Wohnwagen ziehen mit 60 PS??

Moin,

Habe nen Astra Fcc mit 60PS, will mir nen wowa zulegen um damit nach süd Frankreich zu fahren an nen See (LAc de St Croix), Fahr schon mit meinen elter 13 Jahre dahin, nun wollte ich nächstes jahr mit meiner freundin allein fahren.
Wohnwagenmäßig darf laut auto und Führerschein (B) max. 980kg uiehen bei 14%, hatte slo überleg was mit 750kg oder 850kg zul.ge. g. zu kaufen, natürlich gebraucht., was sagt ihr dazu, schafft der wagen das??

gruß christian

Beste Antwort im Thema

Damit wir klar sehen, über was wir hier sprechen, zitiere ich die Eingangsfrage dieses Threads nochmals:

Zitat:

Habe nen Astra Fcc mit 60PS, will mir nen wowa zulegen um damit nach süd Frankreich zu fahren an nen See (LAc de St Croix), Fahr schon mit meinen elter 13 Jahre dahin, nun wollte ich nächstes jahr mit meiner freundin allein fahren.
Wohnwagenmäßig darf laut auto und Führerschein (B) max. 980kg uiehen bei 14%, hatte slo überleg was mit 750kg oder 850kg zul.ge. g. zu kaufen, natürlich gebraucht., was sagt ihr dazu, schafft der wagen das??

Der TE fährt seit seiner Kindheit an den Verdon. Er ist noch nicht  / bzw. noch nicht oft selbst gefahren weiß aber ungefähr wie die Straßen beschaffen sind.

Sein Auto darf 1200 kg bei 10 % ziehen.

Bis 14 % - und das ist ne ganze Menge, so steil sind die Durchgangstraßen der Seealpen bei weitem nicht - darf er 980 kg ziehen.

Er überlegt, einen Wohnwagen mit 750 bzw 850 kg zu kaufen.

Und Ihr macht den Mann verrückt ?

Jeder Obi-Gartenabfallanhänger ohne Bremse wiegt 750 kg...

Als erfahrene Camper und Gespannfahrer sollten wir gerade bei jungen und unerfahrenen, ratsuchenden Neucampern versuchen, die Leute nicht unnötig zu verunsichern.

Der 850 kg Wohnwagen wird irgendwann zu klein, das Zugfahrzeug wird mit steigendem Alter und besser gefüllter Geldbörse auch dicker werden und irgendwann fährt Christian vielleicht mit seinem Touareg und Tandemachser hintendran in die Provence.

Bis dahin ist es ein Prozess und eine Entwicklung, die sich momentan am Anfang befindet.

Und der Anfang mit den o.g. Massenverhältnissen ist so schlecht nicht.

Meint der Sauser, der 1989 erstmals mit einem Audi 80 und einem 1300 kg Wohnwagen hintendran
5000 km rund um ganz Frankreich gefahren ist und mächtig Spaß hatte.

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Zitat:

Original geschrieben von tourensauser



Zitat:

Original geschrieben von dj-chris88


is doch alles gnz einfach:

Einzie ausnahme wo man bis auf 4250kg darf is auto mit 3,5t und anhänger 750kg.

Leider falsch.

Der Zug darf niemals mehr als 3,5 to wiegen.

An ein Zugfahrzeug mit 3,5 to zGG darf mit Führerschein B gar kein Hänger mehr dran...

hallo

+dann ist das möglicherweise in DE so, weiss ich nicht

die europaweit harmonisierten bestimmungen des "B" scheins sagen 3,5t HZLLGG zugfahrzeug und dann noch max. ein leichter hänger mit 750kg

ist so in AT gesetz

lg
g

Habe grade nochmal nachgelesen, Dein Fahrlehrer hat Recht.

Der Hänger bis 750 kg darf immer angehängt werden, egal ob die Kombination schwerer wird als 3,5 to. 

Die Einschränkung gilt nur bei Hängern über 750 kg.

Also ein Hänger mit 750 kg darf an einen kleinen LKW mit 3,5 to dran, ein Hänger mit 751 kg darf an ein Fahrzeug mit maximal 2749 kg dran.

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser


Habe grade nochmal nachgelesen, Dein Fahrlehrer hat Recht.
Der Hänger bis 750 kg darf immer angehängt werden, egal ob die Kombination schwerer wird als 3,5 to. 
Die Einschränkung gilt nur bei Hängern über 750 kg.
Also ein Hänger mit 750 kg darf an einen kleinen LKW mit 3,5 to dran, ein Hänger mit 751 kg darf an ein Fahrzeug mit maximal 2749 kg dran.

hallo

so isses richtig

lg
g

@ Dudo

hier habe ich noch was zu den Anhängelasten:

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
...
Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des

Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.
...

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

Und um mal wieder ein bisserl Topic zu werden:

@ DJ Christian: Wenn die Anhängelast an Deinem Opel da ist, weshalb machst Du Dir dann einen Kopf ? So steil sind die Straßen in den Seealpen auch wieder nicht. Ich sehe da keine Probleme. Ich an Deiner Stelle würde aber nicht über die Autobahn Und Aix en Provence fahren, das Geld kannst Du Dir sparen. Wenn Du ab Grenoble Route Nationale fährst, bist Du genau so schnell am Lac de St.Croix und sparst einen Haufen Geld. Auf der Nationalstraße wirst Du auch mit Deinen 60 PS keine Probleme haben, da kommst Du eh nicht in die Versuchung LKW überholen zu wollen. Und ab Sisteron wird die Straße eng und man muss langsam machen; LKW gibt's  dann auch weniger.

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hier auchnochma was:
http://www.motor-talk.de/.../...asse-zum-ziehen-von-wowa-t1879350.html

was spar ich denn da so ungefähr, hab halt gedacht weils ja auf der autobahn viel gemütlicher ist also Nationalstraße.

Wie Palnst du mit den Routenplaner aufem PC oder wie macht du/ihr das???

gruß christian

Ich kenn' das Eck da unten, war selbst schon paar mal da.

Du doch auch, wie Du geschrieben hast.

Du sparst so ungefähr € 20,-- eine Strecke an Maut wenn Du ab Lyon über Grenoble fährst.

Wenn Du schon früher auf die Nationale gehst, sparst Du deutlich mehr, da sollte man sich aber ein bisserl auskennen.

Zur Planung; wenn Du Dich nicht auskennst empfehle ich Dir die für ADAC-Mitglieder kostenlos erhältlichen Straßenkarten. Die haben gegenüber dem Routenplaner den Vorteil, daß wirklich nur die wichtigen Durchgangsstraßen drin verzeichnet sind. Ich habe zur Grobplanung mit diesen Karten sehr gute Erfahrungen gemacht.

Maut gibts übrigens auch sehr detailliert beim ADAC.

Zitat:

Wie Planst du mit den Routenplaner aufem PC oder wie macht du/ihr das???

Da gibt's was wirklich preis-wertes im wahrsten Sinne des Wortes:

Marco Polo Großer Reiseplaner

- das ist zwar die Version vom letzten Jahr, aber günstiger kommst Du an einen PC-Planer mit kompletter Europakarte nicht mehr ran (ich habe vor drei Wochen noch ca. 6,35€ bezahlt 😉).

Ansonsten hilft auch der ADAC, falls Du Mitglied bist, mit einer Planung, Karten und weiteren Infos entlang der gesamten Route.

Und für unterwegs noch eine Navi an die Windschutzscheibe gepappt (zugegeben, meine war diesen Sommer nur ausgeliehen, also umsonst) - los geht's!

Viel Spaß beim Planen wünscht
Walter

also, ich würde dei stercke ohne navi fahren können über aix en provance, aber wenn du sags das sich net lohnt dann probier ichs so ma, navi hab ich. mir gehts im routenplaner son bissle um steigungen auch und so, hat der marco polo das???

gruß christian

hab grad ma gegcukt über grenoble sind 700km mehr!!!!!!
edit: ah wars falsche, hase ma zufällug die plz von dem kaff.

edit: hat sich erledigt habs gefunden

noch ein tip, der zwar nix mit der hängerlast zu tun hat aber mit geld.
ich war vor ein paar wochen auch eine zeitlang in dieser gegend und da gibt es wie überall in frankreich comunale, also gemeindeeigene campingplätze, die DEUTLICH günstiger sind als die anderen und keinen deut schlechter. ich habe preisunterschiede von über 100 % festgestellt

gruß helmut

keienr ne ahnung wies it dem ablasten is????

gruß

Meinen WW hatte ich abgelastet, um die 100er-Regelung zu erreichen.

Das kann Schwierigkeiten machen:
Fa. GTÜ wollte da überhaupt nicht ran, weil der WW kein Leergewicht eingetragen hat. Auch die Bescheinigung von einer öffentlichen Waage konnte daran nichts ändern. Ihre Begründung gegen das Ablasten hatten diese Fachleute offensichtlich selbst nicht verstanden.

Das muss aber keine Schwierigkeiten machen:
Der TÜV in Kiel hatte überhaupt keine Probleme damit. Der Wohnwagen wurde etwas abgelastet, so dass das Gewichtsverhältniss zum Leergewicht des Zugwagens passte.
Ich hatte dem Prüfer des TÜV den Vorgang bei GTÜ geschildert. Der verstand dieses Verhalten auch nicht. Es sei ja schließlich Sache des Fahrers, wenn er mit einem überlasteten Fz fährt und ob ihm die verbleibende Zuladung beim WW ausreicht. So sehe ich das auch.

Also, ablasten geht!
Die verbleibende Zuladung solltest du aber mit einer eigenen Feststellung des Leergewichts ermitteln. Den Ausdruck von der Waage nimmst du, zur Sicherheit, mit zum TÜV. (oder lässt gleich beim TÜV wiegen)

Gruß
navec

ja ging ja jetzt halt adrum as ich dann nen ww kaufen wollte mit 1000kg zu.gg und denn dann halt um die paar kilo auf 980kg damit ich den mit meinem normal B fÜhrerschein ziehen darf.

und ich gaub 20 kg mchen den braten auch net fett.

gruß

Das dürfte auf jeden Fall gehen. Die 20kg weniger Zuladung sind wohl auch zu verschmerzen.

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