Wohnwagen ablasten

Wir planen für nächstes Jahr uns einen neuen Wowa zuzulegen. Das Gesamtgewicht beträgt 1500 Kg , aufgelastet 1750 Kg. Die 1500 kg sind mir zu wenig , Mover und Vorzelt , dann bleibt nicht mehr viel Reserve, ich habe Fa. Hobby, der es sein soll angeschrieben, und es ist eben nur möglich den Wowa mit der Auflastung 1750 Kg zu bestellen und dann vom Händler oder eben selbst nur 1650 Kg eintragen lassen. Dabei geht es um das Leergewicht meines PKWs 1670 Kg , 1800 Zuglast, deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. Soweit so gut hört sich kompliziert an, deshalb hier die Frage , hat das schon mal jemand gemacht und wie hoch sind die Kosten dafür ?

Beste Antwort im Thema

...da wage ich keinen Widerspruch.

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Leider geht es hier wieder einmal um Spitzfindigkeiten und Rechthaberei, was bringt das?

Es ist wie immer und in JEDEM Fall, wer es genau wissen will wendet sich an die zuständigen Behörden, dann hat er es verbindlich.

Warum muss man immer alles auf die Spitze treiben, absolut jedes Haar in einer Suppe finden und möglichst die Fallstudien noch ausweiten bis zum Excess?

Man kann doch einfach mal drüber diskutieren und jeder sagt seine Meinung, 100% korrekt ist sehr wahrscheinlich Keine, auch was Automobilclubs schreiben muss nicht zwangsläufig stimmen.

Wer auf eine korrekte Information angewiesen ist wendet sich an die Behörde, dann weiß er es ganz sicher und kann Deren Schreiben notfalls mitführen falls es zu Problemen mit der Polizei vor Ort kommt.

Unterschiedliche Auslegungen von Vorschriften gibt es auch bei unserer Polizei und zwar täglich, die wissen eben auch nicht alles zu 100%, aus dem Grund wichtige Dinge direkt bei der Behörde anfragen.

Zitat:

@navec schrieb am 14. Juni 2016 um 17:20:42 Uhr:


Das ist aber kein Grund in so einem Thread undifferenzierten Bullshit (Fahrzeuge werden still gelegt...), von sich zu geben.

Wie ich schon oben merkte, mit Lesen und Verstehen hast du es nicht. Ist nicht mein Problem. Wer in Ö auf dieses Problem stößt, darf sich dann an dich Klugscheißer erinnern und an meinen Bullshit, der allerdings auf echten Erfahrungen beruht und nicht auf spitzfinderisches Theoriegeschwafel. Das Leben spielt sich oftmals ganz anders ab. Du kannst dich gerne vor Ort der Diskussion stellen, ich geh dem lieber aus dem Weg.

Nochmal zum Bullshit: Die Stilllegung war nicht auf WW ausgerichtet sondern auf die Rechtsauslegung und die Anwendung des Bestandsschutzes ausländischer Fahrzeuge, welche in Ö insbesondere zur Wörtherseezeit nicht umgesetzt wird.....aber das hast du in deiner Haarspalterei und Rechthaberei sicherlich erkannt.🙄
Übrigens: ich hätte den Thread nicht ausbuddeln müssen, sondern hätte es einfach stehen lassen können. Gegenteiliges hattest du nämlich nicht gefunden.....hätte ich aber nicht fair gefunden.
Aber dieses: Ich-hab's-vorher-gewußt-und-du-bist-ein-Idiot-Gehabe und deine Überheblichkeit kotzt mich gerade wieder an. Das WW-Forum ist das einzige Forum, was ich im Abo habe, wo keine vernünftige Diskussion zu Stande kommt, weil so ein Depp wie DU es immer besser weiß und alles kaputt macht.😠
Konstruktiv geht anders.
Könntest der erste sein, der bei mir auf "ignore" landet.....und ich hab schon ein sehr dickes Fell.....

Zitat:

Leider geht es hier wieder einmal um Spitzfindigkeiten und Rechthaberei, was bringt das?

Genau das ist Deine Methode, erst mal einen raushauen und dann verkrümeln. Wer dann widerspricht (und auch noch Recht hat), der ist spitzfindig und rechthaberisch.

Vielleicht mal von Nuhr lernen und einfach mal die .....(oder besser: Finger still) halten.

Wenn man so etwas behauptet, dann sollte man schon eine glaubwürdige Quelle benennen und man sollte schon unterscheiden, ob es tatsächlich Praxis ist, so zu verfahren (die österreichische Polizei also (in der Regel) nicht rechtens handelt) und wie die Gesetzeslage offiziell lautet.

Auf die Gesetzeslage (auch Österreich scheint Gesetze zu haben...) hat keiner von euch verwiesen bzw. verweisen können/wollen. Sich jetzt im nachhinein zu beschweren, wenn diesbezüglich mal einer nach bohrt, ist schon etwas dämlich.

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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 14. Juni 2016 um 16:37:59 Uhr:


Dass die 100kmh-Regelung eine Ausnahme sind, steht schon vor der Verordnung; ansonsten wieder viel Blabla und ungepflegtes Halbwissen. 🙁

Um mal das rechtliche Problem am Beispiel Deutschland klarzustellen:

Zulassungstechnisch: StVZO. In der StVZO ist entsprechend auf EU-Recht verwiesen, hier haben EU-Länder zulassungstechnisch alles anzuerkennen was im anderen EU-Land auch zulässig ist.

Verkehrsrechtlich: StVO. Im Gegensatz zu deutschen Vorgaben der StVZO gilt die StVO für alle Verkehrsteilnehmer. So kann z.B. auch ein ausländisches Gespann die Ausnahme für Tempo 100 in Anspruch nehmen obwohl zulassungtechnisch nichts mit deutschem Recht am Hut. Die Tempo 100--Ausnahme ist eine Ausnahmeverordnung zur StVO.

Über den "Umweg" ist z.B. auch das mit den Gewichten geregelt. Nach StVZO dürfte ein 80t-LKW in D fahren wenn er im Ausland so zulässig wäre. Damit das nicht geht hat man den §29 der StVO mit übermäßige Straßenbenutzung geschaffen an den sich der Fahrer halten muss und da steht dass er dafür dann eine Ausnahmegenehmigung braucht.

Ähnlich ist das in allen anderen Ländern auch. Das Äquivalent zur StVO gilt für alle, zulassungstechnisch ist ein in D zulässiges Fahrzeug dagegen anzuerkennen. Ob jetzt am genannten Verhalten der österreichischen Polizei was auszusetzen ist hängt davon ab was in deren Pentant zur StVO steht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Juni 2016 um 10:21:23 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 14. Juni 2016 um 16:37:59 Uhr:


Dass die 100kmh-Regelung eine Ausnahme sind, steht schon vor der Verordnung; ansonsten wieder viel Blabla und ungepflegtes Halbwissen. 🙁

Ob jetzt am genannten Verhalten der österreichischen Polizei was auszusetzen ist hängt davon ab was in deren Pentant zur StVO steht.

...bis zu dem Punkt waren wir irgendwie schon....interessant wäre zu wissen, was dort z.B. bezüglich der Anhängergewichte genau steht (und ob es damit von den hier zitierten Angaben des ÖAMTC abweicht).

Warum jetzt dieses verbohrte festhalten an meinetwegen Österreich, Tatsache ist in fast allen Ländern gibt es abweichende Strafen und abweichende Vorschriften, ob die sich rein eurorechtlich so 100% an irgendwelche internationalen Vereinbarungen halten oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Wir alle, zumindest die meisten Camper bewegen uns quer durch Europa und manchmal auch außerhalb der EU Grenzen und wenn uns egal hier, oder im Ausland ein Polizist mit irgendwas „drangsaliert” sind wir erstmal die „Dummen”, denn was will man vor Ort machen, außer sich fügen wenn man nicht irgendwas schwarz auf weiß stehen hat.

Hinterher ist man immer schlauer, nur dann hilft es meist nichts mehr.

Aus dem Grund hilft es nichts sich hier um des Kaisers Bart zu streiten, entweder es gibt belastbare Fakten, oder es gibt sie nicht, dann hilft nur notfalls die Behörden eines möglichen Reiselands direkt anzuschreiben und sich die Fakten schriftlich geben zu lassen und diese auch mitzuführen mit „Stempel, Datum und Unterschrift”.

Vielleicht ist Manchem auch schon mal aufgefallen, dass Verweise im Internet oft „Asbach uralt” sind und lange Zeit nicht mehr aktualisiert wurden. ;-)

@Taxler222:

Zitat:

Aus dem Grund hilft es nichts sich hier um des Kaisers Bart zu streiten, entweder es gibt belastbare Fakten, oder es gibt sie nicht,...

...bis jetzt gab es in Bezug auf die Behauptung, dass man "im Ausland" keine Anhänger fahren darf, deren zGG höher ist, als die zul Anhängelast des Zug-Fz, außer den Darstellungen von dir und @PIPD black noch gar nichts...
Österreich, als angebliches Beispiel für diese Behauptung, wurde übrigens von @PIPD black ins Spiel gebracht; auch ohne Nennung irgend eines belastbaren Fakts.

Muss man deshalb iTüpferl sch.... wenn es keine klare verbindliche Aussage gibt, dann eben die österreichischen, oder meinetwegen portugiesischen Behörden direkt anschreiben wenn man es genau und verbindlich haben will/muss.

vor allem braucht man keine unverbindlichen und völlig unbelegten Aussagen, so wie die von dir und @PIPD black.

Hallo Leute,

nun macht aber mal Halblang.
Das ganze hat nun 5 Seiten und 4 Seiten haben nichts mehr mit der Frage des TE zu tun.
Ich frage mich ganz besorgt was das soll 😕😕😕

Der erste Teil ist gut 2 Jahre alt und damit die TE-Frage wurde ausführlich diskutiert.
Der zweite Teil ist ein paar Tage alt und ebenfalls "behandelt" worden.

Jetzt weicht es halt etwas ab, geht aber immer noch um Anhänger und zul. Anhängergewicht.
Kommt bei derartigen Threads immer mal vor.

Einen Moralwächter braucht es also nicht unbedingt...

vor 2 Tagen kam dann noch die verhängnisvolle Aussage von @Taxler222:

Zitat:

Andererseits gilt das mit dem tatsächlichen Gewicht nur in D, im Ausland muss das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden, egal was das Ding wirklich wiegt.

die den Thread zwangsläufig wieder aufgemischt hat.

Zitat:

@navec schrieb am 15. Juni 2016 um 19:33:50 Uhr:



Kommt bei derartigen Threads immer mal vor. Schade, leider ...

Einen Moralwächter braucht es also nicht unbedingt... Falls Du Dich meinst ....

OK, aber auf Seite 3 geht es mit einer neuen Frage weiter ...
Erstellt am 10. Juni 2016 um 20:18:08 Uhr

Zitat:

Einen Moralwächter braucht es also nicht unbedingt... Falls Du Dich meinst ....

habe ich eine Bemerkung darüber gemacht, dass der Thread abgeglitten ist und ich daher ganz "besorgt" bin?

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 15. Juni 2016 um 19:37:02 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 15. Juni 2016 um 19:33:50 Uhr:



Kommt bei derartigen Threads immer mal vor. Schade, leider ...

Einen Moralwächter braucht es also nicht unbedingt... Falls Du Dich meinst ....

OK, aber auf Seite 3 geht es mit einer neuen Frage weiter ...
Erstellt am 10. Juni 2016 um 20:18:08 Uhr

deswegen schrieb ich ja auch vom "zweiten Teil". Du hattest diesen zweiten Teil aber offensichtlich noch gar nicht bemerkt....sonst wäre der Satz:

Zitat:

Das ganze hat nun 5 Seiten und 4 Seiten haben nichts mehr mit der Frage des TE zu tun

wohl nicht gefallen.

und es geht trotzdem immer noch, im sachlichen Teil, um Anhängelasten und zul. Anhängergewichte...also zumindest relativ nah am Ausgangsthema.

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