Wohnwagen ziehen mit 90PS

Kann mir bitte jemand folgende Frage beantworten.Habe bisher keine Erfahrung mit wohnwagen.wieviel Gewicht und Größe ist denn realistisch als Anhänger an einen Ford Escort Kombi mit 90PS?

65 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von vectra steve65


Ich hänge an meinen Vectra fast das Maximum was er bei 12 % ziehen kann, also knapp 1500 kg. Allerdings, wenn ich von zu hause los fahre muss sich der dann noch kalte 2.2i mächtig ins Zeug legen um bei uns aus dem Ort rauszukommen, die Steigung ist 15 %. Darf ich die Steigung überhaupt fahren? Ich habe noch nie Anhängelasten für größere Steigung als 12 % gesehen.

Gruß
Steve

Hi steve65

Vorweg; ich würde bei dieser Anfangsbelastung, den Motor ein paar km warmfahren.
Wenn es keinen anderen Ortsausgang gibt, dann musst du halt die Steigung fahren, ansonsten wären Alternativen zu überlegen.

Ob das jetzt die Polizei erlaubt … wenn max. Anhängelast (z.B. 1.500kg) ausgenutzt wurde, dann dürften die 12% lt. Buchstaben des Gesetztes wohl nicht überschritten werden dürfen.

Wenn es jetzt 1.200 kg anstatt max. 1.500 kg wären … liegt wohl irgendwo in der Entscheidung des Fahrers, oder weiss es jemand besser?

Ist ja eine interessante und durchaus reale Situation!

15% Steigungsfahrt ist in sofern immer `risikobehaftet´, als nichts Unvorhergesehenes passieren darf.

Der `worst case´ wäre wohl: `stop & go´ und nasse Fahrbahn und Schaltgetriebe und Frontantrieb.
Solange du mit dem richtig gewählten Gang und ohne Unterbrechung fahren kannst, sehe ich kein Problem.
Aber mit der richtigen Einschätzung und Ortsgegebenheiten lassen sich wohl die Risiken minimieren.

Gruß, Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von scottel


Moin,

also in unseren Papieren steht folgendes drin:

Anhängelast gebremst: 1300 kg

und im Zusatz:

Anhängelast bis 12% Steigung 1400 kg.

Hab die Postionsnummern nicht zur Hand, aber massgebend ist was dann oben im Schein drin steht.

Diese Kilobeschränkung auf die Steigung war mir schon immer suspekt, obwohl ich noch nie davon betroffen war. Ich stelle mir jetzt vor, ich fahre in Urlaub und komme dann widererwartend doch an eine Steigung mit 13 %......

Gruß
andreasstudent

Zitat:

Original geschrieben von scottel


Moin,

also in unseren Papieren steht folgendes drin:

Anhängelast gebremst: 1300 kg

und im Zusatz:

Anhängelast bis 12% Steigung 1400 kg.

Von so einer Angabe hab ich noch nie gehört!

Ich kenne nur Angaben der maximalen Anhängelast in Verbindung mit der Standardangabe 12% und manchmal abweichend 8%.

Eine Angabe `Anhängelast´ ohne Steigungsangabe, die dann noch niedriger ist, als die AHL bei 12% ist ... wie gesagt, noch nie gehört.

Aber schau doch vielleicht mal nach, ob da nicht was verwechselt wurde.

Gruß, Tempomat

Na das ist doch irgendwie logisch.

Je grösser die Steigung, desto grösser die Schwierigkeiten diese zu bewältigen ( siehe dein Posting davor ). Noch schlimmer ist es Bergab.

Also darf die Anhängelast bei kleiner Steigung grösser sein, oder habe ich in Physik nicht aufgepasst und verwechsel da was ?

Ich schau heute abend gerne noch mal in die Papiere und kann sie dir ggf. schicken.

P.S.: es gibt sicherlich viele Dinge, von denen wir noch nix gehört haben. Manches davon stimmt aber trotzdem 😁

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Zitat:

Original geschrieben von scottel


Moin,

also in unseren Papieren steht folgendes drin:

Anhängelast gebremst: 1300 kg

und im Zusatz:

Anhängelast bis 12% Steigung 1400 kg.

Hab die Postionsnummern nicht zur Hand, aber massgebend ist was dann oben im Schein drin steht.

Steht bei dir unter Pos. Nr. 28 im Fahrzeiugschein vielleicht:

Anhängelast gebremst 1.300kg/1.400kg bei 12%/8%?

Gruß, Tempomat

bin gestern abend leider nicht dazu gekommen.

Aber heute *Knoten ins Ohr mach* 😁

Ja, mein lieber scottel du siehst, hier wird sich umeinander gekümmert.

gruß, Tempomat

Jap, bin auch schon mit meiner 60PS Krücke und (zugegeben verbotener Weise) 1200Kg vom Bergischen Land zum Niederrhein getuckert.
Und was kümmern mich die 500 PS Monster ,die dürfen ja Offiziel auch nur 80 fahren ,g, dann müssen die halt mal Überholen.

Möchte nicht wegen denen im Graben liegen weil der Hänger eigene Wege geht.

Ach so 1000 Kg darf ich ziehen laut Papers.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Steht bei dir unter Pos. Nr. 28 im Fahrzeiugschein vielleicht:

Anhängelast gebremst 1.300kg/1.400kg bei 12%/8%?

Gruß, Tempomat

Meist steht in den Papieren was mit bis zu 10% Steigung

BTW: Das sind keine Grad, sondern %. Ich hatte das auch mal verwechselt... 😉

Hallo @ Tempomat

so.. ich hab mal nachgeschaut ( Brief liegt vor mir ).
Da steht also folgendes drin:

Ziff 28: Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse: 1300

Ziff 33 ( Bemerkungen ): ZIFF. 28: 1400 BIS 10PROZ. STEIG.

Kann das gerne mal scannen und dir schicken

Hi scottel,

ich wundere mich ein wenig, dass die 1.300 kg an keine Steigung gebunden sind?!

Na ja, auch nicht schlecht, wäre es halt in deiner Verantwortung, ob du mit 1.300 kg höchste (und steilste) Berge erklimmen willst?!

Möglicherweise gibt es bei Einschränkungen, gegeben durch das Gesamtgewicht des Gespanns.
Ich habe den Eindruck, bei französischen Herstellern ist es eher üblich.

Eine wilde Mixtur von Vorder- und Hinterachslast, die jeweils so hoch ausgelegt sind, dass diese in Summe, das zulässige GG des Kfz überschreiten.

Weiterhin eine manchmal erstaunlich hohe Anhängelast und dann ... darfst du weder den PKW, noch den WoWa mit seinem jeweiligen GG versehen, weil das Gespann als solches das für es zulässige GG übersteigen würde!

Macht insgesamt nicht alles unbedingt Sinn, aber ist so.

Hast du auch ein GG-Gespann in deinen Papieren?

Gruß, Tempoamt

Zitat:

Original geschrieben von scottel


Hallo @ Tempomat

so.. ich hab mal nachgeschaut ( Brief liegt vor mir ).
Da steht also folgendes drin:

Ziff 28: Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse: 1300

Ziff 33 ( Bemerkungen ): ZIFF. 28: 1400 BIS 10PROZ. STEIG.

Kann das gerne mal scannen und dir schicken

Hallo scottel,

ist doch ganz einfach! Mit 1300 kg am Haken darfst Du da fahren, wo es für Wohnwagen nicht verboten ist, % egal (muß man aber dann selbst wissen, ob der Wagen das aushält! 😉 ). Maximale Anhängelast ist 1400 kg, dann aber auf Steigungen von max. 10 % beschränkt. Das heißt aber: alle deutschen Autobahnen sind für Dich frei. 🙂

Die Sache mit dem Zuggesamtgewicht trifft nur die, bei denen ein solches eingetragen ist und Österreichfahrer. Da gibt es noch eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Gespanne über 3,5 to.

Mein Zugwagen hat auch keine Steigung eingetragen, aller dings auch keine höhere Last bei eingeschränkter Steigung. Aber 2100 kg reichen mir! 😁

Gruß

franjo001

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit mal in einer Wohnwageneitschrift gelesen das sich alle Anhängelasten (sofern nicht anders angegeben) auf eine Steigung von max. 12% beziehen.
Geprüt würde das mehrmalige sichere Anfahren und abbremsen an einer 12% Prüfsteigung.

Kann aber auch noch einen schönen Briefeintrag beisteuern 😁

Ziff.28: 1500 kg
Ziff.33: Zu 28: 1750 BIS 8 PROZ. STEIG.M.DIFFERENTIALSPERRE

darf ich nun 1750 ziehen oder nicht?

Hi Loeti,

klar, 1750 kg, nur was das mit der Differentialsperre soll ?!?!?!

Vielleicht, dass du die 1.750 kg auch auf unbefestigten 8% Wegen, angehen kannst.

Gruß, Tempomat

Das mit der Diffsperre macht jetzt wenig Sinn, es sei denn der Wagen hätte ohne nicht genug Traktion? 😕

Das mit den Zuggesamtgewichten, Achslasten etc. ist eigentlich nur zum Vorteil des Kunden. Eine pauschale Aussage der AH-Last muss ja immer den ungünstigsten Fall abdecken in dem die noch sicher zu bewältigen ist. Jetzt genauer aufzulisten unter welcher Bedingung welche Last sicher möglich ist ist daher nur gut, wenn auch deutlich komplizierter.

Es geht dabei z.b. um Mindestfahrleistungen (anfahren am Berg) und Bremswege die einzuhalten sind, die hauptsächlich vom Gesamtgewicht abhängen.

Gruß Meik

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