Wohnwagen transportieren

Hallo Leute. Ich bin neu hier.
Meine Freundin möchte einen Wohnwagen transportieren (Nähe Oldenburg) ca. 70 km. Der Wohnwagen hat keine Straßenzulassung und muss daher auf einen Hänger.
Wer hat eine Idee.
Wie teuer könnte der Transport sein
Vielen Dank für eure Hilfe

31 Antworten

Ja, aber das 06er Kennzeichen gab's für nen 20er in die Trinkgeldkasse....

Aber das ist illegal und kostet deutlich mehr, als die 220,- € mit der Spedition, wenn man erwischt wird und bei Missbrauch wird das 06er Kennzeichen auch gerne ruckzuck entzogen. Haben manche in der Oldtimer-Szene schon zu spüren bekommen.

Soweit noch eine HU besteht, dürfte man auch noch in den nächsten angrenzenden Zulassungsbezirk zur Zulassungsstelle mit einem umgestempelten Kennzeichen fahren. Das könnte mit 70 km gerade noch so hinkommen.

Voraussetzung ist, dass die beantragte Kfz-Versicherung diese Fahrten abdeckt.

VG
Chris

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 18. Mai 2021 um 16:48:26 Uhr:


Soweit noch eine HU besteht, dürfte man auch noch in den nächsten angrenzenden Zulassungsbezirk zur Zulassungsstelle mit einem umgestempelten Kennzeichen fahren..

Ah, ein Quereinsteiger und den ersten Beitrag nicht gelesen oder?

Zitat:

@Anni schrieb am 16. Mai 2021 um 16:47:07 Uhr:


..Der Wohnwagen hat keine Straßenzulassung..

Keine Straßenzulassung, also auch keine Kennzeichen.

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Keine Zulassung bedeutet nicht, dass kein Kennzeichen vorhanden ist. Es kann auch entwertet worden sein.
Und darüber hinaus bedeutet es auch nicht, dass auch die HU abgelaufen ist! @4Takt

Ich habe es so verstanden, dass der WoWa noch nie zugelassen war.

Dann würde es doch kaum einen Sinn machen. Dann lässt man den WW zu, nimmt die Kennzeichen mit und holt den Wohni ab.

Und wenn es sich um ein Hobby Landhaus oder Kabe Hacienda 1000 handelt, dann klärt man das mit dem Händler.

Aber vielleicht sagt die TE noch(mals) etwas dazu…

Zitat:

@4Takt schrieb am 18. Mai 2021 um 22:42:49 Uhr:


Ich habe es so verstanden, dass der WoWa noch nie zugelassen war.

Woraus hast du das geschlossen?

Das OP ist sehr schwammig, und die TE hält es wohl auch nicht für nötig sich weiter zu beteiligen.

Der WW kann nagelneu sein, oder gebraucht auf irgendeinem Platz stehen und seit Jahren keinen TÜV mehr haben oder ist einfach nur abgemeldet.

Wir wissen ja nicht einmal ob überhaupt ein Auto mit Hängekupplung und/oder der passende Führerschein vorhanden sind.

Ich denke das hat sich auch erledigt. Die TE hatte nur einen Eintrag für eine Freundin… Vermutlich hat sich das schon geklärt.

Oder einen 6 Km/h aufkleber hinten dran, dann ist der Anhänger zulassungsfrei. Dann reicht auch Führerschein Klasse b.
Kostet nur Spritt und ist auch noch eine tolle Möglichkeit die Natur zu genießen.
Einige fahren so bis zum Nordkap. Warum soll es also nicht fur die 70km gehen?

Zitat:

@torty666 schrieb am 19. Mai 2021 um 09:19:37 Uhr:


..Der WW kann nagelneu sein, oder gebraucht auf irgendeinem Platz stehen und seit Jahren keinen TÜV mehr haben oder ist einfach nur abgemeldet.

Dann hätte sie und auch ich geschrieben, dass er abgemeldet wäre, aber nicht, dass er keine Zulassung hat. Keine Zulassung haben, ist was anderes, als nicht zugelassen.

Zitat:

@4Takt schrieb am 19. Mai 2021 um 13:12:49 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 19. Mai 2021 um 09:19:37 Uhr:


..Der WW kann nagelneu sein, oder gebraucht auf irgendeinem Platz stehen und seit Jahren keinen TÜV mehr haben oder ist einfach nur abgemeldet.

Dann hätte sie und auch ich geschrieben, dass er abgemeldet wäre, aber nicht, dass er keine Zulassung hat. Keine Zulassung haben, ist was anderes, als nicht zugelassen.

Ach, Du kennst Sie persönlich? Das konnte ich ja nicht wissen.

Aber Du hast natürlich recht, man muss davon ausgehen dass die TE sich mit den Fachbegriffen auskennt, und diese auch richtig verwendet. 🙄

Ich finde es erstaunlich was machen Menschen aus 1 Satz alles heraus lesen können.
Ich wünschte ich könnte das auch.

Zitat:

@torty666 schrieb am 19. Mai 2021 um 13:22:46 Uhr:


Aber Du hast natürlich recht, man muss davon ausgehen dass die TE sich mit den Fachbegriffen auskennt, und diese auch richtig verwendet..

Das sind aber keine Fachbegriffe, sondern allgemeiner Sprachgebrauch.

Fast jeder kennt den Unterschied zwischen "zugelassen" und angemeldet.

Zugelassen bedeutet, es ist legal und es gibt Papiere dazu.

Anmelden wäre dann erst der zweite Schritt.

Z.B.: Ein Sportauspuff ist zwar zugelassen, muss aber trotzdem eingetragen werden.

Eine Zulassung ist also nicht das Gleiche, wie eine Anmeldung und das wissen fast alle.

Zitat:

@4Takt schrieb am 19. Mai 2021 um 13:40:07 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 19. Mai 2021 um 13:22:46 Uhr:


Aber Du hast natürlich recht, man muss davon ausgehen dass die TE sich mit den Fachbegriffen auskennt, und diese auch richtig verwendet..

Was für ein Gelaber. Das sind doch keine Fachbegriffe, sondern allgemeiner Sprachgebrauch.
Fast jeder kennt den Unterschied zwischen "zugelassen" und angemeldet.

Ich würde sogar das Gegenteil behaupten, für die meisten sind zugelassen und angemeldet das gleiche.

Zitat:

Zugelassen bedeutet, es ist legal und es gibt Papiere dazu.
Anmelden wäre dann erst der zweite Schritt.

Also ist ein gerade frisch produziertes und geliefertes Auto schon zugelassen?

Schon komisch, unsere zuständige Zulassungsbehörde sieht das anders.

Dort werden Fahrzeuge zugelassen, nicht angemeldet.

Dann sind wir hier wohl der Teil außerhalb von "fast jeder"

So, und jetzt schluss mit dem Gelaber, das wir langsam zu OT.

Zitat:

@Semmelb schrieb am 19. Mai 2021 um 11:53:03 Uhr:


Oder einen 6 Km/h aufkleber hinten dran, dann ist der Anhänger zulassungsfrei. Dann reicht auch Führerschein Klasse b.
Kostet nur Spritt und ist auch noch eine tolle Möglichkeit die Natur zu genießen.
Einige fahren so bis zum Nordkap. Warum soll es also nicht fur die 70km gehen?

Weil das so nicht zulässig ist. Es gibt Zugfahrzeuge und Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind (§§ 1, 3 FZV), aber darunter fällt nicht automatisch der nicht zugelassene Wohnwagen, nur weil man einen 6 km/h-Aufkleber hinten aufbringt. Nur weil man an einen Wohnwagen einen 100 km/h-Aufkleber anbringt, ist man auch nicht automatisch berechtigt in D 100 km/h mit dem Gespann zu fahren.

Wäre die TE als Schaustellerin unterwegs und ließe sie sich vom Traktor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ziehen, dann wüsste sie, dass das kein Problem ist und einer der Jungs würde den WW einfach vom Händler holen…

Fährt man dennoch, lautet die Devise sich nicht erwischen zu lassen oder in einen Unfall verwickelt zu werden.

Dagegen sind Zulassungsfahrten im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk mit umgestempelten Kennzeichen, die zum Wohnwagen gehören, nach § 10 Abs. 4 FZV erlaubt.

Ich persönlich wäre sehr vorsichtig ohne Zulassung ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Aber es hat ja jeder seine eigene Hemmschwelle.

Die ganzen Spekulationen helfen ja eh nichts, wenn die Frage eine Eintagsfliege war und wir nicht wissen was tatsächlich Fakt ist.

Verstehe aber nicht, dass man den Wohnwagen nicht einfach mit einer Haftpflicht zulässt - kostet ja nun wirklich kein Geld. Aber dafür wird es schon Gründe gegeben haben. Leider stand da nichts zu den näheren Umständen…

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