Wohnwagen undicht. Was tun!?
Hallo Zusammen.
Wir haben vor einer Woche einen 10 Jahre alten Kip gekauft. Heute war ich seit einer Woche wieder drin und hab festgestellt dass es rein geregnet hat 🙁. So wie es aussieht an 2 Stellen. Die Ursache scheint die Dichtung des Panoramafensters zu sein. Die kann ich von Hand ganz einfach lösen. Darunter ist es richtig feucht. Siehe Bilder 1-3. außerdem scheint er auch am Rand undicht zu sein. Bild 4 innen und Bild 5 außen.
Die Frage ist, wie bekomme ich das Dicht? Selber machen oder machen lassen? Und vermutlich ist das schon länger so, muss ich mir Sorgen wegen Schimmel machen?
Bin grad etwas ratlos und für jede Hilfe dankbar.
Gruß Daniel
Beste Antwort im Thema
Vorschlag: Nicht die Geister befragen, sondern die in Frage stehende Werkstatt morgen ab 9:00 Uhr. Die Antwort hat den Vorteil, vermutlich exakt und vor allem richtig zu sein.
Wenn man es richtig macht, ist das mindestens 1/2 Arbeitsstunde - eher mehr.
32 Antworten
Vorschlag: Nicht die Geister befragen, sondern die in Frage stehende Werkstatt morgen ab 9:00 Uhr. Die Antwort hat den Vorteil, vermutlich exakt und vor allem richtig zu sein.
Wenn man es richtig macht, ist das mindestens 1/2 Arbeitsstunde - eher mehr.
Zitat:
@dago23 schrieb am 26. Juli 2015 um 10:17:59 Uhr:
...
Was kostet so ne Dichtigkeitsprüfung denn ungefähr?
2008 habe ich bei meinem Eriba schon 75 € gezahlt.
Ok danke.
Der Händler hat auf meine Email heute gleich zurückgerufen. Er hatte ihn ein paar Wochen im Hof stehen und da ist nichts aufgefallen. Freitag fahre ich hin und er schaut es sich an und will es reparieren. Ist ne lange Fahrt aber muss ich wohl durch.
Es ist ein "Gewährleistungsfall", der Händler muss Dir alle Kosten ersetzen!!!
Also auch Verdienstausfall und alle Fahrtkosten.
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Zitat:
@Franjo001 schrieb am 26. Juli 2015 um 22:25:31 Uhr:
Es ist ein "Gewährleistungsfall", der Händler muss Dir alle Kosten ersetzen!!!Also auch Verdienstausfall ......
Ist das Meinung oder Wissen? Bitte kennzeichnen. Wo steht denn das? Ich finde nur gegenteilige Aussagen; z. B. hier:
http://www.kfz-sv-kraeusslein.de/uploads/media/Garantie.pdfBitte belegen!
Erstattung der Fahrtkosten wird sehr häufig verweigert. Musst du dir überlegen, ob du versuchen willst, das durchzusetzen. Meist ist man eher bereit, irgendwas aus dem Laden gütlich in den Wohnwagen zu legen.
@Franjo001:
Verdienstausfall gäbe es erst, wenn auch der 2. Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist. Problem dabei: das wirst du einklagen müssen, niemand gibt da was freiwillig. Und zum 2. würde es den erst geben, wenn du deinen Verdienst unmittelbar mit dem Wagen bestreitest (nur dann kann er ja ausfallen). Also schon mal die rosa Lampions raussuchen und an deinen Wowa schrauben.
@dago23:
zu den Fahrtkosten: einfach mit dem Händler sprechen. Und bei ein paar gratis Artikeln aus dem Shop des Händlers haben meist beide mehr von als bei einer Rückerstattung in Bar (der Händler muss nur den EK abschreiben und du bekommst meist höhere Werte als wenn du den reinen Barbetrag wieder in den Shop bringst). Vor allem wenn der Händler selber meint, dass der nur auf dem Hof stand als es trocken war und da dann natürlich nichts auffiel. So lange sich noch keine Langzeitschäden zeigen ist das ja reparabel. Der Händler wird aber eher auf den Vorbesitzer schimpfen als auf dich. Daher einfach freundlich mit ihm reden.
Gruß
Thomas
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 26. Juli 2015 um 22:25:31 Uhr:
Es ist ein "Gewährleistungsfall", der Händler muss Dir alle Kosten ersetzen!!!Also auch Verdienstausfall und alle Fahrtkosten.
Hallo Franjo,
das wäre mir neu, denn der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 26. Juli 2015 um 22:25:31 Uhr:
Es ist ein "Gewährleistungsfall", der Händler muss Dir alle Kosten ersetzen!!!Also auch Verdienstausfall und alle Fahrtkosten.
Ok, das wusste ich nicht. Ist das wirklich so?
Gerade das mit den Fahrtkosten kann ich mir nicht vorstellen. Was wäre denn wenn ich 1000 km entfernt wohne?
Nein, das ist nach meiner Kenntnis nicht so. Siehe Beiträge von Rehwald, Oetteken und mir dazu.
Und immer ein Rat: Einvernehmlich versuchen und nicht gleich das Böseste unterstellen. Den Knüppel kann man immer noch schwingen, wenn sich rausstellt, dass es anders nicht geht.
Googelt mal Ulrich Daehn (?) Ra in Bad Hersfeld und Spezialist für Womo/Wowa. Der hat in seiner Homepage auch eine nette Fallsammlung. 😉
Habe ich jedenfalls so verstanden, dass alle Kosten ersetzt werden müssen; die Fahrtkosten auf jeden Fall und da gehört für mich der/die Urlaubstag/e einfach dazu!
Zum Knüppel würde ich auch nicht für den Auftakt raten, allerdings ist es immer gut, zu wissen auf was man Anspruch hat. Es verhandelt sich dann sicherer.
Zitat:
... ist es immer gut, zu wissen auf was man Anspruch hat. Es verhandelt sich dann sicherer.
Und daher ist es so wichtig zu wissen, alles zu hinterfragen und zu verifizieren, was man hier als Antwort auf eine Frage liest. Denn was "für mich" dazu gehört, interessiert zum Beispiel einen Richter beim Einklagen der Forderung nur in soweit, dass er vielleicht auf den Irrtum hinweist, bevor der dem erfolglosen Kläger die Kosten des Verfahrens auflädt.
Das ist im BGB § 439 geregelt, wobei das zunächst Franjo recht gibt.
Das ist aber letztendlich vor Gericht eine Einzelfallentscheidung, auf deren Ausgang ich nicht wetten würde.
"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Wieso das BGB dem Franjo Recht gibt, vermag ich nicht abzuleiten. Der Laie mag ja hinein interpretieren, was immer er meint. Von Interesse ist aber nur die Rechtsprechung. Und die sagt etwas anderes, so scheint es mir überdeutlich. Ggf. ist mit dem Verkäufer zu regeln, wie die Sache zu ihm oder er zu ihr kommt. Er entscheidet auch, ob er einen Dritten zu seinen Lasten mit der Nacherfüllung beauftragt. Weil zum Beispiel die Kosten der Verbringung in keinem Verhältnis zu den Kosten der Nacherfüllung stehen.
Eine gewisse Bockigkeit beim Einfordern der Verbringungskosten sollte einberechnet werden (das ist auch nachvollziehbar). Ich würde als Gewerblicher in Hamburg keinem Münchner ein Auto verkaufen.
Lange Rede, kurzer Sinn,
ich würde dem Händler am Freitagden WOWA auf den Hof stellen und ihn freundlich bitten,
das nasse Teil zurück zu nehmen und entweder Geld zurück
oder einen anderen WOWA von ihm nehmen.
Falls sich der Händler sträubt, der richtige Anwalt wurde oben schon erwähnt.
Denn die Nässe geht immer nach unten und was Dich da dann erwartet, 😰
kannst Du in einschlägigen WOMO und WOWA Foren auf
unzähligen Bildern finden.
https://www.google.de/search?...
Und User "Turbokurtla" hat schon viele solche Schäden repariert,
hilft mit Rat und Tat und ist sehr hilfsbereit:
https://www.google.de/search?...
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Juli 2015 um 21:28:14 Uhr:
Das ist im BGB § 439 geregelt, wobei das zunächst Franjo recht gibt.
Das ist aber letztendlich vor Gericht eine Einzelfallentscheidung, auf deren Ausgang ich nicht wetten würde.
Ich denke mal die Beschreiben dort einen anderen Fall. Der Verkäufer hat in diesem Fall dem Käufer nichts nach Hause geliefert oder dort was montiert. Oder habt schon mal im Garantiefall eures PKWs jemand das Fahrzeug bei euch vor der Tür repariert. Oder Fahrtzeit bzw. Verdienstausfall gewährt?