Wohnwagen Parken

Hi leute
Folgendes ich möchte gerne meinen Wohnwagen immer auf der Strasse parken.
Soweit so gut! Dies darf ich aber nur 2Wochen lang. Wenn ich ihn denn versetze kann mir das so ausgelegt werden:

"Parkräume im öffentlichen Verkehrsraum sind (wenn nicht anders ausgewiesen) zum Gemeingebrauch bestimmt, d.h. diese stehen grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt zur Nutzung zur Verfügung. Sofern ein Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen abgestellt wird, ist davon auszugehen, daß der Anhänger nicht mehr zu Verkehrszwecken eingesetzt wird (unzul. Sondernutzung). Auch ein (nahes) Umparken des Anhängers unterbricht die zwei Wochen-Frist nicht automatisch, da unterstellt werden kann, dass dies lediglich zum Zwecke einer bewußten Umgehung der Frist erfolgt und den anderen Verkehrsteilnehmern damit die Nutzung unmöglich macht. So dürfen i.ü. solche Anhänger nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wenn erkennbar ist, daß diese nicht zu Verkehrszwecken eingesetzt werden (z.B. Anhänger mit Werbeflächen). Ob und wann eine unzulässige Fristüberschreitung vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig."

Bis her hab ich den alle 2 wochen ein Parkplatz weiter geschoben. Aber heute bekamm ich post das der WW (wohnwagen) länger als 14 Tage auf der ****Straße 118 gestanden hat und ich soll 20€ bezahlen.

Frage 1: Sind das wirklich 20€? Dachte bisher immer es wären 10€
Frage 2: Hat es Sinn sich da gegen zu weren?? Mit der begründung das ich ihn alle 2 Wochen versetze??
Frage 3: Was kann mir im Schlimsten fall pasieren wenn sie diese Aussage nicht von mir Akzeptiern??
Frage 4: Wie kann ich mich in Zukunft davor Schützen?? Jemand ne Idee?

Danke schon mal für jeden Tipp 😁

Beste Antwort im Thema

Hallo,

habe diese Frage einmal mit einem netten Herren der Trachtengruppe Grün-Weiß erörtert.
Dieser erklärte mir das ein PKW-Anhänger, dazu gehören ja auch die Wohnwagen, max. 14 Tage auf einem Parkplatz stehen darf und danach muß der Anhänger seinem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt werden.
Dies wiederrum bedeutet auf die Spitze getrieben, eine Plastiktüte auf den Kastenanhänger gelegt, 1m geschoben und Tüte wieder runter = Transport. Beim Wohnwagen müßte dieser bewohnt werden, also minimum eine Nacht genutzt werden. Die Nutzung ist für die Ordnungshüter schlecht zu prüfen, aber die anwesenheit des Fahrzeugs am Standplatz relativ leicht. Oft sind es auch Nachbarn, die solche Aktionen lostreten.
Hier in unserem Städtle sind mir schon ein paar Wohnwagen aufgefallen, die fast permanent in Wohngebieten stehen und dann zwischenzeitlich verschwunden sind. 2 davon habe ich zufällig an Ihrem "Urlaubsort" wiedergefunden. Die standen wenige km vom normalen Standort entfernt jeweils in einem Gewerbegebiet auf dem Standstreifen 😁

Ich persönlich ziehe 20,-€ p.M. für einen Stellpatz unter der Remise eines Landwirtes vor, da brauche ich nicht alle 14 Tage mit dem Wowa spazieren fahren 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Silfux


Andere Anhänger als Wohnanhänger (z.B. Pommesbudenhänger) dürfen dagegen uneingeschränkt geparkt werden.

Das wäre mir neu.

Quellenangabe?

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Re: STELLPLATZ!

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Miete Dir einen vernünftigen Stellplatz.
Die Nachbarn und Besucher, die vergeblich um den kanppen öffentlichen Parkraum kämpfen, werden es Dir danken!

(In manchen Wohngebieten artet sowas richtig aus - vor lauter Wohn- und Gepäckanhängern kein Parkplatz zu bekommen und alles parkt im Halteverbot ...)

Auf die Gefahr, dass ich mich mal wieder unbeliebt mache, empfinde ich es in ganz vielen Fällen als eine Zumutung, dass WoWa-Besitzer ihren Mitmenschen ihre teilweise Schrottwand über Wochen vor die Nase stellen (stellen die natürlich nicht vor ihre eigene Nase) um damit 20 Euro beim Bauern zu sparen.
Das öffentliche Abstellen von WoWa ist für mein Empfinden ein asozialer Akt der schon vom Ansatz her die Missachtung seiner Mitmenschen beinhaltet.

halle tempomat,

ich finde deine empörung ein bisschen arg aufgeblasen und selbstgerecht. ein ebenfalls nahezu schrottreifes mobil darf völlig legal jedem vor die nase gestellt werden und dass (fast) so lange wie man will und das soll in ordnung sein, zumindest rechtlich . der wohnwagen ist nach 14 tagen rechtlich nicht mehr in ordnung und das wiederum finde ich auch nicht in ordnung oder kannst du mir den unterschied abgesehen von einer dubiosen rechtslage erkären ?

gruß helmut

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


hallo

für die nutzung der verkehrsinfrastruktur- und dazu gehört nun auch mal der parkraum - bezahlt der fahrzeughalter kraftfahrzeugsteuer.

ich für meinen teil zahle für mein 7meter womo rund 80,- steuer.
im monat

wieviel zahlt man für einen wowa im monat...?

eben!

daraus ergibt sich der unterschied dass man mit einem womo den parkraum unbeschränkt nutzen darf, mit einem wowa jedoch nur eingeschränkt

Das ist ja wohl das blödeste Argument, das ich jemals gehört habe !

Als wenn die Parkdauer von der Höhe der bezahlten Steuerlast abhängen würde/könnte/sollte.

Künftig sollen neue CO²-arme Autos 1 Jahr steuerfrei sein, wo sollen die dann geparkt werden dudo ???

Nach Deiner Theorie wohl nirgends, zahlen ja keine KFZ-Steuer 😁😁😁

Zitat:

halle tempomat,

ich finde deine empörung ein bisschen arg aufgeblasen und selbstgerecht. ein ebenfalls nahezu schrottreifes mobil darf völlig legal jedem vor die nase gestellt werden und dass (fast) so lange wie man will und das soll in ordnung sein, zumindest rechtlich . der wohnwagen ist nach 14 tagen rechtlich nicht mehr in ordnung und das wiederum finde ich auch nicht in ordnung oder kannst du mir den unterschied abgesehen von einer dubiosen rechtslage erkären ?

gruß helmut

Das Problem bei Anhängern ist, daß sie selbständig nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen können.

Ein angekuppeltes Gespann kann unendlich lange geparkt werden 😉

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Zitat:

Original geschrieben von heinz-helmut



halle tempomat,

ich finde deine empörung ein bisschen arg aufgeblasen und selbstgerecht. ein ebenfalls nahezu schrottreifes mobil darf völlig legal jedem vor die nase gestellt werden und dass (fast) so lange wie man will und das soll in ordnung sein, zumindest rechtlich . der wohnwagen ist nach 14 tagen rechtlich nicht mehr in ordnung und das wiederum finde ich auch nicht in ordnung oder kannst du mir den unterschied abgesehen von einer dubiosen rechtslage erkären ?

gruß helmut

Ein paar Beiträge vorher hab ich Deinen Beitrag schon beantwortet:

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst



Und nur mal so nebenbei, stellt euch vor ihr wohnt im erdgeschoß, von eurer hauswand bis zum parkplatz ist 1m platz, und genau vor euren fenstern steht ein alter 7m langer und 2,5m hoher wohnwagen. das ganze jahr über seht ihr immer nur eine weiße wand, und dies wäre auch ncoh legal... Mit einem wohnmobil ist es ja legal, aber da hat der gesetzgeber nunmal die grenze gesetzt, wobei man dies auch mit LKW und anderen großen Fahrzeugen sagen könnte... wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man es hinnehmen muss, einen solchen dauerparker vor seine tür zu haben.
Nicht jede zwischenmenschliche Aktion wird von Gesetzen befriedigend abgefangen, das dürfte wohl bekannt sein.
`Zwischenmenschlich´ deshalb, weil ich es einfach für höchst unanständig halte, einen Nachbarn künstlich zu verdunkeln, indem ich ihm eine gesetzlich unanstößige Hauswand vor die Nase setze, die ich mglw. 5m weiter mir selbst vor die Nase hätte stellen können. Ich bin ganz sicher, dass es diese Fälle gibt.
Für diesen Fall ist es für mich unerheblich, ob das Sichtschatten spendende Ungeheuer ein WM, WW oder Klein-LKW ist.
Das müsste doch jedem Menschen einleuchten, der noch einen Funken Anstand gegenüber seinen Mitmenschen im Leib hat.

Zitat:

Original geschrieben von schnorps40



Zitat:

halle tempomat,

ich finde deine empörung ein bisschen arg aufgeblasen und selbstgerecht. ein ebenfalls nahezu schrottreifes mobil darf völlig legal jedem vor die nase gestellt werden und dass (fast) so lange wie man will und das soll in ordnung sein, zumindest rechtlich . der wohnwagen ist nach 14 tagen rechtlich nicht mehr in ordnung und das wiederum finde ich auch nicht in ordnung oder kannst du mir den unterschied abgesehen von einer dubiosen rechtslage erkären ?

gruß helmut

Das Problem bei Anhängern ist, daß sie selbständig nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen können.

Ein angekuppeltes Gespann kann unendlich lange geparkt werden 😉

hier kommt doch der ganze nonsens zum ausdruck. mit einem truck, einem alten womo, ja selbst mit einem angehängten wowa kannst du ohne ende parken und da gibts für den zugeparkten ausblick nicht die bohne von verständnis. das muß hingenommen werden ohne wenn und aber und nur der plötzlich abgehängte wowa wird anders behandelt und dann noch als asozial bezeichnet. das geht mir einfach zu weit.

gruß helmut

Zitat:

Original geschrieben von heinz-helmut


hier kommt doch der ganze nonsens zum ausdruck. mit einem truck, einem alten womo, ja selbst mit einem angehängten wowa kannst du ohne ende

Ich weiß nicht ob Du's nicht verstehen willst. Wahrscheinlich gehen wir von unterschiedlichen Wohnsituationen aus, das könnte ein Grund sein.

Wenn ich anonymisiert an einer Bundesstraße mit Parkstreifen wohnen würde, müsste ich vieles hinnehmen, da ist dann eine parkende Schrankwand (nochmal: EGAL von wem) vielleicht noch ein hinnehmbares, kleineres Übel.

Wenn in meiner absolute ruhigen Wohnstraße mein Nachbar mir eine Schrankwand (nochmal: EGAL von wem) vor meine Nase dauerparkend setzen würde, die er mglw. noch vor seine eigene Nase hätte setzen können, dann hätte ich dafür, Gesetz hin oder her, nur ein sehr eingeschränktes Verständnis.

Damit ist für mich der Fall soweit besprochen. Ich gehe mal davon aus, dass ich dies nicht meinem Nachbar antue und er wird es mir wohl auch nicht antun, da bin ich mir ganz sicher. Nicht nur, weil er keinen WW/WM hat, sondern einfach aus Anstand.

Zitat:

Original geschrieben von schnorps40



Das Problem bei Anhängern ist, daß sie selbständig nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen können.

Ein angekuppeltes Gespann kann unendlich lange geparkt werden 😉

naaaaaaja, wenn ich aus meriner "Stube" schau, (3 Meter weg) steht da schon seit ca.3 Jahre ein Wohnwagen... in dieser Zeit wurde er nur 3 x bewegt. (Rhytmische Bewegungen (max. 2 min) ausgenommen😁). Ich werd nun auch mal langsam was dagegen unternehmen. Aber der "Halter" ist sooo selten anzutreffen...

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin


Ich werd nun auch mal langsam was dagegen unternehmen. Aber der "Halter" ist sooo selten anzutreffen...

Den Halter mußt du dazu nicht kontaktieren. Wende dich einfach an die für deinen Wohnbezirk zuständige Polizeidienststelle.

...und wie das da auch noch aussieht... da wachsen schon Büsche Hüft hoch, und es pinkeln schon alle Hund hin... 

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin


...da wachsen schon Büsche Hüft hoch... 

Ist der überhaupt noch angemeldet?

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin



Zitat:

Original geschrieben von schnorps40



Das Problem bei Anhängern ist, daß sie selbständig nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen können.

Ein angekuppeltes Gespann kann unendlich lange geparkt werden 😉

naaaaaaja, wenn ich aus meriner "Stube" schau, (3 Meter weg) steht da schon seit ca.3 Jahre ein Wohnwagen... in dieser Zeit wurde er nur 3 x bewegt. (Rhytmische Bewegungen (max. 2 min) ausgenommen😁). Ich werd nun auch mal langsam was dagegen unternehmen. Aber der "Halter" ist sooo selten anzutreffen...

Naja Maddin,

Du verwechselst da was --> Deine "Stube" steht nämlich schon länger OHNE BEWEGUNG dort 😁😁😁
(Ist glaube ich schon angewachsen 😛)

Zitat:

Büsche Hüft hoch, und es pinkeln schon alle Hund hin...

Seit wann bellst Du denn 😛, macht Andrea jetzt solche Spiele mit Dir 😰😰😰

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Maddiin


...da wachsen schon Büsche Hüft hoch... 
Ist der überhaupt noch angemeldet?

Der den er beschreibt, der ist angemeldet (ist nämlich meiner 😉)

Aber seine "Stube" ist nicht angemeldet und (glaube ich) schon angewachsen (ist sein eigener 😁😁😁)

Zitat:

zuständige Polizeidienststelle.

Das ist Pampa, da gibt`s noch keine Polizeidienststelle 😎

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Silfux


Andere Anhänger als Wohnanhänger (z.B. Pommesbudenhänger) dürfen dagegen uneingeschränkt geparkt werden.
Das wäre mir neu.

Quellenangabe?

StVO § 12 Abs 3b - o.k. 😰 Gebe dir Recht und behaupte ab jetzt das Gegenteil.

Zitat:

Original geschrieben von Silfux



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das wäre mir neu.

Quellenangabe?

StVO § 12 Abs 3b - o.k. 😰 Gebe dir Recht und behaupte ab jetzt das Gegenteil.

Wenn es so wäre würde ich mir sofort ne Fritöuse kaufen. Gruß Rene

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