Wohnwagen über Ebay ersteigert!Probleme!
Hall, haben uns über Ebay einen Ww ersteigert, mit neu TÜV etc.!Einen Tag bevor wir ihn abholen wollten(gestern war der Tag)/mußten 450km fahren) sagte uns der Verkäufer das er keinen Brief dafür hätte!Nagut, Tel. mit der Zulassungsstelle, was zutun ist!Der Verkäufer muss eine Eides.Vers.abgegeben das es sein Ww ist!Und wir bekommen nach ca. 6 Wochen unseren Brief!
Ww abgeholt, Kaufvertrag ausgefüllt wo wir auch vermerkt habendas er den Brief als "Verlustig meldet"!
Nach 300km kurz vorm zuhause bekommen wir einen anruf, das der Besitzer vom Ww dort stehn würde und seinen Ww gerne wieder haben möcht!
Nach erneutem 1Std Telfonat auf einen Parkplatz erfuhren wir das unser Verkäufer den Ww von einem Campingplatzbesitzer erworden hat(haben auch den Beleg jetzt bekommen) der den Ww Verkauft hat, weil der Besitzer den Stellplatz nicht bezahlt hat, und der Platz aussah"wie eine Mülldeponie"!
Der Besitzer mit Brief will jetzt den Ww wieder haben!!
Wie sehen unsere chancen aus??Da der Ww genau der ist den wir gesucht haben!
Bevor ich Montag mir einen Anwaltstermin geben lasse, hoffe ich das Ihr mir helfen könnt mal wieder!
Danke wie immer für gute infos!!!!!
PS Dumme Sprüche könnt Ihr euch sparen!Habe schon einen dicken Hals!
51 Antworten
An gestohlenen Dingen kann man kein Eigentum erwerben
das ist so in Deutschland, ohne wenn und aber.
Wenn der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer ist, ist es nicht möglich ein Eigentum an dem WW zu erwerben.
Auch dann nicht wenn der Verkäufer von einem "angeblichen" Pfand- oder Zrückbehaltungsrecht gebrauch machen will.... no Cance....
@gasMatrix
Weißt Du, der Händler kommt ein paar Orte weiter und ich denke er möcjhte zumindest in seiner Wohngegend seine Reputation behalten.
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Ein gutgläubiger Erwerb scheidet aus, wenn der Eigentümer den Besitz unfreiwillig aufgegeben hat. Wenn Du z. B. Deinen Taschenrechner mit leihst und ich ihn verkaufe (was ich ja nicht darf), dann erwirbt der Käufer gutgläubig, da Du ja Deinen Taschenrechner mir freiwillig gegeben hast. Anders sieht es aus, wenn ich den Taschenrechner stehle und dann verkaufe.
Das ist leider Blödsinn.
§ 932 BGB
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Lieber schroederweg,
bevor Du hier herumkanzelst, lies bitte vollständig:
§ 935 BGB
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
Ansonsten ist wirklich schon alles gesagt...
Grüße, Mike
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Klar ist das Verkäufer hier Schadenersatz leisten muss, fraglich ist ob man dort überhaupt etwas holen kann.
Am besten den Wagen zurück und das Geld wiederholen.
Auch wenn dabei etwas Geld verloren Geld.
Rechtsstreit vermeiden, kostet nur Zeit und Geld.
Mal wieder eine neue Variante von Ebayärger, wirklich unglaublich wie manche Ebaynutzer andere Nutzer verarschen!
Zitat:
Original geschrieben von kleines Blondes
Deswegen, weil ich gedacht habe ich bin klein und doof bin ich liebner gleich zum Händler gegangen.
Na ja,privat kaufen geht schon,oft preiswerter,nur der Brief sollte schon dabei sein ;-))
Gruss Dieter
Kann mir einer einen guten Tip geben wie ich mir auf günstigstem Wege warmwasser zu Duschen machen kann, wollte mir einfach an den Wasserhahn in der Dusche nen Schlauch mit nem Duschkopf dranbauen, aber wie mache ich das Warmwasser, teure Lösungen gibts ja ohne Ende, brauche aber was ganz günstiges.
Wenn Du keinen Boiler kaufen möchtest, sei es neu oder gebraucht,mußt Du wohl den Schlauch beim Nachbarn anschliessen...
Jetzt im Sommer ist bestimmt ein Solarwassersack das günstigste. Wassersack einfach draussen an die Sonne legen und schon gibt es eine warme Dusche.
Das Problem ist dass es keinen Wasseranschluss gibt wo ich immer campe, ich muss also aus dem Tank leben, was kostet so ein Solarsack und wird das Waser auch etwas warm wenn es nachts draußen liegt und ich morgens duschen möchte?
Zitat:
Original geschrieben von kleines Blondes
....Solarsack und wird das Waser auch etwas warm wenn es nachts draußen liegt und ich morgens duschen möchte?
Wie der Name Solar schon sagt steckt da Sol = Sonne drin.
Also stellt sich hier die frage wie du "morgens" definierts.
Wenn ich im Urlaub "morgens" aufstehe dann wäre das Wasser bestimmt schon warm, weil der Sack dann schon 3-4Stunden in der Sonne gehangen wäre.
Wenn du aber unbedingt unmittelbar nach oder gar vor Sonnenaufgang Duschen willst, dann kannst du dir trotzdem so einen Solar-Duschsack kaufen. Dann musst du aber z.B. Morgens 9L kaltes Wasser einfüllen und dann noch 6L Wasser auf dem Gasherd kochen. Wenn du das dann auch noch in den Sack schüttest, dann solltest du auch 15L recht angenehmes Duschwasser haben.
Gruss
GM