Wohnwagen überladen ?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Wohnwagen (1360 kg zul. Gesamtgewicht) um ca. 100 kg überladen. Weiß jemand, ob es eine Toleranz gibt bei der die Polizei noch ein Auge zudrückt?
Gruß, Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Die zweite Frage für den Fall, dass du nicht umladen kannst: Bist du sicher, dass du dein Urlaubsgepäck nicht um 100 Kg reduzieren kannst?
also, ich hatte letztens ein ernsts gespräch mit meiner "frauenfraktion". wenn sie das nächste mal stat 12 paar schuhe nur 2 paar, und stat 8 töpfe nur 2 - 3 mit nehmen würden, könnten wir einige kilos spaen. hat geklappt. nun können wir für jede fahrt 2 flaschen ramazzotti mehr mit nehmen...😁
47 Antworten
ich habs mal so argumentiert:
Das ist Achslast plus der Stützlast. Und sie haben ein Auge zugedrückt.
Ich glaube aber es lag am guten Wetter und meiner symphatischen Art (oder war's die hübsche Freundin?????)
Also ich würde es nicht nochmal riskieren.
Hallo Michael !
Also die Stützlast kann hinzu gerechnet werden ,muß aber von dein Zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug abgezogen werden !
Mfg Pit
Hi, da wir kein Auge mehr zugedrückt.
Die Polizeibeamten haben die stricke Anweisung konsequent vorzugehen.
Wenn du von 10% ausgehst sind das in deinem Fall 136 kg und es werden nur 2-5% toleriert was Max. 68 kg wären.
Klar wird wegen 40 - 50 kg zuviel keiner bestraft, aber was über diese Kilos hinaus geht wird bezahlt und das Gewicht muss raus!
Auch kommt es auf das Aussehen/zustand des WW und Zugfahrzeugs an, z.b. alte Reifen.
Ich würde das Risiko einer Kontrolle nicht eingehen. Wie schnell ist so der Urlaub versaut.
Wenn du nichts zuhause lassen kannst versuch doch ob du den WW auflasten kannst, oft sind bis zu 300 kg möglich unter bestimmten Auflagen. Die kannst du beim Tüv oder WW Hersteller erfragen.
Gruß HR
Zitat:
Original geschrieben von castle
Hallo Michael !
Also die Stützlast kann hinzu gerechnet werden ,muß aber von dein Zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug abgezogen werden !
Stimmt leider niocht ganz.
Zulässiges Gesamtgewicht des Hängers = Achslast + Stützlast. Und mehr ist nicht.
Heißt im Klartext: Wiegt der Polizist bei einem 1500 kg Wohnwagen mit 100 kg Stützlast an der Achse mehr als 1400 kg (bei Ausnutzung der Stützlast versteht sich) bist Du überladen.
Hier steht's genau greschrieben: www.anhaengerhandel.de/lasten.html
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wobei die den Hänger beim Wiegen angekuppelt lassen und die Stützlast nicht dazu rechnen. So ist es einfach und sie sind auf der sicheren Seite. Wenn es nicht zuviel zuviel ist wird der Finger gehoben und vom Hänger ins Auto umgelastet. Das war es dann auch. Aber das ist Stimmungssache. Ich würde es nicht riskieren.
Zitat:
Original geschrieben von scooter61
wobei die den Hänger beim Wiegen angekuppelt lassen und die Stützlast nicht dazu rechnen. So ist es einfach und sie sind auf der sicheren Seite. Wenn es nicht zuviel zuviel ist wird der Finger gehoben und vom Hänger ins Auto umgelastet. Das war es dann auch. Aber das ist Stimmungssache. Ich würde es nicht riskieren.
Ich hoffe auch immer darauf, daß in der Praxis so verfahren wird......
Ist halt wie immer im Leben, Theorie und Praxis. Wobei die Kontrollen auf den typischen Urlaubsrouten in den Süden ja immer mehr zunehmen.
Und eines ist sicher: wirst Du an einer eigens für Campingfahrzeuge eingerichteten Kontrolle überprüft, wiegen die schon richtig !
Letzten Sommer war auf der A 5 in Richtung Süden, zwischen Freiburg und der Schweiz (noch vor der Abfahrt Richtung Frankreich / Spanien) jeden Tag eine Kontrolle von Wohnwagen /-mobilen auf einem Parkplatz.
Da standen schon die Sprinter der Speditionen bereit; Bedarf gab es da täglich genug.
Hallo,
eventuell kannst du ja eine 1500kg Achse unter dem Fahrzeug und du kannst die Achslast erhöhen.
Die Achse hat unter dem Wohnagen in der Mitte ungefähr ein Typenschild, wenn da 1500 kg steht, kannst du das Gewicht leicht erhöhen, das muß nur im Brief eingetragen werden
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Michel112
...ich habe meinen Wohnwagen (1360 kg zul. Gesamtgewicht) um ca. 100 kg überladen.
Warum ladest du nicht einfach um, wenn du die Überladung schon selbst festgestellt hast?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum ladest du nicht einfach um, wenn du die Überladung schon selbst festgestellt hast?Zitat:
Original geschrieben von Michel112
...ich habe meinen Wohnwagen (1360 kg zul. Gesamtgewicht) um ca. 100 kg überladen.
Das wäre jetzt auch meine erste Frage gewesen!
Die zweite Frage für den Fall, dass du nicht umladen kannst: Bist du sicher, dass du dein Urlaubsgepäck nicht um 100 Kg reduzieren kannst?
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Die zweite Frage für den Fall, dass du nicht umladen kannst: Bist du sicher, dass du dein Urlaubsgepäck nicht um 100 Kg reduzieren kannst?
also, ich hatte letztens ein ernsts gespräch mit meiner "frauenfraktion". wenn sie das nächste mal stat 12 paar schuhe nur 2 paar, und stat 8 töpfe nur 2 - 3 mit nehmen würden, könnten wir einige kilos spaen. hat geklappt. nun können wir für jede fahrt 2 flaschen ramazzotti mehr mit nehmen...😁
Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
also, ich hatte letztens ein ernsts gespräch mit meiner "frauenfraktion". wenn sie das nächste mal stat 12 paar schuhe nur 2 paar, und stat 8 töpfe nur 2 - 3 mit nehmen würden, könnten wir einige kilos spaen. hat geklappt. nun können wir für jede fahrt 2 flaschen ramazzotti mehr mit nehmen...😁Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Die zweite Frage für den Fall, dass du nicht umladen kannst: Bist du sicher, dass du dein Urlaubsgepäck nicht um 100 Kg reduzieren kannst?
Den Fusel kannst Du auch in Italien vor Ort kaufen...ersatzweise den Calvados in Frankreich und den Ouzo in Griechenland.😁
Diese Pullen mit 3 Kilo Gewicht kann man also getrost einsparen.🙄
Zitat:
Original geschrieben von tourensauser
Stimmt leider niocht ganz.Zitat:
Original geschrieben von castle
Hallo Michael !
Also die Stützlast kann hinzu gerechnet werden ,muß aber von dein Zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug abgezogen werden !Zulässiges Gesamtgewicht des Hängers = Achslast + Stützlast. Und mehr ist nicht.
Heißt im Klartext: Wiegt der Polizist bei einem 1500 kg Wohnwagen mit 100 kg Stützlast an der Achse mehr als 1400 kg (bei Ausnutzung der Stützlast versteht sich) bist Du überladen.
Wenn Du Dir den Bericht in Deinem Link mal richtig durchgelesen hättest, dann hättest Du gemerkt das Du falsch liegst.
Die Stützlast darf dem ZGG des Anhängers hinzugerechnet werden!
Das Bedeutet in Deinem Beispiel das er an der Achse 1500Kg wiegen darf.
Im abgekuppelten Zustand darf der Anhänger somit in diesem Beispiel 1600Kg wiegen.
Genau das hat mir auch mal ein Polizist erklärt.
Die Stützlast wird ja vom Zugfahrzeug getragen und ist der Zuladung des Zugfahrzeugs hinzuzurechnen!Hier steht's genau greschrieben: www.anhaengerhandel.de/lasten.html
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von umar
Wenn Du Dir den Bericht in Deinem Link mal richtig durchgelesen hättest, dann hättest Du gemerkt das Du falsch liegst.
Die Stützlast darf dem ZGG des Anhängers hinzugerechnet werden!
Das Bedeutet in Deinem Beispiel das er an der Achse 1500Kg wiegen darf.
Im abgekuppelten Zustand darf der Anhänger somit in diesem Beispiel 1600Kg wiegen.
Genau das hat mir auch mal ein Polizist erklärt.
Leider liegst Du falsch.
Das Gesamtgewicht des Anhängers darf niemals überschritten werden.
Zitat aus besagtem Link:
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Eine Addition der Stützlast ist nur dann möglich, wenn die Anhängelast des Zugfahrzeuges kleiner ist als das Gesamtgewicht des Hängers.
Das steht übrigens auch so in dem von mir zitierten Link:
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
Und nur in dieser Konstellation ist eine Addition der Stützlast zulässig.
Entweder hat Dir der Polizist das falsch erklärt oder Du hast das falsch verstanden...
Im übrigen hatte ich den Link ganz genau durchgelesen.
Zitat:
Original geschrieben von tourensauser
Und nur in dieser Konstellation ist eine Addition der Stützlast zulässig.Entweder hat Dir der Polizist das falsch erklärt oder Du hast das falsch verstanden...
Im übrigen hatte ich den Link ganz genau durchgelesen.
Genau so ist es richtig!
Der Herr Polizist wusste es wahrscheinlich nicht besser!
Deshalb, wenn du diese kritischen Massen bewegen möchtest, dann besorge dir doch den Text und lege ihn in den WW, damit nicht ein uni(n)formierter Polizist deine Urlaubsreise vorzeitig beendet.