Wofür Schadensanzeige, wenn Unfallbericht vorhanden?
Abend zusammen,
kürzlich wurde mein geparktes Fahrzeug leider beschädigt.
Der Unfallverursacher hat die Polizei kontaktiert und es wurde ein Unfallbericht erstellt.
Ich selber war zur Zeit des Unfalls nicht vor Ort und musste den Bericht daher bei der örtlichen Polizeidienststelle abholen.
Nach Erhalt hat Berichts habe ich einen Termin bei einem Sachverständigen gemacht, der die Schadenserstattung über einen Rechtsanwalt in die Wege geleitet hat.
Rund 3 Wochen nach dem Unfall und rund eine Woche nach einreichen des Schreibens des Anwalts bei der Versicherung des Unfallverurschers meldet die gegnerische Versicherung, dass der Unfallverursacher noch keine Schadensanzeige eingereicht hat.
Mir stellt sich gerade die Frage, was für Informationen die Versicherung sich noch erhofft, wenn doch der Unfallbericht der Polizei vorliegt, in dem alles wichtige drin stehen sollte.
Wieso kann der Unfallverursacher auf diesem Wege den Ablauf blockieren?
Ist der Schaden an seinem Fahrzeug - falls das mit Schadensanzeige gemeint ist - nicht irrelevant für meine Schadensregulierung?
Hätte schon langsam Interesse meinen Schaden beheben zu lassen, will aber nicht 4-stellig in Vorkasse gehen…
VG
Mike
15 Antworten
Hat dann also insgesamt rund 4 Wochen gedauert, oder?
Das wäre im Rahmen der vorgegebenen Frist. Habe schon öfters davon gelesen dass Versicherungen angehalten sind, (weiß nicht mehr von welcher offiziellen Stelle oder Verband) solche Sachen wie eindeutige Unfälle innerhalb 4 Wochen zum Abschluss zu bringen.