Womo zulassung? Geht das so?
Halo, glaube die frage gab es schonmal, hatte sie aber nicht gefunden.
Und zwar geht es sich um einen Chevrolet G20, kann ich den ohne Probleme als Wohnmobil laufen lassen? Habe folgendes gefunden:
6.1 Mindestausstattung für den Wohnteil
Um ein Fahrzeug als Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil bezeichnen zu können, muß folgende Mindestausstattung für den Wohnteil vorhanden sein:
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können, ausreichend sind,
- Küche bzw. Kocheinrichtung
- Schrank bzw. Stauraum.
Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Der Wohnteil muß den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und er muß den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich.
Sitzgelegenheit mit tisch ist ja kein Problem, haben ja fast alle G20 Vans.
Schlafplätze ist auch kein Problem (die Rückbank dient als Bett)
Schrank/Stauraum gibt es auch in G20 Vans mit Hochdach.
Müsste ich nur noch eine Kocheinrichtung einbauen, reicht es wenn ich hinten eine Gaskochplatte fest einbaue? wie sieht es da mit sicherheitseinrichtungen für die Gasflasche aus?
Was meint ihr würde das gehen? alle anderen vorraussetzungen sind ja erfüllt...
27 Antworten
Die Bürozulassung sollte jetzt weggefallen sein, hab ich irgendwo gelesen.
Naja, ich ruf morgen einfach mal bei meiner Versicherung an und frag was das Ding kostet (ohne Womo Zulassung)
Ich hab heute mal bei meiner Versicherung angerufen. Er konnte mir jetzt noch keine genauen Preise sagen, weil er irgendwie (nach 15 Minuten Suche) nur nen Chevrolet Van mit ich glaub 154 Kw oder sowas gefunden hat.
Der würde bei 30% in der Haftpflicht 324 Euro und TK mit 150 Euro SB 230 Euro kosten.
Ich hab ihm aber mal per Email drei Angebote aus eBay geschickt, dass er weiss, um was fürn Fahrzeug es sich genau handelt. Die will er dann mal weiter schicken an die Hauptzentrale und wenn die ihm dann was genaues sagen können, schreibt er mir wieder ne Mail 🙂
Sobald ich wieder was weiss, meld ich mich.
Steuernachzahlung ab 05.2005
Hallo,
ich wohne in Berlinund hatte ein Van G20 den ich 10/2006 verkauft habe.
Ich habe meine Steuerabschlussrechnung erhalten darin war alle in Ordnung.
Heute kommt ein Steuerbescheid rückwirkend ab 05/2005 sollen
2000 EUR nachgezahlt werden.
Hat jemand schon Erfahrung damit in wie weit das überhaupt zulässig ist ?
Neue Steuer ist schon eine Sauerei aber Rückwirkend ! Der Staat kassiert und immer mehr Menschen werden zahlungsunfähig.
Andreas Günther
Bürofahrzeug
Kannste auch vergessen.Ich habe Bürofahrzeug und das geile ist es wurde klammheimlich abgeschaft.Aber noch schöner ist ich habe gehört das die Steuern rückwirkend bis 2005 erhoben werden sollen.Also wenn du einen G20 Bj.91
hast mit Bürofahrzeug und Abgaswerte unbekannt ,dann liegt die neue Besteuerung bei lockeren 1445€.mich hat es umgehauen.Ich bin mit den Schrauber meines Vertauen gerade auf der Such nach einer lösung.
Wenn jemand gute Lösungen parrat hat bitte nicht zögern und mir mitteilen.Denn ich möchte ungern meinen dicken verschrotten.
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Van Euro 2
Ich kenne diese Firma nicht, macht euch ein eigenes Bild.
Einige Vans bekommen Euro2
Rudiger
Habe mich heut mit der Firma in Verbindung gesetzt.Sie haben tatsächlich eine Lösung und zwar über eine Kaltstartdüse bekommt man das begehrte Euro 2.
Ich glaube für einen Chevy Van G20 kostet es 369€ und man hat alles dabei.
Ich versuche es auch darüber.
Wenn alles klappt zahlt man statt der 1445€ nur noch 419€
Es ist zwar nur ein schwacher trost weil man als Autofahrer so und so nur ausgenommen wird,aber was soll man machen.
Was ich natürlich eine riesen Schweinerei finde ist,das man rückwirkend die Steuern nachzahlen soll.Da muss man noch abwarten denn ich glaube das wird noch riesigen Ärger geben.
Doch es nützt kein Jammern wir müssen nur gute Lösungen finden.
Denn wenn der Staat seine Knechte bescheisst,bescheisst der Knecht zurück.
Mit anderen Worten WEHRT EUCH!!!!!!!
Die Steuer ist NICHT rückwirkend. Die im Zeitraum betreffenden Bescheide wurden als vorläufig ausgestellt, die Gesetztesänerung ist schon ein paar Jahre alt!
Nur weil man halt nicht gleich zahlen musste, hat sich halt niemand drum wirklich gekümmert, bekannt war es aber schon seit einigen Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von fgordon
Die Steuer ist NICHT rückwirkend. Die im Zeitraum betreffenden Bescheide wurden als vorläufig ausgestellt, die Gesetztesänerung ist schon ein paar Jahre alt!
Nur weil man halt nicht gleich zahlen musste, hat sich halt niemand drum wirklich gekümmert, bekannt war es aber schon seit einigen Jahren.
So ein Schwachsinn - wach mal auf !!!! Hör auf so einen Stuss zu erzählen - am Ende glaubst Du das selber noch?!
Die Steuer ist 1- 1,5 Jahre rückwirkend und die Rechtsgrundlage dazu ist gerade mal 3 Monate alt.(Ende Dez. 2006 - ein Weihnachtsgeschenk von Vater Staat)
Die Rückwirkung erstreckt sich auf mehr als 1 Berchnungszeitraum!!! (Berechnungszeitraum KFZ-Steuer = 1 Jahr). Meines erachtens ist es in diesem Fall nicht rechtmäßig eine Rückwirkung über einen Berechnungszeitraum hinaus durchzusetzen.
Klar hat man gehört was die vor haben. Die vorläufigen Steuerbescheide - die waren alle nicht rechtmäßig ... deshalb stand ja vorsichtshalber "vorläufig" drauf - es gab nämlich bis Mitte Dezember 2006 keine Rechtsgrundlage dafür.
Wie lange soll der Bürger warten/vertrauen ob und wann denn irgendmal eine angedachte Gesetzesänderung kommt? Ich denke der Vertrauensschutz - dass das nun doch nicht kommt - ist ab Zeiträume von über 1 Berechnungszeitraum berechtigt.
Steuer
Habe auch heute den Bescheiß, äh Bescheid bekommen, 2290€, nur die Nachzahlung versteht sich, für dieses Jahr kommt bestimmt morgen, hab den rest des Tages am Telefon verbracht. Ergebnis eines Gesprächs mit einem Anwalt: Der Staat darf das, rückwirkend Geld eintreiben, kann man nix machen angeblich. Na dann,gute Nacht. Morgen werde ich andere Anwälte anrufen. Arschkarte würde ich sagen.
Leider redest Du hier den "Schwachsinn".
Die gesetzliche Regelung ist vom 1. Mai 2005 (Aufhebung § 23 Abs. 6a StVo)
Was du hier meinst ist lediglich die Überprüfung durch den Bundesfinanzhof - und deshalb waren eben die ausgestellten Bescheide vorläufig.
Bis zur Entscheidung wurde eben vorsichtshalber nach der alten Steuer eingezogen OBWOHL seit 1. Mai 2005 die neue schon in Kraft war, lediglich durch eine ansässige Klage nicht vorsichtshalber durchgesetzt wurde.
In der Klage ging es übrigens nicht um die Besteuerung an sich, sondern nur ob D eine andere LKW Einstufung vornehmen kann als die EU Richtlinie
Mit Aufhebung von §23.6a wurde das LKW Privileg ersatzlos gestrichen und das geschah eben Anfang/Mitte 2005 von daher ist es eben nicht rückwirkend.
Eine Rechtsgrundlage wird nicht mit Entscheidung des BFHs gültig (die war glaube ich im August 2006) sondern wird dann gültig wenn sie das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat und im Bundesanzeiger veröffentlich wurde (April 2005) hier zum 1. Mai 2005.
Also lieber sich mal rechtzeitig und vor allem richtig informieren ;-)
@ fgordon
Du klingst wie ein armer Finanzamtsangestellter, der den ihm verordenten Schwachsinn, den er den armen Leuten erzählen musste, hier niederschreibt. Die meisten der FA-Angestellten wussten auch, dass es nicht legal ist, mussten aber nach Anweisung/Verfügung ihren Text runterschnarren. Nun ja - Du scheinst es ja sogar echt zu glauben.
Mit Wegfall des besagten § in der StVO ist gar nichts steuerlich passiert ... bzw. doch! - es ist die Gewichtsgrenze weggefallen.
Es stand immer noch im Steuergesetz, dass die KFZ-Steuer sich nach den verkehrsrechtl. Bestimmungen richtet. Da es aber nun mit Wegfall des verkehrsrechtlichen § keine nationale Bestimmung mehr gab, was den PKW (Hubraumbesteuerung) vom "anderen Fahrzeug" (Gewichtsbesteuerung) unterscheidet stellte sich die Situation völlig neu, aber nicht so, wie es sich die Finanzministerien gedacht hatten. Es mussten jetzt - da keine nationale Bestimmung dahingehend mehr vorhanden war - die EU-Bestimmungen (welche D ja anerkannt hat) herangezogen werden zu dieser Definition.
Folge: Es fielen noch viel mehr Fahrzeuge in das Raster "andere Fahrzeuge" als vorher ... z.B. alle Fahrzeuge, welche dem Fahrzeugtyp "M1AF" entsprachen und das jetzt unabhängig vom Gewicht. D.h: wenn die M1AF-Formel der Richtlinie erfüllt ist, dann ist auch ein Fahrzeug mit 1,8 t zzG steuerrechtlich ein "anderes Fahrzeug". Das Finanzamt müsste nämlich / hätte denen das Geld zurückbezahlen müssen und den Bescheid mit Gewichtsbesteuerung ausstellen müssen. Das ergab auch die Software der FAs - ja da staunst Du! Es gab aber eine Anweisung, nur denen Bescheide zu schreiben, die mehr bezahlen müssen .. unter dem Deckmantel "Bürgerservice - damit diese nicht so hohe Summen dann auf einmal zahlen müssen." - wie nett doch!?! Die anderen, die musste man vertrösten, ja - ist so, aber sie müssen das dann nach der Steuergesetzesänderung wieder bezahlen, also lassen wir das so. Ist doch ein SUPER Zug vom FA - der Bürger soll ja nicht Geld zurückbekommen, was er dann wieder abgeben muss, aber normal dann schon ausgegeben hat.
Also eigentlich dumm gelaufen für die Finanzbehörden.
Da brauchst Du gar nicht weiter zu diskutieren - es ist so. Auch ein Suzuki-Samurai mit nur 2 Sitzen ist ebenso ein M1AF + G wie ein Jeep Wrangler mit 4 Sitzplätzen und zzG v. 1,9t. Die Gerichtsbeschlüsse deuteten dies ja schon genau so an. Das zzG ist ab sofort irrelevant.
Nach den ersten Beschlüssen haben die in den Finanzministerien auch sehr schnell begriffen - das war wohl nichts! Also konnte die ganze Sache nur in legale "trockene Tücher" gebracht werden mit einer Änderung des KFZ-Steuergesetz - sonst fallen sie hinten runter.
Alle Beschlüsse der Gerichte waren übrigends keine heranziehbaren Urteile in der Sache selbst - sondern es ging nur um die "Aussetzung der Vollstreckung". Jedes damit sich befassende Finanzgericht stellte genau das fest - was ich oben gerade schilderte ... die Steuerbescheide sind nicht rechtmäßig. Es gab aber bis heute kein Urteil, welches man hätte verlässlich heranziehen können, da bisher in der Sache selbst bis heute noch nicht entschieden wurde.
Ende Dezember 2006 hat man sich doch seitens der Finanzministerien noch mal bemüht und die Gesetzesänderung zum KFZ-Steuergesetz beschlossen und verkündet. Das war der entscheidende Punkt für die Legalität der Besteuerung und nicht der Wegfall des STVO-§.
Deine Argumentation kann ich deshalb hier nicht so stehen lassen, da sie schlicht und ergreifend falsch ist.
Zur Rückwirkung habe ich ja auch bereits was geschrieben: Ja - gibt es bei Steuergesetzen, wenn es lange genug vorher bekannt ist und der Steuerzahler nicht darauf vertrauen kann, dass der alte Rechtsstatus erhalten bleibt. Dieser Durchbruch des Vertrauensschutzes kann aber nicht ewig ausgedehnt werden. Mehr als 1 Bemessungszeitraum muss man bei dem derzeitigen Gesetzgebungschaos nicht hinnehmen. Es kann ja nicht sein, dass jeder Gesetzesentwurf, der vorgestellt wird irgendwann mal, dann plötzlich 3 Jahre später beschlossen wird mit Rückwirkung auf 3 Jahre.
Darüber wird wohl noch das oberste Finanzgericht zu entscheiden haben. Diese Rückwirkung - im Hintergrund .. wir ändern es, wir ändern es nicht, wir ändern es, nein doch nicht ..., ist für den Steuerzahler keinesfalls mehr hinnehmbar und vertretbar. Da werden sehr strenge Regeln angelegt. Ganz so einfach ist es eben doch nicht.
OK - was kann man als Betroffener tun:
Mit der Änderung des Steuergesetzes ist die Steuer rechtmäßig - was auch sicher hier unstrittig ist. Die Rückwirkung ist sehr strittig, da zu lang und das Gesetzgebungsverfahren dazu auch sehr schleifen gelassen wurde und der Bürger so meinen musste, dass eine Änderung nicht mehr kommt - zumindest nicht rückwirkend.
Bezahlen müsst Ihr alle, aber man kann zahlen unter dem Vorbehalt, das die Rückwirkung nicht rechtmäßig ist. Man also ab KFZ-Steuergesetz anerkennt die Steuerschuld, aber alles davor unter Vorbehalt der Nichtrechtmäßigkeit zahlt.
Sollte dann mal in einiger Zeit (kann dauern) das oberste Finanzgericht entscheiden, es ist nicht rechtmäßig, dann bekommt man wenigstens sein Geld zurück.
Glaub mal Jemandem der sich damit auskennt.
Vielen dank für deine ausführliche Erklärung.
Sie ist sehr gut.
Aber was du hättest merken müssen,wenn ich ein Fa-Angestellter wäre müsste ich es doch eigentlich wissen.
Gottsei dank bin ich keiner und desswegen froh wenn irgend jemand noch hier durch sieht den man fragen kann.
Also sei dir meines Dankes gewiss.
Aber denkst du wirklich das der Staat,was er einmal kassiert hat so einfach wieder rausrückt?
Ich glaube es nicht.
Trotzdem muss es ja irgend welche Lösungen geben das man sein Hobby wieder einigermaßen finanzieren kann.
Wenn du Ideen hast,ich hbe immer ein offemes Ohr.