Wohnanhänger im Wohngebiet abgestellt

Hallo Gemeinde,

ich wohne in einer ruhigen Wohnstaße in einem kleinem Vorort in der Nähe einer Großstadt.
Immer wieder kommt es vor, dass einige Mitbürger, die weder bei uns, und auch nicht in der
Straße wohnen, dort ihren Wohnanhänger abstellen, teilweise wird dadurch der Blick auf eine
Querstraße erschwert. Es gab mal eine Zeit, da hatten wir sieben Wohnanhänger auf max 200 Meter
Straße sowohl rechts (Parkbuchten) als auch links stehen. Wenn sich PKW begegnen, muß einer
in einer Lücke warten, um den anderen vorbei zu lassen. Gestern abend habe ich mal wieder
beobachtet, wie ein Fremder seinen Wohnwagen in unserer Straße abgestellt hat.
Ich habe mir Typ Farbe und Kennzeichen des Zugfahrzeuges gemerkt und werde heute abend noch
Fotos vom Wohnanhänger und vom Ventilstand der Reifen machen. Es ist ja lediglich eine Parkzeit
von zwei Wochen erlaubt, kurzfristiges Umsetzen auf einen anderen Platz ist ebenfalls verboten.
Mich ärgert diese Ansammlung von Wohnwagen sehr, es gibt genügend Plätze, wo man seinen
Anhänger gegen Gebühr abstellen kann. Diese Leute wollen ihren eigenen Anhänger nicht bei sich
auf der Straße stehen haben und stellen dann andere Parkplätze zu.
Ich bin sogar mal von einem Besucher gefragt worden, ob in den Wohnwagen einem gewissen Gewerbe
nachgegangen wird.
Diese Ansammlung reduziert auch den Wert der entsprechenden Wohnungen, wenn mal ein
Eigentümer verkaufen möchte.

Nun meine Frage: nutzt es was, wenn ich nach 14 Tagen das Ordnungsamt informiere? oder
interessiert die das gar nicht?

mich interessiert, welche Erfahrungen ihr gemacht habt.

danke und gruß

trollfahrer

Beste Antwort im Thema

Und wenn die Autobesitzer kein Geld für einen eigenen Abstellplatz haben, sollten sie sich das Auto verkneifen 😁.

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 27. August 2018 um 10:06:54 Uhr:


@Schubbie
du hast natürlich keine Absicht, zu einer Straftat anzustiften. Neinein.
Oh Mann. Muss man Fehlverhalten anderer immer mit eigenem Fehlverhalten beantworten? Das war eine rhetorische Frage!

Sicher ist das kein Lösungsansatz, wenn man z.B. an den Reifen des Wohnwagen die Luft raus lässt oder Schlösser mit Sekundenkleber flutet.
Die feine englische Art des Wohnwagenbesitzers hier ist es allerdings auch nicht, daß man ankündigt, genau in zwei Wochen wieder zu kommen um den Wohnwagen dann wieder ein paar Meter in der Parkbucht zu bewegen.
Wenn da die Behörden diese Spielchen mitmachen und nicht in der Lage sind, diesem Treiben ein Ende zu setzen, braucht man sich auch nicht wundern, wenn halt doch erboste Bürger zur Eigeninitiative greifen.
Ärgerlich für den Wohnwagenbesitzer wird es halt dann, wenns in den Urlaub gehen soll.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. August 2018 um 17:24:23 Uhr:


Wenn da die Behörden diese Spielchen mitmachen und nicht in der Lage sind, diesem Treiben ein Ende zu setzen, braucht man sich auch nicht wundern, wenn halt doch erboste Bürger zur Eigeninitiative greifen.

sag mal, geht´s noch? Wenn der Wohnanhänger eine Parkbucht weiter bewegt wird, dann ist das völlig legal. Da muss man auch nicht dem ein Ende setzen, das ist schlicht erlaubt.

Darauf mit der Aufforderung zu Straftaten zu reagieren, ist so unterirdisch, tiefer kann man wohl nicht mehr sinken.

Sollen wir Dir das dann auch wünschen, dass Du etwas tust, was völlig legal ist, und irgend jemand zur Selbstjustiz greift, weil ihm Dein Handeln nicht passt?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2018 um 10:42:48 Uhr:


Wenn der Wohnanhänger eine Parkbucht weiter bewegt wird, dann ist das völlig legal.

Nö, ist es nicht.

Gruß Metalhead

natürlich ist es das. Gefordert wird, dass der ursprüngliche Parkplatz für Andere zur Verfügung steht, wenigstens für eine kurze Zeit. Ein dauerhaftes Umparken, auch wenn es nur eine Parklücke weiter ist, erfüllt diesen Anspruch. Rechtlich ist das ein neuer Parkvorgang, der eine neue 2-Wochenfrist auslöst.

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Es ist die Sprache davon, dass es Leute geben kann, die so handeln. Nur weil es interpretiert wird, heißt es nicht, dass hier jemand so handelt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2018 um 11:39:52 Uhr:


Gefordert wird, dass der ursprüngliche Parkplatz für Andere zur Verfügung steht, wenigstens für eine kurze Zeit.

Welcher Wohnwagen ist 4m lang? Fällt mir ein Quek Junior ein.

Wenn's die Nachbarn stört,müssen sie halt zusehen,dass an dem betreffenden Tag,den der WohnwagenBesitzer ja schon benannt hat, vor und hinter dem Wohnwagen nix frei ist. Dann muss er den halt eine Straße weiter fahren.
Aber den Aufwand möchte der WW Besitzer ja nicht haben. Bissel vorschieben reicht ja seiner Meinung nach.

Gruß M

Nach inzwischen 10 Seiten, empfinde ich inzwischen eine gewisse Sympathie für den Eigentümer des Wohnwagens 🙂

Schade nur das wie wieder 14 Tage warten müssen bis zur Fortsetzung der Story. ..🙁 😮 😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 28. August 2018 um 22:49:21 Uhr:


Schade nur das wie wieder 14 Tage warten müssen bis zur Fortsetzung der Story. ..🙁 😮 😁

Macht die Sache doch nur spannend 🙂

Mich jedenfalls interessiert es sehr, was jetzt unternommen wird und vor allem wie geht das Ganze aus

Man könnte auch Hundekackhaufen sammeln und um den Wagen herum platzieren (insbesondere unter die Kurbel des Stützrads, sodass er da nicht mehr ohne weiteres drankommt). Es geht doch "nur" darum, dem Besitzer sein Tun zu vermiesen... auch wenn dies nunmal völlig legal sein sollte...

Irgendwann stinkt's ihm sicherlich...

Letztlich nutzt er sein gutes Recht. Hätte er 5 Autos angemeldet und würde die Straße dauerhaft zustellen, wär's dasselbe. Da haben die anderen eben einfach Pech gehabt.

Vielleicht kann auch ein Anwohner einen Umzug anmelden, sodass die Parkflächen im Umfeld zum richtigen Termin gesperrt werden. Auch eine Möglichkeit.

PS: Ist die Umlagerung von Hundehaufen verboten? Sollte man sich wohl im Vorfeld informieren...

Und genau so entstehen Kleinkriege meine lieben Schüler.

Dann wundert man sich wieso der eigene wagen in Flammen steht und zeigt auf den WW Besitzer (ohne beweise).

Am Ende hat niemand was gewonnen, nur dass beide ein dickes Minus im Portemonnaie haben.

Hier wurde doch alles legale in die Wege geleitet. Inwiefern es moralisch vertretbar ist sein Recht oder eben unrecht Zugebrauch zu machen, soll uns doch bitte nicht auf den Weg in die Kriminalität leiten.

Vor allem solche Kinder-rein wie mit der kacke oder den Kleber - ist doch echt auf ein Niveau was eher in den Kindergarten gehört und nicht hier ins Forum.

Allein die Vorstellung dass ein erwachsener Mensch Hundekacke sammelt und sie dann noch vor einen WW platziert - meine Güte...
Wie niedrig muss man im Leben sein um auf solche Ideen zu kommen?
Anbessten noch nachts mit dunkler Kleidung und Sturmhaube, damit ja kein Nachbar Verdacht schöpft.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 29. Aug. 2018 um 16:11:16 Uhr:


PS: Ist die Umlagerung von Hundehaufen verboten? Sollte man sich wohl im Vorfeld informieren...

Wenn man Hundehaufen vor dem Mähen des Rasens mit einer Schaufel von dem Rasen auf den Fußweg legt, dann wird im nächsten Gemeindebrief darauf hingewiesen, dass dieses zu unterlassen ist. Ich stehe halt nicht auf Sommersprossen und so haben die Verursacher selbst noch was davon.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 29. August 2018 um 16:14:29 Uhr:


...
Wie niedrig muss man im Leben sein um auf solche Ideen zu kommen?
Anbessten noch nachts mit dunkler Kleidung und Sturmhaube, damit ja kein Nachbar Verdacht schöpft.

Das Niveau passt unter der Tür durch, ich leider nicht, sonst könnte ich mir den Schlüssel sparen.

Letztlich nervt der Wagen die Anwohner, insofern muss man sich eben überlegen wie man zurücknervt. Wenn´s dem Besitzer stinkt, steht der Wagen eben dann ein oder zwei Straßen weiter. Einfache Logik, nicht?

Mal abgesehen davon, dass es genug Leute gibt, die ihre Hunde überall hinkacken lassen. Das ist aber sicherlich nur Nachlässigkeit...

PS:

Ich habe hier mit einem Marder zu kämpfen, der mir vor einiger Zeit auf der Fahrerseite derart vom Autodach geschissen hat, dass die Wurst noch an der Seitenscheibe hing. Das war ein Spaß. 🙁

Nur so als Tipp wie man vielleicht auf solche Ideen kommt. 😛

Die letzten Wochen hat er aber nur Fußspuren hinterlassen, womit ich leben kann. 🙂

Zitat:

@Didi95 schrieb am 29. August 2018 um 16:14:29 Uhr:


Und genau so entstehen Kleinkriege meine lieben Schüler.

Dann wundert man sich wieso der eigene wagen in Flammen steht und zeigt auf den WW Besitzer (ohne beweise).

Am Ende hat niemand was gewonnen, nur dass beide ein dickes Minus im Portemonnaie haben.

Hier wurde doch alles legale in die Wege geleitet. Inwiefern es moralisch vertretbar ist sein Recht oder eben unrecht Zugebrauch zu machen, soll uns doch bitte nicht auf den Weg in die Kriminalität leiten.

Vor allem solche Kinder-rein wie mit der kacke oder den Kleber - ist doch echt auf ein Niveau was eher in den Kindergarten gehört und nicht hier ins Forum.

Allein die Vorstellung dass ein erwachsener Mensch Hundekacke sammelt und sie dann noch vor einen WW platziert - meine Güte...
Wie niedrig muss man im Leben sein um auf solche Ideen zu kommen?
Anbessten noch nachts mit dunkler Kleidung und Sturmhaube, damit ja kein Nachbar Verdacht schöpft.

Ja, wenn man selbst eine solche Kiste hat, stört die natürlich vor dem "eigenen" Haus gewaltig, insbesondere dann, wenn man keinen eigenen Stellplatz besitzt oder zu geizig ist einen Stellplatz zu mieten.
Und deshalb sollen sich in dem Fall eben andere Bewohner an einem Wohnwagen erfreuen, welcher Ihnen nicht gehört.
"Herr verschone mein Haus und zünd andere an"... sollen halt die Anderen schauen, wo sie ihre Autos parken.

Der Kleinkrieg beginnt nicht bereits mit den fiesen Dingen, wie Luft aus den Reifen lassen (wobei man ja noch dankbar sein kann, wenn man "nur" die Luft ablässt), Schlösser zukleben oder der Hundekacka.
Nein, der Kleinkrieg beginnt ab dem Moment schon, wo der Wohnwagenbesitzer das Gesetz mit den Füßen tritt und Anwohner für dumm verkaufen will, in dem Er alle 14 Tage den Wohnwagen nur hin und her bewegt, aber den Parkplatz nicht für andere Verkehrsteilnehmer frei macht.

Hier muß man eben ansetzen, und dem Wohnwagenbesitzer es nicht zu ermöglichen den Wohnwagen nur auf dem Parkplatz hin und her zu rollen, um ein Umsetzen im Sinne des Gesetzes vorzutäuschen.
Nein, man "muß" ihn dazu zwingen, daß Er den Wohnwagen tatsächlich rausziehen muß um eine Runde damit um den Block zu fahren.
Bedeutet... so dicht zuparken, daß der Wohnwagen nicht mehr bewegt werden kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2018 um 10:42:48 Uhr:



sag mal, geht´s noch? Wenn der Wohnanhänger eine Parkbucht weiter bewegt wird, dann ist das völlig legal. Da muss man auch nicht dem ein Ende setzen, das ist schlicht erlaubt.

Immer mit der Ruhe !

4 Meter ist nicht gerade viel um von einem Parkplatz auf den anderen zu kommen.
Bedeutet, daß der Wohnwagen eben in dem Bereich bewegt wird wie er nach hinten und vorne Luft hat.
Ein Parkplatz wird da mit Sicherheit niemals gänzlich frei.

Es wäre auch noch interessant zu wissen, ob die Parkplätze markiert sind und ob der Wohnwagen da innerhalb dieser Markieung "überhaupt" Platz findet.
Ist der Wowa zu lang und überragt diese Markierungen darf er da so oder so nicht stehen.

@trollfahrer

Sind da Parkplatzmarkierungen vorhanden und passt der Wohnwagen innerhalb dieser Markierungen rein ?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 29. August 2018 um 16:11:16 Uhr:


Vielleicht kann auch ein Anwohner einen Umzug anmelden, sodass die Parkflächen im Umfeld zum richtigen Termin gesperrt werden. Auch eine Möglichkeit.

Die Lösung ist zu kompliziert. Es reicht genau eine Parkfläche und nach 3-4 Tagen kann man abschleppen/umsetzen lassen...

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