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Wohnwagen Erstzulassen

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 15:41

Hi,

habe einen Wohnwagen Baujahr 1977.

Bis heute wurde er noch nie angemeldet da er nach dem Kauf mit riter Nummer auf einem Campingplatz fest stand.

Nach ein paar reparaturen habe ich ihn heute zum TÜV..bzw GTÜ gebracht.

Er hat keine Mängel gefunden.Kann mir aber erst mal keine Plakette geben weil er halt noch nie angemeldet war und er sich deshalb erst mal beim Strassenverkehrsamt erkundigen muss ob die Abnahmebedingungen auf den Stand von 1977 oder auf dem Stand von 2011 sind.

Wenn sie von heute wären fehlt die Nebelschlussleuchte und auch die Auflaufbremse müsste geändert werden und noch ein paar kleinigkeiten.

Weiß hier einer ob es dafür eine regelung gibt????

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25 Antworten

Moin

Unser ist auch aus 77, noch nie angemeldet, die Zulassungstelle sagte man müsse den Tüv fragen ab §21 oder§29, der Tüv wiederum fragte uns was die Zulassungstelle denn nun will...:confused:

Es klärte sich aber auf:

Wenn der Brief da ist=§29 normale HU

Wenn kein Brief da ist= §21, Vollabnahme und eine Gasprüfung wenn Gasgeräte drin sind.

Es scheint aber doch regionale Unterschiede zu geben, trotz der EU:D:D

Also:

Brief da oder nicht?

Gruss Willy

am 31. Mai 2011 um 16:03

Hallo !

Normalerweise gelten bei Erstzulassung die Bestimmungen des Zulassungsjahres, also müssten eigentlich ein paar Veränderungen vorgenommen werden, zusätzlich zu dem, was du aufgeführt hast, noch die Seitenleuchten und die Umrüstung der Gasanlage von 50mbar auf 30mbar.

Viele Grüsse,

Markus

Moin

Normalerweise....hin und her...:)

Mal im ernst:

Weder unser kompetenter Tüvi(kurz vor der Rente) noch die Zulassungstelle konnten genaues sagen.

Es ist durchaus denkbar das die sich bei uns vertan haben, aber dennoch hiess es klar:

Der Brief ist da, also gilt alles aus 77, keine Vollabnahme nötig.

Warten wir mal was der TE sagt in bz. auf Brief.

Gruss Willy

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi

Moin

Unser ist auch aus 77, noch nie angemeldet, die Zulassungstelle sagte man müsse den Tüv fragen ab §21 oder§29, der Tüv wiederum fragte uns was die Zulassungstelle denn nun will...:confused:

Es klärte sich aber auf:

Wenn der Brief da ist=§29 normale HU

Wenn kein Brief da ist= §21, Vollabnahme und eine Gasprüfung wenn Gasgeräte drin sind.

Es scheint aber doch regionale Unterschiede zu geben, trotz der EU:D:D

Also:

Brief da oder nicht?

Gruss Willy

Brief ist Vorhanden.Fahrzeugschein auch... keine Ahnung wiese der dabei ist ohne Anmeldung

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 16:36

Na wenn die Bestimmungen des Zulassungsjahres gelten dann siehts wohl schlecht aus.Weil er keine Auflaufbremse hat und diese glaube ich nicht nachgrüstet werden kann?!

Brief ist vorhanden

Moin

Dann dürfte das anmelden kein Problemn sein, einfach alles auf den Tresen legen:)

Bei unserem waren sogar 2 Briefe und eine Fz-Schein dabei:confused:

Obs was nützt wenn du unsere Unterlagen in Kopie bekämst?

Was in Schleswig klappt müsste woanders doch auch gehen?

Gruss Willy

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 17:15

Na das wäre bestimmt nicht von Nachteil wenn ich eine Kopie bekommen könnte!

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von audifreak931

Na das wäre bestimmt nicht von Nachteil wenn ich eine Kopie bekommen könnte!

per email??

Moin

Es läuft an, das muss mein Sohn machen ist mir zu kompliziert, ähm, bin zu blöd/alt dafür....:)

Du kriegst die Kopie per PN oder Mehl...:)

Daraus geht klar hervor wie der Verwaltungsakt aussah!!!!

Kann aber sein das es erst morgen was wird..

Gruss Willy

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi

Moin

Es läuft an, das muss mein Sohn machen ist mir zu kompliziert, ähm, bin zu blöd/alt dafür....:)

Du kriegst die Kopie per PN oder Mehl...:)

Daraus geht klar hervor wie der Verwaltungsakt aussah!!!!

Kann aber sein das es erst morgen was wird..

Gruss Willy

schreibe dir ne PN mit meiner email

Ich wünsch´ja viel Erfolg mit dem Anmelden, schätze mit dem Brief wird das zu den Konditionen des Herstellerjahres auch klappen, aber der hat KEIN Auflaufbremse, d.h. gar keine Bremse?! Das hatten die Hänger 1977 aber auch schon als Voraussetzung, es sei denn der wiegt unter 750 Kg. Was ist es denn für einer?

Zitat:

Original geschrieben von audifreak931

Na wenn die Bestimmungen des Zulassungsjahres gelten dann siehts wohl schlecht aus.Weil er keine Auflaufbremse hat und diese glaube ich nicht nachgrüstet werden kann?!

Brief ist vorhanden

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von bebahunter

Ich wünsch´ja viel Erfolg mit dem Anmelden, schätze mit dem Brief wird das zu den Konditionen des Herstellerjahres auch klappen, aber der hat KEIN Auflaufbremse, d.h. gar keine Bremse?! Das hatten die Hänger 1977 aber auch schon als Voraussetzung, es sei denn der wiegt unter 750 Kg. Was ist es denn für einer?

Das ist ein KIP KL 530

zul.gesamtgewicht 1200 kg

am 31. Mai 2011 um 19:53

Ist es nicht so, das neufahrzeuge keinen Tüv benötigen? Der läuft doch dann erst ab zulassung, oder? Wie das jetzt ist, ob der verfällt wei ich nicht, aber schon versucht einfach zuzulassen?

Zitat:

Original geschrieben von audifreak931

Zitat:

Original geschrieben von bebahunter

Ich wünsch´ja viel Erfolg mit dem Anmelden, schätze mit dem Brief wird das zu den Konditionen des Herstellerjahres auch klappen, aber der hat KEIN Auflaufbremse, d.h. gar keine Bremse?! Das hatten die Hänger 1977 aber auch schon als Voraussetzung, es sei denn der wiegt unter 750 Kg. Was ist es denn für einer?

Das ist ein KIP KL 530

zul.gesamtgewicht 1200 kg

Mal rein interessehalber - womit willst du diesen Wagen ziehen?

 

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