Wohnmobilzulassung Marco Polo Activity
Hallo zusammen
Mein MPA EZ 03/21ist als Kombilimusine mit 5 Sitzplätzen eingetragen. Ich möchte für das Fahrzeug eine Wohnmobilzulassung. Neben den herkömmlichen Kriterien hab ich was von einer Zwangsbelüftung gelesen. Trifft das auf den MPA auch zu?
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35 Antworten
Hab ein Küchenmodul mit fest verschraubter Induktionsplatte eingebaut. Die Sitzplätze wurde dadurch von 7 auf 5 reduziert.
Zitat:
@dangyver schrieb am 23. November 2022 um 09:40:19 Uhr:
Glückwunsch! Bei diesem Unterschied in der Steuer lohnt sich das natürlich schon. Frage: Was genau hast Du denn am Fahrzeug gegenüber der Werksausstattung noch alles verändert, um es als WoMo zulassen zu können? Hast Du eine Kochstelle fest verbaut? War ein Tisch erforderlich?Zitat:
@renegadetrailhawk schrieb am 23. November 2022 um 09:07:13 Uhr:
Ich war gestern beim Gutachter. Eintragung Wohnmobil war kein Problem. Zwangsbelüftung od. ähnliches war kein Thema. Statt 546Euro Steuer bezahle ich jetzt 220Euro. KFZ Versicherung kostet jetzt 405 Euro. (RMV) vorher 450Euro (HDI)
Vielen Dank für die vielen Tipps.
Ein super Forum
Gruß Rene
Statt
Zitat:
@renegadetrailhawk schrieb am 23. November 2022 um 09:07:13 Uhr:
Ich war gestern beim Gutachter. Eintragung Wohnmobil war kein Problem. Zwangsbelüftung od. ähnliches war kein Thema. Statt 546Euro Steuer bezahle ich jetzt 220Euro. KFZ Versicherung kostet jetzt 405 Euro.
Glückwunsch! Welcher Gutachter/ Region war es?
Bei mir wurde vor kürzem abgelehnt...
Hast Du schon Dein Auto bei Zuslassungstelle umgeschrieben? Ich vermute, das neue Steuerversetzung ist noch nicht angekommen?
Mein Prüfer meinte, dass wenn das Auto schon als PKW zugelassen wurde, dann hat die Umschreibung auf WoMo keine Bedeutung für Fehrkerhrsamt/ Finanzministerium => d.h. bleibt bei PKW-Satz. Und das die Umschreibung eher von einer LKW-Zulassung sich lohnt. Wäre gut wenn Du dazu später hier kurz berichtest.
Der Prüfer hat die Schubladen unter dem 3-er-Bank nicht als "fers verbauter Stauraum/ Schrank" akzeptiert. Er meinte, dass durch die Schienensystem kann ich der Bank mit Schubladen ausbauen, somit ist es nicht ferst verbaut. Kann ich zum Teil verstehen, aber das wäre mit Enormen Aufwand verbunden.
Mir fiel später auf, dass somit auch die Schlafmöglichkeit für 2 Personen unten weg wäre...
Ist es bei "klassischem" Marco Polo oder VW Bulli auch nicht so, dass der 2-er Bank nur in den Schienensystem abnehmbar montiert ist?
Wie ist die Küchenzelle bei Dir mit Schienensystem verbunfen? Hat der Püufer das besonders gerprüft?
Ich habe "leider" auf Küche im Kofferraum/Aufzug gesetzt..., da mir die Lösung vor dem Bank für den Alltag o. beim Camping mit zwei Kindern zu viel Platz wegnimmt.
Wegen fest verbautem Gaskocher auf dem Aufzug und klappbarem Tisch war er auch nicht so ganz überzeugt, aber nichts konkretes dazu gesagt. Außer, dass der Tisch in "Wohnbereich" gehört. Bei mir ist er zusammengeklappt hinter dem 3-er Bank verstaut.
Zitat:
@MetalHeart schrieb am 24. November 2022 um 16:41:50 Uhr:
Glückwunsch! Welcher Gutachter/ Region war es?Zitat:
@renegadetrailhawk schrieb am 23. November 2022 um 09:07:13 Uhr:
Ich war gestern beim Gutachter. Eintragung Wohnmobil war kein Problem. Zwangsbelüftung od. ähnliches war kein Thema. Statt 546Euro Steuer bezahle ich jetzt 220Euro. KFZ Versicherung kostet jetzt 405 Euro.Bei mir wurde vor kürzem abgelehnt...
Hast Du schon Dein Auto bei Zuslassungstelle umgeschrieben? Ich vermute, das neue Steuerversetzung ist noch nicht angekommen?
Mein Prüfer meinte, dass wenn das Auto schon als PKW zugelassen wurde, dann hat die Umschreibung auf WoMo keine Bedeutung für Fehrkerhrsamt/ Finanzministerium => d.h. bleibt bei PKW-Satz. Und das die Umschreibung eher von einer LKW-Zulassung sich lohnt. Wäre gut wenn Du dazu später hier kurz berichtest.
Der Prüfer hat die Schubladen unter dem 3-er-Bank nicht als "fers verbauter Stauraum/ Schrank" akzeptiert. Er meinte, dass durch die Schienensystem kann ich der Bank mit Schubladen ausbauen, somit ist es nicht ferst verbaut. Kann ich zum Teil verstehen, aber das wäre mit Enormen Aufwand verbunden.
Mir fiel später auf, dass somit auch die Schlafmöglichkeit für 2 Personen unten weg wäre...
Ist es bei "klassischem" Marco Polo oder VW Bulli auch nicht so, dass der 2-er Bank nur in den Schienensystem abnehmbar montiert ist?Wie ist die Küchenzelle bei Dir mit Schienensystem verbunfen? Hat der Püufer das besonders gerprüft?
Ich habe "leider" auf Küche im Kofferraum/Aufzug gesetzt..., da mir die Lösung vor dem Bank für den Alltag o. beim Camping mit zwei Kindern zu viel Platz wegnimmt.
Wegen fest verbautem Gaskocher auf dem Aufzug und klappbarem Tisch war er auch nicht so ganz überzeugt, aber nichts konkretes dazu gesagt. Außer, dass der Tisch in "Wohnbereich" gehört. Bei mir ist er zusammengeklappt hinter dem 3-er Bank verstaut.
Das Fahrzeug ist von der Zulassungsstelle noch nicht umgeschrieben, ich werde aber davon weiter berichten.
Die Schubladen unter dem Sitz wurden als Stauraum/Schrank aktepziert, ebenfals das Küchenmodul, welches mit 4 Schrauben auf dem Schienensystem verschraubt ist.
Zitat:
@MetalHeart schrieb am 24. November 2022 um 16:41:50 Uhr:
Ist es bei "klassischem" Marco Polo oder VW Bulli auch nicht so, dass der 2-er Bank nur in den Schienensystem abnehmbar montiert ist?
Doch, beim "klassischen" MP ist die Sitzbank nur im Schienensystem verankert (und hängt noch an einem Stromkabel). Allerdings sind diverse Schränke, der Kocher etc. davon unabhängig fest eingebaut.
Zitat:
@MetalHeart schrieb am 24. November 2022 um 16:41:50 Uhr:
Mein Prüfer meinte, dass wenn das Auto schon als PKW zugelassen wurde, dann hat die Umschreibung auf WoMo keine Bedeutung für Fehrkerhrsamt/ Finanzministerium => d.h. bleibt bei PKW-Satz.
Warum sollte das so sein? Ich habe mich heute gerade mit einem Kollegen unterhalten, der einen Sprinter ausgebaut hat. Den hat er auch von PKW auf WoMo umgemeldet und zahlt damit statt knapp 2000 jetzt nur noch die Hälfte an Steuer und Versicherung.
Zitat:
@AxelKE schrieb am 23. November 2022 um 14:57:38 Uhr:
...noch ein kleiner Hinweis von mir, der ich u.a. dazu bewogen hat, KEINE WoMo-Anmeldung vorzunehmen: Viele Autoversicherungen bieten eine Versicherung mit "Freistoß" an. Das heißt, dass Du 1x pro Jahr einen Unfall verursachen kannst, ohne in der Klasse aufzurücken. Wohnmobile sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgeschlossen. Ein zweiter Unfall kann also richtig teuer werden....
Es ist nicht der zweite Unfall der teuer wird, sondern die Police, die man dann durch die Rückstufung zu zahlen hat und zwar direkt ab dem ersten regulierten Schaden.
Wobei ich mir das im Fall von RMV mal näher angeschaut habe: So sieht die Rückstufung bei RMV (Kravag) in der Haftpflicht bei einem Schadenfall aus:
PKW: SF20 -> SF9
WoMo: SF20 -> SF2
Man wird also deutlich weiter zurückstuft, das stimmt. Aber wenn man sich bei Kravag die zugehörigen HP-Beitragssätze dazu anschaut, sieht es nicht mehr ganz so katastrophal aus:
PKW: 28% (SF20) -> 39% (SF9)
WoMo: 25% (SF20) -> 43% (SF2)
Aber auch das sind ja nur relative Angaben. Die absolute Police hängt vom "Basispreis" ab - und auch der unterscheidet sich bei jedem individuell und auch nochmal zwischen PKW und Camping-Kfz. In meinem Fall sehen die Policen wie folgt aus (jwls. VK+HP) - links ohne, rechts nach einem HP-Schadenfall:
Jetzt PKW: SF19 (27%) 560,- -> SF9 (37%) 605,-
RMV WoMo: SF19 (26%) 450,- -> SF2 (43%) 540,-
Ergo: Man verliert zwar mehr SF-Klassen bei einem HP-Schadenfall, aber solange man weiterhin mit einem Camping-Kfz unterwegs ist, wäre man finanziell in diesem Fall trotzdem besser gestellt. Anders sähe es aus, wenn man die SF-Klasse später wieder auf einen PKW übertragen will. RMV bietet im Übrigen keinen Rabattschutz an.
Auch interessant ist, dass bei RMV sich gar nicht für den Wohnort, Wohneigentum, jährliche Fahrleistung oder z.B. den nächtlichen Abstellort interessiert - eine Pauschalversicherung für alle. Da profitieren vor allem diejenigen, die in (versicherungstechnisch teuren) Ballungsräumen wohnen.
Also: das muss jeder für seinen Fall selbst durchrechnen.