WTF Zollamt!!!
Hi,
ich möchte gerne ein Auto kaufen von Verwandten in Mannheim.
Ich gehe davon aus dass das Auto noch nie in Deutschland zugelassen war. Nun habe ich im Zollamt angerufen weil ich die Steuern gleich vor Ort zahlen muss, das wären einmal 19% und 10% er meinte rund ein drittel des Kaufpreises. Das ist ja noch ok würde ich sagen.
ABER, dann fing er an ich muss die KFZ Steuern für ein Jahr im Voraus bezahlen obwohl der Wagen noch nicht zugelassen ist ?? Und wenn ich kein Gutachten vorlege welche Abgasnorm der hat wird gleich der Höchstsatz genommen.
Ist die Aussage so korrekt?
Bekomme ich für nen Kaprice Classic 1992 Euro2 eingestuft?
Grüße.
Edit: Ok Finanzamt hat es bestätigt ist normal so 🙁
Bleibt noch Frage 2 zwecks Euro2.
Beste Antwort im Thema
@danny
Kannst du mich nochmal mit der Nase drauf stossen welchen Absatz im § du jetzt speziell meinst?
BTW: Ich finde es ziemlich daneben Jemandem der mit diesem Geraffel beruflich zu tun hat (jeder der hier länger mitliest müsste das wissen), zu unterstellen er erzählt Müll. Nur weil man als Beamter Gesetze und Verordnungen durchsetzen muss, muss man sie noch lange nicht richtig finden. Nur hat man eben keine Wahl. Und wenn dann hier fundiert mit Grundlagen berichtet wird, dann hat derjenige etwas Respekt verdient.
43 Antworten
Unser buckdanny erzählt hier ganz schönen Müll....
Das Problem scheinen hier die US Behörden in D zu sein.....
Interessant: Wenn ein US Soldat seinen Wagen abmelden will, dann muss er ihn erst in die USA bringen ... erst dann kann er ihn abmelden. Wahrscheinlich wollen die nicht, daß abgemeldete und unverzollte Wagen in D. rumstehen. Deswegen bekommt man so einen Wagen in Bremerhaven auch nicht vom Zollgelände.
Zitat:
Original geschrieben von deville73
Aber es ist doch Unsinn, für ein Auto Steuern zu zahlen, das nur steht.
Wenn für ein Jahr voraus gezahlt werden soll, muss doch mit dem Datum der Abmeldung eine Rücküberweisung des überzahlten Betrags erfolgen?
Ja ich habe beim Finanzamt gefragt, dass ich in etwas 2 Monate Zeit brauche um den Wagen umzurüsten und Tüv zu machen. Die meinten kein Problem, denn ich muss die Quittungen am Finanzamt mitbringen wenn der Wagen zugelassen ist, dann bekomme ich das Geld verrechnet / ausgezahlt ohne die 2 Monate Abzug.
Die Frage wäre noch was passiert mit dem Geld wenn ich den Wagen nie Zugelassen bekomme, weil kein Geld, keine Lust, Schäden die vorher nicht aufgefallen waren... Naja Fragen über Fragen.
Zitat:
Original geschrieben von STS-Northstar
Unser buckdanny erzählt hier ganz schönen Müll....Das Problem scheinen hier die US Behörden in D zu sein.....
Es ist leicht irgendwelche Behauptungen aufzustellen! Falls Du da bessere Informationen hast @STSNorthstar dann Belege diese Informationen, ansonsten halte Dich mit den Unterstellungen das andere User Müll schreiben zurück.
@LoudHoward bekommt die Karre nicht ohne die KFZ-Steuer zu bezahlen, und da ist Er nicht der Erste. Ich habe nur versucht da weiter Infos zu geben.
Danke für die Informationen Buckdanny. 🙂
Eine Frage bleibt mir noch:
Wenn der Käufer denn nun alles erforderlichen Zahlungen, also Zoll und Kfz-Steuer entrichtet hat und dann den Wagen sofort wieder abmeldet, müsste doch alles gut sein?
Er könnte den Wagen importieren und die gezahlte Steuer müsste in dem Falle doch taggenau rückerstattet werden?
Der Wagen wird ja nicht auf den deutschen Straßen bewegt, bis die Abgasfrage geklärt und die nötigen Anpassungen gemacht wurden.
Insofern wäre dann doch alles im Lot?
Er kann den Wagen doch garnicht abmelden. Weil der nur für die Streitkräfte angemeldet ist. Das man so ein Fahrzeug nicht nutzen kann ist mir durchaus bewusst. Der TE kann ja mal mit meiner geposteten Fundstelle nachfragen, es ist sinnvoll mit Abfertigungsleitung zu reden, ansonsten kann der TE ja den Vorkämpfer spielen, gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und notfalls dann auch noch dagegen Klagen.
Bleibt nur die Frage, wie will der TE ein nicht in D zugelassenes Fahrzeug in D abmelden? Das FA/Zoll ziehen sich auf den Standpunkt zurück, sie könnten durch fehlende Akteneinsicht nicht prüfen ob die US-Zulassung erloschen ist auf deren Grundlage sie eine deutsche Steuerpflicht herbeiführen.
Ich sehe einen möglichen Ansatz so. Falls es beim Abmelden aus der US-Zulassung eine Bestätigung/Bescheinigung gibt, die dem FA vorlegen. Ansonsten mit dem Verweis auf deutsche Idio... äh Bürokratie bei der Abmeldung um so einen Zettel bitten.
Diesen Faden weiter gesponnen dürfte ich ja auch kein Kurzzeitkennzeichen für so ein Auto bekommen. Die Zulassungsstelle könnte ja dabei nicht ausschliessen das es sich um eine Doppelzulassung handelt. Oder doch ? Dann wiederum wäre mein Kurzzeitkennzeichen meine letzte Zulassung, die ja wiederum automatisch ausläuft. De Facto wäre das Auto danach ohne Zulassung.
Außerdem sehe ich ein anderes Problem. Wie würde sich diese neue Regel denn bei einem regulären Import aus den USA auswirken ? Ich importiere mir ein altes Schätzchen nach D, kann doch aber eigentlich auch nicht nachweisen das die Registration erloschen ist, oder ? Heisst das jetzt das alle importierten Autos grundsätzlich einer KFZ Steuer unterliegen bis man nachweist das sie im Ausland nicht mehr zugelassen sind ? Das wär ja echt der Hammer und ich denke es ist dann nur eine Frage der Zeit bis dies vor den Gerichten landet. Man stelle sich mal vor ein US-Car Händler soll deswegen für alle nicht zugelassenen Cars auf seinem Hof KFZ Steuer zahlen........was ein Irrsinn.
Keine Schilder keine Zulassung. Bei einem Import geht man davon aus das ohne Schilder auch keine Zulassung besteht.
Das Fahrzeug von TE ist wahrscheinlich auch nicht mehr zugelassen deswegen mein Hinweis auf den geposteten §, eine Dienstanweisung ist keine Rechtsgrundlage.
@danny
Kannst du mich nochmal mit der Nase drauf stossen welchen Absatz im § du jetzt speziell meinst?
BTW: Ich finde es ziemlich daneben Jemandem der mit diesem Geraffel beruflich zu tun hat (jeder der hier länger mitliest müsste das wissen), zu unterstellen er erzählt Müll. Nur weil man als Beamter Gesetze und Verordnungen durchsetzen muss, muss man sie noch lange nicht richtig finden. Nur hat man eben keine Wahl. Und wenn dann hier fundiert mit Grundlagen berichtet wird, dann hat derjenige etwas Respekt verdient.
Das hier hab ich mir gerade auf Wikipedia durchgelesen:
"...Der bloße Besitz eines KFZ begründet noch keine KFZ-Steuerpflicht. Diese entsteht erst mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, d. h. mit der Aushändigung der Zulassungsbescheinigungen und der gesiegelten amtlichen Kennzeichen. In welchem Umfang das damit entstandene Benutzungsrecht gebraucht wird, hat aber auf die KraftSt keine Auswirkung.
Die Steuerpflicht dauert bis zur Abmeldung fort, mindestens jedoch einen Monat. Mit dieser Mindeststeuer will der Gesetzgeber dem erhöhten Verwaltungsaufwand für kurzfristige An- und Abmeldungen begegnen. Bei einer Fahrzeugumschreibung binnen Monatsfrist auf einen neuen Fahrzeughalter kommt es dagegen nicht zu einer doppelten Besteuerung, sondern zu einer tagesgenauen Abrechnung.
Das Ende der Steuerpflicht setzt die ordnungsgemäße Ab- / Ummeldung des Kfz voraus. Für die Abmeldung sind die Zulassungsbescheinigungen und die Kfz-Kennzeichen vorzulegen, für die Ummeldung die Veräußerungsanzeige..."
- Also erst Steuerpflicht wenn er zulässt.
- Steuer verlangen während der ausländische Wagen auf jemand anderen zugelassen ist der aus dem Ausland kommt macht ja keinen Sinn, oder?
Warum kann der bisherige Besitzer den Wagen nicht mit vorlage eines Kaufvertrags abmelden?
weil ein Wagen der Streitkräfte erst in USA abgemeldet werden kann, somit hat er auch vom Käufer
nicht ab meldbar und gilt weiter als zugelassen
(ist oben schon mal angesprochen)
Ein Clubkollege hat sich auch einen Wagen von einem Army-Angehörigen gekauft. Es sollte auch erst die Steuer zahlen, ist aber gerade noch verschont worden weil es wohl gerade der Übergangszeitraum war.
Jedenfalls werden für Privatleute 12 Monate und für gewerblichen Ankauf 1 Monat erhoben. Frag mal die "Schrottplätze" / Gebrauchtwagendealer nahe der Kasernen wie die kotzen...
Gruß
Hendrik