Wohnwagen Zuladung

Hallo bin seit 5 Min. neu im Forum
Nach Jahren mit Camping-Wohnmobil Erfahrung haben wir uns nun einen Wohnwagen gekauft.
D. Grund soll mal egal sein. Meine Frage lautet: Das Zugfahrzeug darf 1500 Kg ziehen. Die Stütz-
last auf der Kupplung beträgt max 75kg. Das zul. Gesgew. des Hängers betägt ebenfalls 1500kg.
Darf ich den Wohnwagen somit mit 1575Kg ges. beladen? Ich war verblüfft wie viele Fachleute mir
keine Antwort geben konnten. Für Ratschläge/Auskunft wäre ich dankbar.
P.s. bin nicht immer so trocken, ist aber schon spät und will ins Bett.

Beste Antwort im Thema

Hallo,
zum xten Mal:
das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens ist sowohl das Achsgewicht, wie auch die Stützlast, die der Wohnwagen auf den Kupplungspunkt ausübt.
Es wird immer gerne mit dem Verwirrspiel herumgedeichselt, wo man denkt, nur weil die Stützlast ja dem Auto AUCH zugerechnet wird, die Last ja nur einmal da ist, nicht zweimal gerechnet werden könnte, aber dieses quasi 2mal rechnen hat damit zu tun, das die Deichsel ja auch belastet wird, somit ein imaginäres Gewicht auf den Stützpunkt auslastet, aber in der Summe der Gewichte für den Anhänger dazu zählt. Vereinfacht gesagt: Anhänger auf Stützrad abgestellt -> ist das max GG des Anhängers.
Ich gebe aber auch noch folgendes zu bedenken:
Jeder sollte seinen Wohnwagen mal leer wiegen, denn die Angaben des Herstellers zum Leergewicht sind nicht zu trauen, normaler weise sollte es das Gewicht im betriebsfähigen Zustand sein ( auch was dieser Begriff beinhaltet, ist ungewiss ), nur ist schon ab Werk durch Ausstattungsvarianten dieses selten noch passend und mit zunehmenden Alter und diversen Besitzerwechseln hat sich das Gewicht meist nach oben hin geändert, noch dazu kann es sein, das mehr Nässe das Gewicht ebenfalls beeinflußt.
Ein Auflasten im Nachhinein ist selten zu empfehlen, aber beim Kauf gleich mehr Reserven sich erkaufen, also stärkere Achsen und Auflaufeinrichtungen gleich mit ordern ist fast immer sehr sinnvoll.
Nordjoe

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Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Das hat aber mit eintragen, zurechnen und Wowa beladen wenig zu tun! Wenn es um die Anhängelast (darum wieviel darf das Auto ziehen) geht, wird die Stützlast immer dem Zug-Fz. zugerechnet.

Wenn Du aber die Stützlast beim Wowa separat eingetragen bekommst (Achse 1 = 1.600 kg, Achse 2 (Stützrad9 = 100 kg), dann darfst Du den Wowa dann mit 1.700 kg ausreizen. 😁 😁

Das aber nur, wenn Dein Zug-Fz. die 100 kg Stützlast verträgt und 1.600 eingetragene Anhängelast hat.

Das ist ein Irrtum was viele glauben möchten.Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.Siehe elwood 123

Gruss Parabol

Zitat:

Original geschrieben von parabol


.Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.Siehe elwood 123

Gruss Parabol

Nur lesen reicht nicht immer, Verstehen gehört unabdingbar dazu. 😉

Ich sehe keinen Unterschied zwischen meiner Aussage und elwoods Link.😕😕😕

Zitat:

Original geschrieben von parabol



Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Das hat aber mit eintragen, zurechnen und Wowa beladen wenig zu tun! Wenn es um die Anhängelast (darum wieviel darf das Auto ziehen) geht, wird die Stützlast immer dem Zug-Fz. zugerechnet.

Wenn Du aber die Stützlast beim Wowa separat eingetragen bekommst (Achse 1 = 1.600 kg, Achse 2 (Stützrad9 = 100 kg), dann darfst Du den Wowa dann mit 1.700 kg ausreizen. 😁 😁

Das aber nur, wenn Dein Zug-Fz. die 100 kg Stützlast verträgt und 1.600 eingetragene Anhängelast hat.

Das ist ein Irrtum was viele glauben möchten.Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.Siehe elwood 123

Gruss Parabol

Nein, es ist kein Irrtum, sondern es ist so, wie Franjo schreibt. Das haben schon zig Wohnwagenfahrer so gemacht (siehe z.B.

www.Camperpoint.de

)

Gruß Axel

Gruß Axel

Das Thema Stützlast, Anhängelast hat schon viele heisse Köpfe in Camperforen verursacht.
Lest Euch das mal durch und dann müsste doch alles geklärt sein.
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

Tatsache ist: Anhängelast sind die kg die auf Kugel wirken egal ob von oben oder seitlich. Stützlast zurechnen ist Unfug.
Was andere schon (falsch) gemacht haben interessiert nicht. Es soll ja auch Camper geben, die dazu raten den Wohnwagen einfach zu überladen. Es würde ja eh nichts passieren oder von der Polizei kontrolliert werden. Solche Aussagen finde ich total sch....

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Hallo, Leute ich habe nun soviel Unsin gelesen, nun möchte ich auch mal:
Zul. Gesamtmasse:
Das für das Fahrzeug , hier Anhänger zulässige und im Anhängerdokument als höchstzulässiges Gewicht erlaubte Maß. Darf nicht überschritten werden. Zulässige Gesamtmasse ist demzufolge nicht abhängig von der Beladung , sondern auch ein unbeladener Anhänger hat ein Zul Gewicht das z. B. für die Bestimmungen der Fsch.Klassen herangezogen wird.
Anhängelast:
Das von dem Fahrzeughersteller des ziehenden Fahrzeuges für dieses Fahtzeug zulässige tatsächliche Gewicht. Es spielt also keine Rolle welche zul . Gesamtmasse derAnhänger hat, sondern was er augenblicklich auf die Waage bringt. Leergewicht +Ladung.
Stützlast:
Dient dem ruhigen Lauf des Anhängers und soll die Schlingerbewegung unterdrücken. Deshalb die Stützlast so weit wie möglich ausnutzen.
Richtet sich nach der zul. Gesamtmasse des Anhängers . Darum wird sie auch an der Anhängerkupplung oder am Stützrad gemessen.
Die Stützlast wird also zu keinem Gewicht addiert, sondern ist eine anhängerbezogene Größe und kann durch Beladung des Anhängers , mehr vorne oder mehr hinten variiert werden.
Gruß Giovanni.

Hallo, Nachtrag:
Die Stützlast sollte 4% des Leergewichtes des Anhängers betragen, aber nicht unter 25 kg.
Das hatte ich eben vergessen.
Giovanni.

Hi Giovanni,

wenn Du jetzt noch hinzugefügt hättest, daß die Stützlast nicht zur Anhängelast gerechnet wird (rechnerisch wird der Wowa um die Stützlast leichter! 😁 😁), wäre der Teil unfallfrei absolviert worden.

Deshalb darfst Du mit einem Auto, das eine maximale Anhängelast von 1.500 kg und eine zulässige Stützlast von 75 kg hat, einen Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 2.000 kg und tatsächlichem Gewicht von 1.575 kg ziehen, wenn die zulässige Stützlast der Anhängers 75 kg oder mehr beträgt und mit 75 kg ausgenutzt wird.

Jetzt mußt Du Dich nur noch fragen: "Reicht mein Führerschein oder brauche ich BE?" 😁 😁

Ich hab' CE. 😁 😁 Bis 05.12.2015. Und C1, BE und C1E. 🙂 😉

Hi, Franjo, deine Berechnungen über Stützlast und Anhängelast gehen ins Kuriose.
Noch einmal Stützlast und Anhängelast haben sinngemäß nichts miteinander zu tun.
-Stützlast ist wie der Name ganz eindeutig sagt, die Last mit der die Kugel auf der oder in der Anhängekupplung ruht.
Die sollte im Praxisbetrieb so hoch wie rechnerisch bestimmt auch genutzt werden , damit der Hänger ruhiger läuft.
Sie kann verändert werden , indem du den Anhänger vorn oder hinten etwas mehr belädst, natürlich im Rahmen der erlaubten Zuladung ohne die zulässige Gesamtmasse zu überschreiten.
-Anhängelast ist die vom Hersteller angegebene Zuglast die sich auf den
Bau des Zugfahrzeuges und die Zugleistung desselben bezieht.
Es gibt Fahrzeuge für die eine ganz geringe , eine höhere oder manchmal auch garkeine Anhängelast ausgewiesen ist.
Die gibt der Hersteller des ziehenden Fahrzeuges an.
Wenn es jetzt noch so ist:
Die ersten Twingo durften garkeinen Anhänger ziehen , weil sie keine Anhängelast hatten. So viel mir berichtet wurde.
Hoffentlich merkst du nun , wieweit du dich und noch einige User verrannt haben.
Wenn 10000 Leute was falsches sagen wird es durch die Masse nicht richtiger.

Lieber Giovanni,

ich bin nicht einer von 10000! 😁

Ich kann lesen! 😁 😁

Und weiß so einiges! 😉

Und forsche Sprüche

Zitat:

deine Berechnungen über Stützlast und Anhängelast gehen ins Kuriose.

fallen oft auf den Sprücheklopfer zurück.🙄🙄🙄

Jetzt lies Du mal:

Zitat:

Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

Wenn Du das jetzt verstehst (es ist aus dem Link von elwood123), wirst Du mir Recht geben!

Ich weiß es! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Lieber Giovanni,

ich bin nicht einer von 10000! 😁

Ich kann lesen! 😁 😁

Ich weiß es! 😉

Und ich auch 😉

Du hast Recht, aber leider können oder wollen das einpaar nicht verstehen. Das ist auch keine neue Regelung sondern schon immer so. Schon 1988 habe ich so die damalige Anhängelast von meinem damaligen Suzuki Samurai hochgerechnet: 1300kg eingetragene Anhängelast + 75kg Stützlast = 1375kg mögliches Gewicht vom Trailer einschl. Boot

Gruß Axel

menno Leute
bepink..... Euch doch nicht wegen dieser 50-75kg, denn die sind in jeder Toleranz beim gesamtgewicht des Anhängers drin, die würden Euch erst Probleme bringen, wenn ein pingeliger Polizist das Gespann auf eine Waage stellt und alle heliumballons aus dem Anhänger holt ;-)

Wer den Maßstab nimmt, das das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers zählt und das mit den Papieren seines Zugwagens vergleicht,und die kleinste Größe da nicht überschreitet, wird sowieso bei Grenzbelastung auch mal einige Kilos mehr haben, die noch Kosten frei sind, wird bei der reserve Stützlast ja oder nein nicht gleich ausladen müssen und drum bitten, das die Schwiegermutter für den weiterführenden Weg das Fahrrad vom Dachgepäckträger nehmen muß, damit die Kisten Becks mit in den urlaub kommen.

Bei diesen Dimensionen lohnt nicht das Erbsenzählen, da muß man sich kleine Reserven behalten!! Es könnte ja ein Schauer Regen komme und die Tropfen auf dem Dach würden evtl. die Wiegeprobe negativ ausfallen lassen ;-)

Joe

Hallo, Franjo und...,
ich versuche es noch einmal, mache euch aber darauf aumerksam, ihr seid auf der falschen Fährte .
Während ich immer die Begriffe definiert habe , habt ihr die Frage in den Raum gestellt , wie mißt man Stützlast und wie verhält sie sich im Verhältnis zur Anhängelast.
Hier noch einmal den Wortlaut des BVM.
Zitat:
Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

So wird das wohl auch klar, denn im angekuppelten Zustand muß das wohl auch so sein.
Achslast des Anhängers - Tasächliches Gewicht + Stützlast.
Angekuppelt !!!!
Das Problem ergibt sich aus der( Auf-Stützlast ) auf das ziehende Fahrzeug.
Ganz interessant wird das bei Sattelzügen für die Berechnungen zur Überschretung der zul Gesamtmasse der Zugm.
Wieder durch Verteilung der Gewichte.
Das ist aber nur ein Beispiel.
Gruß Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


menno Leute
bepink..... Euch doch nicht wegen dieser 50-75kg, denn die sind in jeder Toleranz beim gesamtgewicht des Anhängers drin, die würden Euch erst Probleme bringen, wenn ein pingeliger Polizist das Gespann auf eine Waage stellt und alle heliumballons aus dem Anhänger holt ;-)
...

Sorry, aber bei einer normalen Gespannkontrolle werden üblicherweise die Anhänger gewogen. Ich habe noch keine Kontrolle ohne Wägung gesehen. Und 75kg sind nicht zu vernachlässigen, das sind bei einem Wohnwagen mit zGG 1200kg über 5% und somit außerhalb der Toleranz. Und gerade bei so kleinen Wohnwagen ist die Zuladung doch meist recht gering. Bei meinem Wohnwagen mit zGG 2t habe ich 500kg Zuladung, da kommt es dann tatsächlich nicht unbedingt auf diese 75kg an. Aber schön, wenn man sie zusätzlich hat.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza


So wird das wohl auch klar, denn im angekuppelten Zustand muß das wohl auch so sein.
Achslast des Anhängers - Tasächliches Gewicht + Stützlast.
Angekuppelt !!!!

Hallo,

ich weiß nicht, ob Du es nur falsch schreibst oder ob Du einem Irrtum unterliegst.
Richtig ist es: Achslast des Anhängers im angekuppelten Zustand = Tatsächliches Gewicht - Stützlast

Deutliches Beispiel: Ich war mit meinem Wohnwagen auf der Waage. Zugfahrzeug stand vor der Wiegefläche, also auf festem Untergrund. Der Wohnwagen war angekuppelt. Das gemessene Gwicht war die Achslast (tatsächl. Gewicht ohne Stützlast). Nun hat mich der TÜVler gebeten, das Stützrad runter zu lassen und abzukuppeln. Das Stützrad stand jetzt auch auf der Waage. Neuer Wert: Tatsächliche Gewicht des Wohnwagens inkl. Stützlast.

Gruß Axel

Trike, nun zum letzten Mal.
Du weißt offenbar garnicht was Stützlast ist.
Wenn du wie beschrieben vor der Waage stehst ist die Achslast gleich dem tatsächlichen Gewicht + der Stützlast, nämlich dem , was auf dem Kupplungskopf ruht. Genau das hat das BVM beschrieben , um eine Messung im angekuppelten Zustand zu definieren.
Als du abgekuppelt hattest war das tatsächliche Gesamtgewicht gleich der Achslast.
Anhängelast ist der Wert den das Fahrzeug ziehen darf und ist eine zul. Last. Hat grundsätzlich mit der Stützlast nichts zu tun. Evtl. nur mit dem Bau des ziehenden Fz.
So das war das Ende , nun möchte ich mich nicht mehr dazu äußern , möchte aber empfehlen mal bei deiner Berechnung an einen Polizeibeamten zu geraten der richtig Ahnung hat und dir gleich ein
Ordnungsgeld auferlegt.
Guß Giovanni.

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