Wohnanhänger im Wohngebiet abgestellt

Hallo Gemeinde,

ich wohne in einer ruhigen Wohnstaße in einem kleinem Vorort in der Nähe einer Großstadt.
Immer wieder kommt es vor, dass einige Mitbürger, die weder bei uns, und auch nicht in der
Straße wohnen, dort ihren Wohnanhänger abstellen, teilweise wird dadurch der Blick auf eine
Querstraße erschwert. Es gab mal eine Zeit, da hatten wir sieben Wohnanhänger auf max 200 Meter
Straße sowohl rechts (Parkbuchten) als auch links stehen. Wenn sich PKW begegnen, muß einer
in einer Lücke warten, um den anderen vorbei zu lassen. Gestern abend habe ich mal wieder
beobachtet, wie ein Fremder seinen Wohnwagen in unserer Straße abgestellt hat.
Ich habe mir Typ Farbe und Kennzeichen des Zugfahrzeuges gemerkt und werde heute abend noch
Fotos vom Wohnanhänger und vom Ventilstand der Reifen machen. Es ist ja lediglich eine Parkzeit
von zwei Wochen erlaubt, kurzfristiges Umsetzen auf einen anderen Platz ist ebenfalls verboten.
Mich ärgert diese Ansammlung von Wohnwagen sehr, es gibt genügend Plätze, wo man seinen
Anhänger gegen Gebühr abstellen kann. Diese Leute wollen ihren eigenen Anhänger nicht bei sich
auf der Straße stehen haben und stellen dann andere Parkplätze zu.
Ich bin sogar mal von einem Besucher gefragt worden, ob in den Wohnwagen einem gewissen Gewerbe
nachgegangen wird.
Diese Ansammlung reduziert auch den Wert der entsprechenden Wohnungen, wenn mal ein
Eigentümer verkaufen möchte.

Nun meine Frage: nutzt es was, wenn ich nach 14 Tagen das Ordnungsamt informiere? oder
interessiert die das gar nicht?

mich interessiert, welche Erfahrungen ihr gemacht habt.

danke und gruß

trollfahrer

Beste Antwort im Thema

Und wenn die Autobesitzer kein Geld für einen eigenen Abstellplatz haben, sollten sie sich das Auto verkneifen 😁.

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Zitat:

@ME1200 schrieb am 26. August 2021 um 18:25:58 Uhr:


Vielleicht liegt ja ne Leiche im Wohnwagen.
Der tread ist ja auch schon über 2 Jahre tot und wurde plötzlich wieder erweckt.

Jaja, aber halt immer aktuell. Bei uns in Stuttgart, ganz in der Nähe unseres Hauses, steht seit längerem ein recht runtergekommener Sportboot-Trailer mit noch runtergekommenerem Bootchen drauf, mit einer oberschwäbischen Zulassung (immerhin 150 km weit weg).

Bei 150 km ist das mit dem 2-wöchentlichen Umparken aber etwas unkomfortabel.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. August 2021 um 12:32:08 Uhr:


Bei 150 km ist das mit dem 2-wöchentlichen Umparken aber etwas unkomfortabel.

Der parkt fast nie um. Ich vermutete schon, der hat sein Bötchen nebst Trailer entsorgt... 😁
Aber der ganze Straßenzug dort dient mittlerweile so ein bißchen alsw Betriebshof für die vielen Einmann-Fuhrunternehmen, Einmann-Gartenservices und sontige Ich-AG-Konstrukte. Da scheint keiner mehr ernsthaft zu kontrollieren.

Am Kennzeichen kann man den Halter nicht mehr fest machen.
Durch die inzwischen bundesweite Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel ist das Fzg keinem Ort mehr zuzuordnen.
Muss man tatsächlich eine Halterabfrage machen.

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