Wowa-Neuling sucht Rat wegen Route nach Italien

Hallo Motor-Talker,

ich bin erstmals im Forum und habe da gleich mal eine drängende Frage, weil ich als Wohnwagen-Neuling noch keine Erfahrung im Gespannfahren habe:

Ich bin aus Kiel und habe mir dieser Tage einen gebrauchten Wohnwagen Knaus Trend Bj.88, Gesamtlänge 6,81, zul.Gesamtgewicht 1300kg mit Anti-Schlingerkuppllung,frisch TÜV u. scheinbar auch sonst in gutem Zustand, zugelegt. Zugfahrzeug ist ein Opel Omega Caravan B,136PS.

Das ganze soll jetzt bald nach Italien auf einen Stellplatz wo er stehenbleiben kann.

Die Strecke von Kiel an den Lago Maggiore/Tessin/Italien bin ich bisher mit dem Pkw solo über Lindau/Bregenz über den San Bernhardino-Tunnel gefahren. Dabei ist mir aufgefallen, daß ich auf dieser Strecke nicht allzuviele Gespannfahrer gesehen habe.

Jetzt bin ich im Zweifel bzw. habe offengestanden Muffe, mit dem Wohnwagen diese Strecke zu fahren, da die Steigung bzw. Gefälle teilweise nicht ohne ist.(Meine Bremsen sind ok)

Meine Frage ist die, ob es für einen Wowa-Anfänger eine leichtere Strecke (Brenner?) gibt. Natürlich würde ich auch den notwendigen Umweg in Kauf nehmen. Oder ist mein Bedenken mit dem Wowa über den San Bernhardino zu fahren nur die üblichen Anfängerpanik?

Für eine Hilfestellung wäre ich dankbar.

Grüße
Wolfgang

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von berndfranzen


NACH Überquerung der Paßhöhe fragte meine Frau "Und wann kommt der Paß?" Sprich: Sehr einfach zu fahren!

Bernd

Mensch, sag ich zu meiner Frau, zieht unser Gespann-Geschoss aber heute den Brenner schlecht hoch.

Oh Gott (das war nicht in direkter Anrede nicht auf mich bezogen), wenn ich nicht die ganze Zeit die Handbremse angezogen hätte, dann wäre wir wahrscheinlich rückwärts runtergerollt.

Das war natürlich alles ein Scherz, der Brenner hat eine Steigung von 6%.

Zitat:

. Ist die Brennerautobahn weitgehend 2 spurig oder im Gebirge auch einspurig und leicht serpentinenartig wie der San Bernardino?

Nach vielen Jahren der Fahrt über die Gotthardautobahn mit unserem Gespann sind wir im letzten Jahr auch einmal den Brenner gefahren.

NACH Überquerung der Paßhöhe fragte meine Frau "Und wann kommt der Paß?" Sprich: Sehr einfach zu fahren!

Bernd

Sorry, doppelt abgeschickt :-(

Zitat:

Original geschrieben von berndfranzen



Nach vielen Jahren der Fahrt über die Gotthardautobahn mit unserem Gespann sind wir im letzten Jahr auch einmal den Brenner gefahren.
NACH Überquerung der Paßhöhe fragte meine Frau "Und wann kommt der Paß?" Sprich: Sehr einfach zu fahren!

Bernd

Sorry, doppelt abgeschickt :-(

Hallo Bernd,

vielen Dank, denn genau so eine Antwort habe ich gebraucht! Werde also meine Premiere am Brenner machen und lasse die Handbremse für den Anfang erst mal weg :-)

Liebe Grüße auch an die Frau
Wolfgang

Hallo Wolf119.

nachdem, was ich mir so ergoogelt habe gibt es in Ö die Vignette für 10Tage oder 2 Monate oder ein Jahr. Mit anderen Worten: Immer ein bischen zu wenig um günstig zu reisen. Sehr geschäftstüchtig.
Mein Lieblingsverein, der ADAC, verkauft diverse Pakete mit Mautgebühren für I und Ö und so weiter. Es gibt da solche Prepaid Karten und man kann wohl immer mit Kreditkarten zahlen...Ich muss mich auch noch mal genau informieren.
Achtung: Ich glaube dein WoWa wiegt mehr als 750kg - Damit gilt in Ö - wenn ich richtig informiert bin - Tempo 70 auf der Autobahn und 60 auf Landstraßen!!!

Soviel zum einheitlichen €uropa - Gruß Tobi

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Zitat:

Original geschrieben von gasfisch


Ich glaube dein WoWa wiegt mehr als 750kg - Damit gilt in Ö - wenn ich richtig informiert bin - Tempo 70 auf der Autobahn und 60 auf Landstraßen!!!

Soviel zum einheitlichen €uropa - Gruß Tobi

Ups ... jetzt möchte ich keine Falschaussage machen, nach dem Studium der letzten CARAVANING-Zeitschrift, Ausgabe 06/06, Seite 38, ich zitiere:

In A (Ö) gilt für Gespanne mit einer zulässigen Gesamtlänge von 18,75 m und einer max. Breite von 2,55m gelten 100km/h, wenn

A) Für Landstraßen
100km/h. Für Hänger über 750kg, wobei das zGG des Hängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das zGG des Gespannes 3,5 T nicht übersteigt, gilt 80km/h; für Gespanne über 3,5T gilt 70km/h.

B) Für AB
100km/h. 80km/h für Gespanne bis 3,5 T, bei denen das zGG des Hängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und für Gespanne über 3,5T.

Ich hab euch das Mal WORTWÖRTLICH so reingesetzt, wie das in der Zeitschrift steht.
Diese Zeitschrift zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie nicht in der Lage auch nur einmal in wichtigen Dingen, sei es Technik oder Verkehrsvorschriften sich eindeutig, einfach und verständlich formuliert und richtig auszudrücken.

Sie können es nicht, weil sie selbst nicht verstehen, was sie schreiben., leider.

Könnt ihr das eindeutig interpretieren?
Ich hab da so meine Vermutungen.

Gruß, Tempomat

Was ist denn daran jetzt schwer zu verstehen *kopfkratz*
Da steht doch ganz eindeutig:

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


In A (Ö) gilt für Gespanne mit einer zulässigen Gesamtlänge von 18,75 m und einer max. Breite von 2,55m gelten 100km/h, wenn

Bedeutet schonmal das KEINE Gespanne fahren dürfen die länger als 18,75m und breiter als 2,55m sind.

Zitat:

A) Für Landstraßen
100km/h.

Also, Gespanne dürfen 100kmh fahren, ausser:

Zitat:

Für Hänger über 750kg, wobei das zGG des Hängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das zGG des Gespannes 3,5 T nicht übersteigt, gilt 80km/h;

der Hänger wiegt mehr als 750kg aber Gesamtgewicht ist kleiner als leergewicht des PKW, dann darfst nur 80kmh fahren.

Zitat:

für Gespanne über 3,5T gilt 70km/h.

alle anderen Gespanne, nur 70kmh

Zitat:

B) Für AB 100km/h.

Gespann darf 100kmh fahren, ausser

Zitat:

80km/h für Gespanne bis 3,5 T, bei denen das zGG des Hängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und für Gespanne über 3,5T.

dein Gespann wiegt im Gesamtgewicht mehr als 3,5t oder das Gesamtgewicht des Hänger ist grösser als Leergewicht PKW, dann gilt jeweils nur 80kmh.

Ist also eigentlich wie in D nur noch etwas liberaler denn in D must man ja doch noch einiges mehr beachten um 100 fahren zu dürfen.

Hi GasMatirx,

mein Eindeutigkeitverständnisproblem ist wie folgt:

Die `Fachzeitschrift´ spricht beim Hänger nicht lapidar vom GG des Hängers, sondern ausdrücklich vom zGG, was ohne viel Fantasie das zulässige GG sein wird.

Bei den Gewichtsverhältnissen von Hänger zu Zugfahrzeug, ist beim Zugfahrzeug lediglich von `Eigengewicht´ die Rede.

Was ist in dem Fall Eigengewicht?

Das tatsächliche (momentane) Gewicht?

Das Leergewicht (nach welcher Definition)?

Das zulässige Gesamtgewicht?

Das sollte klar sein, denn zwischen Leergewicht und zGG können 500 kg liegen.

Dass das mit den Austrien Gentlemen zu Meinungsverschiedenheiten führen könnte, lieber nicht.

Gruß, Tempomat.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Die `Fachzeitschrift´ spricht beim Hänger nicht lapidar vom GG des Hängers, sondern ausdrücklich vom zGG, was ohne viel Fantasie das zulässige GG sein wird.

Stimmt, hier hatte ich mich auch missverständlich ausgedrückt denn ich meinte natürlich das zGG.

Zitat:

Bei den Gewichtsverhältnissen von Hänger zu Zugfahrzeug, ist beim Zugfahrzeug lediglich von `Eigengewicht´ die Rede.

Was ist in dem Fall Eigengewicht?

Stimmt auch, wenn man es ganz exakt hinterfragt ist der Begriff Eigengewicht nicht ganz eindeutig.

Ich gehe aber davon aus das das Leergewicht gemeint ist, halt das Fahrzeugeigene Gewicht und nicht das Gewicht von Gepäck oder sonstiger Ladung.

Zitat:

Dass das mit den Austrien Gentlemen zu Meinungsverschiedenheiten führen könnte, lieber nicht.

Wenn man sich an das Leergewicht hält, dann kommt es nicht zu Meinungsverschiedenheiten denn selbst wenn tatsächlich momentanes GG gemeint ist, dann wäre der WoWa ja immer noch leichter und nur das zählt.

Da in D aber auch das Leergewicht gemeint ist denke ich das es dort auch so gemeint ist.

Ich würde die Formulierung übrigens nicht der Zeitschrift ankreiden denn die haben warscheinlich, genauso wie du, nur aus dem Original zitiert.
Manchmal haben die Ösis halt schonmal etwas seltsame begrifflichkeiten.

Gruss
GM

Tja - irgendwie erinnert mich das ganze an das Kleingedruckte in meinem Handyvertrag: Treibsand der Formulierungen, in dem jede Menge falsch gemacht werden kann - und das kann kosten. Ich hatte meine Infos aus einem 8€ Campingführer (ACSI 2006/2007) aus dem Penny Markt ???!!!.
Tobi

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Ich würde die Formulierung übrigens nicht der Zeitschrift ankreiden denn die haben warscheinlich, genauso wie du, nur aus dem Original zitiert.
Manchmal haben die Ösis halt schonmal etwas seltsame begrifflichkeiten.

Gruss
GM

Hi Gasmatrix,

bitte kein Missverständnis, aber deine Vermuten und Interpretationen sind rein spekulativer Natur.

Die Zeitschrift, genau wie CCC, ist meines Erachtens grottenschlecht, da wäre einiges mehr herauszuholen.
Die Zeitschrift gibt an, dass diese zitierten Angaben vom ADAC stammen, abgelesen sind, aber von der (Caravaning) Redaktion gekürzt wurden ...
Es schaut so aus, als wäre ich bisher auf A AB etwas zu schnell unterwegs gewesen.
Ich werd mal die Polizei dort fragen.

Gruß Tempomat

Was ist Sache in Austria?

Liebe Leut,

vielleicht weiss es doch jemand, was es in A (Ö) ist, was hier mit `Eigengewicht´ bezwichnet wird?

Gruß,T empomat

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Hi GasMatirx,

mein Eindeutigkeitverständnisproblem ist wie folgt:

Die `Fachzeitschrift´ spricht beim Hänger nicht lapidar vom GG des Hängers, sondern ausdrücklich vom zGG, was ohne viel Fantasie das zulässige GG sein wird.

Bei den Gewichtsverhältnissen von Hänger zu Zugfahrzeug, ist beim Zugfahrzeug lediglich von `Eigengewicht´ die Rede.

Was ist in dem Fall Eigengewicht?

Das tatsächliche (momentane) Gewicht?

Das Leergewicht (nach welcher Definition)?

Das zulässige Gesamtgewicht?

Das sollte klar sein, denn zwischen Leergewicht und zGG können 500 kg liegen.

Dass das mit den Austrien Gentlemen zu Meinungsverschiedenheiten führen könnte, lieber nicht.

Gruß, Tempomat.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


bitte kein Missverständnis, aber deine Vermuten und Interpretationen sind rein spekulativer Natur.
Die Zeitschrift gibt an, dass diese zitierten Angaben vom ADAC stammen, abgelesen sind, aber von der (Caravaning) Redaktion gekürzt wurden ...

Nun denn, hier der Originaltext der vom ADAC im Bereich "Landesinformationen Österreich" verwendet wird, wenn man mit dem Onlineroutenplaner z.B. eine Reise nach Wien plant:

Tempolimits für Gespanne
(bis 3,5 t) 50, außerorts 100*, Autobahnen 100+ * mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, gilt 80 km/h, für Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 60 km/h, auf Schnellstraßen 70 km/h + für Gespanne über 3,5 t zul Gesamtgewicht gilt 80 km/h

Das ist der Originaltext ADAC, nichts verändert, nichts gekürzt, einfach mit kopieren und einfügen übertragen.
Eine Erläuterung was genau denn jetzt das "+" oder "*" Zeichen aussagen soll gab es dort auch nicht.
Ob du dadurch jetzt wirklich schlauer geworden bist wage ich zu bezweifeln 😉

Hab noch ein bisschen gesucht und noch eine ADAC Liste gefunden auf denen auch A Tempolimits behandelt werden:

Zitat:

Original ADAC

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Höchstgeschwindigkeiten in km/h:

'''''''''''''''''''''''''''''''Pkw/Motorräder/''''''''''''''''''Wohnmobile'''''''''''''''Gespanne
''''''''''''''''''''''''''''''Wohnmobile bis 3,5 t''''''''''bis 7,5 t'''''''''''''''''''''''bis 3,5 t
innerorts '''''''''''''''''''''''''''''''50'''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''50''''''''''''''''''''''''''''''''50
außerorts/
Schnellstraßen''''''''''''''''''''100'''''''''''''''''''''''''''''''''''''''70'''''''''''''''''''''''''''''100*
Autobahnen''''''''''''''''''''''''''130**'''''''''''''''''''''''''''''''''80'''''''''''''''''''''''''''''100+

* mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des
Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet,
gilt 80 km/h. Übersteigt das zGG des Anhängers das
Eigengewicht des Zugfahrzeuges gilt 70 km/h. Für Gespanne über
3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt ebenfalls 70 km/h

+ für Gespanne bis 3,5 t bei denen das zGG des Anhängers das
Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und für Gespanne über
3,5 t zGG gilt 80 km/h

** Auf folgenden Autobahnen gilt von 22-5 Uhr 110 km/h:

Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn
(A13) und Rheintalautobahn (A14).

Aber auch hier wird wieder nur vom Eigengewicht gesprochen.

Ebenso wie auf der Länderinfoseite Österreich des ÖAMTC und der Österreichiche ADAC sollte es ja nun wissen.
Aber auch hier, EIGENGEWICHT!

Hallo Österreicher !!!!
Was bedeutet EIGENGEWICHT? Leer- oder Aktuelles- Gewicht?

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Hallo Österreicher !!!!
Was bedeutet EIGENGEWICHT? Leer- oder Aktuelles- Gewicht?

Könnte es sein, dass die A.-Gendarmen diese Nichtfestlegung brauchen, um z. B. 500kg als Ermessensspielraum gegenüber einem Verkehrsteilnehmer geltend machen zu können?!

(War natürlich reine Polemik)

Gasmatrix, danke fürs Arrangement.

Gruß, Tempomat

So meine Lieben,

jetzt kommt es aber knüppelhart.

Obwohl die A.-Polizei in Wien heute voll mit dem Bush-Besuch beschäftigt ist, wurde mein Anliegen hier vorrangig behandelt
(man weiss eben auch in A. Prioritäten zu setzen.)

Bitte hier die A.-Definitionen:


Kurztitel
Kraftfahrgesetz 1967

Fundstelle
BGBl.Nr. 267/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2005

Typ
BG

§/Artikel/Anlage
§ 2

Inkrafttretedatum
20060101

Abkürzung
KFG 1967

Index
90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz

Text
§ 2. Begriffsbestimmungen

……………….

31. Eigengewicht das Gewicht eines vollständig ausgestatteten,
betriebsbereiten, auf waagrechter, ebener Fahrbahn stehenden
Fahrzeuges ohne Ladung, bei Kraftfahrzeugen einschließlich
des vollgefüllten Kraftstoffbehälters oder der als
Kraftquelle bestimmten Akkumulatorenbatterie; für Fahrzeuge,
die den in den Betriebserlaubnisrichtlinien definierten
Klassen angehören, hat der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie die Art und Weise der Bestimmung
des Eigengewichtes durch Verordnung festzulegen;

33b. Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche
Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers,
mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU
zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei
Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder
Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das
tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen
Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des
Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die
höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige
Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht
übersteigen;

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