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Wohnsitz Frankreich - KFZ Zulassung Deutschland

Hallo,

1.
Frank ist deutsche Staatsbürger und hat seinen Hauptwohnsitz in Frankreich. Seit kurzem bezieht er Rente und hat sich in Deutschland ein Auto gekauft. Er möchte dieses nun in Frankreich fahren . Die Zulassung in Frankreich würde sehr viel Geld kosten und wäre eine Menge Arbeit. Er fragt sich nun, ob es möglich ist, sein Auto in Deutschland zuzulassen, auch wenn er in Frankreich wohnt. Frank recherchiert und findet heraus, das es ein Gesetz gibt, das ihm dies scheinbar ermöglicht.

§46 FZV (2) https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__46.html
"Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig."
https://www.frag-einen-anwalt.de/...-Wohnsitz-Frankreich--f311341.html

Ist dieses Gesetz so auslegbar, das Frank sein Auto auch in Deutschland zulassen kann, wenn er dort eine Person hat, die als Empfangsberechtigter agiert?

2.
Eine andere Möglichkeit sähe Frank darin, sein Auto auf eine Person in Deutschland zuzulassen, die als Halter fungiert, er aber das Auto fährt.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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18 Antworten

Zitat:

@schleuti schrieb am 13. Juli 2021 um 10:54:57 Uhr:


Weil in deiner Nachbarschaft kräftig gegen das Zulassungsrecht verstoßen wird.

Und niemanden interessierts jahrelang und wenns noch so "kräftig" ist, wie so oft.

Zitat:

@john66 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:10:07 Uhr:



Zitat:

@schleuti schrieb am 13. Juli 2021 um 10:54:57 Uhr:


Weil in deiner Nachbarschaft kräftig gegen das Zulassungsrecht verstoßen wird.

Und niemanden interessierts jahrelang und wenns noch so "kräftig" ist, wie so oft.

Die ganze Sache zu beweisen wird mit so viel Aufwand verbunden sein, da lässt man es besser. Wobei jedem Polizisten klar sein sollte, wie ein 100.000€ Auto in einer Wohngegend stehen kann, wo die meisten 1.000€ Autos fahren.....

Zitat:

@john66 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:10:07 Uhr:



Zitat:

@schleuti schrieb am 13. Juli 2021 um 10:54:57 Uhr:


Weil in deiner Nachbarschaft kräftig gegen das Zulassungsrecht verstoßen wird.

Und niemanden interessierts jahrelang und wenns noch so "kräftig" ist, wie so oft.

Es interessiert schon. Nur rumstehen ist kein Problem. Für die Steuerentstehung muss das Fahrzeug genutzt werden, § 2 Abs. 5 KraftStG.

Nur rumstehen ist kein Problem. Für die Steuerentstehung muss das Fahrzeug genutzt werden, § 2 Abs. 5 KraftStG.

§2(5) KraftStG i.V. mit den Str.Verkehrsgesetzen und den Kfz-Zulassungsverordnungen sollten NOCHMAL genauestens gelesen werden. Ein nicht zugelassenes inländisches und ausländisches Kfz darf in D nicht auf öffentlichen Straßen stehen. Aber die "RO"-Fahrzeuge sind in Rumänien angemeldet und haben von der Verwaltung der Rheinischen Großstadt eine Parkerlaubnis auf gebührenpflichtigen Innenstadtstraßen für 1 bis 3 Jahre erhalten. Und das sind keine Fahrzeuge von Mitarbeitern Rumänischer Botschaften. Es sind einfach die typischen Rumänen, die sich in Innenstädten ein Dachgeschosszimmer mieten um von dort aus die "Geschäfte" zu organisieren.

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