Wohnwagen COC fehlerhaft

Ich habe einen brandneuen Wohnwagen von Adria gekauft.
Zulässige Gesamtmasse: 1350kg
Ausgestattet mit Auflaufbremse, Stoßdämpfer, und einer AKS 3004 Antischlingerkupplung.
Inklusive 100km/h Zulassung ab Werk

Nun bin ich auf der Suche nach der erforderlichen Leermasse des Zugfahrzeugs. Laut diverser Quellen im Internet (TÜV Nord und GTÜ sowie alle anderen die ich gefunden habe) gibt es folgende Faktoren:
1. Wohnwagen mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern aber ohne Antischlingerkupplung: Faktor 0,8
2. Wohnwagen mit Auflaufbremse, mit Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung: Faktor 1,0
3. Wohnwagen mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern ohne Anitschlingerkupplung, aber das Zugfahrzeug mit einem "fahrdynamischen Stabilitätssystem" (Anhänger-ESP) ausgestattet ist: Faktor 1,0

Können wir uns darauf einigen, dass hier Fall 2 zutrifft?

Gut, dann jetzt bitte genau lesen.
Hier der Text aus dem COC-Papier, der auch in den Fahrzeugschein übernommen wird:
Gem. 3. Aend. vo. Z. 9. Ausn. vo. Z.STVO, Tempo 100 km/h i. Komb. wenn Anh. m. Stossdaempfer, Reifen n. aelter als 6 Jahre, Zug-fz. m. ABV u. Leermasse v. Zug-fz mind. 1687,5kg oder wenn Zug-Fz zus. m. Spez. fahrdyn. Stabi-Syst. f. Anh Betr. u. Leermasse v. Zugfz mind. 1350kg
Caravan mit Stoßdämpfer und Anti-Schlingerkupplung

Falls es jemand nicht glaubt habe ich ein Foto davon gemacht.
Sehe ich das richtig, dass das COC Papier hier die Fälle 1 und 3 nennt? Also ohne Antischlingerkupplung. Obwohl direkt eine Zeile darunter steht, dass eine Antischlingerkupplung verbaut ist?

Zufälligerweise habe ich Zugriff auf einen anderen Anhänger, Erstzulassung 2012, ausgestattet mit einer AKS 2004. Dort steht im Fahrzeugschein folgender Text:
Geeig. für Tempo 100 km/h auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gem. 9. Ausnahmevo STVO, Leermasse Zugfz. min. kg
Diesen Satz hätte ich für Fall 2 erwartet.

Und jetzt? Nennt das COC Papier hier tatsächlich die erforderlichen Leermassen bei normaler Kupplung? Soweit mir bekannt ist kann man ein COC Papier nicht einfach so ändern lassen. Ansonsten fällt mir nur noch ein, zu einer Prüforganisation zu fahren und zu sagen "oh da ist ja inzwischen eine AKS dran. Können wir die Leermasse ändern?"

Img-20191112
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So seh ich das auch. Wenn man dazu nen Doktorhut braucht ... gute Nacht.

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Leider gibt es den missverständlich Quatsch schon lange. Bei meinem 15 Jahre alten LMC steht der Text fast genau so wie bei dir drin. Nur mit anderem Gewicht. Da ich aber Anhänger ESP habe, hat mich das nicht gestört.

@Gorgeous188
Und was steht in der verbindlichen Bestellung?

Was steht in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung?
Wenn da nichts davon steht, dass der Wohnwagen vom Händler mit der 100 km/h Zulassung gem. StVO-Ausnahmeverordnung ausgeliefert wird, dann geht das den Händler nichts an.
Dass der Wohnwagen für Geschwindigkeiten bis max. 100 km/h zugelassen ist, hat nichts mit der 100 km/h Zulassung des Gespannes gem. der StVO-Ausnahmeverordnung zu tun.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. November 2019 um 12:32:12 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 14. November 2019 um 10:59:37 Uhr:


Die ASK ist in der CoC schriftlich erwähnt.

Ja, aber nicht welche und damit auch nicht verbindlich bestätigt dass eine nach ISO 11555 verbaut ist. Wahrscheinlich kommen da je nach Land in das die geliefert werden, Verfügbarkeit oder Ausstattung verschiedene dran oder werden ggf. sogar erst vom ausliefernden Händler montiert.

Wenn der Hersteller in der CoC zusätzlich einfach das Mindestleergewicht bei zugelassener ASK aufgeführt hätte, wäre alles offen.

Ein Kontrolleur müsste selbst nachsehen, ob eine zugelassene ASK vorhanden ist und der Tausch einer ASK wäre überhaupt kein Problem. Selbst ein Rücktausch auf eine normale Kupplung wäre dann ohne Schwierigkeiten möglich.

Warum erwähnt der Hersteller, wenn er schon in der CoC darauf hinweist, dass der WoWa eine ASK hat, nicht gleich, dass es sich um eine zugelassene ASK (wie es hier der Fall ist) handelt?
Weiß er nicht, dass die ASK's die er verbaut zugelassen sind...oder baut er die gleichen Wohnwagen auch mit nicht zugelassener, aktueller ASK (welche wäre das eigentlich...?)?

Der Hersteller hätte schlichtweg alle zusätzlichen Hinweise, außer dem Text, dass der WoWa gem. 9.AVO geeignet ist, in der CoC weglassen können und die restlichen Hinweise in ein WoWa-spezifisches Infoblatt hinein nehmen können.

Das wäre sowohl für den Hersteller als auch für den Kunden ganz einfach und hat niemals irgendwelche Änderungen der amtlichen Papiere zur Folge.

Ich kann daher absolut nicht erkennen, das Adria alles richtig gemacht hat, so wie du schriebst.
Allein die Tatsache, dass der Kunde sich genötigt fühlte, eine diesbezügliche Frage in einem Forum zu stellen und jetzt letztendlich den TÜV in Anspruch nehmen wird, um eine für seinen neuen WoWa passende Eintragung zu bekommen, zeigt, dass da Hersteller- und Händlerseitig gar nichts stimmt.

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Ich weiß nur Eines, Adria verkauft jedes Jahr keine Ahnung wieviel Tausend WW in ganz Europa und ist einer der ältesten noch tätigen Hersteller für WW.

Daher gehe ich eigentlich davon aus, dass die ein „Bisschen” Erfahrung haben und evtl wissen könnten was in so einer COC zu stehen hat.

Aber es kann natürlich auch sein, dass denen einfach die Erfahrung einiger deutscher Hobby - Wohnwagenpiloten fehlt und die mal bei einigen Campern nachsitzen sollten. 😉

Also so ein Hersteller der erst seit 1965 existiert, kann ja schließlich nicht „Alles” wissen. Ihr dürft sie aber gern etwas schulen damit die nicht dumm sterben. 😉

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. November 2019 um 16:08:22 Uhr:


Was steht in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung?
Wenn da nichts davon steht, dass der Wohnwagen vom Händler mit der 100 km/h Zulassung gem. StVO-Ausnahmeverordnung ausgeliefert wird, dann geht das den Händler nichts an.

Es steht doch drin, dass 100km/h "ab Werk" vorhanden sind. Diese Mitteilung geht an einen Kunden in D und nicht an einen Verkehrsexperten. Etwas anderes als die Eignung für 100km/h in D kann es daher nicht bedeuten.
Eventuell hat der WoWa sogar eine bauartbedingte Vmax von 120 oder 140km/h, wie heute üblich. Die ist mit der o.a. Aussage daher nicht gemeint.

Zudem hat der WoWa ja real eine Zulassung für 100km/h in D und somit stimmt eigentlich alles.

Das was nicht stimmt, sind nur die ungeschickten Zusatzbemerkungen zur Eignung für 100km/h in D, die trotz der realen werkseitigen Ausstattung des WoWa, zu einem "Mangel" führen.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 14. November 2019 um 19:09:37 Uhr:


Ich weiß nur Eines, Adria verkauft jedes Jahr keine Ahnung wieviel Tausend WW in ganz Europa und ist einer der ältesten noch tätigen Hersteller für WW.

Daher gehe ich eigentlich davon aus, dass die ein „Bisschen” Erfahrung haben und evtl wissen könnten was in so einer COC zu stehen hat.

Aber es kann natürlich auch sein, dass denen einfach die Erfahrung einiger deutscher Hobby - Wohnwagenpiloten fehlt und die mal bei einigen Campern nachsitzen sollten. 😉

Also so ein Hersteller der erst seit 1965 existiert, kann ja schließlich nicht „Alles” wissen. Ihr dürft sie aber gern etwas schulen damit die nicht dumm sterben. 😉

Skoda verkauft vermutlich deutlich mehr Autos mit werkseitiger AHK, wo immer noch kein Anhänger-ESP in den Papieren steht, als Adria Wohnwagen....
Die Masse macht es nicht....

Die sind halt Alle nicht so gescheit und belesen wie mancher Forenschreiber, aber wie gesagt sind eben „nur” Profis, keine Götter. 😉

Zitat:

@navec schrieb am 14. November 2019 um 19:14:55 Uhr:


Die Masse macht es nicht....

Sag ich doch. Wie viele Wohnwagen verkauft Adria weltweit und wie viele Autos Skoda?

Für wie viele von denen ist die Eintragung für die deutsche 100er-Regelung relevant? Dann weißt du wie wichtig das für die Hersteller ist. 😉

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. November 2019 um 09:24:09 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 14. November 2019 um 19:14:55 Uhr:


Die Masse macht es nicht....

Sag ich doch. Wie viele Wohnwagen verkauft Adria weltweit und wie viele Autos Skoda?

Für wie viele von denen ist die Eintragung für die deutsche 100er-Regelung relevant? Dann weißt du wie wichtig das für die Hersteller ist. 😉

eben, der Blödsinn, den die mit einigen Eintragungen (oder unterlassenen Eintragungen) teilweise im Bemerkungsfeld eintragen, interessiert die offenbar nicht und die meisten Besitzer, solange sie dadurch keinen Ärger bekommen, leider auch nicht....Deswegen funktioniert so etwas i.d.R. ja auch ganz gut.

es gibt anscheinend sogar, quasi als Steigerung, Kunden, die so etwas sogar professionell finden....

Gut, dass es in diesem Fall, wo der Kunde es gemerkt hat, anscheinend einen TÜV-Prüfer (darf man den laut taxler eigentlich auch zu den Profis zählen...?) gibt, der
1. das problem erkannt hat und
2. das Problem beseitigen wird.

Ich komme gerade vom TÜV. Interessante Neuigkeiten:
Ein Kupplungsmaul muss nicht eingetragen werden, solange es eine entsprechende Zulassung eingraviert hat. Das ist bei Alko und allen großen Herstellern der Fall.
Man kann also sehr wohl mit einer Standardkupplung eine 100er Abnahme machen, und danach eine AKS anbauen. Das widerspricht der Eintragung nicht, die Betriebserlaubnis ist auch nicht erloschen, man schränkt sich nur unnötig ein. Wenn im Fahrzeugschein steht, dass es 1687,5kg ohne Anhänger-ESP sein müssen, dann gilt das auch. Auch wenn man nachträglich eine AKS anbaut. Dann benötigt man eine neue 100er Abnahme, wenn man 1350kg ohne Anhänger-ESP nutzen will. Amtliche Aussage des Prüfers heute.
Habe ich gerade 41 Euro beim TÜV bezahlt, und jetzt steht wirklich nur "Leermasse mindestens 1350kg" ohne weitere Einschränkungen.

Na, dann ist ja wenigstens Dein Problem schon mal gelöst!

Was hast Du jetzt vor? Läßt Du es damit auf sich beruhen oder reibst Du das dem Händler noch unter die Nase?

Sofern im Kaufvertrag eine eindeutige Aussage steht, müsste er ja nach meiner Rechtsauffassung zumindest die Gebühr übernehmen ... wäre zumindest fair von ihm (zumal es ja kein Großbetrag ist)

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Man lernt immer noch dazu.
Aber im Grunde hat der Prüfer das bestätigt, was hier zuletzt auch schon geschrieben wurde.
Schön, dass es jetzt stimmig ist. Schade um die Zeit und unnötige Mühe.
Hätte mir aber auch keine Ruhe gelassen.

Jetzt mußt du dann nur noch zur Zulassungstelle und die Papiere berichtigen lassen oder ist das nicht sofort nötig?

Zitat:

@PIPD black schrieb am 15. November 2019 um 16:17:01 Uhr:


Vielen Dank für die Rückmeldung.
Man lernt immer noch dazu.
Aber im Grunde hat der Prüfer das bestätigt, was hier zuletzt auch schon geschrieben wurde.

Das wurde bereits im 6.Beitrag dieses Threads geschrieben...

🙄
Ja, du bist der Größte und der Nabel der Welt. Es kann nix neben dir geben.

Das Problem des TE ist gelöst und ich bin hier weg.

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