Wohnwagen Rückfahrlicht
Moinsen allerseits.
Folgendes Problem. Habe mir ein WW gekauft mit neuen TÜV.
Leider viel mir zu Hause erst auf das beim Rückwärts fahren die Rückfahrlichter nicht leuchten. Mein Zugfahrzeug hat ein 13 poligen Ausgang und der WW nur ein 7 poligen Stecker.
Warum funktionieren die Rückfahrlichter nicht und was kann man da gegen tun.
WW ist Bj 96.
Vielen Dank im voraus ??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TomBoy80 schrieb am 20. August 2020 um 10:54:53 Uhr:
Habe einen normalen 13 poligen dran am Auto.
Mit ein Atapter auf 7 pol kein Wunder das bei mir im WW nix funktioniert also muss Ich nur ein Adapter dafür besorgen und schon ist mein Problem gelöst denk Ich mir.
Das wurde dir hier im Prinzip schon vor einer Woche erzählt.....
Vor einer Woche hörte es sich allerdings so an, dass ausschließlich der RF-Scheinwerfer nicht funktionierte und daher musste man bis jetzt davon ausgehen, dass die STVZO-Beleuchtung ansonsten funktioniert.
Jetzt schreibst du das "nix" funktioniert und der Stecker überhaupt nicht ans Auto passt.
Dass der überhaupt nicht passt bzw. mit Adapter nur 7-Pole übertragen werden, war die vorher nicht klar......?
Von einem Adapter, den du ja offenbar zwangsläufig benutzen musst, hattest du vorher auch nichts erwähnt. Zudem sollte ein braunes Kabel abgeklemmt sein usw.
Ist alles relativ wirr, was du schreibst bzw. fehlten von Anfang an Informationen.
Nach deinen aktuellsten "Erzählungen" muss man davon ausgehen, dass dein Auto eine 13-polige Dose (nicht Stecker...) des Systems "Jäger" hat, die nicht zu dem System "Multicon" kompatibel ist.
Dazu verwendest du aktuell einen Adapter von 7-pol auf 13-pol-Jäger.
Ein Adapter vom Multicon-Stecker zur Jäger Dose, der auch 13-pol beschaltet wäre, ist relativ teuer und jeder Adapter birgt zudem eine potentielle neue Fehlerquelle.
Von daher würde ich dir, sofern die eben genannten Bedingungen jetzt der Realität entsprechen, den 13-pol-Multicon-Stecker deines WoWa schlichtweg gegen einen (relativ günstigen) 13-pol-Stecker des Jäger-Systems aus zu tauschen.
Was mit dem abgeklemmten braunen Kabel ist, müsstest du natürlich trotzdem noch klären.....
40 Antworten
und mit Rückfahrscheinwerfer kann man genau so wenig hinter den WoWa sehen, wie ohne.....
Zitat:
@senfwurstsalatsaft schrieb am 18. August 2020 um 09:30:40 Uhr:
Wenn man nicht hinter den Anhänger sehen kann, ist die Rückwärtsfahrt nur mit einem Einweiser gestattet!
Hat man einen Einweiser, der den Wohnwagen hinten absichert, ist der Rückfahrscheinwerfer nicht notwendig.Gewicht und Baujahr spielen an dieser Stelle keine Rolle.
Blödsinn. Einweiser gibt es nicht, das heißt Sicherungsposten und dieser darf gar nicht einweisen, sondern soll nur absichern. Der Fahrer ist weiterhin voll verantwortlich dafür wo er hinfährt, also braucht er auch Licht.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 18. August 2020 um 12:03:46 Uhr:
Der Fahrer ist weiterhin voll verantwortlich dafür wo er hinfährt, also braucht er auch Licht.
Und das Licht hinter dem Wohnwagen kannst Du genau wie sehen?
Mit einem Fernglas durch die Front- & Heckluke, per Innenspiegel?
Zweck dieses Lämpchens ist m.E. vielmehr, dass andere Verkehrsteilnehmer die Absicht Rückwärts zu fahren erkennen können. Und nicht den Bereich ausleuchten. Schaut man sich viele Wohnwagen an, ist diese Lampe nicht heller als die Kennzeichenbeleuchtung.
Der Sicherheitsposten gilt bei der Führerscheinprüfung BE. Dieser darf nämlich nur vor Gefahren/Gegenständen warnen und nicht "einweisen", sprich die Richtung vorgeben oder korrigieren.
Ohne Prüfungssituation darf es auch gerne ein Einweiser sein 🙂 Ohne den, im Falle eines Unfalls oder einer Gefährdung, kann es sogar einen Punkt +80€ Bußgeld geben.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 18. August 2020 um 12:03:46 Uhr:
Zitat:
@senfwurstsalatsaft schrieb am 18. August 2020 um 09:30:40 Uhr:
Wenn man nicht hinter den Anhänger sehen kann, ist die Rückwärtsfahrt nur mit einem Einweiser gestattet!
Hat man einen Einweiser, der den Wohnwagen hinten absichert, ist der Rückfahrscheinwerfer nicht notwendig.Gewicht und Baujahr spielen an dieser Stelle keine Rolle.
Blödsinn. Einweiser gibt es nicht, das heißt Sicherungsposten und dieser darf gar nicht einweisen, sondern soll nur absichern. Der Fahrer ist weiterhin voll verantwortlich dafür wo er hinfährt, also braucht er auch Licht.
Bleibt immer noch die Frage, wie er denn mit dem Licht hinter den WoWa sehen wollte....
Ich habe für diesen Zweck (auf tagsüber...) eine Heckkamera am WoWa. Für die gibt es meines Wissens aber keine Vorschrift.
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Zitat:
@senfwurstsalatsaft schrieb am 18. August 2020 um 09:30:40 Uhr:
Der Rückfahrscheinwerfer ist keine Vorschrift bei einem Hänger, dessen Höhe die Sicht behindert.
Die Erklärung ist simpel, wie einfach:
Wenn man nicht hinter den Anhänger sehen kann, ist die Rückwärtsfahrt nur mit einem Einweiser gestattet!
Hat man einen Einweiser, der den Wohnwagen hinten absichert, ist der Rückfahrscheinwerfer nicht notwendig.Gewicht und Baujahr spielen an dieser Stelle keine Rolle.
Darf ich um einen Beleg für diese krude These bitten? Ein Gesetz?
Nachtrag: Lass gut sein, ich war schneller als du.
Es gilt die ECR R48 im Abschnitt 6.4:
"6.4 Rückfahrscheinwerfer
6.4.1 Anbringung
Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen und bei Anhängern der Klassen O2, O3 und O4. Zulässig bei Anhängern der Klasse O1 (Anmerkung spyderryder: O1 = Anhänger bis zGM 750 kg).
6.4.2 Anzahl
6.4.2.1 Eine Einrichtung vorgeschrieben und eine zweite Einrichtung zuläs-sig bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 und bei allen anderen Fahr-zeugen mit einer Länge nicht über 6000 mm.
6.4.2.2 Zwei Einrichtungen vorgeschrieben und zwei Einrichtungen zulässig bei allen Fahrzeugen mit einer Länge über 6000 mm, ausgenommen die Fahrzeuge der Klasse M1.
6.4.3 Anbauschema Keine besondere Vorschrift."
Mit der Höhe eines Anhängers hat das also nix zu tun (so ein Quatsch), sondern mit dessen Fahrzeugklasse, die wiederum u.a. von der zGM abhängt.
Jetzt würde mich noch interessieren, seit wann es die R48 in dieser Form gibt.
Grüße
SpyderRyder
Moin Moin !
Zitat:
Jetzt würde mich noch interessieren, seit wann es die R48 in dieser Form gibt.
Länger als die Einstufung der Anhänger !
Mit anderen Worten:
Zitat:
"6.4 Rückfahrscheinwerfer
6.4.1 Anbringung
Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen und bei Anhängern der Klassen O2, O3 und O4. Zulässig bei Anhängern der Klasse O1 (Anmerkung spyderryder: O1 = Anhänger bis zGM 750 kg).
Genau so ist es richtig , alte , noch national eingestufte Anhänger brauchen keine, EG-typgeprüfte über 750 kg immer!
MfG Volker
Meiner aus 1994 hat keine und gestört hat das den TÜV in den 26 Jahren nicht.
Moin Moin !
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 19. August 2020 um 18:31:01 Uhr:
Meiner aus 1994 hat keine und gestört hat das den TÜV in den 26 Jahren nicht.
Lesen bildet:
Zitat:
alte , noch national eingestufte Anhänger brauchen keine
MfG Volker
Ja, und? Habe ich was anderes behauptet? Es ist nun mal ein alter Wowa.
Kann mir jemand diesen Stecker erklären oder gibt es ein Adapter dafür es ist ein 13 poliger aber in mein 13 poligen am Auto passt er nicht.
Das System dazu heißt Multicon. Ohne Adapter kompatibel zu einer 7-poligen.
An deinem Auto wird aber eher ein Stecker vom System Jaeger sein.
Habe einen normalen 13 poligen dran am Auto.
Mit ein Atapter auf 7 pol kein Wunder das bei mir im WW nix funktioniert also muss Ich nur ein Adapter dafür besorgen und schon ist mein Problem gelöst denk Ich mir.
Zitat:
@TomBoy80 schrieb am 20. August 2020 um 10:54:53 Uhr:
Habe einen normalen 13 poligen dran am Auto.
Mit ein Atapter auf 7 pol kein Wunder das bei mir im WW nix funktioniert also muss Ich nur ein Adapter dafür besorgen und schon ist mein Problem gelöst denk Ich mir.
Das wurde dir hier im Prinzip schon vor einer Woche erzählt.....
Vor einer Woche hörte es sich allerdings so an, dass ausschließlich der RF-Scheinwerfer nicht funktionierte und daher musste man bis jetzt davon ausgehen, dass die STVZO-Beleuchtung ansonsten funktioniert.
Jetzt schreibst du das "nix" funktioniert und der Stecker überhaupt nicht ans Auto passt.
Dass der überhaupt nicht passt bzw. mit Adapter nur 7-Pole übertragen werden, war die vorher nicht klar......?
Von einem Adapter, den du ja offenbar zwangsläufig benutzen musst, hattest du vorher auch nichts erwähnt. Zudem sollte ein braunes Kabel abgeklemmt sein usw.
Ist alles relativ wirr, was du schreibst bzw. fehlten von Anfang an Informationen.
Nach deinen aktuellsten "Erzählungen" muss man davon ausgehen, dass dein Auto eine 13-polige Dose (nicht Stecker...) des Systems "Jäger" hat, die nicht zu dem System "Multicon" kompatibel ist.
Dazu verwendest du aktuell einen Adapter von 7-pol auf 13-pol-Jäger.
Ein Adapter vom Multicon-Stecker zur Jäger Dose, der auch 13-pol beschaltet wäre, ist relativ teuer und jeder Adapter birgt zudem eine potentielle neue Fehlerquelle.
Von daher würde ich dir, sofern die eben genannten Bedingungen jetzt der Realität entsprechen, den 13-pol-Multicon-Stecker deines WoWa schlichtweg gegen einen (relativ günstigen) 13-pol-Stecker des Jäger-Systems aus zu tauschen.
Was mit dem abgeklemmten braunen Kabel ist, müsstest du natürlich trotzdem noch klären.....
Zitat:
@TomBoy80 schrieb am 20. Aug. 2020 um 11:21:38 Uhr:
Kann mir jemand diesen Stecker erklären oder gibt es ein Adapter dafür es ist ein 13 poliger aber in mein 13 poligen am Auto passt er nicht.
Da fehlen mir nun auch die Worte zu.
Das hätte gleich mit im Eingangspost stehen müssen.
Zitat:
@TomBoy80 schrieb am 20. August 2020 um 10:21:38 Uhr:
Kann mir jemand diesen Stecker erklären oder gibt es ein Adapter dafür es ist ein 13 poliger aber in mein 13 poligen am Auto passt er nicht.
Es gibt Adapter für die Systeme. Ich habe hier einen 7-Polig auf Jaeger.