Wohnwagen und Vollabnahme
Hallo,
ich möchte in Deutschland einen alten Hobby Prestige 750 Bj 1982 den ich aus dem Ausland mitbringe, zulassen.
Der hat einen Selbstausbau und wiegt leer 1750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht sind 1900 kg.
Damit muss ich ja zu einer Vollabnahme. Ist da das hohe Leergewicht ein Problem.
gibt es da eine gesetzliche Regelung zu?
23 Antworten
Da hast du mit den 10 kg etwas Missverstanden. Es könnten offiziell 160 kg noch an Ladung rein. 1740 kg leergewicht bei 1900kg zulässigem Gesamtgewicht.
Da beim wiegen aber schon knapp 60 Ladung im Wohnwagen war, wären es eigentlich sogar 220 kg.
Mein Problem war, das der schwedische TüV Prüfer meinte das ein Leergewicht von 1740 kg überhaupt nicht ginge, es würde oben ein Gesetz geben das vorschreibt wie viel ein WoWa maximal kg pro qm wiegen dürfe.
Deswegen könne der generell nicht mehr wiederzugelassen werden.
Mittlerweile weiß ich das das Blödsinn ist, wie ich ja schon schrieb habe ich in den Datenbanken der Zulassungsbehörden etliche Wohnwagenmodelle gefunden die sogar noch schwerer im Verhältniss zu meinem, ja sogar ein Modell von Hobby, ein 650er der wie meiner leer 1743 kg bei einem Gesamtgewicht von 1900kg hat.
Dann ist der völlig durchgedreht weil der Wowa im Leergewicht schon genau 75kg Stützlast hatte, er hätte ausgerechnet das wenn der Wohnwagen dann auch noch beladen wird, bei 1900 kg über 105 kg Stützlast haben würde.
Ich war völlig verblüfft, ich habe ihm erklärt das es doch davon abhängt wie der Wohnwagen beladen wird, und das ich jetzt schon extra Gewicht nach vorne gebracht habe um die volle Stützlast von 75 kg zu nutzen.
Der meinte dann das das gar nicht gehen würde, es wäre egal wohin im Wowa geladen wird, das zusätzliche Gewicht würde immer automatisch auf die Kupplung (als Stützlast) drücken.
Als ich ihm erklärte das wenn ich den falsch belade und 150 kg nur hinten einlade die Stützlast auf 20-30 kg gehen würde, hat der mich angesehen als wenn ich schwachsinnig wäre. Der fragte mich dann tatsächlich was ich dann meine wo dann die 45-55kg an bisheriger Stützlast hin verschwinden würde. War kein guter Tag.
Na, dann erkläre doch mal was ich falsch verstanden haben könnte. Müsste ja auch mein ältester (20 Jahre , Abi in Schweden) der mit war, komplett falsch verstanden haben.
Ähnliche Themen
Es kommt mir hier wie eine "Seifenoper" hier, der man hat eindeutig ein Leergewicht + Gesamtgewicht angegeben, wenn das Gesamtgewicht nicht um 6% (bei Gewichtskontrolle) überschritten wird, ist man noch auf der sicheren Seite,
Beim TÜV spielt das beladen oder Leergewicht keine Rolle den, es wird dort nicht gewogen, ein wichtiger Detail ist noch
die Zugkraft des Fahrzeugs, die steht im Kfz-Schein und darf auch nicht überschnitten werden. Jan
Jan: du hast schon mitbekommen, dass es hier nicht um eine einfache TÜV Prüfung geht, sondern um eine Vollabnahme?
Wie ich schon geschrieben habe, in meinen Anfängen der Wohnwagenzeit -Sprich mit meinem ersten Wohnwagen vor gut 30 Jahren- hat einmal der TÜV gewogen. Vielleicht hat er eine Vermutung gehabt, die sich Bestätigt hat… Egal, danach wurde nie mehr gewogen. Bei einer Vollabnahme ist das vollkommen normal, dass der TÜV auch wiegt. Hier interessiert ihn aber nur, dass das zulässig Gesamtgewicht und die Stützlast nicht überschritten wurde.
@ Achim 221170
genau darum ging es mir, ich wollte wissen ob das in Deutschland so ist, so habe ich die Möglichkeit ihn dort zuzulassen.(Plan B)
An Plan A arbeite ich noch gerade (Beschwerde).
Zitat:
@DerRatlose schrieb am 2. Juni 2024 um 07:52:10 Uhr:
Na, dann erkläre doch mal was ich falsch verstanden haben könnte. Müsste ja auch mein ältester (20 Jahre , Abi in Schweden) der mit war, komplett falsch verstanden haben.
Das war von mir nicht so ernst gemeint, wie du es aufgefasst hast, darum der Zwinkersmiley.
Allerdings entnehme ich dem Prüfbericht, dass der Prüfer sich auf EU-Richtlinien beruft.
Das nachzuvollziehen wäre jetzt der nächste Schritt, denn wenn die Beanstandungen korrekt sind, wird das in Deutschland nicht anders gehandhabt werden, als in Schweden.