Wohnwagen ziehen mit 60 PS??

Moin,

Habe nen Astra Fcc mit 60PS, will mir nen wowa zulegen um damit nach süd Frankreich zu fahren an nen See (LAc de St Croix), Fahr schon mit meinen elter 13 Jahre dahin, nun wollte ich nächstes jahr mit meiner freundin allein fahren.
Wohnwagenmäßig darf laut auto und Führerschein (B) max. 980kg uiehen bei 14%, hatte slo überleg was mit 750kg oder 850kg zul.ge. g. zu kaufen, natürlich gebraucht., was sagt ihr dazu, schafft der wagen das??

gruß christian

Beste Antwort im Thema

Damit wir klar sehen, über was wir hier sprechen, zitiere ich die Eingangsfrage dieses Threads nochmals:

Zitat:

Habe nen Astra Fcc mit 60PS, will mir nen wowa zulegen um damit nach süd Frankreich zu fahren an nen See (LAc de St Croix), Fahr schon mit meinen elter 13 Jahre dahin, nun wollte ich nächstes jahr mit meiner freundin allein fahren.
Wohnwagenmäßig darf laut auto und Führerschein (B) max. 980kg uiehen bei 14%, hatte slo überleg was mit 750kg oder 850kg zul.ge. g. zu kaufen, natürlich gebraucht., was sagt ihr dazu, schafft der wagen das??

Der TE fährt seit seiner Kindheit an den Verdon. Er ist noch nicht  / bzw. noch nicht oft selbst gefahren weiß aber ungefähr wie die Straßen beschaffen sind.

Sein Auto darf 1200 kg bei 10 % ziehen.

Bis 14 % - und das ist ne ganze Menge, so steil sind die Durchgangstraßen der Seealpen bei weitem nicht - darf er 980 kg ziehen.

Er überlegt, einen Wohnwagen mit 750 bzw 850 kg zu kaufen.

Und Ihr macht den Mann verrückt ?

Jeder Obi-Gartenabfallanhänger ohne Bremse wiegt 750 kg...

Als erfahrene Camper und Gespannfahrer sollten wir gerade bei jungen und unerfahrenen, ratsuchenden Neucampern versuchen, die Leute nicht unnötig zu verunsichern.

Der 850 kg Wohnwagen wird irgendwann zu klein, das Zugfahrzeug wird mit steigendem Alter und besser gefüllter Geldbörse auch dicker werden und irgendwann fährt Christian vielleicht mit seinem Touareg und Tandemachser hintendran in die Provence.

Bis dahin ist es ein Prozess und eine Entwicklung, die sich momentan am Anfang befindet.

Und der Anfang mit den o.g. Massenverhältnissen ist so schlecht nicht.

Meint der Sauser, der 1989 erstmals mit einem Audi 80 und einem 1300 kg Wohnwagen hintendran
5000 km rund um ganz Frankreich gefahren ist und mächtig Spaß hatte.

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Zitat:

Original geschrieben von Autodachtrailer


Sorry, hab' nur die Grafik in Wikipedia gesehen, wonach BE für Anhänger > 750kg gefordert wird.

Das war nicht persönlich auf Dich gemünzt 😉, es fällt mir nur immer wieder auf, daß das die landläufige Meinung ist...

Hej zusammen,

Berichtigung: Der Max hat ein Leergewicht von 1520 kg. Das ist wichtig weil beim "B" die Anhängelast nicht höher als das Leergewicht sein darf.

Aber sonst stimmts

Zitat:

Original geschrieben von Zieh Mäx


Meine Tochter darf mit dem normalen "B" meinen C-MAX (1470 KG) mit unserem 1500 kg Wohni fahren.

hallo

meiner meinung ist das "fahren ohne führerschein"
denn das HZLGG des anhängers + 75kg (stützlast?) darf mit dem "B" schein nicht höher sein als 100% des leergewichtes des zugfahrzeuges.
das macht jede menge punkte für lenker und überlasser des fahrzeuges, auch wenn es nur ein paar kilo sind. dürften nur bei einem allradgetriebenen geländewagen als zugfahrzeug bis zu 150% sein

um so einen zug zu führen benötigt man den "E" schein, erst dann darf man den anhänger mit dem aktuellen gewicht berechnen und dann geht es sich aus wenn man den hänger etwas weniger anlädt. zur nort ist dass dann wennes nicht klappt auch nur mehr eine simple überladung ...

denke mal dass diese EU einheitlichen FS bestimmungen in DE genauso gelten wie in AT ..

lg
g

is doch alles gnz einfach:

Leergewicht vom Auto = zul. ges Gewicht vom Anhänger und net merh ls 3500kg, darf man alles fahren mit B.

Einzie ausnahme wo man bis auf 4250kg darf is auto mit 3,5t und anhänger 750kg.

Feritg udn da der astra 980 (hab grad nochma geguckt net 940 wie vorher geschreiben) leer wiegt darf ich auch bis 10#5 steigung980kg ziehen.

gruß christian

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Hat einer denn ene wowa vorschlag der auch in bischen abgerundet is vorne und halt günstig ist, wohl mit auflaufbremse!!!!

gruß christian#

edit: wie siehts aus mit ablasten, geht sowas???? weil viele wowa ja 1000kg zul. ge.ge. wicht haben den dann ma eben um paar kilo abzulasen, gehts, was kostet das, muss man irgendwas änder(schätz am net oder?)

Zitat:

Original geschrieben von dj-chris88


is doch alles gnz einfach:

Einzie ausnahme wo man bis auf 4250kg darf is auto mit 3,5t und anhänger 750kg.

Leider falsch.

Der Zug darf niemals mehr als 3,5 to wiegen.

An ein Zugfahrzeug mit 3,5 to zGG darf mit Führerschein B gar kein Hänger mehr dran...

ich hatte mal einen tec 395, der hat eine nasszelle gehabt und war unter 900 kg. hab ich im juni verkauft. schau mal in meine ebay-bewertungen, da steht er noch drin.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser



Zitat:

Original geschrieben von dj-chris88


is doch alles gnz einfach:

Einzie ausnahme wo man bis auf 4250kg darf is auto mit 3,5t und anhänger 750kg.

Leider falsch.

Der Zug darf niemals mehr als 3,5 to wiegen.

An ein Zugfahrzeug mit 3,5 to zGG darf mit Führerschein B gar kein Hänger mehr dran...

so hats mir damals mein fahrlehrer gesagt!!!!

aber sonst s die rechnugn richtig

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


meiner meinung ist das "fahren ohne führerschein"
denn das HZLGG des anhängers + 75kg (stützlast?) darf mit dem "B" schein nicht höher sein als 100% des leergewichtes des zugfahrzeuges.

Hi Dudo,

ich denke Du wirfst da was durcheinander.

Des zulässige Gesamtgewicht ist immer das tatsächliche Gewicht des abgekuppelten Hängers, also Achslast + Stützlast. Und das darf bei Andrés Wohnwagen nicht größer sein als 1500 kg.

Die Stützlast wird nur bei der Anhängelast abgezogen, weil:

ein PKW mit angenommener maximaler Anhängelast von 1 to und einer Stützlast von 50 kg darf einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 to ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht des Anhänger nicht größer ist als 1050 kg. (maximale Anhängelast PKW + Stützlast.)

hier diese rechenr gibbet mehrmals im netzt undsagen alle das gleiche

http://www.fahrschule-allroad.de/zusatz_b.htm

ganz oben.
bei einem zulässigen gesamtgewicht von 3,5t darf man mit B auch ncoh nen anhänger von 750kg dranhängen.
is aber auch die einzige ausnahme.#
unten is der rechenr

gruß christian

Zitat:

Original geschrieben von dj-chris88



Zitat:

Original geschrieben von tourensauser


Leider falsch.

Der Zug darf niemals mehr als 3,5 to wiegen.

An ein Zugfahrzeug mit 3,5 to zGG darf mit Führerschein B gar kein Hänger mehr dran...

so hats mir damals mein fahrlehrer gesagt!!!!

aber sonst s die rechnugn richtig

Lies doch mal nach in meinem Posting zur Führerscheinklasse:

Zitat:

 sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Zitat:

Original geschrieben von bastianfriebel


ich hatte mal einen tec 395, der hat eine nasszelle gehabt und war unter 900 kg. hab ich im juni verkauft. schau mal in meine ebay-bewertungen, da steht er noch drin.

mfg

leider nicht her mehr als 3 monate her.

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser



Zitat:

Original geschrieben von dj-chris88


so hats mir damals mein fahrlehrer gesagt!!!!

aber sonst s die rechnugn richtig

Lies doch mal nach in meinem Posting zur Führerscheinklasse:

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser



Zitat:

 sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

doch darfin dem einen fall mit 4250kg

ja hab ich auch grad gesehen. war bj 88 und ging für knapp 1600 weg.

Zitat:

Original geschrieben von dj-chris88


doch darf in dem einen fall mit 4250kg

Dein Fahrlehrer hat das so geschrieben, ja.

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