Wohin darf / muss Pannendienst abschleppen?
Hallo!
Ich bin im Besitz eines Schutzbriefes des ACE und wollte mal fragen, ob ich für den Fall, dass ich mit meinem Lancia mal liegen bleibe, einen Anspruch darauf habe, in eine lizensierte Lancia-Werkstatt abgeschleppt zu werden oder der Pannenhelfer mich auch eine andere bringen kann.
Gruß
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Hi,
auchh wenn es sich blöd anhört:
das ist eine Frage, die Dir letztlich nur der Blick in Deine Unterlagen oder der Anruf beim ACE beantwortet, da es sich um eine vertragliche Vereinbarung und nicht um eine generelle Regelung handelt.
Gruß
Hafi
24 Antworten
by the way:
Gemeinnützig ist weder ACE noch ADAC.
Sie helfen nicht vorwiegend der "allgemeinheit", sondern den zahlenden Mitgliedern.
Ausnahme: ADAC Luftrettung. Die ist gemeinnützig-aber "nur" eine Tochter des eigentlichen ADAC e.V.
Zitat:
Original geschrieben von BlueAtlanta
Ausnahme: ADAC Luftrettung. Die ist gemeinnützig-aber "nur" eine Tochter des eigentlichen ADAC e.V.
und lässt sich ihre einsätze ziemlich gut bezahlen, wird aber teilweise schon durch "private anbieter" verdrängt!
🙂
das mag sein-aber helfen sofort,immer und jedem!
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Ein eingetragener Verein darf keine Gewinnabsichten - wie ein Wirtschaftsunternehmen - haben.
Schön, dass sich noch jemand beteiligt, danke!
Ich ärgere mich einfach auch, da mein Rechtsempfinden hier einfach ein anderes ist.
Auch ein Verein kann nicht einfach einseitig Dinge festlegen und auch ein Vertrag, den man unterschreibt ist nicht notwendig rechtlich einwandfrei und in allen Punkten gültig. Schließlich kann ich ihn ja auch nicht im Detail verhandeln.
Die Regelung, Adressen nicht beim Pannenfall aufzunehmen, ist eine Vorgabe des Vereinsvorstandes, denke ich, und steht nicht im Vertrag.
Die Festlegung, dass der in der Werbung als "zu Hause" oder "Heimatort" bezeichnete Ort der aktuell hinterlegten Adresse entspricht, ist genau in dem Fall, den Du ansprichst, widersinnig. Ja, ich könnte hier einen Mietwagen nehmen, wenn der Wagen auf dem Hof steht und nicht anspringt. Aber ich glaube nicht, dass das so im Sinne des ACE und der Mitglieder (derer ich auch eines bin) gedacht ist.
Wenn ich die Werbung des ACE lese, muss ich als "Normalverbraucher" davon ausgehen, dass mit "zu Hause" das gemeint ist, wo ich wohne und polizeilich gemeldet bin. Ich denke auch, dass jedes Gericht das bestätigen wird. Verbraucherrechte sind recht gut geschützt in Deutschland und ich finde das auch richtig so. Ich kann mir schließlich keine Rechtsabteilung leisten, die jede Spitzfindigkeit bedenkt.
Wenn es anders gedacht wäre, dann könnte doch der ACE damit werben und sagen: Legen Sie ihr zuhause (wie eine Homezone) selbst fest, oder die 50 km Grenze gleich ganz abschaffen.
Die Tatsache, dass ich die aktuelle Adresse nicht mitgeteilt habe, kann nach meinem Empfinden nicht zum Ausschluss von Leistungen führen. Stell Dir vor, Dein Arbeitgeber würde nach Deinem Umzug sagen: Du hast mir Deine Adresse nicht rechtzeitig mitgeteilt, also zahl ich Dein Gehalt nicht für diesen Monat. Pech gehabt. Im Grunde dasselbe. Absurd!
Und vor allem gibt es keinen Zusammenhang, da doch eine Täuschung ausgeschlossen ist, wenn statt der hinterlegten die polizeilich gemeldete verwendet würde.
Ich könnte mich zwar immer noch woanders anmelden, aber der Aufwand wäre viel größer, als mir einfach meine Post zu meinem Kumpel in München oder in Flensburg schicken zu lassen, um dann den Service immer vor der Haustür zu haben.
Mal ehrlich: DAS wär doch Betrug, bzw. Erschleichen einer Leistung (o.Ä.), nicht das unabsichtliche Unterlassen einer Mitteilung, die ohnehin keine Bedeutung für die Sache hat.
Zumal ich bisher mit keiner Bank oder Versicherung oder sonst etwas je Probleme hatte, wenn ich nicht sofort die neue Adresse angegeben habe. Man stelle sich vor, die Krankenversicherung käme auf die Idee, meinen Arzt nicht mehr zu zahlen, weil sie meine neue Adresse nicht hat. Die haben ein anderes Verständnis von Dienstleistung.
Es geht doch immer darum, wie geht man damit um, bzw. welchen Sinn hat soeine Klausel.
Ich sehe jedenfalls keinen, außer, dass man seine Mitglieder dazu "erziehen" will, brav die Adresse anzugeben.
Ich hatte ja nicht vor, sie zu verheimlichen, warum auch.
Und wenn ich gewusst hätte, dass es so gehandhabt wird, dann wäre ich sicher gewissenhafter damit umgegangen.
Dann erwarte ich aber auch, dass mir der ACE das deutlich sagt. z.B. : "Achten Sie darauf, uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen, um nicht im Schadensfall, beim Besuch am früheren Wohnort eine böse Überraschung zu erleben."
Viele Grüße
Motorpsy, ich verstehe Dich und mein rechtsempfinden ist ähnlich.
Wenn Du es versäumst die neue Adresse anzugeben ist das eine-Leistung, die an diese Adresse gebunden ist, die andere Seite.
Grundsätzlich müßte es in speziell Deinem Fall anders beizubringen sein, die Adresse nachzureichen. Z.B. via Nachweis, seit wann Du da
wohnst> Mietvertrag, Ummeldedatum, Lebenmittelpunkt etc.
Ein Versuch ist es Wert!
Motopsy:
Und wenn ich gewusst hätte, dass es so gehandhabt wird, dann wäre ich sicher gewissenhafter damit umgegangen.
Dann erwarte ich aber auch, dass mir der ACE das deutlich sagt. z.B. : "Achten Sie darauf, uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen, um nicht im Schadensfall, beim Besuch am früheren Wohnort eine böse Überraschung zu erleben."
> Nahezu unmöglich, jedes Mitglied immer und ständig bei einem Kontakt mit dem Verein daraufhinzuweisen. Deshalb die "Bringpflicht"
vor dem Schadenfall.
Adresse im Schadensfall aufnehmen ergäbe folgendes Problem:
Jeder würde so argumentieren, die Leistung Mietwagen und/oder Rücktransport PKW in Anspruch nehmen &
ACE oder auch ADAC würden die ausgegebene Leistung nach Prüfung zurückfordern (Da im Schadenfall dies beizubringen unmöglich ist,
wenn Du gerade auf der BAB stehst o.ä.). Und das ist ein logistischer, finanzieller und in vielen
Fällen sicher auch ein aussichtsloser Vorgang, da einige Mitglieder nicht pfändbar (> Verdienst gering) wären. Die Jahresbeiträge steigen,
weil die ausgegebene Leistung die nicht berechtigt waren, steigen würden und die Mitarbeiterzahl in solch einem Unternehmen steigt auch,
weil das Mahnwesen bedient werden will. (was für die A-losenzahl gut wär).
Also beruft sich das Unternehmen auf die Pflicht des Mitgliedes/Versicherungsnehmer, die aktuelle Adresse mitzuteilen.
Und der Vergleich mit dem Arbeitgeber oder KV hinkt, da es hier nicht auf eine bestimmte Entfernung ankommt, sein Gehalt
zu erhalten oder die Arztrechnung bezahlt zu bekommen.
Dies hat sich auch kein Vorstand ausgedacht,sondern das ist im Versicherungsvertrag festgelegt.
Hintergrund: Die Leistung Mietwagen ist keine Leistung aus der Mitgliedschaft, sondern aus dem Kooperationsvertrag
mit der Schutzbrieftochter. Für die reine Mitgliedschaftsleistung ist es unerheblich wo Du wohnst.
Leistung gilt ab der Haustüre und in der Mitgliedschaft ist kein Mietwagen enthalten>nur im Schutzbrief.
Diese Schutzbriefe gleichen sich meist, da es ein spezielles Schutzbriefversicherungsvertragsgesetz (schreibt ma das so?) gibt, in dem
das geregelt ist. (Google mal, dann findeste das). Nuancen sind hier unterschiedlich:
Adac z.B rechnet 50km Wegstrecke von zu Hause. Die meisten Kfz-Versicherer-SB nehmen 50 km Luftlinie.
Auch so eine Streit-Definition...wie beim Wohnsitz.
Und zu guter letzt: e.V dürfen keine Gewinne erwirtschaften, das stimmt. Allerdings gibt es unter dem e.V.-Dach nur die Mitgliedschaft
=Pannenhilfe, Bremsentest, touristisches Material, Rechtsabteilung, Pannenfzg-Anschaffung, Tüv/Au etc. Somit trägt sich der e.V. selbst.
Und die Kooperationen mit Tochtergesellschaften dürfen widerum Gewinne erwirtschaften. Schutzbrief, Krankenschutz, Rechtsschutz etc.
Sobald ein Schutzbrief an Deiner Mitgliedschaft dranhängt, hast Du dieser Kooperation zugestimmt.
Wow, danke für die ausführliche Antwort!
Geh ich voll mit, außer, dass der ACE nicht immer jedem Mitglied, sondern einfach in seinen öffentlichen Werbemitteln (Lenkrad, Webseite, Prospekte) darauf hinweise müsste.
Wenn ich jetzt die Seite lese, steht da - wie gesagt - nix.
Und im Grunde wäre das Verwenden der Meldeadresse einfacher und eindeutiger.
Der ACE Partner vor Ort (Abschleppdienst) könnte sich ja den Personalausweis zeigen lassen und das telefonisch dem Notruf bestätigen. Einfache Sache.
Die Sache mit der Wegstrecke oder Luftlinie ist interessant und ich habe mich das auch schon gefragt.
In dem Fall hätte es aber immer noch nicht gereicht.
Ich wollte noch eine Raststätte weiter fahren, weil ich mich düster erinnerte an die 50 km-Grenze, aber nicht mehr wußte, dass der "Heimatort" zählt. Aber auch das hätte vermutlich Stress gegeben. Die nächste Raststätte - Linumer Bruch - liegt 49,17km Luftlinie weg von der beim ACE hinterlegten Adresse.
Und im Endeffekt weiß ich auch nicht, ob das dann vom Ort der Panne oder von dem Ort gerechnet wird, wo das Auto hingeschleppt wird. Derselbe Abschlepper wäre nämlich auch dorthin gekommen.
Ich werd auf jeden Fall mal versuchen, ob der ACE hier kulant ist im Nachhinein.
Hab mich ja schon wieder beruhigt.
Weihnachten ohne Auto (z.B. zum Tannebaum kaufen) nervt einfach.
Viele Grüße und frohes Fest allerseits!
*recht gebe*
Idee mit dem Abschlepper ist ein guter Aspekt>der könnte es tatsächlich bestätigen vor Ort!
Nimm das als Argument. Bei einer langjährigen Mitgliedschaft hilft es u.U. auch auf die Kündigungsabsicht hinzuweisen.
Auch hier gilt: Kündigung binnen 4 Wochen nach Schadenfall-Abrechnung möglich.
Ich an Deiner Stelle würde es schriftlich einreichen und erklären. Laß nicht locker, zur Not 2x versuchen.
Die 50km werden ab Panne(=Brems-Betriebs-oder Bruchschaden) gerechnet. Sprich von dem Ort, von dem das Fzg alleine nicht wegkommt!
Nicht wo es hingeschleppt wird.
Ich wünsche Dir auch, trotz der Ärgernisse, ein besinnliches Fest.
Zur Not wird das Zimmergrün geschmückt (wenn der Weihnachtsbaum zu weit weg ist:-)
Gruß
O.
Danke für die Antwort und die Wünsche!
Zu guter Letzt:
Der Wagen ist (provisorisch) repariert. Der Luftmassenmesser war defekt und die haben ihn einfach abgezogen, dadurch vorübergehend mehr Spritverbrauch, aber besser als gar nicht fahren. Soll mir einen vom Schrottplatz holen und selber einbauen, wird billiger.
Vielleicht wird das doch noch was mit dem Baum. Morgen früh erstmal mit der Bahn nach Birkenwerder und dann ab nach Hause.
Und jetzt kommt's:
Hier - vielleicht für andere in derselben Situation - eine Lösung, die ich gerade herausgefunden habe und was mir den ganzen Ärger erspart hätte:
Man kann beim ACE die Adresse online ändern!
Also beim nächsten Mal mit dem Handy online gehen, die Adresse ändern und dann anrufen.
Ich weiß nicht, ob die auch eine WAP-Seite für normale Handys haben, aber sicher hätte ich das hingekriegt.
:-(( Schnüff ... ;-)
Fröhliche Weihnachten!