Wohnanhänger im Wohngebiet abgestellt
Hallo Gemeinde,
ich wohne in einer ruhigen Wohnstaße in einem kleinem Vorort in der Nähe einer Großstadt.
Immer wieder kommt es vor, dass einige Mitbürger, die weder bei uns, und auch nicht in der
Straße wohnen, dort ihren Wohnanhänger abstellen, teilweise wird dadurch der Blick auf eine
Querstraße erschwert. Es gab mal eine Zeit, da hatten wir sieben Wohnanhänger auf max 200 Meter
Straße sowohl rechts (Parkbuchten) als auch links stehen. Wenn sich PKW begegnen, muß einer
in einer Lücke warten, um den anderen vorbei zu lassen. Gestern abend habe ich mal wieder
beobachtet, wie ein Fremder seinen Wohnwagen in unserer Straße abgestellt hat.
Ich habe mir Typ Farbe und Kennzeichen des Zugfahrzeuges gemerkt und werde heute abend noch
Fotos vom Wohnanhänger und vom Ventilstand der Reifen machen. Es ist ja lediglich eine Parkzeit
von zwei Wochen erlaubt, kurzfristiges Umsetzen auf einen anderen Platz ist ebenfalls verboten.
Mich ärgert diese Ansammlung von Wohnwagen sehr, es gibt genügend Plätze, wo man seinen
Anhänger gegen Gebühr abstellen kann. Diese Leute wollen ihren eigenen Anhänger nicht bei sich
auf der Straße stehen haben und stellen dann andere Parkplätze zu.
Ich bin sogar mal von einem Besucher gefragt worden, ob in den Wohnwagen einem gewissen Gewerbe
nachgegangen wird.
Diese Ansammlung reduziert auch den Wert der entsprechenden Wohnungen, wenn mal ein
Eigentümer verkaufen möchte.
Nun meine Frage: nutzt es was, wenn ich nach 14 Tagen das Ordnungsamt informiere? oder
interessiert die das gar nicht?
mich interessiert, welche Erfahrungen ihr gemacht habt.
danke und gruß
trollfahrer
Beste Antwort im Thema
Und wenn die Autobesitzer kein Geld für einen eigenen Abstellplatz haben, sollten sie sich das Auto verkneifen 😁.
183 Antworten
Lösung (nicht billig):
Temporäre Halteverbotszone bei der Stadt bestellen. Schilder so kurzfristig wie möglich aufstellen, abschleppen lassen (am Besten, wenn der Betreffende im Urlaub ist). Legaler und schneller geht's nicht.
Wenn 10 Nachbarn genervt sind, ist das - fast - noch nicht einmal wirklich teuer, um das "Spiel" auf die Spitze zu treiben.
Zitat:
@xis schrieb am 26. August 2021 um 07:00:19 Uhr:
Lösung (nicht billig):
Temporäre Halteverbotszone bei der Stadt bestellen. Schilder so kurzfristig wie möglich aufstellen, abschleppen lassen (am Besten, wenn der Betreffende im Urlaub ist). Legaler und schneller geht's nicht.Wenn 10 Nachbarn genervt sind, ist das - fast - noch nicht einmal wirklich teuer, um das "Spiel" auf die Spitze zu treiben.
Das ist mal ne gute Idee
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 26. August 2021 um 08:06:47 Uhr:
Das ist mal ne gute Idee
Und wenn nicht sind zumindest alle beschäftigt und kommen nicht anderweitig auf dumme Gedanken.
Alternativ kommt noch die Teilnahme am vormittäglichen Joga - Kurs für gelangweilte Hausfrauen in Frage.
Perfekte Welt.
Seit wann sind Hausfrauen gelangweilt?
Haben immer zu tun oder sind mit dem Hausfreund auf Pirsch?
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Deshalb steht der WoWa vor der Tür. Aber nur mit Maske ... 😎
Apropos temporäre Halteverbote.... Ich "kapere" mal den Thread ein bisschen (ist wohl ohnehin schon ausdiskutiert)....
Auf Privatstraßen ist die Methode wohl nicht anwendbar.... Oder....?
Das muss wohl irgendwie über eine Mehrheit der Eigentümer gehen, wenn ein Halteverbot (temporär oder endgültig) eingerichtet werden soll....? Oder gelten auch Schilder von der Stadt, weil die Straße durch nichts als Privatstraße erkennbar ist, außer am Grundbucheintrag? Die Straße ist frei zugänglich für alle....
Rot: öffentlich
Grün: privat
Blau: Parkplätze (first come first serve), meist für die Zweit- oder Drittfahrzeuge der Eigentümer.
Vielleicht liegt ja ne Leiche im Wohnwagen.
Der tread ist ja auch schon über 2 Jahre tot und wurde plötzlich wieder erweckt.
Wer steht denn im Grundbuch zu der grün umrandeten Straße?
Wenn privat , dann Zaun Rum.
Mit Temporären Halte verbot ist gemeint.
Das der Stellplatz zwecks „Umzug“ oder „Baumarbeiten“ für einen Tag oder 2 Tage mit einem Halteverbot versehen wird.
Das Halteverbot wird meist 72std. Vorher aufgestellt damit Fahrzeuge bis zu diesem Zeitpunkt wegfahren können.
Wenn die es nicht tun kann man die abschleppen lassen bzw. versetzen lassen.
Wer sein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum stehen lässt muss ab und zu mal nachgucken, wenn er im Urlaub ist muss er jemanden beauftragen. Macht meist keiner aber ist halt so….
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. August 2021 um 18:28:53 Uhr:
Wer steht denn im Grundbuch zu der grün umrandeten Straße?
Wenn privat , dann Zaun Rum.
Im Grundbuch steht, dass wir zu 25% anteilig Eigentümer sind.
Aber niemand hat die Absicht hier einen Zaun zu bauen. Die Frage ist, ob der Halteverot-Trick auch hier anwendbar wäre.
Ich glaube: nein.
Wofür den Trick,ihr habt doch Hausrecht
Zitat:
@xis schrieb am 26. Aug. 2021 um 19:30:35 Uhr:
.... niemand hat die Absicht hier einen Zaun zu bauen ... .
Klingt ja fast wie ein oft zitierter Satz unseres ehemaligen Staatsratsvorsitzenden Walter . 🙂
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. August 2021 um 19:37:12 Uhr:
Wofür den Trick,ihr habt doch Hausrecht
FALLS ein Miteigentümer asozial parken WÜRDE.
Wir haben es aber wirklich partnerschaftlich und friedlich. Es ist nur ein Gedankenspiel von mir.
Ich denke, in Wohnanlagen mit (teilweise) ungeholbetem Publikum könnte die Frage aufkommen...