Woher weiß ich ob der Sattelanhänger zu mein Sattelkraftfahrzeug passt?
Hallo Liebe Community,
ich habe ein Problem und komme einfach nicht weiter 🙁
Ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil 1 von einer Sattelzugmaschine und die Papiere von ein Sattelanhänger. Welsche Punkte müssen dort verglichen werden um sagen zu können, Ja dieser Sattelzuganhänger darf mit dieser Sattelzugmaschine verbunden und gefahren werden.
Alle Antworten die ich bis jetzt von bekannten Kraftfahrer erhalten haben waren nicht befriedigend. Die meiste Antwort war "Kuppel an und schau ob genug Platz zum Fahrerhaus ist", finde ich wenig Professionell, genauso die Antwort "Wenn dein Chef sagt nimm den Sattelanhänger, dann wird der schon wissen ob das zu diesen Fahrzeug passt"
Ich habe bis jetzt nur mit Gliederzügen Erfahrung.
Da kommen Fragen wie "Abstand zum Königszapfen" nicht auf....
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe grüße
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich ist das Eckmass vom Königszapfen bis Linke oder Rechte vordere Ecke vom Auflieger 204cm - Diese darf nicht überschritten werden. Sollte Deine Zugmaschine den üblichen Standart haben bei der Montage, hast Du kein Problem. Du kannst auch mitte Zapfenaufnahme von Aufliegerkupplung bis Kabine messen, da müsstest Du ergo mind etwa 214-220cm messen können, damit die Ecke vom Auflieger sauber an der Kabine vorbei geht.
32 Antworten
...in welchem Jahrhundert war das denn?
Heute füllste im VEMAGS den Antrag aus... da schreibste die Achslasten und Achsabstände selbst rein und bekommst den Antrag nach Anhörung und Zustimmung der für deine beantragte Strecke zuständigen Baulastträger ca. 2 bis 3 Wochen danach die genehmigte Version online zugestellt.
Fahrzeugpapiere will da während der kompletten Prozedur keiner sehen.
Wenns nur um die Ladung auf einem Standard-LKW /-Zug geht ists sowieso einfach... ist noch das Fahrzeug selbst betroffen braucht die örtliche Genehmigungsbehörde lediglich den §70... die schicke ich immer direkt nach Erhalt von der Regierungsbehörde dorthin, so dass diese der Behörde vorliegen.
Ich hab mal als Beispiel den genehmigten Bescheid für ne Kranachse angehängt...
PS: ...https://www.vemags.de/
Zitat:
@gast356 schrieb am 13. Oktober 2019 um 10:59:31 Uhr:
...in welchem Jahrhundert war das denn?Heute füllste im VEMAGS den Antrag aus... da schreibste die Achslasten und Achsabstände selbst rein und bekommst den Antrag nach Anhörung und Zustimmung der für deine beantragte Strecke zuständigen Baulastträger ca. 2 bis 3 Wochen danach die genehmigte Version online zugestellt.
Fahrzeugpapiere will da während der kompletten Prozedur keiner sehen.
Wenns nur um die Ladung auf einem Standard-LKW /-Zug geht ists sowieso einfach... ist noch das Fahrzeug selbst betroffen braucht die örtliche Genehmigungsbehörde lediglich den §70... die schicke ich immer direkt nach Erhalt von der Regierungsbehörde dorthin, so dass diese der Behörde vorliegen.
Ich hab mal als Beispiel den genehmigten Bescheid für ne Kranachse angehängt...
Das war im August 2019
Also in der " Praxis" , ohne lange Berechnungen, hatte ich es immer so gehandhabt.
Drunter fahren und eben öfter aussteigen, wie weit noch bis Königszapfen einrastet?
Wieviel Platz habe ich noch von Auflieger zu lkw?
Wie sieht der Platz aus von stützen vom Auflieger zu den Lampen oder ähnliches der Zugmaschine?
Einmal war es so knapp ( war ein Tank Auflieger in der Größe eines 20 Fuss Chassis), da bin ich ganz langsam eine Kurve gefahren und immer wieder ausgestiegen um nachzusehen, ob Berührungspunkte da sind.
Und ja, hätte ich den Kurven Radius immer enger gemacht, hätte ich mir die stützen an meine Rücklichter der Zugmaschine gedrückt...
Also schön wieder abgesattelt...;-)