Wohnwagen Parken

Hi leute
Folgendes ich möchte gerne meinen Wohnwagen immer auf der Strasse parken.
Soweit so gut! Dies darf ich aber nur 2Wochen lang. Wenn ich ihn denn versetze kann mir das so ausgelegt werden:

"Parkräume im öffentlichen Verkehrsraum sind (wenn nicht anders ausgewiesen) zum Gemeingebrauch bestimmt, d.h. diese stehen grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt zur Nutzung zur Verfügung. Sofern ein Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen abgestellt wird, ist davon auszugehen, daß der Anhänger nicht mehr zu Verkehrszwecken eingesetzt wird (unzul. Sondernutzung). Auch ein (nahes) Umparken des Anhängers unterbricht die zwei Wochen-Frist nicht automatisch, da unterstellt werden kann, dass dies lediglich zum Zwecke einer bewußten Umgehung der Frist erfolgt und den anderen Verkehrsteilnehmern damit die Nutzung unmöglich macht. So dürfen i.ü. solche Anhänger nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wenn erkennbar ist, daß diese nicht zu Verkehrszwecken eingesetzt werden (z.B. Anhänger mit Werbeflächen). Ob und wann eine unzulässige Fristüberschreitung vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig."

Bis her hab ich den alle 2 wochen ein Parkplatz weiter geschoben. Aber heute bekamm ich post das der WW (wohnwagen) länger als 14 Tage auf der ****Straße 118 gestanden hat und ich soll 20€ bezahlen.

Frage 1: Sind das wirklich 20€? Dachte bisher immer es wären 10€
Frage 2: Hat es Sinn sich da gegen zu weren?? Mit der begründung das ich ihn alle 2 Wochen versetze??
Frage 3: Was kann mir im Schlimsten fall pasieren wenn sie diese Aussage nicht von mir Akzeptiern??
Frage 4: Wie kann ich mich in Zukunft davor Schützen?? Jemand ne Idee?

Danke schon mal für jeden Tipp 😁

Beste Antwort im Thema

Hallo,

habe diese Frage einmal mit einem netten Herren der Trachtengruppe Grün-Weiß erörtert.
Dieser erklärte mir das ein PKW-Anhänger, dazu gehören ja auch die Wohnwagen, max. 14 Tage auf einem Parkplatz stehen darf und danach muß der Anhänger seinem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt werden.
Dies wiederrum bedeutet auf die Spitze getrieben, eine Plastiktüte auf den Kastenanhänger gelegt, 1m geschoben und Tüte wieder runter = Transport. Beim Wohnwagen müßte dieser bewohnt werden, also minimum eine Nacht genutzt werden. Die Nutzung ist für die Ordnungshüter schlecht zu prüfen, aber die anwesenheit des Fahrzeugs am Standplatz relativ leicht. Oft sind es auch Nachbarn, die solche Aktionen lostreten.
Hier in unserem Städtle sind mir schon ein paar Wohnwagen aufgefallen, die fast permanent in Wohngebieten stehen und dann zwischenzeitlich verschwunden sind. 2 davon habe ich zufällig an Ihrem "Urlaubsort" wiedergefunden. Die standen wenige km vom normalen Standort entfernt jeweils in einem Gewerbegebiet auf dem Standstreifen 😁

Ich persönlich ziehe 20,-€ p.M. für einen Stellpatz unter der Remise eines Landwirtes vor, da brauche ich nicht alle 14 Tage mit dem Wowa spazieren fahren 😉

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Hallo Leute wollte nur noch mal Bericht erstatten. Also bis jetzt wurde ich nur ein weiteres mal erwischt. Naja 20€, immer noch viel billiger als ein Stellplatz auf die Zeit gesehen.
Aber da ich vor habe bald umzuziehen glaube ich miete ich nen platz für 7 Euro. Alle 2 Wochen wieder nach hier kommen, um umzustellen….. ich weiß nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ich

So bis dato in diesem jahr 40€ gezahlt! besser als 12x 30€ ! MFG Rene

Zitat:

Original geschrieben von tigra-mann


So bis dato in diesem jahr 40€ gezahlt! besser als 12x 30€ ! MFG Rene

So ähnlich argumentieren auch die Raser.

Bei solcher Hartnäckigkeit läuft man allerdings Gefahr, sich als Unverbesserlicher in den Polizeiakten zu verewigen, mit allen langfristigen Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis mit Anordnung einer MPU, falls man den Schein irgendwann mal wieder zurückbekommen möchte...

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In Deutschland gibt es auch permanent für jeden Furtz Regeln um die Leute zu drangsalieren um Probleme künstlich zu erzeugen wo keine sind.
Muß mal raus, ist doch egal ob der 14 Tage am Stück da steht oder 3 Monate und wenn den dann jemand am 13 Tag um Block fährt um wieder 14 Tage zu haben ist doch Kindergarten kostet nur unötig Benzin.

Zitat:

Original geschrieben von Autark


...ist doch egal ob der 14 Tage am Stück da steht oder 3 Monate...

Kannst du diese Ansicht auch begründen?

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Re: STELLPLATZ!

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Miete Dir einen vernünftigen Stellplatz.
Die Nachbarn und Besucher, die vergeblich um den kanppen öffentlichen Parkraum kämpfen, werden es Dir danken!

(In manchen Wohngebieten artet sowas richtig aus - vor lauter Wohn- und Gepäckanhängern kein Parkplatz zu bekommen und alles parkt im Halteverbot ...)

Auf die Gefahr, dass ich mich mal wieder unbeliebt mache, empfinde ich es in ganz vielen Fällen als eine Zumutung, dass WoWa-Besitzer ihren Mitmenschen ihre teilweise Schrottwand über Wochen vor die Nase stellen (stellen die natürlich nicht vor ihre eigene Nase) um damit 20 Euro beim Bauern zu sparen.
Das öffentliche Abstellen von WoWa ist für mein Empfinden ein asozialer Akt der schon vom Ansatz her die Missachtung seiner Mitmenschen beinhaltet.

Hallo,

Gottlob, daß Wohnmobilbesitzer grundsätzlich nur neuwertige Fahrzeuge besitzen, und diese dann gleichfalls als "Sichtschutz" ohne Restriktionen "Dauerparken" können. Vielen Dank für so viel Verständnis!!!!!!!
Ein alter Fahrensmann der reisenden Zunft.

Der JEVERPILZ

Zitat:

Original geschrieben von JeverPilz



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Re: STELLPLATZ!

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Miete Dir einen vernünftigen Stellplatz.
Die Nachbarn und Besucher, die vergeblich um den kanppen öffentlichen Parkraum kämpfen, werden es Dir danken!

(In manchen Wohngebieten artet sowas richtig aus - vor lauter Wohn- und Gepäckanhängern kein Parkplatz zu bekommen und alles parkt im Halteverbot ...)

Auf die Gefahr, dass ich mich mal wieder unbeliebt mache, empfinde ich es in ganz vielen Fällen als eine Zumutung, dass WoWa-Besitzer ihren Mitmenschen ihre teilweise Schrottwand über Wochen vor die Nase stellen (stellen die natürlich nicht vor ihre eigene Nase) um damit 20 Euro beim Bauern zu sparen.
Das öffentliche Abstellen von WoWa ist für mein Empfinden ein asozialer Akt der schon vom Ansatz her die Missachtung seiner Mitmenschen beinhaltet.
Hallo,

Gottlob, daß Wohnmobilbesitzer grundsätzlich nur neuwertige Fahrzeuge besitzen, und diese dann gleichfalls als "Sichtschutz" ohne Restriktionen "Dauerparken" können. Vielen Dank für so viel Verständnis!!!!!!!
Ein alter Fahrensmann der reisenden Zunft.

Der JEVERPILZ

Also, obwohl ich in einer Wohngegend wohne wo die die Welt sozusagen in Ordnung ist, könnte ich mir vorstellen, dass ein alter Fahrensmann, wenn er denn zum Parkensmann mutieren würde, kostenfrei zumindest Graphity geschenkt bekäme mit der er dann in die Welt hinaus fahren würde - ohne Zweifel.

hallo

für die nutzung der verkehrsinfrastruktur- und dazu gehört nun auch mal der parkraum - bezahlt der fahrzeughalter kraftfahrzeugsteuer.

ich für meinen teil zahle für mein 7meter womo rund 80,- steuer.
im monat

wieviel zahlt man für einen wowa im monat...?

eben!

daraus ergibt sich der unterschied dass man mit einem womo den parkraum unbeschränkt nutzen darf, mit einem wowa jedoch nur eingeschränkt

was ist daran nicht zu verstehen?
fahrende zunft hin oder her

lg
g

Ich finde diese regelung grundsätzlich richtig, zumal man vom gesetz her sonst nur sehr schwer differenzieren könnte... auf einmal ständen überall nur noch werbeanhänger rum, weil man so ja für gerademal 20€ im jahr eine große günstige werbefläche hat... jetzt könnte man hingehen, und einfach sagen, das diese Regelung nicht für wohnwagen zählt, aber das dürfte auch kein problem sein einen werbeanhänger als wohnwagen zuzulassen...

Und nur mal so nebenbei, stellt euch vor ihr wohnt im erdgeschoß, von eurer hauswand bis zum parkplatz ist 1m platz, und genau vor euren fenstern steht ein alter 7m langer und 2,5m hoher wohnwagen. das ganze jahr über seht ihr immer nur eine weiße wand, und dies wäre auch ncoh legal... Mit einem wohnmobil ist es ja legal, aber da hat der gesetzgeber nunmal die grenze gesetzt, wobei man dies auch mit LKW und anderen großen Fahrzeugen sagen könnte... wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man es hinnehmen muss, einen solchen dauerparker vor seine tür zu haben.

Aber an alle die jetzt sagen, das diese Regelung quatch ist, schaut euch doch mal hier um, selbst hier im Wohnmobile und Wohnwagen Forum findet die mehrheit diese Regelung richtig. Dann muss einem doch vielleicht in den sinn kommen das diese regelung einen sinn hat, und der besteht nciht darin, dass man den wohnwagen oder anhänger alle 2 wochen spazieren fährt, sondern dass der öffentliche raum nicht als Abstellfläche genutzt wird, wie es bei vielen der fall ist. Wenn man einen Anhänger hat, und hat den das ganze jahr über auf der straße stehen, sollte man sich mal überlegen ob sich das überhaupt lohnt... In einigen fällen wünscht man sich zudem das nicht alles über gesetze geregelt werden muss, sondern das das ordnungsamt auch mal nach eigenem ermesen entscheiden kann. Denn das die einstellung von tigra-mann alles andere als sozial ist, sind wir uns fast alle einig.

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst



Und nur mal so nebenbei, stellt euch vor ihr wohnt im erdgeschoß, von eurer hauswand bis zum parkplatz ist 1m platz, und genau vor euren fenstern steht ein alter 7m langer und 2,5m hoher wohnwagen. das ganze jahr über seht ihr immer nur eine weiße wand, und dies wäre auch ncoh legal... Mit einem wohnmobil ist es ja legal, aber da hat der gesetzgeber nunmal die grenze gesetzt, wobei man dies auch mit LKW und anderen großen Fahrzeugen sagen könnte... wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man es hinnehmen muss, einen solchen dauerparker vor seine tür zu haben.

Nicht jede zwischenmenschliche Aktion wird von Gesetzen befriedigend abgefangen, das dürfte wohl bekannt sein.

`Zwischenmenschlich´ deshalb, weil ich es einfach für höchst unanständig halte, einen Nachbarn künstlich zu verdunkeln, indem ich ihm eine gesetzlich unanstößige Hauswand vor die Nase setze, die ich mglw. 5m weiter mir selbst vor die Nase hätte stellen können. Ich bin ganz sicher, dass es diese Fälle gibt.

Für diesen Fall ist es für mich unerheblich, ob das Sichtschatten spendende Ungeheuer ein WM, WW oder Klein-LKW ist.

Das müsste doch jedem Menschen einleuchten, der noch einen Funken Anstand gegenüber seinen Mitmenschen im Leib hat.

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


hallo

für die nutzung der verkehrsinfrastruktur- und dazu gehört nun auch mal der parkraum - bezahlt der fahrzeughalter kraftfahrzeugsteuer.

ich für meinen teil zahle für mein 7meter womo rund 80,- steuer.
im monat

wieviel zahlt man für einen wowa im monat...?

eben!

daraus ergibt sich der unterschied dass man mit einem womo den parkraum unbeschränkt nutzen darf, mit einem wowa jedoch nur eingeschränkt

was ist daran nicht zu verstehen?
fahrende zunft hin oder her

lg
g

Hallo,

ohne jetzt ironisch zu werden, geht es doch bei diesem endlosen Thema um Parkraum und eventuell um das verstellen der Sicht/Aussicht, und nicht darum , wer wieviel Steuern bezahlt um daraus seine Rechte abzuleiten Wenn mein Gespann vor der Tür steht, rechnet der Fiskus immerhin 430 € Steuern/ Jahr mit mir ab. Auch nicht gerade wenig. Vielleicht sollte man sich und die verantwortlichen Politiker auf das Thema der unversteuerten Pferdeanhänger oder großen Bootstrailer ansprechen, denn als Fahrensmann sehe ich meistens Zugwagen vor diesen Anhängern die sicherlich verarmten Sozialhileempfängern gehören.----Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema----und aus Lobbygründen wird es auch keiner anpacken wollen. Ich bin froh, daß ich meinen kleinen Anhänger, für Holz und Motorradtransport voll versteuern darf, weil sich hier lt. Behördenauskunft der Verwaltungsaufwand für den Fiskus rechnet! Warum rechnet es sich nicht bei besagten anderen Anhängertypen?? Das ziehen von Sportgeräten der gemeinnützigen Sportvereine Z.B. Ruderboote usw. meine ich mit meiner Kritik ausdrücklich nicht.
PS: Selbstverständlich steht mein Wohnwagen nicht auf einem Parkplatz, sondern auf meinem Grundstück-----wenn ich nicht gerade als Reisender unterwegs bin.
Etwas mehr Toleranz und persönliches Ansprechen von Problemen wäre schon in jeder Lebenslage hilfreich!
Mit freundlichen Grüßen

Der Jeverpilz

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


hallo

für die nutzung der verkehrsinfrastruktur- und dazu gehört nun auch mal der parkraum - bezahlt der fahrzeughalter kraftfahrzeugsteuer.

ich für meinen teil zahle für mein 7meter womo rund 80,- steuer.
im monat

wieviel zahlt man für einen wowa im monat...?

eben!

daraus ergibt sich der unterschied dass man mit einem womo den parkraum unbeschränkt nutzen darf, mit einem wowa jedoch nur eingeschränkt

was ist daran nicht zu verstehen?
fahrende zunft hin oder her

lg
g

Diese Folgerung ist Quatsch, denn auch für Wohnwagen muß Steuer bezahlt werden. Andere Anhänger als Wohnanhänger (z.B. Pommesbudenhänger) dürfen dagegen uneingeschränkt geparkt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Silfux



Andere Anhänger als Wohnanhänger (z.B. Pommesbudenhänger) dürfen dagegen uneingeschränkt geparkt werden.

Das halte ich für Quatsch! Wo steht das?

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