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Wohnwagen undicht. Was tun!?

Hallo Zusammen.
Wir haben vor einer Woche einen 10 Jahre alten Kip gekauft. Heute war ich seit einer Woche wieder drin und hab festgestellt dass es rein geregnet hat 🙁. So wie es aussieht an 2 Stellen. Die Ursache scheint die Dichtung des Panoramafensters zu sein. Die kann ich von Hand ganz einfach lösen. Darunter ist es richtig feucht. Siehe Bilder 1-3. außerdem scheint er auch am Rand undicht zu sein. Bild 4 innen und Bild 5 außen.
Die Frage ist, wie bekomme ich das Dicht? Selber machen oder machen lassen? Und vermutlich ist das schon länger so, muss ich mir Sorgen wegen Schimmel machen?
Bin grad etwas ratlos und für jede Hilfe dankbar.

Gruß Daniel

Beste Antwort im Thema

Vorschlag: Nicht die Geister befragen, sondern die in Frage stehende Werkstatt morgen ab 9:00 Uhr. Die Antwort hat den Vorteil, vermutlich exakt und vor allem richtig zu sein.

Wenn man es richtig macht, ist das mindestens 1/2 Arbeitsstunde - eher mehr.

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Zitat:

@Freetec 598 schrieb am 28. Juli 2015 um 06:29:17 Uhr:


Lange Rede, kurzer Sinn,
ich würde dem Händler am Freitagden WOWA auf den Hof stellen und ihn freundlich bitten,
das nasse Teil zurück zu nehmen und entweder Geld zurück
oder einen anderen WOWA von ihm nehmen.
Falls sich der Händler sträubt, der richtige Anwalt wurde oben schon erwähnt.
Denn die Nässe geht immer nach unten und was Dich da dann erwartet, 😰
kannst Du in einschlägigen WOMO und WOWA Foren auf
unzähligen Bildern finden.
https://www.google.de/search?...
Und User "Turbokurtla" hat schon viele solche Schäden repariert,
hilft mit Rat und Tat und ist sehr hilfsbereit:
https://www.google.de/search?...

Ein richtiger Anwalt wird erst einmal auch nichts machen können, da der Verkäufer die rechtliche Möglichkeit der Nachbesserung hat.

Garantiefall ist was anderes als gesetzliche Gewährleistung, welche ggf. erweiterte (eben nach Gesetz und nicht nach Lust und Laune des Garantiegebers) Rechte gibt. Deshalb steht am Schluss eines sauber formulierten Garantieversprechens, dass dieses die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung nicht einschränkt.

Leider kann ich anders als Freetec anhand der Fotos nicht beurteilen, ob es sich um einen Schaden handelt, welcher - falls nicht behebbar - eine Wandlung rechtfertigt. Dass man nicht einfach so "Geld zurück" verlangen kann, würde dir Herr Dähn sicher beim ersten Anruf auch erklären. Und bei jedem Anwalt daran denken, dass der bezahlt, der bestellt (zumindest bis zum - ggf. (und nur dann) - positiven Ausgang eines Verfahrens nach 5 Jahren. Bei negativen Ausgang kommen dann noch für dich die Verfahrenskosten dazu.

Ab zum Handwerker! ich würde da nicht herumschrauben, wenn ich keine Ahnung hätte.

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