Wohnwagen über Ebay ersteigert!Probleme!

Hall, haben uns über Ebay einen Ww ersteigert, mit neu TÜV etc.!Einen Tag bevor wir ihn abholen wollten(gestern war der Tag)/mußten 450km fahren) sagte uns der Verkäufer das er keinen Brief dafür hätte!Nagut, Tel. mit der Zulassungsstelle, was zutun ist!Der Verkäufer muss eine Eides.Vers.abgegeben das es sein Ww ist!Und wir bekommen nach ca. 6 Wochen unseren Brief!

Ww abgeholt, Kaufvertrag ausgefüllt wo wir auch vermerkt habendas er den Brief als "Verlustig meldet"!

Nach 300km kurz vorm zuhause bekommen wir einen anruf, das der Besitzer vom Ww dort stehn würde und seinen Ww gerne wieder haben möcht!

Nach erneutem 1Std Telfonat auf einen Parkplatz erfuhren wir das unser Verkäufer den Ww von einem Campingplatzbesitzer erworden hat(haben auch den Beleg jetzt bekommen) der den Ww Verkauft hat, weil der Besitzer den Stellplatz nicht bezahlt hat, und der Platz aussah"wie eine Mülldeponie"!

Der Besitzer mit Brief will jetzt den Ww wieder haben!!

Wie sehen unsere chancen aus??Da der Ww genau der ist den wir gesucht haben!

Bevor ich Montag mir einen Anwaltstermin geben lasse, hoffe ich das Ihr mir helfen könnt mal wieder!

Danke wie immer für gute infos!!!!!

PS Dumme Sprüche könnt Ihr euch sparen!Habe schon einen dicken Hals!

51 Antworten

na ja, das ganz grosse Problem hat derjenige der den ww verkauft hat obwohl er dazu nicht ermächtigt war. Zum Zeitpunkt des Kaufes wusste der Käufer ja noch nichts davon.... es ist nur die Frage ob er es hatte bei angemessener Sorgfalt merken müssen. Das ihm schon eine Stunde nach dem Verkauf bekannt wurde das da was nicht stimmt ist dabei unerheblich. Nur der Zeitpunkt des Verkaufs zählt.
Derjenige der Verkauft hat könnte richtig Probleme bekommen...

So , der Wowa wurde für 700€ erworben!Denek mal das es ein normalerPreis ist!
Ausserdem hat uns nicht der "Besitzer mit Brief"angerufen sondern der Campingplatzbesitzer!
Der Wowa ist bis eben noch nicht als Gestohlen gemeldet gewesen(steht nicht auf der Liste)!

Werde Montag den Betrteiber vom Platz nochmal kontaktieren, um Name Tel. vom "Besitzer des Briefes zu bekommen!)

Ansonsten übergeben wir alles unseren Rechtsanwalt um diese sache zu klären!

THX!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo Bielefelder75

Lass uns doch mal wissen wie die Sache ausgeht.
Würde mich schon interessieren.

Gruss Dieter

Hallo!

So wie der Sachverhalt sich darstellt, hat der Campingplatzbesitzer ("C"😉 den Wohni veräußert ohne Eigentümer oder berechtigter Besitzer zu sein. Ein Pfandrecht geschweige denn Verwertungsrecht scheidet m.E. aus, weil die Ansprüche aus Miete uA. nicht tituliert sind.

Somit liegt hier vorrauss. sogar Diebstahl vor, da der Eigentümer vermutlich auch noch Mieter des Stellplatzes war. Jedenfalls lag keine freiwillige Besitzübergabe an C vor. C hätte den Wohni keinesfalls entfernen und schon garnicht verkaufen dürfen.

Somit konnte KEINER von C wirksam Eigetum erwerben. Auf eine Gutgläubigkeit, die hier mangels Briefvorlage sowieso zweifelhaft wäre - kommt es nicht an.

Hier kommen allein Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer in Frage. Das erforderliche Verschulden ist auch hier in der fehlenden Briefübergabe zu sehen.

Grüße, Mike

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Zitat:

Original geschrieben von mike124


Hallo!

So wie der Sachverhalt sich darstellt, hat der Campingplatzbesitzer ("C"😉 den Wohni veräußert ohne Eigentümer oder berechtigter Besitzer zu sein. Ein Pfandrecht geschweige denn Verwertungsrecht scheidet m.E. aus, weil die Ansprüche aus Miete uA. nicht tituliert sind.
...

Grüße, Mike

Würde ich so nicht unterschreiben wollen. Es kommt wohl auch wesentlich darauf an, was im Vorfeld zwischen Campinglpatzbetreiber und Eigentümer gelaufen ist. Z.B. könnte im Rahmen des Mahnverfahren bereits auf eine Verpfändung der "Mobilien" auf dem Platz hingewisen worden sein. Und dann kann der WW - Besitzer den Brief noch solange haben, er ist ihn los und der CP Besitzer deckt aus dem Erlös die Aussenstände. Eventuelle Überschüsse hat er dem WW Eigentümer (alt) auszuzahlen. Ist bei uns auf dem Campingplatz schon einige Male so gemacht worden. Zumeist aber mit schrottreifen Wohnwagen, die als Bauwagen nur noch geringe Erlöse erzielt haben.

Wichtig ist also, vom Verkäufer mal seinen Titel zu kennen...

Wenn der natürlich nicht existiert, würde ich keinen Schritt mehr ohne Anwalt machen...

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Z.B. könnte im Rahmen des Mahnverfahren bereits auf eine Verpfändung der "Mobilien" auf dem Platz hingewisen worden sein. Und dann kann der WW - Besitzer den Brief noch solange haben, er ist ihn los und der CP Besitzer deckt aus dem Erlös die Aussenstände. Eventuelle Überschüsse hat er dem WW Eigentümer (alt) auszuzahlen. Ist bei uns auf dem Campingplatz schon einige Male so gemacht worden. Zumeist aber mit schrottreifen Wohnwagen, die als Bauwagen nur noch geringe Erlöse erzielt haben.
Wichtig ist also, vom Verkäufer mal seinen Titel zu kennen...
Wenn der natürlich nicht existiert, würde ich keinen Schritt mehr ohne Anwalt machen...
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Richtig: KÖNNTE! Gibt der geschilderte Sachverhalt aber nicht her und ist daher Spekulation.

Fakt ist, dass es sich bei dem Wohni jedenfalls nicht um Schrott handelte und der Eigentümer den Besitz nicht freiwillig hergab. Somit ist die Rechtslage zu dem bekannten Sachverhalt recht eindeutig.

Und was schon öfter gemacht worden ist, muss deshalb noch nicht richtig sein.

Ärgerlich ist halt, dass die Anwaltskosten den Wert des Wohnis ziemlich schnell überschreiten dürften. Und die sind jedenfalls aussergerichtlich kaum zurückzuholen.

Grüße, Mike

NOCH EINER!

Ein ähnlicher Fall wird gerade im Unterforum Sicherheit diskutiert:
http://www.motor-talk.de/t1448106/f14/s/thread.html

Was lernen wir daraus?
NIIIIIEEEEEE was ohne Brief kaufen!!!!
Auch nicht mit den glaubhaftesten Beteuerungen vom Verkäufer.

Manche Leute verstehe ich aber trotzdem nicht.
Kaufen für 4500,-€
Renovieren für 4500,-€
Sind 9000,-€, dafür hätte er einen super gebrauchten,fast Neuen, beim Händler mit Brief und Gewährleistung bekommen.
Mit noch ein paar Jahre Dichtigskeitsgarantie vom Hersteller.

Gruss Dieter

Hallo,

wenn ich mich an meine Privatrechtsklausuren richtig erinnere, dann kannst Du das Eigentum an dem Wohnwagen gutgläubig erworben haben. Für den Übergang des Eigentums ist der Besitz des Briefes nicht erforderlich. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn Du wusstest oder hättest wissen müssen, das der Verkäufer nicht der Eigentümer war (scheidet aus) oder wenn der Gegenstand abhanden gekommen (gestohlen) worden ist.

Das Ausüben eines Vermieterpfandrechts ist aber kein Diebstahl.

Also gehört der Wohnwagen Dir. Der ehemalige Eigentümer kann nur beim Verkäufer auf Herausgabe des Kaufpreises klagen.

Schalt einen Anwalt ein, aber Du hast gute Karten.

Grüße

Kai

sooo!!!!
Mike123 hat leider recht!!

Wir haben jetzt den tatsächlichen Besitzer/Egentümer ausfindig machen können!

Der Campingplatz Betreiber hat den Wagen einfach abgegeben!Die Besitzer haben Ihn Montag Angezeigt!! Der Uns den Wagen Verkauft hat, wußte dies alles(haben auch Zeugen dafür) dieser hat jetzt eine Anzeige bekommen wegen Verkauf von Hehlerware!!

Der Besitzer bekommt jetzt den WoWa von uns wieder und wir Klagen auf zurückerstattung des Kaufpreisesund Auslagen etc.!

Naja aus fehlern kann man nur Lernen oder wie war das nochmal???

Erstmal besten Dank fürr die vielen Tipps!!!!!!!

Wünsche schonmal ein schönes We!!!!!

Bielefelder

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Klagen, besser wäre für dich gewesen Du hättest Zug um Zug gehandelt.
Mit einer Klage können schon ein paar Monatchen ins Land gehen.
Wenn der C-Besitzer kein Geld hat, bist nochmal der Gelackmeierte
Vielleicht gehöhrt der CP auch seiner Frau und er ist mittellos.

Zitat:

Original geschrieben von waldschrat4


Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Klagen, besser wäre für dich gewesen Du hättest Zug um Zug gehandelt.
Mit einer Klage können schon ein paar Monatchen ins Land gehen.
Wenn der C-Besitzer kein Geld hat, bist nochmal der Gelackmeierte
Vielleicht gehöhrt der CP auch seiner Frau und er ist mittellos.

Zug um Zug geht hier ja nicht. Der Eigentümer hat gegen Bilefelder einen Herausgabeanspruch. Dieser ist völlig losgelöst von Bielefelders Anspruch auf seinen gezahlten Kaufpreis.

Wenn´s dumm läuft, dann ist er den WW los und bekommt kein Geld. Dies ist dann der Fall, wenn sein Verkäufer kein Geld hat und bei ihm nichts zu pfänden wäre. Da der Verkäufer wohl von der Sache wußte, befürchte ich, dass das Geld weg ist.

Einen Anwalt braucht mal eigentlich nicht. Bielefelder kann zu seinem Verkäufer gehen und wenn der ihm die Kohle gibt, ist die Sache erledigt.

Ist auch so, wenn man Ware (z. B. Navi aus Polen) bei 1-2-3 kauft und den Kaufpreis zahlt. Wen jetzt das Navi kommt, kannst Du Dich erst mal freuen. Wenn 2 Tage später ddie Polizei kommt und dein Navi aus einem Diebstahl stammt, dann mußt du das Navi rausgeben und bekommst nie mehr dein Geld zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

Das Ausüben eines Vermieterpfandrechts ist aber kein Diebstahl.

Also gehört der Wohnwagen Dir. Der ehemalige Eigentümer kann nur beim Verkäufer auf Herausgabe des Kaufpreises klagen.

Wie unten schon aufgeklärt ist das falsch. Der Vermieter kann wohl den Wohnwagen verpfänden aber er darf ihn noch lange nicht verkaufen. Auch eine Herausgabe des Kaufpreise ist völlig abwegig. Man stelle sich nur vor mein ~10.000 € Wohni wird für 3.000 € verramscht und ich hätte "nur" das recht die 3.000 Euro zu fordern.

Oje, nun bin ich doch mal froh dass ich zu einem Händler gegangen bin, als Mädel hätten die mich ja total über den Tisch gezogen

Zitat:

Original geschrieben von kleines Blondes


Oje, nun bin ich doch mal froh dass ich zu einem Händler gegangen bin, als Mädel hätten die mich ja total über den Tisch gezogen

*kopftätschel*

Och kleines Blondes, was gibt dir denn die Sicherheit, das dich der Händler nicht auch über den Tisch gezogen hat, dir aber einfach ein gutes Gefühl vermittelt sodas du dich in Sicherheit wiegst?

Nicht alle privat oder eBay Käufe sind automatisch schlecht und nicht alle Käufe beim Händler gut.

Wie immer und überall kann man sowohl beim einen wie beim anderen Glück oder Pech haben.

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