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Wohnwagen Zuladung

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 22:26

Hallo bin seit 5 Min. neu im Forum

Nach Jahren mit Camping-Wohnmobil Erfahrung haben wir uns nun einen Wohnwagen gekauft.

D. Grund soll mal egal sein. Meine Frage lautet: Das Zugfahrzeug darf 1500 Kg ziehen. Die Stütz-

last auf der Kupplung beträgt max 75kg. Das zul. Gesgew. des Hängers betägt ebenfalls 1500kg.

Darf ich den Wohnwagen somit mit 1575Kg ges. beladen? Ich war verblüfft wie viele Fachleute mir

keine Antwort geben konnten. Für Ratschläge/Auskunft wäre ich dankbar.

P.s. bin nicht immer so trocken, ist aber schon spät und will ins Bett.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

zum xten Mal:

das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens ist sowohl das Achsgewicht, wie auch die Stützlast, die der Wohnwagen auf den Kupplungspunkt ausübt.

Es wird immer gerne mit dem Verwirrspiel herumgedeichselt, wo man denkt, nur weil die Stützlast ja dem Auto AUCH zugerechnet wird, die Last ja nur einmal da ist, nicht zweimal gerechnet werden könnte, aber dieses quasi 2mal rechnen hat damit zu tun, das die Deichsel ja auch belastet wird, somit ein imaginäres Gewicht auf den Stützpunkt auslastet, aber in der Summe der Gewichte für den Anhänger dazu zählt. Vereinfacht gesagt: Anhänger auf Stützrad abgestellt -> ist das max GG des Anhängers.

Ich gebe aber auch noch folgendes zu bedenken:

Jeder sollte seinen Wohnwagen mal leer wiegen, denn die Angaben des Herstellers zum Leergewicht sind nicht zu trauen, normaler weise sollte es das Gewicht im betriebsfähigen Zustand sein ( auch was dieser Begriff beinhaltet, ist ungewiss ), nur ist schon ab Werk durch Ausstattungsvarianten dieses selten noch passend und mit zunehmenden Alter und diversen Besitzerwechseln hat sich das Gewicht meist nach oben hin geändert, noch dazu kann es sein, das mehr Nässe das Gewicht ebenfalls beeinflußt.

Ein Auflasten im Nachhinein ist selten zu empfehlen, aber beim Kauf gleich mehr Reserven sich erkaufen, also stärkere Achsen und Auflaufeinrichtungen gleich mit ordern ist fast immer sehr sinnvoll.

Nordjoe

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Hmm,... ich seh da eigentlich gar keinen Zweifel.

Das Zugfahrzeug darf 1500 kg ziehen, allein schon deswegen darf der Anhänger nur 1500 kg Gesamtgewicht haben (nicht 1575)

Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Hängers ist 1500 kg. Wieso sollte er bis 1575 kg beladen werden dürfen?

Auch wenn tatsächlich genau 75kg davon auf der Kupplung lasten, heißt es doch ausdrücklich: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers, nicht zulässiges Gewicht auf der Achse.

Sonst könnte der nächste kommen und sagen, mein Anhänger hat ein zulässiges Gewicht von 1500kg, allerdings hat er 2 Achsen, also darf ich 3000kg beladen.

Elwood

Was Du meinst, ist der Abzug der Stützlast vom Gesamtgewicht des Anhängers.

Gewogen wird die (Tandem)Achse des Wohnwagens. Das Gewicht zählt als tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers. Die Stützlast wird dem tatsächlichen Gewicht des Zugfahrzeugs zugerechnet (Vorsicht, Gesamtgewicht und Achslast des Zugfahrzeugs müssen auch eingehalten werden).

Viele Grüße

Baumi

Hallo

Stützlast + Achslast bringen selbstverständlich erst das tatsächliche Gesamtgewicht!

Zitat:

Auch wenn tatsächlich genau 75kg davon auf der Kupplung lasten, heißt es doch ausdrücklich: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers, nicht zulässiges Gewicht auf der Achse.

Zitat:

Stützlast + Achslast bringen selbstverständlich erst das tatsächliche Gesamtgewicht!

Richtig ist das zul. Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Viele Grüße

Baumi

Ich hab jetzt noch eine Website gefunden, die vielleicht weiterhilft.

Besonders die Beispiele ganz unten erklären, wann man um die Stützlast mehr beladen darf und wann nicht.

Elwood

Hallo,

Dein Auto darf 1500kg ziehen, die Stützlast wird aber als Zuladung betrachtet. heißt: Der Anhänger darf max. 1575kg wiegen. Da Du aber einen Wohnwagen mit max. 1500kg zGG hast, darf dieser auch nur max. 1500kg wiegen, d.h wenn Du das Gewicht so verteilst, dass die Stützlast 75kg beträgt, dann wäre die Achslast beim Wohnwagen 1425kg. Du darfst nicht noch zusätzlich 75kg in den Wohnwagen packen!!!

ABER: Du kannst beim TÜV anfragen, ob der Wohnwagen um diese 75kg aufgelastet werden kann. Bei vielen Wohnwagen geht das. D.h. Du bekommst 1575 als zGG eingetragen, mit der Einschränkung, dass die Achslast max. 1500kg haben darf. Die restlichen 75kg müssen dann auf die Stützlast.

Gruß Axel

Nicht raten oder inkompetente Leute fragen (natürlich kein Fori gemeint;)), sondern bei Wikipedia nachlesen und auch die dort aufgeführten, weiterführenden Links nutzen.

am 18. Februar 2011 um 8:49

Beispiel: Zul. Gesamtmasse des Anhängers : 1.500 kg, Stützlast 75 kg. max. zul. Anhängelast des Zugwagens: 1.500 kg

Zulässige Gesamtmasse: Was der Wohnwagen mit all seinen Rädern maximal auf die Waage bringen darf (was er tatsächlich max. wiegen darf - Summe aus Achslast + Stützlast). Hier also 1.500 kg - mehr ist nicht möglich.

Zulässige Anhängelast: = max. tatsächliches Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast (welche hier dem Zugfahrzeug zugerechnet wird). Der Zugwagen darf in diesem Beispiel max. 1.575 kg ziehen. Dieser Wohnwagen darf aber so beladen trotzdem nicht gefahren werden, weil die zul. Gesamtmasse des Wohnwagens überschritten wäre.

Bei den meisten Wohnwagen ist eine Auflastung (Erhöhung der zul. Gesamtmasse in diesem Beispiel auf 1.575 kg) um die Stützlast ohne technische Änderung möglich: Freigabebescheinigung Hersteller - Gutachten anerkannter Prüfer (z. B. DEKRA/TÜV) - Eintragung Straßenverkehrsamt. Gesamtkosten knapp 100 EUR.

Hinsichtlich des Eintrages der Stützlast zum Gesamtgewicht, hatte ich hier mal ein Beispiel (+100 KG) als pdf beigefügt.

Gruß

Bommel

Hallo,

zum xten Mal:

das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens ist sowohl das Achsgewicht, wie auch die Stützlast, die der Wohnwagen auf den Kupplungspunkt ausübt.

Es wird immer gerne mit dem Verwirrspiel herumgedeichselt, wo man denkt, nur weil die Stützlast ja dem Auto AUCH zugerechnet wird, die Last ja nur einmal da ist, nicht zweimal gerechnet werden könnte, aber dieses quasi 2mal rechnen hat damit zu tun, das die Deichsel ja auch belastet wird, somit ein imaginäres Gewicht auf den Stützpunkt auslastet, aber in der Summe der Gewichte für den Anhänger dazu zählt. Vereinfacht gesagt: Anhänger auf Stützrad abgestellt -> ist das max GG des Anhängers.

Ich gebe aber auch noch folgendes zu bedenken:

Jeder sollte seinen Wohnwagen mal leer wiegen, denn die Angaben des Herstellers zum Leergewicht sind nicht zu trauen, normaler weise sollte es das Gewicht im betriebsfähigen Zustand sein ( auch was dieser Begriff beinhaltet, ist ungewiss ), nur ist schon ab Werk durch Ausstattungsvarianten dieses selten noch passend und mit zunehmenden Alter und diversen Besitzerwechseln hat sich das Gewicht meist nach oben hin geändert, noch dazu kann es sein, das mehr Nässe das Gewicht ebenfalls beeinflußt.

Ein Auflasten im Nachhinein ist selten zu empfehlen, aber beim Kauf gleich mehr Reserven sich erkaufen, also stärkere Achsen und Auflaufeinrichtungen gleich mit ordern ist fast immer sehr sinnvoll.

Nordjoe

am 18. Februar 2011 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Ein Auflasten im Nachhinein ist selten zu empfehlen

zum x-2 ten Mal und x+1 ten Mal:

Wie zuvor (x-2) dargestellt, ist das nachträgliche Auflasten um die Stützlast immer zu empfehlen, wenn es eng wird. 50 ... 100 kg mehr (ahängig von der zulässigen Stützlast) können eine Erleichterung sein und kosten nur einen Bruchteil dessen, was technische Veränderungen kosten würden.

Zur Begründung: Natürlich ist es so, dass die Stützlast die Achse des Wohnwagens nicht belastet - nur deswegen sind diese nachträglichen Erhöhungen als reiner Papiervorgang möglich (zul. Achslast und zul. Gesamtmasse z. B. 1200 kg, Erhöhung der zul. Gesamtmasse trotzdem auf z. B. 1275 kg . Die kpl. Auflaufvorrichtung muss der neuen zul. Gesamtmasse entsprechen, was nahezu immer der Fall ist).

Themenstarteram 22. Februar 2011 um 21:44

Da kann ich erstmal nur Danke an alle Beiträge sagen.

Das habe ich nicht erwartet. Ich bleibe dem Forum treu.

Das ist halt für mich ein neues Thema. Somit kommen

auch schon abgedroschene Fragen an Euch. Sorry.

Wie schon geschrieben kann nur durch nachträglichen Eintrag die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet werden.Es geht aber auch ohne.Die von elwood 123 zitierte Seite zeigt das am Beispiel 3.Wenn das Zugfahrzeug 1500 kg ziehen und der Anhänger 1600 kg wiegen darf.Kann bei einer Beladung von 1575 kg die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet werden.Und das ohne zusätzlichen Eintrag.

Gruss Parabol

Das hat aber mit eintragen, zurechnen und Wowa beladen wenig zu tun! Wenn es um die Anhängelast (darum wieviel darf das Auto ziehen) geht, wird die Stützlast immer dem Zug-Fz. zugerechnet.

Wenn Du aber die Stützlast beim Wowa separat eingetragen bekommst (Achse 1 = 1.600 kg, Achse 2 (Stützrad9 = 100 kg), dann darfst Du den Wowa dann mit 1.700 kg ausreizen. :D :D

Das aber nur, wenn Dein Zug-Fz. die 100 kg Stützlast verträgt und 1.600 eingetragene Anhängelast hat.

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