ich denke, das bleibt immer als Restrisiko, mit dem wir trotz aller Technik leben müssen. Du bekommst Zusicherungen vertraglicher Art, der Händler/Produzent/Verkäufer ist in der Verantwortung - es bleibt die Frage, was Du noch mit Schadensersatz anfangen kannst, wenn's mal schief gegangen ist...
Technische Lösung: Beim Einschalten der Zündung werden alle Airbags vom System geprüft, für ca. 7s leuchtet die rote Lampe. Geht sie aus, ist alles ok. - so das Handbuch. Alles weitere: s. o.
@ d5er
Zitat:
Der Aufwand ist natürlich für deinen Händler enorm,und für mich stellt sich die Frage ob bei einem XC90 ein Beifahrerairbag wirklich lebenswichtig ist.Er hat ja viel Platz zwischen Beifahrersitz und Armaturenbrettt.
Leider finde ich im Netzt keine Crashtestauswertung des Beifahrerdummys.
Der Seitenairbag ist da bestimmt viel wichtiger!
Also ich würde lieber eine schöne Minderung mit dem Händler aussmachen.
Der größte Teil meiner Autofahrerkarriere fand auch ohne Beifahrerairbag statt - ohne jemals einen gebraucht zu haben. Aber wie geht Dein Leben weiter, wenn Du ihn einmal gebraucht hättest, vielleicht für Deine Frau auf dem Beifahrersitz, aber Du hast ihn für ein paar Kröten weggelassen?
Viele Grüße
Deep Thought
Freiheit😁
So schlimm????
Eine Tüte Mitleid für Dich!
Da bietet sich doch ein Airbag-Test an! 😁
Ok, 5€.
Ein Dich bedauernder Andi
Nein aber im jetzt einmal wieder ernst.
Ich kenne die Crashtest ohne Beifahrerairbag noch nicht,und bin weiterhin auf der Suche.
Aber wenn in anderen Ländern der Beifahrerairbag extra geordert werden muß,und bei uns die Möglichkeit zur abwahl besteht sollte die Gefahr der Verletzung oder gar noch mehr schon sehr gering sein!
Ich werde heute mal eine Anfrage bei meinem Autospezi bezüglich Beifahrerairbag im XC90 stellen.
Aber eins ist klar er ist auch kein Allheilmittel!
Gruß Martin