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Wohnwagen Zuladung

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 22:26

Hallo bin seit 5 Min. neu im Forum

Nach Jahren mit Camping-Wohnmobil Erfahrung haben wir uns nun einen Wohnwagen gekauft.

D. Grund soll mal egal sein. Meine Frage lautet: Das Zugfahrzeug darf 1500 Kg ziehen. Die Stütz-

last auf der Kupplung beträgt max 75kg. Das zul. Gesgew. des Hängers betägt ebenfalls 1500kg.

Darf ich den Wohnwagen somit mit 1575Kg ges. beladen? Ich war verblüfft wie viele Fachleute mir

keine Antwort geben konnten. Für Ratschläge/Auskunft wäre ich dankbar.

P.s. bin nicht immer so trocken, ist aber schon spät und will ins Bett.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

zum xten Mal:

das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens ist sowohl das Achsgewicht, wie auch die Stützlast, die der Wohnwagen auf den Kupplungspunkt ausübt.

Es wird immer gerne mit dem Verwirrspiel herumgedeichselt, wo man denkt, nur weil die Stützlast ja dem Auto AUCH zugerechnet wird, die Last ja nur einmal da ist, nicht zweimal gerechnet werden könnte, aber dieses quasi 2mal rechnen hat damit zu tun, das die Deichsel ja auch belastet wird, somit ein imaginäres Gewicht auf den Stützpunkt auslastet, aber in der Summe der Gewichte für den Anhänger dazu zählt. Vereinfacht gesagt: Anhänger auf Stützrad abgestellt -> ist das max GG des Anhängers.

Ich gebe aber auch noch folgendes zu bedenken:

Jeder sollte seinen Wohnwagen mal leer wiegen, denn die Angaben des Herstellers zum Leergewicht sind nicht zu trauen, normaler weise sollte es das Gewicht im betriebsfähigen Zustand sein ( auch was dieser Begriff beinhaltet, ist ungewiss ), nur ist schon ab Werk durch Ausstattungsvarianten dieses selten noch passend und mit zunehmenden Alter und diversen Besitzerwechseln hat sich das Gewicht meist nach oben hin geändert, noch dazu kann es sein, das mehr Nässe das Gewicht ebenfalls beeinflußt.

Ein Auflasten im Nachhinein ist selten zu empfehlen, aber beim Kauf gleich mehr Reserven sich erkaufen, also stärkere Achsen und Auflaufeinrichtungen gleich mit ordern ist fast immer sehr sinnvoll.

Nordjoe

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Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Trike, nun zum letzten Mal.

Du weißt offenbar garnicht was Stützlast ist.

Wenn du wie beschrieben vor der Waage stehst ist die Achslast gleich dem tatsächlichen Gewicht + der Stützlast, nämlich dem , was auf dem Kupplungskopf ruht. Genau das hat das BVM beschrieben , um eine Messung im angekuppelten Zustand zu definieren.

Als du abgekuppelt hattest war das tatsächliche Gesamtgewicht gleich der Achslast.

Anhängelast ist der Wert den das Fahrzeug ziehen darf und ist eine zul. Last. Hat grundsätzlich mit der Stützlast nichts zu tun. Evtl. nur mit dem Bau des ziehenden Fz.

So das war das Ende , nun möchte ich mich nicht mehr dazu äußern , möchte aber empfehlen mal bei deiner Berechnung an einen Polizeibeamten zu geraten der richtig Ahnung hat und dir gleich ein

Ordnungsgeld auferlegt.

Guß Giovanni.

Hallo Giovanni,

sag mal, weißt Du eigentlich was Du schreibst?

Seit wann belastet denn die Stützlast die Achse? Zur Definition: Die Stützlast ist die Last, die sich auf dem Kugelkopf bzw. auf dem Stützrad abstützt, also die Kraft, welche dieses Bauteil belasten. Verschiebe ich jetzt meine Zuladung im Wohnwagen soweit nach hinten, dass die Stützlast 0Kg beträgt, dann ist die Achslast, also das Gewicht, welches auf der Achse lastet genau dem tatsächlichen Gewicht des Wohnwagens. Z.B. 1200kg. Wenn ich nun wieder die Zuladung im Wohnwagen nach vorne verschiebe, dann steigt die Stützlast an, die Achslast wird genau um diesen Wert geringer. Lade ich nun so, dass die Stützlast genau 50 kg wiegt, dann beträgt die Achslast 1150kg. Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens ist immer noch 1200kg, ich habe ja nur umgeladen, aber nichts rein und nichts raus. D.h egal wie geladen wird, es gibt max. 1200kg. Wird soweit nach hinten geladen, dass die Kupplung vorne hoch kommt, dann steigt sogar die Achslast über 1200kg, wenn die Kupplung vorne festgehalten wird, bzw. auf der AHK sitzen würde. Dann entsteht nämlich ein Hebelarm (Drehpunkt in diesem Fall ist die AHK) und die Achslast steigt über 1200kg.

Giovanni, es muss nicht jeder alles verstehen, es hat sicher auch nicht jeder Physik-LK gehabt, da lernmt man nämlich solche Hebelgesetze und Kräfteverteilungen. Das ist auch nicht schlimm, ich verstehe dafür nichts von z.B. Medizin oder Holzbearbeiten oder Finanzwesen. Darum habe ich jetzt versucht Dir das bildlich zu verdeutlichen. Jetzt setzt Dich hin und verinnerlich das nochmal und Du wirst feststellen, dass das richtig ist, was ich Dir hier schreibe.

Nachtrag:

Im §42 der STVZO heißt es:

Zitat:

....darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) ......

Genau was ich oben schreibe.

Gruß Axel

Trike..., du suchst jemanden mit dem du streiten kannst, dafür stehe ich dir nicht zur Verfügung. Ich hab die Begrifflichkeiten mitgeteilt, was du daraus machst oder davon verstehst ist mir letztendlich egal.

Streite mit dir allein , wenn du sonst niemanden da für finden kannst.

Wie schon gesagt, ich wünsche mir , du würdest mit einem Wowa mit dieser um die Stützlast erhöhten Anhängelast fahren , dann mußt du zahlen.

Trotzdem Gruß

Giovanni.

Traurig, wenn man den Schwanz einzieht, wenn einem die Argumente ausgehen und dann dem anderen vorwerfen, dass er Streit sucht. Ich habe Dir versucht, die Definition der Stützlast näher zu bringen und habe es noch mit dem §42 unterlegt. Darauf gehst Du ja gar nicht mehr ein. Wenn Du nicht disskutieren kannst, dann bist Du in einem Forum falsch.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Du weißt offenbar garnicht was Stützlast ist.

Wenn du wie beschrieben vor der Waage stehst ist die Achslast gleich dem tatsächlichen Gewicht + der Stützlast, nämlich dem , was auf dem Kupplungskopf ruht. Genau das hat das BVM beschrieben , um eine Messung im angekuppelten Zustand zu definieren.

Hallo

Ich glaube, ihr redet ein wenig aneinander vorbei.

Das hier Beschrieben gilt für das Zugfahrzeug, alle anderen hier reden aber vom Anhänger.

(Sollte hier wirklich der Anhänger gemeint sein, liegt ein Denkfehler vor)

LG, Elwood

Zitat:

Original geschrieben von elwood123

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Du weißt offenbar garnicht was Stützlast ist.

Wenn du wie beschrieben vor der Waage stehst ist die Achslast gleich dem tatsächlichen Gewicht + der Stützlast, nämlich dem , was auf dem Kupplungskopf ruht. Genau das hat das BVM beschrieben , um eine Messung im angekuppelten Zustand zu definieren.

Hallo

Ich glaube, ihr redet ein wenig aneinander vorbei.

Das hier Beschrieben gilt für das Zugfahrzeug, alle anderen hier reden aber vom Anhänger.

(Sollte hier wirklich der Anhänger gemeint sein, liegt ein Denkfehler vor)

LG, Elwood

Wenn er das Zugfahrzeug meint, dann hat er natürlich Recht. Ich dachte aber, wir reden hier vom Anhänger und wie ich den auflasten kann. Zumindest ging es weiter oben darum.

Gruß Axel

Hallo zusammen,

 

anbei einige Informationen zur Anhängelast von Anhängern.

 

-----------------------------------------------------------------------

Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder

das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch

den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich

als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene

Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse

und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann

höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden

Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)

Also Anhängelast = ——————————————— = max. 750 kg

2

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des

Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger

zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist.

Dies bedeutet, dass die Stützlast zum tatsächlichen Gewicht des

Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige

Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des

Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers

um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert

aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium

bestätigt worden.

Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese

betrifft Geländewagen.

Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw

zugelassen sind, maximal das 1,5fache des eigenen zGG höchstens

aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende Bedingungen

erfüllen:

 

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

 

Beispiele

 

I) Zur Definition der Gewichte und Lasten werden Zugwagen und

Anhänger getrennt betrachtet.

 

GZ = tatsächliches Gewicht des Zugwagens

GA = tatsächliches Gewicht des Anhängers

AZV = tatsächliche vordere Achslast des Zugwagen

AZH = tatsächliche hintere Achslast des Zugwagen

AA = Achslast des Anhängers

S = tatsächliche Stützlast

A = tatsächliche Anhängelast

 

Die tatsächlich vorhandene Anhängelast ist variabel und hängt

vom Rollwiderstand der Anhängerreifen, dem Luftwiderstand des

Anhängers und der Beschleunigung des Zugwagens ab. Beim Bremsen

kehrt sie sogar ihre Richtung um. Deshalb hat man bisher eine mehr

oder weniger statische Größe zur Definition herangezogen.

 

II) Zum Gespann vereinigt ergibt sich folgendes Bild.

Zugwagen und Anhänger als Gespann

 

Man sieht deutlich, dass die Stützlast nun den Zugwagen belastet.

Nun folgen drei Rechenbeispiele mit konkreten Zahlen, um zu klären

was erlaubt ist und was nicht. Beachten sollte man hierbei den

Unterschied zwischen tatsächlichen und zulässigen Werten.

Die tatsächlichen Werte, wie sie auch oben dargestellt wurden,

sind diejenigen, welche tatsächlich in einem bestimmten Ladezustand

messbar sind. Die zulässigen Werte sind dagegen theoretische

Grenzwerte, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen.

 

Beispiel 1:

zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen.

Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein

zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

 

Beispiel 2:

zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast

des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.200 kg,

zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen.

Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein

zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

 

Beispiel 3:

zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg,

zulässige Stützlast 75 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen.

Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg

beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige

Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer

sein darf als die Anhängelast vorgibt.

 

2. Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)

Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem

Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom

ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger

als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie

braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die

Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller

des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen

überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten

muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch

ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige

Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die

Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.

Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei

Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und

denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere

Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden,

da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.

 

Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet.

Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens

oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.

 

------------------------------------------------------------------

 

Also, für mich ist die Sache klar und eindeutig. Für Euch auch ?

Na dann, Kölle Alaf

 

Viele Grüße

Thomas

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von m.schmetz

Hallo bin seit 5 Min. neu im Forum

Nach Jahren mit Camping-Wohnmobil Erfahrung haben wir uns nun einen Wohnwagen gekauft.

D. Grund soll mal egal sein. Meine Frage lautet: Das Zugfahrzeug darf 1500 Kg ziehen. Die Stütz-

last auf der Kupplung beträgt max 75kg. Das zul. Gesgew. des Hängers betägt ebenfalls 1500kg.

Darf ich den Wohnwagen somit mit 1575Kg ges. beladen? Ich war verblüfft wie viele Fachleute mir

keine Antwort geben konnten. Für Ratschläge/Auskunft wäre ich dankbar.

P.s. bin nicht immer so trocken, ist aber schon spät und will ins Bett.

Zitat:

Wenn er das Zugfahrzeug meint, dann hat er natürlich Recht. Ich dachte aber, wir reden hier vom Anhänger und wie ich den auflasten kann. Zumindest ging es weiter oben darum.

 

Gruß Axel

Es ging definitiv um Anhänger und deren Stützlast! Von Sattelzügen und Aufliegern war nie die Rede. Auch war die Hinterachslast des Zugfahrzeugs nie Thema der Debatte!

Ein Geisterfahrer? Ich sehe tausende! :confused::confused::confused:

:D

Hi, Groeheimer, soweit stimmt das alles, aber eine Tatsache zeigt eine Schwäche:

Das früher verlangte Schild über die Höhe der Stützlast wird nicht mehr verlangt. Nicht das da jemand sucht.

Gruß Giovanni.

Hallo liebe Woohnwagen Gemeinde,

ich suche nun seit ca.1 Stunde im gesamten I-net eine genaue Erklärung zur Stützlast, aber jetzt raucht mir dank 100 Zahlen und verschiedenen Formeln der Kopf...Ich hatte schon lange vor mir einen EWiohnwagen zu kaufen und an meinen Corsa C zu hängen, nun wirds ernst und ich hab nen kleinen Wilk S. mit 750Kg im Blick, meine Gsi darf gebremst bis 1200kg ziehen..Ok. 750 das passt ja locker...aber diese Stützlast macht mich fertig, bei der AHK steht 50 KG Stützlast...muss ich jetzt wirklich mit Holz und Waage zum Verkäufer gehen und die Stützlast messen? und auch mit nen paar Steinen beldaen zum messen? Alles sehr seltsam...ich würde mich über Antworten freuen...ich hab ja schon gesehen das ihr hier einiges geschrieben habt aber vielleicht is ja hier der ein oder andere der noch nicht stöhnt wenn er das liest:-))...

Schon mal vielen Dank... und Grüße aus dem Schwabenland.

Bene

Hallo

Mit Holz und Waage zum Verkäufer rennen bringt nichts.

Die tatsächliche Stützlast hängt von der Beladung des Anhängers ab. D.h. wie weit vor oder hinter der Achse du verschieden schwere Gegenstände einlädst.

Wenn du einen schweren Gegenstand vor der Achse platzierst, erhöhst du die Stützlast, hinter der Achse verringerst du sie. (Hebelgesetz).

Generell sollten schwere Gegenstände in Achsnähe geladen werden. Und so verteilt, dass die Stützlast ungefähr eingehalten wird.

LG, Elwood

Super! Danke das ist genau die Antwort die ich gebraucht habe! Ich hatte auch gehofft das es etwas einfacher ist..also so wie von dir beschrieben!

Vielen Dank !!

Gruß Bene

am 8. Juni 2011 um 12:13

Hallo, Schmetz bist du nun schlauer wenn du unten auf der Seite angekommen bist?

Ich versuche es mit den Worten der Vorschriften:

Nein - Anhängelast ist 1500 kg.

Jein - Wenn die Zul. Gesamtmasse größer ist als die Anhängelast

Das hat nichts mit der Stützlast zu tun.

Die meisten User kommen durcheinander, weil man zur Ermittlung der Stützlast zuerst den Hänger wiegt und dann den Zug .

Tatsächliches Gewicht des Zuges abz. des tatsächlichen Gewichtes des Anhängers ergibt die Stützlast.

Ich kopiere es dir:

Grenzwerte, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen.

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

2. Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)

Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.

Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.

Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.

Gruß Giovanni.

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