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Wohnwagen ohne gültige HU überführen

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:03

Liebes Forum,

ich will am Samstag meinen Wohnwagen in meinen neuen Wohnort überführen (Knapp 350 Km). Nun habe ich gerade mit Erschrecken festgestellt, dass ab dem 01.04.2015 mit einem Kurzzeitkennzeichen eine HU Pflicht besteht. Für mich gibt es keine Möglichkeit den Wohnwagen noch schnell "TÜV-fertig" zu machen und meine Garage ist zum Ende des Monats gekündigt.

Meine Frage ist nun besteht die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle auch ohne gültige HU das Kennzeichen zu bekommen und wird erst bei einer möglichen Kontrolle geprüft, ob die HU noch gültig ist?

Und wäre die Möglichkeit mit abgelaufen Kennzeichen den Wohnwagen zu überführen (Versicherung besteht noch, also er ist noch versichert)? Wären meiner Recherche nach 60€ und 1 Punkt.

Da ich nur Führerscheinklasse B besitze, ist ein Hänger für mich keine Möglichkeit.

Der Wohnwagen ist recht klein und hat eine zulässiger Gesamtmasse von 500 Kg, dennoch habe ich keinen Hänger gefunden, mit dem ich den Wohnwagen ziehen darf.

 

_edit:

Sehe gerade, dass man "Eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung" mit zur Beantragung bringen muss

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15 Antworten

Da hast du ein echtes Problem.

Die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, wäre der Transport auf einem Anhänger. Da die aber meistens > 2000kg zGG haben, wirds mit B schwierig. Hast du keinen Freund, mit BE, der das für dich machen könnte?

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 8:28

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 23. Juni 2015 um 10:27:23 Uhr:

Da hast du ein echtes Problem.

Die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, wäre der Transport auf einem Anhänger. Da die aber meistens > 2000kg zGG haben, wirds mit B schwierig. Hast du keinen Freund, mit BE, der das für dich machen könnte?

Sprichst mir aus der Seele ... Freunde mit BE schon aber keiner der am WE Zeit hat... verdammt.

Blöd.

Selbst wenn dein Golf eine AHK hat, bräuchtest du einen Transporter mit maximal 1500kg zGG.

Einer der Gründe wieso ich B und BE zusammen gemacht habe.

Hallo,

die HU wird bei der Zulassungsstelle verlangt. Nicht erst bei einer Kontrolle...

Wenn der Wohni noch zugelassen ist, wäre es nur eine Überschreitung der HU.

Das wäre "nur" die Strafe. Wenn etwas passiert und das auf technische Mängel zurückzuführen ist, wird aber die Versicherung den Schaden von Dir zurückfordern.

Wenn er aber abgemeldet ist, dann führt man ein nicht zugelassenes Fahrzeug und das wird schon bei einer Kontrolle teuer. Dazu darf man nicht weiter fahren und der Hänger muss abgescheppt werden.

Wenn gar etwas passiert hast Du auch keinen Versicherungsschutz. Der ruht in der Zeit der Abmeldung und versichert nur "Standschäden" (Diebstahl, Brand...)

Die einzige Möglichkeit wäre eine Rote Nummer von einem Händler.

Grüße

Thorsten

Solange du ein Nummernschid hinten dran hast, Fahr. Gibt eine Mängelkarte.Hauptsache der Rest ist Heile.Licht und Bremsen.

so haben wir schon Etliche Fahrzeuge weg geschaft.

Und das mit dr Neuen verortnung, ist der grösste Blödsinn.

nur so kann man Geld machen.

mfg fritz

Also ganz ehrlich. Ich finde es gut, dass nur sichere Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Son WW der 20 Jahre fest stand, ist nunmal nicht mehr unbedingt verkehrstauglich.

Und vom ersten Post lese ich, dass der nicht mehr zugelassen ist.

Das Problem ist, das XPHZY nur B hat. Für einen Caravaner eh ehr unüblich.

Hi

du bekommst die kzk auch ohne HU. Darfst dann aber nur innerhalb des Zulassungsbezirks zu Werkstätten und Prüfstelle fahren. (Standort es Wohnwagens)

Wenn du beim TÜV warst darfst du überall fahren.

Gruß Tobias

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 23. Juni 2015 um 12:53:22 Uhr:

 

Das Problem ist, das XPHZY nur B hat. Für einen Caravaner eh ehr unüblich.

Warum? Die Klasse B läßt Gespanne bis zu 3,5t Gesamtgewicht zu. Die Bedingung ist: Gesamtgewicht Auto + Gesamtgewicht Anhänger ist max. 3,5t.

Viele normale Gespanne sind so fahrbar. Mit Klasse "B96" kann man die Schwelle auf 4,25t anheben, was für die allermeisten Gespanne ausreicht.

 

Peugeotpik

Das Problem ist aber, dass es bei den Gewichtsangaben nicht um reale Gewichte, sondern um die technisch zulässigen Gesamtgewichte geht.

Mein Gespann ist BE. Ich hab einen Passat Variant mit 2200kg zGG und einen Anhänger mit 2700kg zGG. Das sind 4,9t und damit BE. Ich müsste meine Anhänger auf 2000kg ablasten um auf B96 zu kommen und auf 1300kg für B.

Real wiegt die gesamte Fuhre meisten aber weniger als 3500kg. Aber trotzdem brauchts BE.

Zitat:

@thoritz schrieb am 23. Juni 2015 um 12:10:06 Uhr:

Hallo,

die HU wird bei der Zulassungsstelle verlangt. Nicht erst bei einer Kontrolle...

Wenn der Wohni noch zugelassen ist, wäre es nur eine Überschreitung der HU.

Das wäre "nur" die Strafe. Wenn etwas passiert und das auf technische Mängel zurückzuführen ist, wird aber die Versicherung den Schaden von Dir zurückfordern.

Wenn er aber abgemeldet ist, dann führt man ein nicht zugelassenes Fahrzeug und das wird schon bei einer Kontrolle teuer. Dazu darf man nicht weiter fahren und der Hänger muss abgescheppt werden.

Wenn gar etwas passiert hast Du auch keinen Versicherungsschutz. Der ruht in der Zeit der Abmeldung und versichert nur "Standschäden" (Diebstahl, Brand...)

Die einzige Möglichkeit wäre eine Rote Nummer von einem Händler.

Grüße

Thorsten

auch das ist nicht legal

der händler darf die nicht verleihen

Hallo,

@transe79

Natürlich darf er sie nicht verleihen. Aber er darf jemanden beauftragen ein Fahrzeug von A nach B zu bringen. .. Grüße Thorsten

Zitat:

@thoritz schrieb am 24. Juni 2015 um 15:42:05 Uhr:

Hallo,

@transe79

Natürlich darf er sie nicht verleihen. Aber er darf jemanden beauftragen ein Fahrzeug von A nach B zu bringen. .. Grüße Thorsten

dann beaufragt er jemanden ein fremdes fhrz von a-b zu fahren?

das rote kennzeichen ist nur für probefahrten oder für überführungsfahrten gedacht

und diese müssen unmittelbar in zusammenhang mit dem eigentümer der roten nr stehn

heißt,wenn der eigentümer der roten nr das fhrz zieht,wäre das ok,weil ja jede fahrt auch eingetragen werden muß

 

im link sollte eigendlich alles erklärt sein

Ich habe meinen Hänger ohne HU, Versicherung und Zulassung auch mit einer roten Nummer vom Händler überführt. Ich konnte noch nicht mal den Hänger ins Nachweisbuch eintragen, weil es gab momentan keins. :eek:

Bei 500kg zul.GG, sehe ich eher weniger das Problem bei FS und Anhängelast.

Wenn das Fahrzeug aber solange stand und alt ist, würde ich mich schon davon überzeugen, dass es keine Gefahr für den restlichen Verkehr darstellt: Durchrostungen an tragenden Teilen, Bremsen (entfällt wohl bei Dir), REIFEN!!!, vor allen Dingen das ALTER!!!

Man muss es halt für sich verantworten können! ;)

HG

Jochen

Zitat:

@transe79 schrieb am 24. Juni 2015 um 16:16:56 Uhr:

Zitat:

@thoritz schrieb am 24. Juni 2015 um 15:42:05 Uhr:

Hallo,

@transe79

Natürlich darf er sie nicht verleihen. Aber er darf jemanden beauftragen ein Fahrzeug von A nach B zu bringen. .. Grüße Thorsten

dann beaufragt er jemanden ein fremdes fhrz von a-b zu fahren?

das rote kennzeichen ist nur für probefahrten oder für überführungsfahrten gedacht

und diese müssen unmittelbar in zusammenhang mit dem eigentümer der roten nr stehn

heißt,wenn der eigentümer der roten nr das fhrz zieht,wäre das ok,weil ja jede fahrt auch eingetragen werden muß

 

im link sollte eigendlich alles erklärt sein

http://www.iww.de/.../...rteil-zum-missbrauch-roter-kennzeichen-f20610

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