Wohnwagen Versicherung
Hallo,
ich bekomme im März einen neuen Wohnwagen und suche dafür eine günstige Vollkasko mit 500 - 1000 € Selbstbeteiligung. Habt ihr einen Tipp??
Gruß Uwe
23 Antworten
Hi,
frag deine PKW-Versicherung als erstes - es gibt leider keine "Wohnwagenversicherung AG" 😉
Das kann dir wirklich nur dein Ansprechpartner dort verraten - wichtig wäre etwa:
Isses ein Wohnwagenanhänger oder ein selbstfahrender (Wohnmobil)?
Insofern - die Daten sind bissl dürftig - die Selbstbeteiligung hängt von anderen Faktoren auch im wesentlichen ab.
Also sorry - aber da kann dir so hier wohl keiner weiterhelfen 🙂
Grüße
Schreddi
@Graupi
Möchtest du nur den Wohnwagen versichern oder auch z.B. das Vorzelt und den Hausrat, der sich während des Urlaubs im Wohnwagen befindet?
Hallo,
es handelt sich nicht um ein Wohnmobil sondern um einen Wohnwagen zum anhängen.
Das Vorzelt und weiteres soll nicht versichert werden.
gruß Uwe
Kann dir die DEVK empfehlen.
Mein WOhnwagen kostet dort 189,80 Euro im Jahr incl. Vollkasko (500 Euro Selbstbeteiligung).
Hatte auch schon einen Hagelschaden. Man wollte uns zwar zuerst billiger abspeisen, nach hieb- und stichfesten Kostenvoranschlägen und Fotos wurde aber dann doch fair bezahlt. Kann also wärmstens empfehlen.
Wenn jemand eine billigere Versicherung findet, bitte auch mir Bescheid sagen!
Ähnliche Themen
Hallo,
danke für den Tipp. Das ist wirklich günstig, bisher habe ich über Internet Angebote zwischen 300 und 500 Euro Jahresbeitrag erhalten. Der Wohnwagen ist 12000 € Wert, spielt ja auch eine Rolle.
Gruß Uwe
Die DEVK ist bei Wohnwagen meist vorne, oft sogar deutlich.
Achte auf die Wertangabe.
Entscheidend ist bei der Tarifierung meist der Neuwert und nicht der Zeitwert.
Zugwagen und Hänger sinnvoller Weise zu einem Versicherer bringen, kann bei einzelnen möglichen Schadenfällen von Vorteil sein.
Insbesondere ist bei der Wohnwagenversicherung darauf zu achten, dass während der Ruhezeit, also nach der Stilllegung/Abmeldung des Wohnwagens, diese weiterhin gilt. Besonders dann, wenn eine TK- oder VK-Versicherung vereinbart wurde, diese ist nämlich anders, als z.B. beim Pkw, nicht immer über den Abmeldetermin hinaus im Schadensfall eintrittspflichtig.
Bei Ganzjahreszulassungen spielt das selbstverständlich keine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die DEVK ist bei Wohnwagen meist vorne, oft sogar deutlich.
Auch beim Einschluß von Vorzelten in die TK/VK ?
Ich möchte mal den Hinweis geben, dass eine Campingversicherung, die kann man selbstverständlich auch für einen Wohnwagen vereinbaren, die TK/VK-Versicherung sinnvoll ergänzt. Unabhängig davon, ob der Wohnwagen an- oder abgemeldet ist. I.d.R. ist der TK-Versicherer leistungsfrei wenn der Wohnwagen polizeilich abgemeldet ist und diese Regel hat seinen guten Grund.
Sinnvoll ist sie auch in der Hinsicht, weil dann der Wohnwagen und Inhalt zum Neuwert versichert ist!
Versicherungsschutz besteht solange wie der Wohnwagen auf einem offiziellen Campingplatz steht oder sich im Winterlager befindet.
Versicherungssumme = Neuwert Wohnwagen + Inhalt + Unterhaltungselektronik etc. + Zubehör Vorzelte usw.
Dein Tipp ist absolut richtig und wichtig.
Problem der Campingversicherung ist allerdings, dass sich die wenigsten Kunden aufgrund der Prämien eine solche leisten wollen.
Und das obwohl die Prämie durch den Schadensverlauf absolut gerechtfertigt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ich möchte mal den Hinweis geben, dass eine Campingversicherung, die kann man selbstverständlich auch für einen Wohnwagen vereinbaren, die TK/VK-Versicherung sinnvoll ergänzt.
Sinnvoll ist sie auch in der Hinsicht, weil dann der Wohnwagen und Inhalt zum Neuwert versichert ist!
Dies bedeutet, daß man für den Fall, daß ein ursprünglich neu gekaufter und direkt versicherter Wohnwagen, der einem nach 10 Jahren gestohlen wird, den Neuwagen-Kaufpreis erstattet bekommt ?
das ist bei Neuwertversicherungen der Fall.
Achtung:
Ab bestimmten Grenzen gibt es dennoch nur noch den Zeitwert ersetzt.
Für einen baufälligen Wohnwagen mit vermodertem Inventar wirst Du nicht mehr den Neuwert bekommen.
wie von maidcruiser erwähnt, Neuwert nicht unter allen Umständen!
Maßgeblich ist in diesem Bezug der Erhaltungszustand einer Sache. Die Versicherer ersetzen den Zeitwert, wenn dieser den Prozentsatz XY des Neuwertes unterschritten hat. Der VR vereinbart mit seinem VN diesen Prozentsatz explizit bedingungsgemäß.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Entwendungsschaden von Sachen (nicht Wohnwagen) eh zu vernachlässigen ist, der ED Schaden am Wohnwagen und der dem ED folgenden Vandalismusschaden am u. im Wohnwagen allerdings nicht.
Logo, dass der Jahresbeitrag u. eine evtl. SB-Vereinbarung bzw. prozentuale Schadenbeteiligung im Schadenfall, dazu in Abhängigkeit steht.
Beispiel: Wohnwagen 20.000 EUR + beweglicher Inhalt 2.000 EUR + Zubehör 1.500 EUR + U-Elektronik 1.500 EUR VSU = 25.000 EUR
Marktmöglicher Jahresbeitrag incl. 16% Vst. ab 350 EUR
Hat jemand ein tipp für mich?
Meine alte versichrung ist mir zu teuer geworden! die wollen ganze (jetzt haltet euch fest) 13 € im Jahr.
Wucher oder?