Wohnanhänger im Wohngebiet abgestellt

Hallo Gemeinde,

ich wohne in einer ruhigen Wohnstaße in einem kleinem Vorort in der Nähe einer Großstadt.
Immer wieder kommt es vor, dass einige Mitbürger, die weder bei uns, und auch nicht in der
Straße wohnen, dort ihren Wohnanhänger abstellen, teilweise wird dadurch der Blick auf eine
Querstraße erschwert. Es gab mal eine Zeit, da hatten wir sieben Wohnanhänger auf max 200 Meter
Straße sowohl rechts (Parkbuchten) als auch links stehen. Wenn sich PKW begegnen, muß einer
in einer Lücke warten, um den anderen vorbei zu lassen. Gestern abend habe ich mal wieder
beobachtet, wie ein Fremder seinen Wohnwagen in unserer Straße abgestellt hat.
Ich habe mir Typ Farbe und Kennzeichen des Zugfahrzeuges gemerkt und werde heute abend noch
Fotos vom Wohnanhänger und vom Ventilstand der Reifen machen. Es ist ja lediglich eine Parkzeit
von zwei Wochen erlaubt, kurzfristiges Umsetzen auf einen anderen Platz ist ebenfalls verboten.
Mich ärgert diese Ansammlung von Wohnwagen sehr, es gibt genügend Plätze, wo man seinen
Anhänger gegen Gebühr abstellen kann. Diese Leute wollen ihren eigenen Anhänger nicht bei sich
auf der Straße stehen haben und stellen dann andere Parkplätze zu.
Ich bin sogar mal von einem Besucher gefragt worden, ob in den Wohnwagen einem gewissen Gewerbe
nachgegangen wird.
Diese Ansammlung reduziert auch den Wert der entsprechenden Wohnungen, wenn mal ein
Eigentümer verkaufen möchte.

Nun meine Frage: nutzt es was, wenn ich nach 14 Tagen das Ordnungsamt informiere? oder
interessiert die das gar nicht?

mich interessiert, welche Erfahrungen ihr gemacht habt.

danke und gruß

trollfahrer

Beste Antwort im Thema

Und wenn die Autobesitzer kein Geld für einen eigenen Abstellplatz haben, sollten sie sich das Auto verkneifen 😁.

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Das ist mal wieder ein Threat so recht nach dem Herzen der Erbsenzähler und Rosinepicker , die immer und überall fahrenund parken wollen , mit ihrem WOWA oder Womo,herzlich gern in freier Natur oder möglichst einsam ,
somit natürlich auf dem Grund .und Boden eines Anderen parken , campieren wollen , aber bitte sehr nicht verscheucht werden wollen . Wenn dann allerdings vor iher Haustür ein anderer Campingfahrer , aus welchen Gründen auch immer , wahrscheinlich weil er /sie in einer vielbefahrenen Hauptstraße wohnt und sein Fahrzeug im Schonraum abstellen möchte , wieder aus unterschiedlichen Gründen , dann sind
sie wieder da , die sich solidarisierenden Schwachmaten , Küchen-und Thekenjuristen,und versuchen
eingebildete Ego - Straßenverkehrsvorschriften breitzuinterpretieren .
Über Campingfahrzeuge können sich diese künstlichen Aufreger den Mund zerreißen , wenn jemand seine
Kiste mit Stern monatelang dort parkt fühlen sie sich noch geehrt . Kommt auf die Gegend an.
Wann kann denn endlich mal klar gemacht werden , dass auch vor dem Fenster des eigenen Hauses
jemand mit einem Wohnmobil /Wohnwagen parken darf . WOWA 14 Tage und damit Basta .
Der Vorgartenbesitzer würde seine eigene Kiste doch auch dort parken .Oder ?
In der STVO gibt es keine Eigentumsrechte - , bzw Vorbehalte . BASTA.
Giovanni.

War das jetzt das Schlusswort nach 8 Seiten Sommerloch? BASTA! 😉

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 31. Juli 2018 um 15:54:56 Uhr:



Wann kann denn endlich mal klar gemacht werden , dass auch vor dem Fenster des eigenen Hauses
jemand mit einem Wohnmobil /Wohnwagen parken darf . WOWA 14 Tage und damit Basta .
Der Vorgartenbesitzer würde seine eigene Kiste doch auch dort parken .Oder ?
In der STVO gibt es keine Eigentumsrechte - , bzw Vorbehalte . BASTA.
Giovanni.

Wann kann man den Leuten einmal klar machen, daß wenn Sie sich so ein Schneckenhäusle zulegen, sich vorab über einen geeigneten Stellplatz gedanken machen.
Aber es scheint ja Mode geworden zu sein, daß wenn man sich was zulegt in der Art, will man es nicht vor dem eigenen Haus haben. Da dürfen sich dann andere Leute drüber ärgern.
14 Tage Frist Ok, dann wird das Ding ordnungsgemäß bewegt und in der Zeit stehen andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz.
Geld für einen Wohnwagen hat man wohl, beim Stellplatz spart man.

Ich würde Dich mal gerne hören wollen, wenn drei oder vier Wohnwagen vor deinem Fenster abgestellt werden.

BASTA !

Und wenn da 20 Anhänger stehen - dafür gibt es Gesetze und man darf es tun.

Wander aus wenn es dich stört - basta

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Zitat:

@Didi95 schrieb am 31. Juli 2018 um 23:05:46 Uhr:


Und wenn da 20 Anhänger stehen - dafür gibt es Gesetze und man darf es tun.

Wander aus wenn es dich stört - basta

"Solange" alles mit Recht und Ordnung zugeht... Betonung liegt bei "Solange" !
Wobei ja bekanntlich auch Ausnahmen die Regel bestätigen. 😉

Aber, warum bitte schön soll man denn auswandern wenn es einen stört ?!
Nur weil jemand den eigenen Wohnwagen nicht vor seiner eigenen Haustüre haben möchte sollen sich Andere fügen und die Koffer packen.
Sagt aber ausgerechnet Jemand, dem der eigene Fuhrpark im Hof zuviel ist und gerne selbst den Wowa vor fremde Häuser stellt, denn da stört er nicht.
Aber Ich weiß "getroffene Hunde bellen"

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. August 2018 um 08:28:18 Uhr:



Zitat:

@Didi95 schrieb am 31. Juli 2018 um 23:05:46 Uhr:


Und wenn da 20 Anhänger stehen - dafür gibt es Gesetze und man darf es tun.

Wander aus wenn es dich stört - basta

"Solange" alles mit Recht und Ordnung zugeht... Betonung liegt bei "Solange" !
Wobei ja bekanntlich auch Ausnahmen die Regel bestätigen. 😉

Aber, warum bitte schön soll man denn auswandern wenn es einen stört ?!
Nur weil jemand den eigenen Wohnwagen nicht vor seiner eigenen Haustüre haben möchte sollen sich Andere fügen und die Koffer packen.
Sagt aber ausgerechnet Jemand, dem der eigene Fuhrpark im Hof zuviel ist und gerne selbst den Wowa vor fremde Häuser stellt, denn da stört er nicht.
Aber Ich weiß "getroffene Hunde bellen"

Ich Überspitze doch gerne :P

Klingt nur bei viele hier so verklemmt und pingelig - da wundert es mich - ob diese Leute noch durch das ganze beobachten und analysieren der Straßen überhaupt Zeit haben ein normalen Alltag zu führen.

Vielleicht arbeite ich einfach dafür zu viel.
Ich bin froh wenn ich abends nach Hause komme endlich abschalten zu dürfen.

Sich dann noch die Zeit zu nehmen und eventuelle falsch Parker vor den haus ausfindig zu machen.. naja - nicht so mein Ding.

Ich find's nur lustig wie manche Menschen Dinge überdramatisieren können - die für andere totale Nebensache sind.

Klar - steht da ein womo wochenlang oder gar Monate - ohne je bewegt zu werden - dann würde ich auch was tun.
Aber man darf nun Mal die öffentliche Straße nutzen. Da kann ich 5 Fahrzeuge hinstellen hintereinander oder gar keins.

habe vom OA erfahren, dass der Halter schon mehrere Knöllchen erhalten hat,
ist anscheinend immer noch günstiger, als einen Abstellplatz zu mieten, und unsere Bußgelder
sind natürlich viel zu günstig, Deutschland ist ein Schlaraffenland für ausländische Autofahrer was
Buß- und Verwarnungsgelder anbelangt

Den Erbsenzählervorwurf an die Seite der "Wohnwagen muss weg-Fraktion" kann man aber auch umdrehen.

Der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig: Es ist nicht gewollt, dass öffentlicher Verkehrsraum als Dauerparkplatz für selten genutzte Anhänger zweckentfremdet wird. Es fällt lediglich schwer eine genaue Abgrenzung vorzunehmen, wann eine solche Zweckentfremdung vorliegt und wann eine Parkplatznutzung im Sinne des Gesetzgebers noch vorliegt - und noch schwieriger dies in gesetzliche Formulierungen zu gießen.

Diese Schwierigkeiten bei der Abgrenzung nutzen die Anhängerbesitzer die damit einmal um den Block fahren oder ihn ein paar Meter versetzen um sich dem Willen des Gesetzgebers zu widersetzen und eben DOCH öffentlichen Parkraum zu ihrem Quasi-Privatparkplatz zu machen. Und sie berufen sich auf juristische Erbsenzählerei um damit mit etwas durchzukommen, das eigentlich dem Sinn bestehender Gesetze zuwider läuft.

An dieser Stelle jemandem Pingeligkeit oder ähnliches vorzuwerfen, der nun seinerseits Erbsen zählt um den Vorgenannten das Handwerk zu legen, halte ich für eine merkwürdige Auffassung von Rechtsstaatlichkeit. Ich habe das subjektive Empfinden, dass in unserem Rechtssystem die Interessen der Rechtsbrecher ohnehin schon sehr umfangreichen Schutz genießen. Da muss man nicht noch jene diffamieren, die auf die Einhaltung der Gesetze (nicht nur buchstabengetreu sondern vor allem ihrem Sinn und Zweck gemäß) hinwirken wollen.

Ich wäre auch froh, wenn es nicht nötig wäre im normalen, täglichen Miteinander über solche Dinge kleinlich rumzustreiten. Aber dazu reicht es nicht dass die eine Seite etwas großzügiger mit den kleinen Verfehlungen der anderen Seite umgeht. Die andere Seite müsste die um sich greifenden, unsozialen Verhaltensweisen ebenso eindämmen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 30. Juli 2018 um 15:38:30 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. Juli 2018 um 15:28:56 Uhr:


Haarspalterei?
Kein Wunder haben wir soviel Rechtsverdreher. Ich würde mal behaupten, dass der Hänger verwendet werden muss um danach wieder dort zu parken. Also mit einem offenen Hänger mindestens Gartenabfälle entsorgen. Mit einem Wohnwagen mindestens einmal außerhalb übernachten oder mit einem Boots- Pferdeanhänger geritten oder Boot gefahren zu sein. Der Einkauf mit letztgenannten Hängern bei Ikea scheidet offiziell meistens aus da Sportanhänger tw. Steuer befreit sind und Fremdnutzung ausgeschlossen ist.

Gruß

Vom gesunden Menschenverstand aus hast Du vollkommen Recht. Nur steht es eben nirgendwo geschrieben. Nein Nein, ich bin nicht Schwukele!!!!

Is klaar.
Der hat auch nicht mit Anhänger geparkt.🙂

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 1. August 2018 um 11:51:49 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 30. Juli 2018 um 15:38:30 Uhr:


Vom gesunden Menschenverstand aus hast Du vollkommen Recht. Nur steht es eben nirgendwo geschrieben. Nein Nein, ich bin nicht Schwukele!!!!

Is klaar.
Der hat auch nicht mit Anhänger geparkt.🙂

Gruß

Richtig. Aber es wäre ihm zuzutrauen das er dies hier so macht. Hoffentlich habe ich ihn nicht auf diese Idee gebracht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Juli 2018 um 22:24:59 Uhr:



Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 31. Juli 2018 um 15:54:56 Uhr:



Wann kann denn endlich mal klar gemacht werden , dass auch vor dem Fenster des eigenen Hauses
jemand mit einem Wohnmobil /Wohnwagen parken darf . WOWA 14 Tage und damit Basta .
Der Vorgartenbesitzer würde seine eigene Kiste doch auch dort parken .Oder ?
In der STVO gibt es keine Eigentumsrechte - , bzw Vorbehalte . BASTA.
Giovanni.

Wann kann man den Leuten einmal klar machen, daß wenn Sie sich so ein Schneckenhäusle zulegen, sich vorab über einen geeigneten Stellplatz gedanken machen.
Aber es scheint ja Mode geworden zu sein, daß wenn man sich was zulegt in der Art, will man es nicht vor dem eigenen Haus haben. Da dürfen sich dann andere Leute drüber ärgern.
14 Tage Frist Ok, dann wird das Ding ordnungsgemäß bewegt und in der Zeit stehen andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz.
Geld für einen Wohnwagen hat man wohl, beim Stellplatz spart man.

Ich würde Dich mal gerne hören wollen, wenn drei oder vier Wohnwagen vor deinem Fenster abgestellt werden.

BASTA !

Offensichtlich bist du auch so ein Superaufreger der eine besenreine nur von deinem Womo

genutzte Aussicht braucht , aber natürlich und selbstverständlich selber überall , ausgebreitet

mit Campingstühlen und Grill in jeder Gegend Europas , sein Ego verbreitet.

Das BASTA bezog sich auch auf diese EGOMANEN , die immer und überall Forerungen stellen , die

gleichen Vorstellungen der anderen keineswegs anerkennen .

Der öffentliche Raum ist für alle da , außer z.B. wenn Vorschriften eine Einschränkung vorsehen , wie

z.B Parkende LKW über Nacht in Wohngebieten .

Wenn du mir sagen würdest , wo du wohnst ,würde ich mein großes WOMO direkt vor deinem Fenster

für Wochen und Monate parken und wenn ich nach Hause mit der Taxe fahren müsste . Mal sehen wie dir zumute wäre .

Was du da von dir gibst ist schon diskriminierend .

Demnächst kommst du ,wie die bekannten Ideologen auf den Gedanken , ein Auto dürfte nur derjenige

kaufen der gleichzeitig einen Parkplatz zur Verfügung hat .

Merkst du und deine Unterstützer nicht , wie abgehoben und verachtend ihr mit euren Mitmenschen umgeht ? Wenn man das mal direkt anspricht, ist das ein Chauvinismus der auf der Straße nichts , garnichts zu suchen hat .

Giovanni.

übrigens ist es in Japan schon Realität: Dort darf man sich nur dann einen PKW kaufen, wenn man einen
abstellplatz nachweisen kann, Ausnahmen sind kleine Autos, deshalb werden ja auch in Japan so Winzlinge
gebaut

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 3. August 2018 um 09:41:13 Uhr:


übrigens ist es in Japan schon Realität: Dort darf man sich nur dann einen PKW kaufen, wenn man einen
abstellplatz nachweisen kann, Ausnahmen sind kleine Autos, deshalb werden ja auch in Japan so Winzlinge
gebaut

Fast richtig.
Die Notwendigkeit einen Parklatz vor zu weisen gibt es z.Bsp. In Tokio. In anderen Landstrichen ist weniger Verkehr als bei uns und die Vorgabe unbekannt. Diese Microcars mit Max.600ccm Motörchen finde ich genial. Sind steuerbegünstigt und trotzdem vollwertige Fahrzeuge. In Japan ist V-Max eh 120km/h und bei 180 km/h jedes japanische Auto abgeregelt.

Gruß

Das weiß man zwar , dass das in Japan so ist , aber was stört es die DEUTSCHE Eiche , was dort erlaubt oder verboten ist . So viele Leute fahren sicher nicht mit dem Auto dahin oder kaufen sich als Deutscher dort ein Spielzeugauto darum bin ich nicht daruf eingegangen , denn ich wußte doch , es findet sich sicher ein Nenmalkluger
der sein Wissen loswerden will .
Giovanni.

"Neunmalkluger" - nicht Nenmalkluger.

Und jetzt schnell weg....

Übrigens ist das in einigen Städten in Japan schon seit zig Jahren so.

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