wurden wir verarscht? hilfe bitte
Hallo
Ich bin ganz neu hier und brauch mal eure Hilfe
Wir suchten schon seid fast 1 jahr nach einem Mazda 6 Kombi .
Nun haben wir einen gefunden und haben ihn auch nun gekauft
Das problem ist jetzt ...
Der wagen bekam gestern Tüv gemacht und wir konnten ihn dann abholen. Nun ist uns aufgefallen als wir fast zuhause waren das da diese Airbac/Anschnallleuchte an ist... Sie geht mal an und blinkt.. und geht mal wieder kurtz aus usw....
noch dazu war ein blinkerlicht kaputt... Das alles ist beim Probefahren nicht gewesen.. aber der Wagen hat Tüv bekommen.
Jetzt haben wir nur das problem das der Händer uns nur Garantie und Gewährleistung gegen 300 euro geben wollte.. und wir dies dann nicht gemacht hatten und das auch unterschrieben haben,,,
was sollen wir jetzt machen? Ist das rechtens oder wurden wir da verarscht?
Mein Mann hat sich nun auch sehr geärgert und versucht sich die ganze zeit auch über googln schlau zu machen..aber ohne erfolg bisher...da dachte ich , ich schreibe einfach mal hier
ich bedanke mich im vorraus
lg
Beste Antwort im Thema
hier alle rechlichen Einzelheiten genau zu dem hier geschilderten Fall
<p sizcache="2" sizset="39">www.lrz.de/~Lorenz/urteile/zgs04_75.htm
O.
19 Antworten
Das ist doch mal ein Super Text. Da steht alles drin, was ihr braucht.
Den würde ich ausdrucken und dem Typen, wenn er sich weigert den Mangel zu beheben, auf den Schreibtisch legen. Oder alternativ eine schriftliche Mangelanzeige inkl angemessener Fristsetzung zur Mangel beseitigung zusammen mit diesem Text ihm per Einschreiben mit Rückschein senden.
Hingehen und Nachbesserung verlangen.
Es ist in Deutschland allgemein nicht möglich durch AGBs, Verträge oder anderes Machwerk bestehendes Recht zu umgehen. Der Großteil aller Klauseln die ihr da unterschrieben habt ist nichtig.
Anrufen ist da nicht. Hinfahren, die vorgeworfenen Mangel schriftlich fixieren und den Händler unterschreiben lassen dass er diese zur Kenntnis hatte und Nachbesserung fordern. Unterschreibt er nicht, sofort Einschreiben mit Rückschein.
Das geltend machen der Mangel ist mündlich nicht wirklich möglich. Da entsteht dann eine Beweispflicht die man mit schriftlichem Anzeigen mit Bestätigung der Gegenseite bzw. Einschrewiben mit rückschein ganz einfach umgehen kann.
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Damit hast du grundsätzlich recht. Aber durch einen Anruf kann man ja schonmal testen wie er reagiert. Wenn er ankommt mit, wir haben Vertrag du hast unterschrieben... Dann musst du dir ggf schonmal Gedanken über einen Rechtsbeistand machen. Dass nach diesem Anruf ein Schriftstück zum Händler muss, wenn er sich denn querstellt, habe ich weiter oben ja schon geschrieben.
Aber, wenn er sich am Telefon schon verhält wie ein A.....och, dann kommst du auch mit einem Brief meistens nicht weiter sondern nur mit nem Rechtsstreit. Und der kann erstmal teuer werden, wenn man nicht Rechtsschutz versichert sein sollte, wovon ich ausgehe, wenn ich mir die Werte der Fahrzeuge ansehe. Dann kann man ja parallel schonmal sehen, ob man ggf anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat.